3410/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und Genossinnen haben am
13. Februar 2002 unter der Nr. 3393/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Auswirkungen der 3%igen Kürzung der Ermessensausgaben im
Bereich der Kunstförderung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Aufgrund des Erlasses des Finanzministers vom 25.2. 2002 ist eine 3%ige Bindung
bei Ermessensausgaben in den Bereichen Förderungen, Aufwendungen und Ankäu-
fen zu berücksichtigen.

Unabhängig davon wird das Bundeskanzleramt bestrebt sein, bezüglich Sondermittel
für einzelne Schwerpunkt-Projekte - so wie im Jahr 2001 - mit dem Bundesministeri-
um für Finanzen Verhandlungen zu führen.

Zu Frage 2:

Es ist nicht vorgesehen, bestimmte Projekte aufgrund der 3%igen Bindung zu strei-
chen.

Zu Frage 3:

Es liegt im Empfehlungsbereich der Beiräte, gemeinsam mit den Fachabteilungen
Vorschläge für die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel zu machen.
Grundsätzlich wird jedoch nicht im Kreativbereich, sondern, wenn überhaupt notwen-
dig, im Verwaltungsbereich eingespart werden.

Zu Frage 4:

Ich verweise darauf, dass Direktförderungen an Kunstschaffende, wie Preise und
Stipendien seit dem Jahr 2000 in allen Bereichen erhöht wurden. Die Gewinnrück-
tragsmöglichkeit sowie die Pauschalierungsmöglichkeit von künstlerischen Betriebs-
ausgaben im Einkommenssteuerrecht und das Zuschußsystem des Künstler-Sozial-


Versicherungsfonds sind weitere Verbesserungen, die den Kunstschaffenden in Ös-
terreich zugute kommen. Mit dem Künstler-Sozialversicherungsfonds stehen zusätz-
lich zu den Mitteln des bisherigen Künstlerhilfe-Fonds rund 50 Mio. ATS für die sozia-
le Absicherung der Kreativen in Österreich zur Verfügung,

Nach den im Jahr 2000 erforderlichen Einsparungen war es im vergangenen Jahr
möglich, für einige Sonderprojekte, wie beispielsweise die Kulturhauptstadt Graz
2003 beim Bundesministerium für Finanzen die Zurverfügungstellung von Sonder-
mitteln zu erreichen. Dadurch ist es im Jahr 2001 zu einer beträchtlichen Steigerung
der für die Kunstförderung zur Verfügung stehenden Mittel gekommen. Das Bundes-
kanzleramt wird auch weiterhin bemüht sein, innovative Kulturprojekte in allen Berei-
chen mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln bestmöglich zu unterstützen.