3410/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und
Genossinnen haben am
13. Februar 2002 unter der Nr. 3393/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Auswirkungen der 3%igen Kürzung der Ermessensausgaben
im
Bereich der Kunstförderung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund des Erlasses des Finanzministers vom 25.2. 2002
ist eine 3%ige Bindung
bei Ermessensausgaben in den Bereichen Förderungen, Aufwendungen und
Ankäu-
fen zu berücksichtigen.
Unabhängig davon wird das Bundeskanzleramt bestrebt
sein, bezüglich Sondermittel
für einzelne Schwerpunkt-Projekte - so wie im Jahr 2001 - mit dem
Bundesministeri-
um für Finanzen Verhandlungen zu führen.
Zu Frage 2:
Es
ist nicht vorgesehen, bestimmte Projekte aufgrund der 3%igen Bindung zu strei-
chen.
Zu Frage 3:
Es
liegt im Empfehlungsbereich der Beiräte, gemeinsam mit den Fachabteilungen
Vorschläge für die Aufteilung der zur Verfügung stehenden
Fördermittel zu machen.
Grundsätzlich wird jedoch nicht im Kreativbereich, sondern, wenn
überhaupt notwen-
dig, im Verwaltungsbereich eingespart werden.
Zu Frage 4:
Ich
verweise darauf, dass Direktförderungen an Kunstschaffende, wie Preise und
Stipendien seit dem Jahr 2000 in allen Bereichen erhöht wurden. Die
Gewinnrück-
tragsmöglichkeit sowie die Pauschalierungsmöglichkeit von
künstlerischen Betriebs-
ausgaben im Einkommenssteuerrecht und das Zuschußsystem des
Künstler-Sozial-
Versicherungsfonds sind weitere Verbesserungen, die den
Kunstschaffenden in Ös-
terreich zugute kommen. Mit dem Künstler-Sozialversicherungsfonds stehen
zusätz-
lich zu den Mitteln des bisherigen Künstlerhilfe-Fonds rund 50 Mio. ATS
für die sozia-
le Absicherung der Kreativen in Österreich zur Verfügung,
Nach den im Jahr 2000 erforderlichen Einsparungen war es im
vergangenen Jahr
möglich, für einige Sonderprojekte, wie beispielsweise die
Kulturhauptstadt Graz
2003 beim Bundesministerium für Finanzen die Zurverfügungstellung von
Sonder-
mitteln zu erreichen. Dadurch ist es im Jahr 2001 zu einer beträchtlichen
Steigerung
der für die Kunstförderung zur Verfügung stehenden Mittel
gekommen. Das Bundes-
kanzleramt wird auch weiterhin bemüht sein, innovative Kulturprojekte in
allen Berei-
chen mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln bestmöglich
zu unterstützen.