3409/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

 

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3459/J vom 22. Februar 2002 der
Abgeordneten Karl Öllinger und Kollegen, betreffend Ausgliederung Artothek und
Privatisierung Bundesverlag, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

a) Diese Zustimmung wurde bisher nicht erteilt.

b) Der gegenständliche Vertragsentwurf wurde dem Bundesministerium für Finanzen am
17. Jänner 2002 übermittelt.

c). d) und e)

Die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Auswahl des Bestbieters fällt in den
ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes. Eine Mitwirkung des
Finanzministeriums ist hier nicht vorgesehen.

Vor einer Entscheidung gemäß den Bestimmungen des Bundeshaushaltsrechtes wurde
das BKA zu offenen Fragen um Stellungnahme ersucht. Eine abschließende Beurteilung
ist erst nach Einlangen dieser Stellungnahme möglich.


Zu 2.:

a), b) und e)

Für die Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der österreichischer
Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gemäß § 1 des Bundesgesetzes
betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der österreichischer
Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BGBI. l Nr. 93/2001, in Verbindung
mit § 3 leg. cit. der Bundesminister für Finanzen zuständig.

In die Verhandlungen über den Privatisierungsprozess sind jedoch zur Wahrnehmung
österreichischer Interessen in den Bereichen Schulbuch und Kultur auch das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie das Staatssekretariat im
Bundeskanzleramt mit eingebunden.

Die Beantwortung der Frage allfälliger von anderen Ressorts beauftragten Beratungs-
leistungen fällt nicht in die Vollziehungskompetenz des Bundesministeriums für Finanzen.

c) Das Bundesministerium für Finanzen bedient sich bei der Vorbereitung der Veräußerung
der Anteile des Bundes an der österreichischer Bundesverlag GmbH einer
professionellen Beratung durch die KPMG Corporate Finance GmbH.

d] Da mit der Vorbereitung der genannten Veräußerung ausschließlich die KPMG Corporate
Finance GmbH beauftragt wurde, ist im Hinblick auf die gesetzlich normierte
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur Veräußerung der Bundesanteile
an der österreichischer Bundesverlag GmbH eine Koordinierung mit etwaigen anderen
Beratungsunternehmen weder erforderlich noch möglich.

f) Mit der KPMG Corporate Finance wurde eine in solchen Fällen übliche vertragliche
Regelung über die Honorierung getroffen. Eine Abrechnung seitens der KPMG liegt noch
nicht vor.