3409/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3459/J vom 22. Februar 2002 der
Abgeordneten Karl Öllinger und Kollegen, betreffend Ausgliederung Artothek
und
Privatisierung Bundesverlag,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
a) Diese Zustimmung wurde bisher nicht erteilt.
b) Der
gegenständliche Vertragsentwurf wurde dem Bundesministerium für
Finanzen am
17. Jänner 2002 übermittelt.
c). d) und e)
Die
Durchführung des Vergabeverfahrens und die Auswahl des Bestbieters
fällt in den
ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes. Eine
Mitwirkung des
Finanzministeriums ist hier nicht
vorgesehen.
Vor einer Entscheidung
gemäß den Bestimmungen des Bundeshaushaltsrechtes wurde
das BKA zu offenen Fragen um Stellungnahme ersucht. Eine abschließende
Beurteilung
ist erst nach Einlangen
dieser Stellungnahme möglich.
Zu 2.:
a), b) und e)
Für die Veräußerung der
Geschäftsanteile des Bundes an der österreichischer
Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gemäß
§ 1 des Bundesgesetzes
betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der
österreichischer
Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BGBI. l Nr. 93/2001,
in Verbindung
mit § 3 leg. cit. der Bundesminister für Finanzen zuständig.
In die Verhandlungen über den
Privatisierungsprozess sind jedoch zur Wahrnehmung
österreichischer Interessen in den
Bereichen Schulbuch und Kultur auch das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie das
Staatssekretariat im
Bundeskanzleramt mit eingebunden.
Die Beantwortung der Frage allfälliger
von anderen Ressorts beauftragten Beratungs-
leistungen fällt nicht in die
Vollziehungskompetenz des Bundesministeriums für Finanzen.
c) Das Bundesministerium
für Finanzen bedient sich bei der Vorbereitung der Veräußerung
der Anteile des Bundes an der österreichischer Bundesverlag GmbH einer
professionellen Beratung durch die KPMG
Corporate Finance GmbH.
d] Da mit der Vorbereitung
der genannten Veräußerung ausschließlich die KPMG Corporate
Finance GmbH beauftragt wurde, ist im Hinblick auf die gesetzlich normierte
Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen zur Veräußerung der Bundesanteile
an der österreichischer Bundesverlag GmbH eine Koordinierung mit etwaigen
anderen
Beratungsunternehmen weder erforderlich noch möglich.
f) Mit der
KPMG Corporate Finance wurde eine in solchen Fällen übliche
vertragliche
Regelung über die Honorierung getroffen. Eine Abrechnung seitens der KPMG
liegt noch
nicht
vor.