3414/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN


 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3403/J der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter und Genossinnen wie folgt:

Die Anfrage umfasst 105 Einzelfragen, die nahezu alle wortgleich in dieser Gesetz-
gebungsperiode durch mehrere parlamentarische Anfragen bereits gestellt wurden.
Teilweise liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die Beantwortung dieser
Anfrage bezieht sich daher nur auf den Zeitraum, der seit der Beantwortung der je-
weils letzten Anfrage zurückliegt. Diesbezüglich darf auf die Beantwortung dieser
Anfragen verwiesen werden.

Ohne das Interpellationsrecht der Abgeordneten grundsätzlich in Frage stellen zu
wollen, muss doch die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen werden, die
identisch wenige Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet worden waren, zumal
mit deren Beantwortung ein enormer Zeitaufwand verbunden ist. Mehrer Mitarbeiter-
innen in allen Ressorts sind oft wochenlang mit der Ausarbeitung der Antwortentwür-
fe beschäftigt.

Die Bundesregierung ist überaus bemüht, die Kosten der Verwaltung zu minimieren.
Sie wird dazu von den Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert. Anfra-
gen der vorliegenden Art konterkarieren also nicht nur die Einsparungsbemühungen
der Bundesregierung, sie lassen auch Sparappelle der Oppositionsparteien als un-
glaubwürdig erscheinen.

Generell wird vermerkt, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem Zah-
lenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen im
Allgemeinen nicht erfolgen kann.

Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass - sofern nach Zeiträumen ge-
fragt wird und nichts gegenteiliges angegeben ist - immer der 1. Februar 2002 als
Endtermin für die Beantwortung herangezogen wurde, da viele Daten, insbesondere
in der Personalverwaltung, nur nach Monaten abgefragt werden können.


Fragen 1 und 2:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich für den Zeitraum vor dem 1. Mai 2001 auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und
Genossinnen. Im Büro des Herrn Staatssekretärs ist es seit diesem Zeitpunkt zu kei-
nen Veränderungen gekommen. Für mein Büro haben sich folgende Änderungen
ergeben:

Abgänge:
Friederike Anger
Ing. Alexander Eberl
Brigitte Fahrner
Ulrich Maier
Stefan Tury
Markus Kampl

Zugänge:

Mag. (FH) Michael Oberdünhofen

Davon sind bzw. waren zwei Mitarbeiterinnen nach dem Vertragsbedienstetengesetz
1948, einer nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, einer aufgrund eines Son-
dervertrages gemäß § 36 VBG sowie drei nach dem Arbeitskräfteüberlassungsge-
setz beschäftigt.

An Kosten anlässlich der Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse sind lediglich
die auf Grund der jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorschriften gebührenden Leistungen
angefallen. Hinsichtlich der Auflösungsgründe ersuche ich um Verständnis, dass ich
aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben machen kann.

Frage 3:

Bei den Vertragsbediensteten und Beamten erfolgt bzw. erfolgte die Ermittlung des
Gehaltsanspruches auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Vertragsbe-
dienstetengesetz, Gehaltsgesetz). Bei den Mitarbeiterinnen, die auf Grund eines
Überlassungsvertrages im Ministerbüro bzw. im Büro des Herrn Staatssekretärs be-
schäftigt sind bzw. waren, beruht bzw. beruhte der Gehaltsanspruch auf einer Ver-
einbarung. Die Mitarbeiterinnen haben bzw. hatten durchschnittlich ein monatliches
Gehalt inkl. Sonderzahlungen und Überstundenpauschale von:

Ministerbüro:

Kabinettschefin                                                           7.533,48 €

Referentinnen                                                           4.082,21 €

Büro des Herrn Staatssekretärs:

Kabinettschef                                                              7.130,99 €

Referentinnen                                                             5.151,48 €

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus Gründen des Datenschutzes keine nähe-
ren Angaben machen kann.


Frage 4:

Hinsichtlich des Zeitraumes vor dem 1. Mai 2001 verweise ich auf die Beantwortung
der Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und Genossinnen.

Sechs Referentinnen des Ministerbüros hatten vom 1. Mai 2001 bis zum 1. Februar
2002 kein Überstundenpauschale und leisteten monatlich durchschnittlich 27,58
Überstunden, eine Referentin hatte vom 1. Mai 2001 bis zum 1. Februar 2002 ein
Überstundenpauschale und leisteten zusätzlich einzeln angeordnete Überstunden,
insgesamt im Ausmaß von monatlich durchschnittlich 18,34 Überstunden.

Ein Referentin des Büros des Herrn Staatssekretärs hatte vom 1. Mai 2001 bis zum
1. Februar 2002 kein Überstundenpauschale und leisteten monatlich durchschnittlich
87,89 Überstunden, zwei Referentinnen hatten vom 1. Mai 2001 bis zum 1. Februar
2002 ein Überstundenpauschale und leisteten zusätzlich einzeln angeordnete Über-
stunden, insgesamt im Ausmaß von monatlich durchschnittlich 41,11 Überstunden.

Die Kabinettchefin und der Kabinettchef beziehen “all inclusive"-Bezüge und erhalten
daher keine gesonderte Überstundenabgeltung.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus Gründen des Datenschutzes keine nähe-
ren Angaben machen kann.

Frage 5:

Zum Stichtag 1. Februar 2002 bestehen zwei Sonderverträge gemäß § 36 des Ver-
tragsbedienstetengesetzes mit Referentinnen des Ministerbüros. Die Referentinnen
werden befristet für die Dauer des Sondervertrages entsprechend der Wertigkeit des
Arbeitsplatzes nach dem Entlohnungsschema des Vertragsbedienstetengesetzes
1948 entlohnt.

Fragen 6 und 7:

Hinsichtlich sieben Mitarbeiterinnen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn
Staatssekretärs (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal)
bestehen zum Stichtag 1. Februar 2002 Überlassungsverträge, davon drei mit dem
Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender und vier mit dem Institut für Bildung und
Innovation (ehemals Bildungswerk der Industrie).

Zu Umfang und Inhalt der Überlassungsverträge wird auf die bereits bei der Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und Ge-
nossinnen übermittelten Vertragsmuster verwiesen.

Keine/r der Bediensteten, die mittels Überlassungsvertrag im Ministerbüro bzw. Büro
des Herrn Staatssekretärs tätig sind, war unmittelbar vor Abschluss dieses Vertrages
im Bereich eines Bundesministeriums beschäftigt. Sollte sich die Frage 7 auch auf
Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Bereiches eines Bundesministeriums
beziehen, so betrifft sie keinen Gegenstand der Vollziehung.

Die Überlassungsverträge wurden von der zuständigen Abteilung im Bundesministe-
rium für soziale Sicherheit und Generationen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen
Vertragspartner formuliert.


Frage 8:

Mit den Arbeitskräfteüberlassern wurden keine derartigen Verträge abgeschlossen.

Frage 9:

Frau Elisabeth Ziegler ist für die Dauer der Außerdienststellung des Abteilungsleiters
gemäß § 17 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 mit der befristeten Leitung der
Abteilung V/5 (vormals VI/3, Jugendpolitik) betraut. Dr. Angelika Schiebel ist mit der
Leitung der Abteilung V/7(Familienpolitische Grundsatzangelegenheiten), Dr. Hubert
Haiti mit der provisorischen Leitung der Abteilung VI/10 (Arbeits- und Umweltmedizin
etc.) und Dr. Franz Pietsch mit der Leitung der Gruppe VI/B betraut. Die Führungs-
funktionen werden entsprechend der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen von den erwähnten Leitern/Leiterinnen und
fallweise von deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen wahrgenommen.

Frage 10:

Derzeit gibt es für die Mitarbeiterinnen (ausgenommen Sekretariats- und Schreib-
kräfte sowie Hilfspersonal) des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekre-
tärs nachstehende Arten der Abgeltung von zeitlichen Mehrleistungen:

Ministerbüro:

1 Kabinettchefin                        “all inclusive"-Bezug gemäß § 31 GG 1956,

5 Referentinnen                         “all inclusive"-Bezüge;

Büro des Herrn Staatssekretärs:

1 Kabinettchef                           “all inclusive"-Bezug gemäß § 74 VBG 1948,
1 Referentin                                    Einzelabgeltung der Überstunden,
1 Referentin                                    Einzelabgeltung zusätzlich zum Überstundenpau-

                                                         schale,
5 Referentinnen                              “all inclusive"-Bezüge;

Eine Zuordnung der Abgeltungsvarianten zu den einzelnen Mitarbeiterinnen kann
aus Gründen des Datenschutzes nicht erfolgen.

Frage 11:

Hinsichtlich des Zeitraumes vor dem 1. Mai 2001 verweise ich auf die Beantwortung
der Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und Genossinnen.

Sieben Referentinnen des Ministerbüros (ausgenommen Sekretariats- und Schreib-
kräfte bzw. Hilfspersonal) haben vom 1. Mai 2001 bis zum 1. Februar 2002 eine mo-
natliche durchschnittliche Überstundenvergütung in der Höhe von 731,43 € erhalten.

Derartige Überstunden werden aufgrund der Veränderung der rechtlichen Grundlage
der Abrechnung nun nicht mehr finanziell abgegolten.

Drei Referentinnen des Büros des Herrn Staatssekretärs (ausgenommen Sekretari-
ats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) haben vom 1. Mai 2001 bis zum 31. De-


zember 2001 eine monatliche durchschnittliche Überstundenvergütung in der Höhe
von 1.515,58 € erhalten.

Eine Zuordnung der Abgeltungsvarianten zu den einzelnen Mitarbeiterinnen kann
aus Gründen des Datenschutzes nicht erfolgen.

Frage 12:

Auch hinsichtlich dieser Fragen verweise ich für den Zeitraum vor dem 1. Mai 2001
auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten
Brix und Genossinnen. Im Zeitraum 1.Mai 2001 bis 1. Februar 2002 haben insge-
samt 15 Mitarbeiterinnen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekre-
tärs (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte sowie Hilfspersonal) Belohnun-
gen in einer durchschnittlichen Höhe wie folgt erhalten:

Ministerbüro:

Kabinettschefin                                                0,00 €

Referentinnen                                              700,77 €

Büro des Herrn Staatssekretärs:

Kabinettschef                                               726,73 €

Referentinnen                                              786,22 €

Eine namentliche Zuordnung zu den einzelnen Mitarbeiterinnen kann aus Daten-
schutzgründen nicht erfolgen.

Prämien wurden keine ausbezahlt.

Frage 13:

Die Mitarbeiterinnen des Ministerbüros üben keine Nebentätigkeiten oder entgeltli-
chen Aufsichtsratsfunktionen aus. Frau Dr. Susanne Mayer übt jedoch eine Neben-
beschäftigung als Vortragende an der Gesundheitsschule Steirisches Thermenland
aus. Frau Dr. Angelika Schiebel ist - ohne dafür ein Entgelt zu beziehen - Vor-
standsmitglied in folgenden Vereinen: österreichisches Institut für Jugendforschung
und österreichisches Komitee für Internationalen Jugendaustausch.

Die Mitarbeiterinnen des Büros des Herrn Staatssekretärs üben keine entgeltlichen

Aufsichtsratsfunktionen, jedoch folgende Nebentätigkeiten aus:

Dr. Hubert Hrabcik            Mitglied der Controllinggruppe gem. § 32 ASVG,

Dr. Franz Pietsch              Gastlehrer und Prüfer an der VAB,

Ersatzmitglied der Controllinggruppe gem. § 32 ASVG,

Dr. Hubert Hartl                 Lehraufträge an der Med. Fakultät der Universität Wien.

Die von Herrn Dr. Hubert Hrabcik ausgeübte Nebenbeschäftigung als Facharzt für
Hals- Nasen und Ohrenkrankheiten bzw. die Konsiliararzttätigkeit hat er bereits auf-
gegeben.

Allfällige Einkünfte aus den angeführten Nebentätigkeiten/-beschäftigungen können
aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden.


Fragen 14 bis 20:

Bis zum Stichtag 1. Februar 2002 wurden keine Sektionsleiter/Sektionsleiterinnen
oder Generalsekretäre/Generalsekretärinnen bestellt. Daraus ergibt sich auch, dass
keine - für derartige Fälle in § 7 des Ausschreibungsgesetzes vorgesehene - Begut-
achtungskommission im Einzellfall eingerichtet wurde.

Fragen 21 und 22:

Mag. Harald Pokes ist Mitglied des Wirtschaftsrates der Statistik Austria, Bundesan-
stalt öffentlichen Rechts. Es findet in der Regel eine Sitzung im Quartal statt, wobei
für die Teilnahme ein Entgelt gebührt, dessen Höhe aus Gründen des Datenschut-
zes nicht bekannt gegeben werden kann.

Im Übrigen liegen keine entgeltlichen Aufsichtsratfunktionen vor. So erfolgt insbe-
sondere die Tätigkeit der Mitarbeiter der Sektion Pflegevorsorge, Behinderten-, Ver-
sorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten als Aufsichtsräte in den Integrativen Be-
trieben unentgeltlich.

Frage 23:

Im Jahr 2001 leisteten 35 Mitarbeiterinnen der Zentralstelle mehr als 240 Überstun-
den. Die Gesamtsumme der von diesen Personen geleisteten Überstunden beträgt
19.022,85 Stunden.

Aus Gründen des Datenschutzes kann keine namentliche Zuordnung erfolgen.

Frage 24:

Folgende Mitarbeiterinnen wurden an EU-Einrichtungen abgestellt:

Mitarbeiter

 

rechtliche Grundlage

 

EU-Einrichtung

 

Dr. Sabine Brosch

 

Karenzurlaub gem. § 75 BDG

 

Europäische Agentur für die
Beurteilung von Arzneimittel

 

Dr. Bernhard Fattinger

 

Karenzurlaub gem. § 75 BDG

 

Europäische Kommission

 

Dr. Helmut Friza

 

Karenzurlaub gem. § 75 BDG

 

Europäische Kommission

 

Mag. Ursula Hillbrand

 

Karenzurlaub gem. § 29b VBG

 

Europäische Kommission

 

Diana Wolf

 

Karenzurlaub gem. § 29b VBG

 

Europäische Kommission

 

Die Höhe der Bezüge ist meinem Ressort nicht bekannt.

Frage 25 und 26:

Es werden keine Personen außerhalb des Ministerbüros und des Büros des Herrn
Staatssekretärs auf Grund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.


Frage 27:

Im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen wurden
im Zeitraum vom 1. März 2001 bis 1. Februar 2002 keine Übernahmen in das öffent-
lich-rechtliche Dienstverhältnis vorgenommen. Hinsichtlich des davor liegenden Zeit-
raumes verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 1921/J der Abgeordneten Brix und Genossen.

Frage 28:

In der Zentralstelle wurden im Zeitraum vom 1. März 2001 bis 1. Februar 2002 zehn
weibliche und acht männliche Mitarbeiterinnen definitiv gestellt. Weiters wurde im
Bereich der nachgeordneten Dienststellen und -behörden eine weibliche Bedienstete
definitiv gestellt. Hinsichtlich des davor liegenden Zeitraumes verweise ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1921/J der Abgeordneten Brix und
Genossen.

Frage 29:

Am 1. Februar 2002 standen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen 326 Frauen und 288 Männer in einem öffentlich-recht-
lichen Dienstverhältnis; im Bereich der nachgeordneten Dienststellen und -behörden
standen zu diesem Zeitpunkt 515 Frauen und 366 Männer in einem öffentlich-
rechtlichen Dienstverhältnis.

Frage 30:

Seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen sind keine
Beamtinnen an ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt.

Frage 31 und 32:

Es wurde lediglich die Installation einer Videoüberwachung im Bereich des Minister-
büros vorgenommen. Die Kosten der Installationsarbeiten betrugen 779,57 €.

Frage 33 und 34:

In der Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1. Februar 2002 wurden nachstehende Büromö-
bel zu nachstehenden Kosten angeschafft:

2 Schreib- und EDV-Tische (Variotische) € 999,68,

1 Tischverbindungselement € 126,17,

2 Schiebetürschränke € 500,81,

2 Rollcontainer € 546,27,

4 Pinnwände (inkl.8 Ablagefächer) € 1.005,89,

1 Besprechungstisch € 355,30.


Bezüglich des davor liegenden Zeitraumes verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2412/J der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kostelka und
Genossinnen.

Fragen 35 und 36:

In der Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1. Februar 2002 wurden nachstehende techni-
sche Ausstattung zu nachstehenden Kosten angeschafft, wobei ich bezüglich des
davor liegenden Zeitraumes auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2412/J der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kostelka und Genossinnen verweise:

One high speed card (mobile Internet-Verbindung):
10 Stk. - Anschaffungskosten 1.453,46 €,

Server:

Anschaffungskosten 2.202,86 €,

PC-Arbeitsplätze:

inkl. Speichererweiterungen, Monitore, Soundkarten und Boxen 2.274,67 €,

Laserdrucker:

inkl. Netzwerkkarten 3.762,64 €,

Notebooks:

inkl. Notebookdrucker 2.547,98 €,

Handhelds:

Anschaffungskosten 1.654,03 €

Software:

Anschaffungskosten 1.200,00 €

Betreuungsdienstleistungen:
Kosten 20.500,00 €.

Frage 37:

Das Ressort hat IT-Systeme auf Server-/Client-Basis eingerichtet, und zwar mit Unix-
und Windowssystemen auf Serverebene und Windows-PC-Systemen auf Clientebe-
ne.

Frage 38:

Im Bereich der Zentralstelle liegt eine Vollausstattung vor, daher werden die EDV-
Systeme praktisch von allen Referentinnen genutzt. Dies gilt auch für den Bereich
der Bundessozialämter. Für die übrigen Dienststellen wurde aus verwaltungsökono-
mischen Gründen keine detaillierte Erhebung durchgeführt.


Frage 39:

Die Hardware wurde im Wesentlichen von den Firmen Datacontact, XDS, Data Sys-
tems Austria AG, ACP GmbH., Compaq, Siemens AG, Omega GmbH., INFORM DV
GmbH., Debis Systemhaus Computer GmbH., JMCC, Ultrasonic, Karo Data, DVS
GmbH., BIRG GmbH., NRE GmbH., Excon , TM-Data geliefert. Eine Aufgliederung
im Detail ist aufgrund der Vielzahl an Aufträgen nicht möglich.

Frage 40:

Grundsätzlich kostet die Hardware für einen Arbeitsplatz inkl. Bildschirm und Drucker
ca. 1800 € (inkl. UST). Zusätzlich sind Gesamtkosten für Server in der Zentralstelle
von ca. 145.000 € angefallen.

Frage 41:

An Software kommt zum Einsatz: Unix und Windows als Serverbetriebssystem, Win-
dows als Clientbetriebssystem, Workflow- bzw. Groupware-Systeme SER-Flow und
LinkWorks, Datenbanksysteme Informix und Ingres, MS-Office als Büroautomations-
software. Darüber hinaus sind diverse Softwareprodukte zur Abdeckung spezifischer
Anforderungen im Einsatz.

Frage 42:

Durchschnittlich betrugen die Kosten der Software in den letzten Jahren auf Basis
der jeweiligen Rechnungsabschlüsse 650 € pro Arbeitsplatz in der Zentralstelle.

Frage 43:

Wartungsverträge bestehen für den Serverbereich und die Kosten für das Jahr 2001
betrugen für die Zentralstelle:

Fa. Siemens AG                 49.900 €,

Fa. Compaq GmbH             49.400 €.

Frage 44:

Auch die nachstehenden Wartungskosten des Jahres 2001 in der Zentralstelle be-
ziehen sich auf den Serverbereich:

Fa. Siemens AG                92.400 €,

Fa. Compaq GmbH.        116.300 €.

Frage 45:

Im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen waren
zum 1. Februar 2002 34 Planstellen für die Betreuung der EDV gebunden.


Frage 46:

Die Arbeitsplatzbewertungen der EDV-Betreuerinnen des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen stellen sich wie folgt dar:

Anzahl der Bediensteten

 

ADV-Bedienstetengruppe

 

4

 

2

 

6

 

3

 

1

 

4

 

9

 

5

 

1

 

7

 

4

 

8

 

 

 

Anzahl der Bediensteten

 

ADV-Sondervertrag-Bedienstetengruppe

 

4

 

2

 

5

 

3

 

Für diese EDV-Betreuerinnen entstehen derzeit pro Budgetjahr Kosten (Bruttogehalt
mal 14, exkl. Arbeitgeberanteil) in der Höhe von ca. 1,15 Millionen Euro.

Frage 47:

Im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen gibt es im IT-Bereich
keine Arbeitsleihverträge.

Frage 48:

Die Kosten für die Betreuung der Homepage ist nicht in den EDV-Kosten enthalten.
Es gibt einen eigenen Vertrag.

Fragen 49 und 50:

Für die Betreuung der Homepage besteht ein monatlicher Aufwand von ca. 3.800 €.

Für die Server- und Speicherplatzkosten sowie die APA-Pressemeldungen im Be-
reich der Gentechnik-Homepage fallen derzeit Kosten in der Höhe von monatlich
980,22 € an, ebenso Kosten für die technische Betreuung dieser Homepage in der
Höhe von monatlich 130,81 €.

Für die Herstellung einer PDF-Datei der Broschüre "Gender Mainstreaming" sind für
die Gestaltung der Homepage im Jahr 2001 zusätzlich Kosten in der Höhe von ins-
gesamt 74,12 € angefallen.

Für die Homepage zum “Internationalen Jahr der Freiwilligen" sind für das Jahr 2001
Kosten in der Höhe von 20.821,64 € angefallen.

Frage 51:

Es wurden 7.463.340 Zugriffe registriert.


Frage 52:

Die Akzeptanz der Homepage wurde nicht getestet. Die vermehrten Zugriffe weisen
jedoch auf eine steigende Akzeptanz bei den Bürgerinnen hin.

Frage 53:

Über die Internet-Site des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generatio-
nen werden eine Vielzahl von Informationen, Serviceleistungen und Kommunikati-
onsmöglichkeiten mit Ressortdienststellen angeboten, die von den Bürgerinnen in
hohem Ausmaß genutzt werden. Über die Homepage können auch sämtliche Bro-
schüren und Berichte bestellt werden. Seit Februar 2002 wird im Internet eine Infor-
mationsdatenbank für behinderte und ältere Menschen sowie deren Angehörige und
Betreuer angeboten.

Zurzeit werden keine Verwaltungsvorgänge im Sinne von Verwaltungsverfahren im
Internet angeboten. Die Implementierung sämtlicher ressortspezifischen Formulare
ist jedoch in Arbeit. In der Gentechnikhomepage werden offene Formblattmuster für
bestimmte schriftliche Anträge nach dem Gentechnikgesetz zur Verfügung gestellt.

Ergänzend dazu wird auf die “Schulbuchaktion - Online" mit der Möglichkeit für die
Schulen, die notwendigen Schulbücher online zu bestellen, hingewiesen. Weiters
besteht die Möglichkeit, Schulbuchlisten abzurufen und Selbstbehalt-Erlagscheine
für die Schulbuchaktion und die Schülerfreifahrt zu bestellen. Darüber hinaus kann
der Bestellschein (Klassenlisten, Erlagscheine-Selbstbehalte, Antragsformular Fei-
fahrtausweis Beih81) ausgedruckt werden.

Schließlich besteht noch eine Homepage zum “Internationalen Jahr der Freiwilligen".

Frage 54:

“Verwaltungskontakte" mit Bürgerinnen und österreichischen Behörden bzw. der
Europäischen Union im Sinne von eingegangenen bzw. abgesendeten E-Mails wur-
den im Jahr 2001 in hohem Ausmaß über Internet abgewickelt. Allein über die all-
gemeine E-Mail-Adresse auf der BMSG-Homepage ist es zu ca. 2500 Kontaktauf-
nahmen gekommen. Aufgrund des zu großen Verwaltungsaufwandes wird jedoch im
Übrigen über die eingelangten E-Mail-Anfragen keine eigene Statistik geführt. So
kommen etwa im Bereich der Sektion Frauenangelegenheiten mehr als die Hälfte
der eingehenden Anfragen via E-Mail. Der Kontakt der Sektion Frauenangelegenhei-
ten zum Beratenden Ausschuss der DG Beschäftigung erfolgt ausschließlich per In-
ternet. Die für die Bearbeitung von Akten erforderlichen Informationen (z.B. homepa-
ge EU, EUROSTAT) werden hauptsächlich aus dem Internet abgefragt. Tagungs-
anmeldungen und ressortinterne Informationen erfolgen ebenfalls auf elektroni-
schem Weg. Verwaltungsverfahren wurden nicht über das Internet abgewickelt.

Auf die “Schulbuchaktion - Online" wurden ca. 5 Millionen Zugriffe pro Schuljahr
registriert.


Frage 55:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ist mit den beiden
Lebenssituationen “Behinderung/Pflege" und “Pension" im Angebot von Help.gv ver-
treten. Diese Kapitel werden bei Bedarf aktualisiert. Zusätzlich werden die zwei
Themenbereiche “Sexuelle Belästigung" und “Gewalt an Frauen" betreut sowie sons-
tige Beiträge zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise diverse Texte zum Jugend-
schutz, Gewalt an Kindern, Kinderbetreuung, Eltern- und Kinderbegleitung, Mediati-
on, Familienrecht und Kinderbetreuungsgeld.

Frage 56:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen beabsichtigt, in Zu-
kunft - abgesehen von den oben genannten Arbeitsvorgängen - weitere Verwal-
tungsvorgänge über Internet abzuwickeln. Im Sinne einer effizienten und ökonomi-
schen Vollziehung wird etwa die Internet Anwendung “Schulbuchaktion-Online" er-
weitert und auch für gleichartige Abläufe bei der Schülerfreifahrt genutzt. Eine end-
gültige Entscheidung darüber, welche Verwaltungsvorgänge - auch im Sinn von Ver-
waltungsverfahren - dies sein werden, muss erst getroffen werden und steht im Zu-
sammenhang mit der Einführung des elektronischen Aktes und den für die Abwick-
lung von derartigen Verwaltungsvorgänge notwendigen technischen Voraussetzun-
gen, insbesondere hinsichtlich der Datensicherheit.

Fragen 57 und 58:

Die Einführung des so genannten “elektronischen Aktes" für mein Ressort ist in Pla-
nung. Derzeit finden ressortübergreifende Koordinationsgespräche mit dem Ziel
statt, für den Bund kostenintensive Einzellösungen der einzelnen Ministerien zu ver-
meiden. Weiters soll dadurch die ressortübergreifende Kommunikation im Sinne des
E-Government-Beschlusses der Bundesregierung gewährleistet werden. Mit Minis-
terratsvortrag vom 6. Juni 2001 wurde die Umsetzung des Projektes ELAK beschlos-
sen. Das Projekt “ELAK im Bund" befindet sich derzeit auch schon in der Ausschrei-
bungsphase, es wird eine Einproduktstrategie für alle Ressorts verfolgt.

Frage 59:

Die Auswirkungen der Nutzung von elektronischen Medien sind so vielschichtig, dass
diese Frage nicht beantwortet werden kann.

Frage 60:

In Entsprechung des Ministerratsvortrages vom 6. Juni 2001 wurden neue Koordina-
tionsgremien zur Neustrukturierung der IT-Strategie des Bundes geschaffen, in de-
nen auch mein Ressort aktiv mitwirkt. Als Ergebnis einer verbesserten IKT-Koordi-
nation sind auch Auswirkungen in Richtung einer stärkeren Vereinheitlichung der
EDV-Systeme des Bundes zu erwarten. Die derzeit bereits im Beschaffungsstadium
befindliche Umsetzung eines bundesweiten Systems des elektronischen Aktes auf
Basis einer Einproduktstrategie ist bereits ein wesentlicher Schritt in diese Richtung.


Frage 61:

Eine realistische Abschätzung der Höhe der Kosteneinsparungen für mein Ressort
ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Frage 62:

Mit der Errichtung der Bundesbeschaffungs-GmbH (BGBI l Nr. 39/2001), die die
Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet des Beschaffungswesens mit dem Ziel
einer ökonomisch sinnvollen Volumens- und Bedarfsbündelung zur Optimierung der
Einkaufsbedingungen des Bundes nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien
zum Unternehmensgegenstand hat, werden die Beschaffungsvorgänge im EDV-
Sektor vereinheitlicht werden.

Frage 63:

Etwaige Einsparungen sind derzeit nicht abschätzbar.

Frage 64:

Es wurden drei Dienstautos durch die Zentralstelle angekauft:
VOLVO S80,   Beschaffungskosten:           €30.978,61,
AUDI A6,        Beschaffungskosten:         €29.574,06,
BMW 730d,    Beschaffungskosten:         €58.941,59.

Diese Fahrzeuge wurden aus Gründen des Alters bzw. des hohen Kilometerstandes
der Vorfahrzeuge angeschafft. Gleichzeitig wurden vier Fahrzeuge im üblichen
Sachgüteraustausch an das Bundesministerium für Inneres übergeben (VOLVO 850,
Bj. 1995, Kilometerstand: 131.344 km; AUDI 100 Bj. 1993, Kilometerstand:
156.507 km; Mercedes 200E: Bj. 1994, Kilometerstand 140.839 km, BMW 725tds,
Bj. 1997, Kilometerstand 212.111 km).

Frage 65:

Durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBI. Nr. 16/2000, sind mit 1. April
2000 Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes (Frauenangelegenheiten) in den Be-
reich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen übergegan-
gen. Im Zuge eines Verwaltungsübereinkommens wurde seitens des Bundeskanz-
leramtes Eigenbedarf an den diesbezüglichen Räumlichkeiten angemeldet. Die Sek-
tion
III (Frauenangelegenheiten) wurde daher mit Ende August 2001 vom Objekt Mi-
noritenplatz 9 ausgesiedelt und zog im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung und
Konzentration der Standorte in zwei Stockwerke des Objektes Franz-Josefs-Kai 51
ein.

Im Objekt Franz-Josefs-Kai 51 sind für die beiden Stockwerke, in denen die Frauen-
sektion und auch die Männerpolitische Abteilung der Sektion V eingesiedelt wurden,
monatliche Miet- und Betriebskosten in der Höhe von € 13.335,95 an die Bundes-
immobiliengesellschaft zu leisten. Im Bereich Minoritenplatz 9 sind davor im Zeitraum


von 1. Jänner 2001 (Inkrafttreten des BIG-Gesetzes) bis 31. Juli 2001 Miet- und Be-
triebskosten in Höhe von monatlich € 3.162,37 angefallen.

Fragen 66 bis 70:

Folgende Auslandsdienstreisen wurden von mir in meiner Funktion als Bundesminis-
ter im Jahr 2001 durchgeführt:

Reiseziel

 

Zweck

 

Zeitraum

 

Norrköping

 

informellen Ministerinnentreffen der Arbeits- und Gleichstel-
lungsministerinnen betreffend Gleichstellung und Sozial-
schutz

 

21.- 23.01.2001

 

Brüssel

 

EU-Rat “Landwirtschaft"

 

29.-30. 1.2001

 

Gyumri/
Armenien

 

Besuch einer Kinderspitals

 

30.06.2001

 

Liege

 

Informelles Treffen der EU-Beschäftigungs- und
Sozialministerinnen

 

7.7.2001

 

Budapest

 

Besuch beim ungarischen Sozialminister

 

24.-26.7.2001

 

Berlin

 

Europaratskonferenz “Entwicklung der sozialen Dienste"

 

24.-25.10.2001

 

Brüssel

 

Europäische Sitzung der Ministerinnen für Kinderfragen

 

9.11.2001

 

Moskau

 

Besuch bei der Vizepremierministerin, dem Sozial-, Land-
wirtschafts- und dem Gesundheitsminister

 

24.-27.11.2001

 

Brüssel

 

Rat “Bildung und Jugend"

 

29.11.2001

 

Brüssel

 

Ministerrat Beschäftigung und Sozialpolitik

 

2.-3.12.2001

 

Pressburg

 

Besuch beim slowakischen Sozialminister und Unterzeich-
nung der Sozialversicherungsabkommen

 

21.12.2001

 

Für diese Dienstreisen fielen insgesamt Kosten in der Höhe von an 57.926,21 € (da-
von Kosten Bundesminister: 10.962,88 €, Kosten für die Begleiterinnen: 46.963,33 €).

Zum Zweck der Dienstreisen ist generell zu bemerken, dass diese nicht nur nützlich,
sondern ihre Durchführung zur Erfüllung der mir verfassungsmäßig übertragenen
Aufgaben unverzichtbar sind: Als Mitglied in der Europäischen Union, beim Europa-
rat und bei den Vereinten Nationen nimmt Österreich an den entsprechenden Tref-
fen teil. Der Zweck der Dienstreisen sowie der positive Effekt für die Republik Öster-
reich und für ihre Staatsbürgerinnen erklären sich damit von selbst. Bilaterale Treffen
mit den Beitrittskandidaten sind vor allem im Hinblick auf die EU-Erweiterung
zweckmäßig.

Bei den genannten Dienstreisen wurde ich fallweise vom Herrn Staatssekretär, meis-
tens von Mitarbeitern meines Büros und immer von zumindest einem/einer sonstigen
Bediensteten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen be-
gleitet. Weiters nahmen in Einzelfällen z.B. Mitarbeiter des Büros des Herrn Staats-
sekretärs oder der österreichischen Vertretung an den Dienstreisen teil.


Die an den Dienstreisen teilnehmenden Bediensteten wurden entsprechend ihrer
Fachkompetenz und ihres geschäftsordnungsgemäßen Aufgabenbereiches ausge-
wählt.

Fragen 71 und 72:

Die folgende Aufstellung beinhaltet die Auslandsdienstreisen der Sektionsleiter/innen
die ab dem 1. Mai 2001 absolviert wurden. Hinsichtlich der Dienstreisen, die bis zu
diesem Zeitpunkt absolviert wurden, verweise ich auf die Beantwortung der parla-
mentarischen Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und Genossinnen.


Kosten:

18.440,46 €


Anzahl der
Sektionsleiterinnen:

4

Anzahl der                          Dauer
Dienstreisen:                        in Tagen:

       16                                 49 2/3 Tage

 

Diese Auslanddienstreisen dienten folgenden Zwecken:


Berlin

Brüssel

Brüssel

Brüssel

Brüssel

Brüssel, Brügge

Budapest

Dublin
Genf

Kopenhagen

London

Luxemburg

Luxemburg

Luxemburg

Madrid, Prag

Marrakesh


6. Handelsblatt-Gesundheitskongress

Parlamentarischer Abend

Jugendministerrat

Nationaler Aktionsplan Armut

Europe Blanche XXIII

Health Impact Assessment (Brüssel), Chief Medical Officer (Brügge)

Begleitung des Bundesministers zu Gesprächen mit ung. Ressort-
kollegen

WHO - International meeting strengthening national food safety
control programmes - the case for a single food safety agency

Twenty-fourth Session of the CODEX ALIMENTARIUS
COMMISSION

Health Cooperation in the Face of Terrorism

Seminar on European Pharmaceutical Law

Gesundheitsministerrat

High Level Committee on Health

High Level Committee on Health

Regionaltagung WHO (Madrid), Twinning Projekt (Prag)

FAO/WHO Global Forum of Food Safety Regulators


Fragen 73 und 74:

Die folgende Aufstellung beinhaltet die Auslandsdienstreisen der Mitarbeiter/innen
des Ministerbüros sowie des Büros des Herrn Staatssekretärs, die ab dem 1. Mai
2001 absolviert wurden. Hinsichtlich der Dienstreisen, die bis zu diesem Zeitpunkt
absolviert wurden, verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und Genossinnen. Soweit die Mitarbeiterinnen des


Ministerbüros mich begleitet haben, sind die Kosten dieser Dienstreisen auch in der
Antwort zu der Frage 66 enthalten:

Ministerbüro:

Funktion:                     Anzahl der                       Dauer                          Kosten:
Dienstreisen:                   in Tagen:

Kabinettschefin                         0                                 0                                  0

Referentinnen                       20                             32 2/3                       16.489,83 €

Büro des Herrn Staatssekretärs:

Funktion:                     Anzahl der                       Dauer                          Kosten:
Dienstreisen:                   in Tagen:

Kabinettschef                            8                                 13                           8.860,68 €
Referentinnen                          19                            44 1/3                      20.967,01 €

Soweit die Mitarbeiterinnen des Ministerbüros mich begleitet haben, verwies ich hin-
sichtlich des Zweckes der Reisen auf die Beantwortung der Frage 66. Weiters dien-
ten die Dienstreisen z.B. der Vornahme von Hilfslieferungen für das österr. Kinder-
spital in Gyumri, der Teilnahme an einer Konferenz der Familienminister, an einem
Treffen mit dem spanischen Sozialminister, an einem Familienseminar, an einer Ta-
gung betreffend Familienkompetenzen, an der UNGASS (AIDS) in New York, an ei-
nem Hämophilie-Symposium am HAI Europe/EPHA-Symposium, am NATO-
Workshop “Bioterror" sowie an Veranstaltungen zu den Themen Gender Mainstrea-
ming und “Familienfreundliche Gemeinden".

Frage 75:

Folgende Dienstreisen habe ich im Jahr 2002 bereits absolviert:

Madrid und Burgos              Treffen mit dem spanischen Sozialminister und        18.-20.1.2002

Staatssekretär für Sozialversicherung in Madrid;
Informelles EU-Ministertreffen in Burgos

Malaga                                Konferenz der EU-Gesundheitsministerinnen               7.-8.2.2002

Santiago de Compostela     Konferenz der EU-Frauenministerinnen                        18.-19.2.2002

Madrid                                 2. UN-Weltkonferenz zum “Altern"                                8.-10.4.2002

Für das Jahr 2002 sind grundsätzlich folgende internationale Termine eingelangt,
wobei teilweise noch offen ist, welche Termine ich selbst wahrnehmen werde:

29.-30. April 2002: Treffen mit dem ukrainischen Sozialminister in Kiev,
8.-10. Mai 2002: UN-Sondergeneralversammlung "Kinder" in New York,

13.-15. Mai 2002: Treffen der Sozialminister der EU und Lateinamerikas in
Valencia,


15.-16. Mai 2002: Europarat Frauenministerlnnenkonferenz in Skopje,
22.-23. Mai 2002: Europarat-Ministerkonferenz "Soziales" in Bratislava,
30. Mai 2002: EU-Rat "Bildung und Jugend" in Brüssel,
3. Juni 2002: EU-Rat "Beschäftigung und Sozialpolitik" in Luxemburg,

20. Juni 2002: Treffen mit dem slowakischen Landwirtschaftsminister in Bratis-
lava,

26. Juni 2002: EU-Rat "Gesundheit" in Luxemburg,

12.-13. Juli 2002: Informelles Treffen der Beschäftigungs- und Sozialministe-
rinnen in Kolding (Dänemark),

8. Oktober 2002: EU-Rat “Beschäftigung und Soziales" in Luxemburg,

14.-16. Oktober 2002: Europarat Jugendministerkonferenz in Thessaloniki,

Oktober 2002: Besuch bei der UN-Vertretung in Belgrad,

7. November 2002: EU-Rat “Gesundheit" in Brüssel,

12. November 2002: EU-Rat “Bildung und Jugend" in Brüssel,

3. Dezember 2002: EU-Rat “Beschäftigung und Soziales" in Brüssel.

Fragen 76 bis 79:

Folgende Veranstaltungen (Kongresse und Seminare) wurden im Jahr 2001 vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen durchgeführt und richte-
ten sich an einen internationalen Teilnehmerkreis:

Veranstaltungen/Zweck

 

Teilnehmer

 

Zeitraum

 

Kosten

 

European work & family audit

Fachinformation über das European work
& family audit

 

60 aus Ö und
Europa

 

6.-7.12.2001

 

13.426,05 €

 

Japanese Youth Goodwill Mission with
Austria

Interkulturelles Lernen

 

10 japanische
Jugendliche
2 japanische
Betreuer

 

28.8.-18.9.2001

 

5.087,09 €

 

Mediation und Kinderbegleitung

Fachaustausch zum Umgang mit Konflik-
ten und Scheidung

 

300 aus Öster-
reich, Europa,
Übersee

 

2.-3.11.2001

 

64.000,00 €

 

1st Vienna Conference Health Care
Outcomes

 

 

 

15.-16.11.2001

 

31.374,01 €

 

WHO-ECHPD Meeting

 

 

 

11.-13.10.2001

 

5.987,02 €

 

Detaillierte Angaben zum Zeitaufwand sind nicht möglich, da darüber keine Auf-
zeichnungen geführt wurden.


Fragen 80 bis 83:

Im Jahr 2001 haben folgende bilaterale Veranstaltungen stattgefunden:

Veranstaltungen/Zweck

 

Teilnehmer

 

Zeitraum/Ort

 

Kosten

 

“Vereinbarkeit von Beruf u. Familie.
CEDAW-Prüfung. Gleichstellungspolitik"

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
an die Beitrittskandidatenländer. Seminar
im Rahmen der Vereinbarung über die
bilaterale Zusammenarbeit der Sozialminis-
terien.

 

Beamte der
Sozialministe-
rien von Un-
garn und der
Slowakei

 

29.-30.1.2001
in Budapest

 

ca. 1.500€

 

“Familien- und Seniorenpolitik."

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
an die Beitrittskandidatenländer. Seminar
im Rahmen der Vereinbarung über die
bilaterale Zusammenarbeit der Sozialminis-
terien.

 

Beamte des
Sozialministe-
riums Ungarn

 

7.-8.5.2001
in Wien

 

ca. 1.500€

 

Treffen der österreichisch-russischen Ar-
beitsgruppe bei der Gemischten Kommis-
sion für Handel und Wirtschaft

Vermittlung von Österreichs Erfahrungen
im Bereich Soziales. Besuche bei ver-
schiedenen Institutionen in Wien und den
Bundesländern

 

Beamte des
russischen
Sozial- und
Gesundheits-
ministeriums
sowie Beamte
aus verschie-
denen russi-
schen Provin-
zen

 

14.-20.5.2001

in Wien und der
Steiermark

 

ca. 5.000 €

 

“Soziale Sicherheit - österreichisches Mo-
dell."

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
an die Beitrittskandidatenländer. Seminar
im Rahmen der Vereinbarung über die
bilaterale Zusammenarbeit der Sozialminis-
terien.

 

Beamte des
Sozialministe-
riums Bulga-
rien

 

11.-13.5.2001
in Wien

 

ca. 1.400 €

 

“Frauen- und Gleichstellungspolitik."

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
an die Beitrittskandidatenländer. Seminar
im Rahmen der Vereinbarung über die
bilaterale Zusammenarbeit der Sozialminis-
terien.

 

Beamte des
Sozialministe-
riums Polen

 

21. -23.5.2001
in Warschau

 

ca. 3.000 €

 

Expertentreffen im Rahmen des TACIS-
Programmes zum Thema: “österreichi-
sches Gesundheitssystem. Jugendbera-
tung. "

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs

 

Beamte des
Magistrates
der Stadt
Tschernowitz,
Ukraine

 

4.10.2001
in Wien

 

ca. 200 €

 


“Behindertenpolitik. Berufliche und Soziale
Integration der behinderten Menschen."

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
an die Beitrittskandidatenländer. Seminar
im Rahmen der Vereinbarung über die
bilaterale Zusammenarbeit der Sozialminis-
terien.

 

Beamte des
Sozialministe-
riums Bulga-
rien

 

13.-14.2001
in Sofia

 

ca. 2.500 €

 

“Frauen- und Gleichstellungspolitik. Schutz
vor Gewalt."

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
an die Beitrittskandidatenländer. Seminar
im Rahmen der Vereinbarung über die
bilaterale Zusammenarbeit der Sozialminis-
terien.

 

Beamte der
Sozialministe-
rien von Bulga-
rien, Tsche-
chien und der
Slowakei

 

19.-20.11.2001
in Wien

 

ca. 4.000 €

 

“Behindertenpolitik. Berufliche und Soziale
Integration der behinderten Menschen."

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
an die Beitrittskandidatenländer. Seminar
im Rahmen der Vereinbarung über die
bilaterale Zusammenarbeit der Sozialminis-
terien.

 

Beamte der
Sozialministe-
rien von Polen,
der Slowakei
und der Ukrai-
ne

 

25.-27.11.2001
in Wien

 

ca. 12.200 €

 

“Finanzierung der Sozialhilfeeinrichtungen"

Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
an die Beitrittskandidatenländer. Seminar
im Rahmen der Vereinbarung über die
bilaterale Zusammenarbeit der Sozialminis-
terien.

 

Beamte des
Sozialministe-
riums Ungarn

 

4.-5.12.2001

 

ca. 2.000 €

 

Die oben genannten Veranstaltungen wurden im Rahmen der Arbeitszeit vorbereitet
und durchgeführt. Detaillierte Angaben zum Zeitaufwand sind nicht möglich, da dar-
über keine Aufzeichnungen geführt wurden. Die Vortragenden kamen aus den Rei-
hen der Beamten des Ressorts, bzw. anderer Ressorts und Institutionen und stellten
sich unentgeltlich zur Verfügung, daher ergaben sich daraus keine zusätzlichen Kos-
ten.

Fragen 84 bis 87:

Im Jahr 2001 wurden keine derartigen Veranstaltungen durchgeführt.

Frage 88:

a) Im Rahmen internationaler Kontakte ist folgende Veranstaltung für 2002
geplant:

22-27. September 2002: 13. Arbeitstagung der Internationalen Arbeitsgemein-
schaft zur Jugendwohlfahrt (IAGJ).


b) Im Rahmen bilateraler Kontakte sind folgende Veranstaltungen für 2002
geplant bzw. haben stattgefunden:

Jeweils zweitägige Seminare auf Beamtenebene im Rahmen der Heranfüh-
rungsstrategie für Polen, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Bulgarien
und Ukraine in Wien zu den Themen:

- Nationale und internationale EU-Koordination,

- Politik mit und für Frauen: Gleichstellung, Gender Mainstreaming, Schutz vor
Gewalt,

- Familienpolitik, Jugend- und Kinderschutz, Vereinbarkeit von Beruf und
Familie,

- Berufliche und soziale Integration von behinderten Menschen,
4.-5. April 2002: Besuch des tschechischen Ministers für Gesundheit,
15.-16. April 2002: Besuch des chinesischen Vizepremierministers,
24. April 2002: Besuch des polnischen Gesundheitsministers,
20.-25. Mai 2002: bilaterales Seminar für Mitglieder der österreichisch-rus-
sischen Arbeitsgruppe für Sozialfragen bei der gemischten Kommission für
Handel und Wirtschaft,

27. Mai 2002: Besuch des russischen Sozialministers,
27. Juni 2002: Besuch des polnischen Sozialministers,
Projekt “Spurensuche" Tschechien und Slowenien,
Kulturabkommen mit Belgien,

Jugendaustausch mit Japan, falls wieder eine Einladung von japanischer Seite
erfolgt.

c) Im Rahmen der EU wurde in Wien am 13.3.2002 gemeinsam mit der Europäi-
schen Kommission ein halbtägiges Seminar zum Thema “Die offene Koordinie-
rung im Bereich der Renten - Vorbereitung des österreichischen Strategieberich-
tes" abgehalten. Weiters sind folgende Veranstaltungen vorgesehen:

Konferenz der Sozial-, Familien- und Frauenministerinnen aus Ungarn, Polen,
Slowakei, Tschechien, Slowenien, Kroatien und der Europäischen Kommission
sowie dem EU-Vorsitz Spanien vom 6.-8.6.2002 in Wien,
Konferenz der Jugend- und Gesundheitsministerinnen aus Ungarn, Polen, Slo-
wakei, Tschechien, Slowenien, Kroatien und der Europäischen Kommission
sowie dem EU-Vorsitz Dänemark vom 12.-14.9.2002 in Graz,
EU-Twinning Projekt mit Bulgarien zur Reform der Jugendwohlfahrt in Bulga-
rien,

Im Rahmen des geplanten (noch nicht eingereichten) EU-Projektes
“Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Ende 2002/Anfang 2003 eine
Start-Up Veranstaltung mit den Partnerländern und sonstigen Projektpartnern
sowie 2003 zu drei Sub-Themenbereichen ein Seminar und zum Abschluss
eine Großveranstaltung geplant.

Die 53. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa wird vom 8. bis 11. Septem-
ber 2003 in Wien stattfinden. Die Einladung dazu erfolgte durch mich gemeinsam mit
Herrn Saatssekretär Univ.Prof. Dr. Waneck entsprechend einem einstimmigen Be-


schluss im Ministerrat namens der österreichischen Bundesregierung, gelangte am
11. September 2001 im Rahmen der 51 Tagung des WHO-Regionalkomitees in
Madrid zur Abstimmung und wurde von diesem einstimmig angenommen. Es handelt
sich bei dieser Veranstaltung um die bedeutendste Veranstaltung auf dem Gebiet
des öffentlichen Gesundheitswesens in der aus 51 Staaten bestehenden europäi-
schen Region der Weltgesundheitsorganisation.

Im Rahmen des europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 ist
beabsichtigt, mehrere Veranstaltungen durchzuführen. Jedenfalls wird Anfang des
Jahres 2003 eine Eröffnungsveranstaltung und Ende des Jahres 2003 eine Schluss-
veranstaltung stattfinden.

Sonst sind derzeit für 2003 noch keine Veranstaltungen geplant.

Frage 89 bis 93, 95 und 96:

Hinsichtlich der Tätigkeit der Management Consulting Arthur Andersen GmbH ver-
weise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1862/J-BR der
Bundesräte Roswitha Bachner und Genossinnen, die der Beantwortung als Beilage
angeschlossen ist.

Seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen wurden
folgende Verträge abgeschlossen und daher auch durch mein Ressort beglichen:

Die Firma “Quantum", Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH, wurde
mit der Unterstützung bei der Ermittlung von Ausgliederungspotentialen und ge-
gebenenfalls auch bei der konkreten Umsetzung von Ausgliederungen beauf-
tragt. Dabei sind Kosten in der Höhe von 5.858,51 € angefallen. Das von Quan-
tum erstellte Grundsatzpapier bildete die Basis für die Einrichtung einer Arbeits-
gruppe zur Prüfung einer allfälligen Ausgliederung der bakteriologisch-serologi-
schen Untersuchungsanstalten. Dieses Reorganisationsprojekt wird mit dem
Zeitpunkt der Gründung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
- voraussichtlich 1. Juni 2002 - seinen Abschluss finden. Die Beauftragung er-
folgte aufgrund der umfangreichen Erfahrungen der Firma Quantum auf dem
Gebiet von Ausgliederungen. So ist beispielsweise die Geschäftsführerin selbst
Mitglied des Aufsichtsrates eines bereits ausgegliederten Rechtsträgers (der
Umweltbundesamt GmbH).

Die Power Play & Investment Consultancy GmbH wurde mit der Durchführung
eines Beratungsprojektes über die Gestionierung der Förderungsangelegenhei-
ten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen betraut.
Das Ziel war eine Zustandsanalyse bezogen auf das Jahr 1999 mittels einer
stichprobenweisen Durchsicht der Anträge von Förderungswerbern, einer Analy-
se der Ablauforganisation der Abwicklung dieser Vorgänge sowie einer Syste-
matisierung der Förderungen nach Sachgebieten, Förderungswerbern und Grö-
ßenklassen. Die Kosten betrugen € 11.336,96. Die Ergebnisse der Analyse führ-
ten - gemeinsam mit dem beim nächsten Punkt angeführten Grobkonzept -
durch die Einrichtung einer Förderdatenbank und den Umstand, dass alle För-
derfälle mittels HV-SAP bearbeitet werden, zu einer Straffung der Abwicklung
von Förderungen. Das Projekt ist beendet.


Mit der Bietergemeinschaft Quantum/ Power Play/Schönherr, Barfuß, Torggler&
Partner wurde ein Werkvertrag über die Erstellung eines Grobkonzepts zur Neu-
gestaltung des Förderwesens im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen abgeschlossen. Die Kosten betrugen € 6.851,54. Auch dieses
Projekt ist beendet, hinsichtlich des Ergebnisses wird auf die obigen Ausführun-
gen verwiesen.

Im Rahmen der Ausgliederung der Bundesstaatlichen bakterologisch-serologi-
schen Untersuchungsanstalt Innsbruck wurde Herr Dkfm. Leopold Wundsam,
Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, mit der Erstellung eines Bewertungs-
gutachtens beauftragt, dessen Kosten 16.406,41 € betrugen.

Frage 94:

Weitere Vertragsabschlüsse über Beratungsdienstleistungen betreffend die Reorga-
nisation des Ressorts sind derzeit nicht geplant.

Frage 97:

Seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen wurden
keine Aufträge an die angeführten Unternehmen vergeben. Vollständigkeitshalber
verweise ich jedoch auf den Generalvertrag des Bundesministeriums für Finanzen
(siehe die Beantwortung der Anfrage Nr. 3397/J der Abgeordneten Dr. Josef Cap,
Kolleginnen und Kollegen durch den Herrn Bundesminister für Finanzen).

Frage 98:

Verträge mit Beratungsunternehmen, die bereits bei der Beantwortung der parlamen-
tarischen Anfrage Nr. 1615/J der Abgeordneten Andrea Kuntzl und Genossinnen
angeführt wurden, werden nicht noch einmal aufgelistet. Diesbezüglich verweise ich
auf die damalige Anfragebeantwortung. Hinsichtlich des Auftrages an die Media
Connection Austria verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfra-
ge Nr. 1233/J der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und Genossinnen. Im Übrigen
ergeben sich folgende Verträge:

Bietergemeinschaft Quantum GmbH/Schönherr, Barfuß, Torggler & Partner:

10.839,90 €,

Institut für betriebliche Gesundheitsförderung (drei Verträge): 115.239,92 €,

H.T.S/Informationssysteme (zwei Verträge): 5.852,63 €,

IHS (zwei Verträge): 99.183,89 €,
 
      IWI: 99.045,80 €,

Firma Knowing: 101.741,97 €,

Firma EDV-Konzept: 20.929,78 €,

Anwaltssozietät Schönherr Barfuß Torggler & Partner: 39.752,04 €,

KPMG Consulting GmbH: 157.670,98 €,

Synermed Management u. Beratung im Gesundheitsbereich GmbH: 18.000,00 €.


Fragen 99 und 100:

Derartige Unternehmen bestehen im Bereich meines Ressorts nicht.

Frage 101:

Hinsichtlich der Kosten für Beratungsunternehmen für die Jahre 2000 und 2001 ver-
weise ich auf die Antworten zu den Fragen 89 bis 93, 95 und 96 sowie 98. An Kosten
für sonstige externe Berater - daher keine Beratungsunternehmen sondern Einzel-
personen - sind 245.544,43 € angefallen, wobei in dieser Summe Werkverträge nicht
berücksichtigt sind, die bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 1615/J der Abgeordneten Andrea Kuntzl und Genossinnen, angeführt wurden.

Für das Jahr 2002 wurden bei den VA-Posten 727 und 728 “Leistungen von Dritten"
bei den VA-Ansätzen für Aufwendungen bei Kapitel 15 19,188 Mio. € und bei Kapi-
tel 17 17,774 Mio. veranschlagt, wobei jedoch zu betonen ist, dass unter diesen An-
sätzen auch eine Vielzahl andere Leistungen verbucht wird. Die Anzahl der Auftrag-
nehmer sowie die Höhe der Kosten stehen zum Zeitpunkt der Budgetierung
naturgemäß noch nicht fest. Lediglich für den Bereich der Pflegevorsorge, Behinder-
ten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten ist schon jetzt absehbar, dass der
Aufwand für externe Beratung rund 20.000 € betragen wird.

Frage 102:

Diese Frage lässt sich sinnvoll nur für die Zeit ab dem 1. April 2000 beantworten, da
zu diesem Zeitpunkt die Bundesministeriengesetz-Novelle2000, BGBI. l Nr. 16/2000,
in Kraft trat und davor das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generatio-
nen nicht bestand.

Seit diesem Zeitpunkt haben sich für die Zentralstelle folgende organisatorische
Änderungen ergeben, wobei auch die letzte Änderung der Geschäftseinteilung mit
Wirksamkeit vom 1. März 2002 mit berücksichtigt wurde:

-   die Direktunterstellung der Abteilung Interne Revision zum Bundesminister,

-   die Direktunterstellung der Gruppe EU- und internationale Angelegenheiten zum
Bundesminister,

-   die Direktunterstellung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen und der
Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes zum Bundesminister,

-   der Transfer der Präs.Abt.B/7 (IT Soziales) inkl. Präs.Ref.B/7a (Beschaffung von
Hard- und Software) und der Präs.Abt.B/8 (IT Gesundheit) in die Sektion VII,

-   die Eingliederung der Präs.Abt.A/2 inkl. Min. Bibliothek in die Präs.Gruppe B,

-   die Auflösung der Wirtschaftsstelle Regierungsgebäude und der Transfer der
Agenden und des Personals in die Präs.Abt.B/6,

-   die Auflösung der Abt.ll/A/3 und die Übertragung der Aufgaben an den Haupt-
verband der österreichischen Sozialversicherungsträger, an die Abt.ll/B/5 sowie
an die Abt.ll/A/1 und Abt.ll/A/11,

-   die Auflösung des Ref.ll/10a und der Transfer der Agenden in die Abt.ll/10,

-   die Auflösung des Ref.lll/2a und der Transfer der Agenden in die Abt.lll/3,


—   die Auflösung des Ref.lll/2b und der Transfer der Agenden in die Abt.lll/2,

—   die Auflösung der Abt. III/4 und der Transfer der Agenden und des Personals in
die Abt.lll/1,

—   die formale Berichtigung der noch auf Beschluss des BKA/Frauenangelegen-
heiten mit 1. Juli 2000 erfolgten Auflösung der Abt.lll/5,

—   die Einrichtung eines Ref.lll/2a (Frauen-Konsumentschutz und -Gentechnik),

—   die Auflösung der Abt.IV/8 und der Transfer der Agenden und des Großteils des
Personals in die Abt. lV/5 sowie der Transfer des
Ref.IV/8a als Ref.IV/5a zur
Abt.IV/5 und infolge der Auflösung die Umbenennung der Abt.IV/A/11 in
Abt.IV/A/8,

—   die Übertragung von “alten" Aufgaben der Abt.IV/5 an die Abt.IV/A/4 (Angele-
genheiten des Kriegsopferfonds), an die Abt.IV/A/8 (Fragen der Honorierung der
ärztlichen Sachverständigen) sowie an die
Abt.IV/A/10 (Datenschutz im Sekti-
onsbereich und für die Bundessozialämter),

—   die Eingliederung der Abt.VI/4 (Familienpolitische Grundsatzangelegenheiten) als
Abt.V/7 in die Sektion V,

—   der Transfer der Abt.VI/4 in die Sektion V,

—   die Einrichtung einer Abt.VI/6 (Männerpolitische Grundsatzabteilung),

—   die Auflösung des Ref.VI/5a und der Transfer der Agenden in die Abt.VI/5,

—   die Einrichtung eines Ref.VII/B/8a (Qualitätsmanagement),

—   die Eingliederung der Abt.VIII/1 (Koordinationsaufgaben) in die Gruppe VIII/B,

—   die Auflösung des Ref.VIII/A/7b und der Transfer der Arzneitax-Angelegenheiten
in die Abt.VIII/A/7 sowie der Angelegenheiten der Vergebührungen und Beglau-
bigungen in die Abt.VIII/A/6,

—   die Einrichtung einer Abt.VIII/B/18, der die bisher im Zuständigkeitsbereich der
Abt.VIll/B/10 gelegenen Angelegenheiten der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe
übertragen werden,

—   die Einrichtung eines Ref.VIII/C/17b, dem die Angelegenheiten der pharmazeuti-
schen Betriebe von der Abt.VIII/C/17 übertragen werden,

—   die Auflösung des Ref.lX/10b und der Transfer der Agenden in die Abt.lX/10,

—   die Auflösung des Ref.lX/A/4b und die Übertragung der Agenden an die
Abt.lX/A/4,

—   die Auflösung des Ref.lX/B/2a und der Transfer der Agenden und des Personals
in die Abt.lX/B/2,

—   die Einrichtung der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit für die Besorgung der Öffent-
lichkeitsarbeit des Ressorts,

—   die Einrichtung einer Stabsstelle PRIKRAF (Private Krankenanstaltenfinanzierung),

—   die Einrichtung einer Stabsstelle Chief Information Office,

—   die Auflösung der Präsidialsektion, die Einrichtung einer Stabsstelle Supportfunk-
tionen und die Zuordnung der Organisationseinheiten der aufgelösten Präsidial-
sektion zur Stabsstelle Supportfunktionen,

—   die Auflösung der Präs.Gruppe C und die Zuordnung der drei Abteilungen und
der Ministerialkanzleidirektion zur Support Gruppe B,


-   die Auflösung der Präs. Ref.A/1 a und A/1 b und die Eingliederung der Agenden
und Mitarbeiterinnen in die Support Abt.A/3,

-   die Auflösung des Präs.Ref.A/4a und die Eingliederung der Agenden und Mitar-
beiterinnen in die Support Abt.A/4,

-   die Eingliederung der bisher dem Sektionsleiter der Präsidialsektion direkt unter-
stellten Ministerialbuchhaltung in die Support Gruppe B,

-   der Transfer der Bibliothek-Gesundheit inkl. der zuständigen Mitarbeiterinnen in
die Sektion VI,

-   die Zusammenlegung der Kanzleistellen der Sektionen V und VI (alt) sowie der
für Kanzleitätigkeiten der Sektion
III zuständigen Mitarbeiterinnen zur Kanzleistel-
le Franz Josefs-Kai,

-   die Auflösung der Abt.ll/B/6 und der Transfer der Agenden und Mitarbeiterinnen
in die Abt.ll/B/2 und Abt.ll/B/5,

-   die Auflösung der Abt.ll/B/4 und infolgedessen die Umbenennung der Abt.ll/B/12
in Abt.ll/B/4 (neu) sowie der Transfer der Agenden und Mitarbeiterinnen in die
neue Abt.ll/B/4 und Abt.ll/8,

-   die Auflösung des Ref. ll/B/8a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen in die Abt.ll/B/8,

-   die Umbenennung der Abt.ll/A/7 (alt) in ll/A/6 (neu), der Abt.ll/A/11 (alt) in ll/A/3
(neu) sowie der Abt.ll/10 (alt) in II/7 (neu),

-   die Aufwertung des Ref. III/1 a zur Abt. IIl/4,

-   die Auflösung des Ref.lll/1 b und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen in die Abt.lll/1,

-   die Aufwertung des Ref.III/2a zur Abt.IIl/5,

-   die Auflösung des Ref.IV/9a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen in die Abt.IV/9,

-   die Auflösung des Ref.IV/5a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen in die Abt.IV/5,

-   die Auflösung der Abt.IV/A/4 und die Zuordnung der Agenden und Mitarbeiterin-
nen zur Gruppenleitung IV/A, Abt.IV/3 und Abt.IV/6,

-   die Auflösung des Ref.IV/A/4a und die Zuordnung der Agenden und Mitarbeiter-
innen zur Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Gruppenleitung IV/A und
Abt.IV/9,

-   die Umbenennung der Abt. lV/A/10 (alt) in IV/A/4 (neu),

-   die Zusammenlegung der Sektionen V und VI mit der neuen Bezeichnung “Sek-
tion V - Jugend-, Familien-, Männer- und Seniorenpolitische Angelegenheiten
(Generationen)",

-   die Auflösung der Ref.V/4a und V/4b und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbeiterinnen in die Abt.V/4,

-   die Auflösung des Ref.V/7a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeiterin
in die Abt.V/7,

-   die Auflösung der Abt.VI/1 und die Aufteilung der Agenden zu den Abt.V/2, V/5
und V/7,

-   die Auflösung des Ref.VI/3a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen in die Abt.V/5,


-   die Auflösung des Ref.VIII/A/3a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbei-
terinnen in die Abt.VI/A/3,

-   die Auflösung der Abt.VIII/A/4 und die Eingliederung der Agenden in die
Abt.VI/D/5,

-   der Transfer der Abt.VIII/A/6 in die Gruppe VI/B,

-   die Auflösung des Ref.VIII/A/7a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbei-
terinnen in die Abt.VI/A/7,

-   die Auflösung der Abt.VIII/A/20, der Abt.VIII/B/11 und des Ref.VIII/B/11a und die
Eingliederung des Großteils der Agenden und Mitarbeiterinnen in die
Abt.VI/B/10,

-   die Auflösung der Gruppe VIII/C und die Direktunterstellung der Organisations-
einheiten zum Sektionsleiter,

-   die Auflösung des Ref.VIII/C/15a und die Eingliederung der Agenden und des
Referatsleiters in die Abt.VI/D/5,

-   die Auflösung der Ref.VIII/C/16a, VIII/C/16b und VIII/C/16c und die Eingliederung
der Agenden und Mitarbeiterinnen in die Abt.VI/16,

-   die Auflösung der Ref.VIII/C/17a und VIII/C/17b und die Eingliederung der Agen-
den und Mitarbeiterinnen in die Abt.VI/17,

-   der Transfer der Abt.VIII/D/21 in die Gruppe VI/B,

-   die Auflösung der Abt.VIII/D/2 und die Eingliederung der Agenden und Mitarbei-
terinnen in die Abt.VI/B/21 sowie

-   die Auflösung des Ref. VIll/D/14a und der Transfer der Agenden in die
Abt.VI/D/14,

-   die Auflösung der Abt.VII/A/1 und der Transfer der Agenden und Mitarbeiterinnen
indieAbt.VII/A/5,

-   die Auflösung des Ref.VII/A/4a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbei-
terinnen in die Abt.VII/A/4,

-   die Eingliederung der Abt.VII/2 in die Gruppe VII/A,

-   die Auflösung des Ref.VIl/B/8a,

-   die Auflösung der Abt.VII/7 und der Transfer der Agenden und Mitarbeiterinnen
indieAbt.VII/6,

-   die Auflösung des Ref.VII/7a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen in die Abt. VII/B/10,

-   die Auflösung der Ref. IX/9a, IX/9b, IX/9c, IX/10a, IX/A/4a, IX/A/5a, IX/B/1a,
IX/B/1b, IX/B/1c, IX/B/1d und IX/B/12a und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbeiterinnen in die jeweilige Abteilung,

-   die Auflösung der Gruppe IX/B und Direktunterstellung der drei Abteilungen zum
Sektionsleiter,

-   die Auflösung der Abt.IX/14 und der Transfer der Agenden und Mitarbeiterinnen
in die Abt.IX/13.

Die angeführten Organisationsänderungen wurden aus den unterschiedlichsten
Gründen vorgenommen, eine Zuordnung von Einsparungseffekten im Bereich der
Planstellen kann daher nicht getroffen werden. Ich kann jedoch darauf verweisen,


dass zum Zeitpunkt 1. April 2000 die Anzahl der Planstellen BMSG-Zentralleitung
laut Stellenplan 905 Planstellen betrug, zum Zeitpunkt 1. März 2002 jedoch lediglich
850 Planstellen. Es wird versucht, bis zum Ende der Legislaturperiode das Einspa-
rungsziel laut Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000 zu erreichen, wobei
bezogen auf den gesamten Bundesbereich insgesamt 15.000 Vollbeschäftigtenäqui-
valente eingespart werden sollen.

Folgende ehemaligen Mitarbeiterinnen meines Büros bzw. des Büros des Herrn
Staatssekretärs für Gesundheit wurden in die Organisation meines Ministeriums ein-
gegliedert:

—   Herr Dr. Johannes Berchtold wurde mit der provisorischen Leitung der Abt.VI/6
(jetzt V/6), Männerpolitische Grundsatzabteilung, betraut.

—   Herr Stefan Jury wurde in die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit transferiert.

—   Herr Gerhard Hudelist wurde in die Abteilung Interne Revision versetzt.

—   Frau Edeltraud Posinger (Sekretariat) wurde in die Gruppe VIll/B (jetzt VI/B) ver-
setzt.

—   Frau Renate Bleich (Sekretariat) wurde in die Sektion VII versetzt.

—   Frau Patricia Jursa wurde in die Gruppe H/A versetzt.

—   Frau Friederike Anger wurde in die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit transferiert.

Frage 103:

Einleitend möchte ich festhalten, dass durch mein Ressort keine Werbemaßnahmen
durchgeführt werden, sondern lediglich die in Hinblick auf die Aufgaben meines Res-
sorts notwendige Informationsarbeit für die Bevölkerung vorgenommen wird. Weiters
verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1397/J der
Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen. Inserate und Informationsmaßnahmen,
die bereits bei dieser Beantwortung erwähnt wurden, werden nicht noch einmal an-
geführt.

1. Inserate/Beilagen und Ähnliches:

Broschüre “Hilfe für Verbrechensopfer", Hrsg: Verein Weisser Ring Steier-
mark

 

595,19 €

 

Jubiläumsbuch der AG Autorinnen “Schreibfluss 1980-2000"

 

639,52 €

 

Zeitschrift “Hallo Oberösterreich", Aschauer und Radmayr Zeitungsverlag
OEG

 

436,04 €

 

Linzer Kinderratgeber 2000, erstellt von der Agentur Altmüller, Fiedler und
Partner

 

1.752,87 €

 

Kinderfreunde Gutscheinheft 2000, Bundesorganisation der österreichi-
schen Kinderfreunde

 

3.197,60 €

 

Zeitschrift “an.schläge", Hrsg. CheckArt. Verein für feministische Medien
und Politik

 

1.182,78 €

 

Zeitschrift “Eltern für Kinder"; Hrsg. Verein “Eltern für Kinder Österreich"

 

287,78 €

 

Blickpunkt Mittelkärnten

 

915,67 €

 

Blickpunkt Technikum 3/2001

 

2.701, 25 €

 


Burgenländische Nachrichten

 

9.919,84 €

 

Der neue Grazer/der neue Steirer

 

16.752,32 €

 

Dialog

 

4.120,55 €

 

Fachzeitschrift der Geriatrischen Gesundheitszentren Graz "senior"

 

1268,87 €

 

Freak-Radio/Behindertenradio

 

726,73 €

 

GEFAS News 01/2001

 

4.457,34 €

 

Grazer Woche

 

1.968,71 €

 

Kalender “50 Jahre Familienbund"

 

363,36 €

 

Kärntner Magazin

 

1.098,81 €

 

Kärntner Monat/Steirer Monat

 

7.041, 56 €

 

Kärntner Nachrichten

 

18.221,99 €

 

Kärntner Woche

 

12.973,96 €

 

Kleine Zeitung

 

87.989,22 €

 

Mediaprint (Kronen Zeitung, Kurier, Kärntner Tageszeitung)

 

455.744,66 €

 

Messejournal der Wr. Herbst und Senioren Messe 2001

 

1.861,2 €

 

Oberösterreichische Nachrichten

 

9.222,32 €

 

ORF-Nachlese

 

3.168,24 €

 

Ratgeber: "Gegen sexuellen Kindesmissbrauch"

 

697,66 €

 

Salzburger Nachrichten

 

6.584,51 €

 

Tiroler Tageszeitung

 

12.132,73 €

 

Vorarlberger Nachrichten

 

11.974,67 €

 

Zur Zeit

 

2.094,29 €

 

Inserat Österreich-Telefon in Kurier und Krone, Kostenrefundierung an BKA

 

28.642,40 €

 

Inserat in Krone Sonntag

 

77.222,40 €

 

Beilage der Broschüre “Der kleine Leitfaden" in der Kronenzeitung

 

83.326,67 €

 

Beilage der Broschüre in Burgenland Nachrichten

 

9.919,84 €

 

Zellkern, Werbeagentur Hundseder, Traun

 

11.466,00 €

 

Baby Guide, Media Med Verlag Wien

 

36.000,00 €

 

Kindern Mut machen, Kath. Familienverband

 

15.750,00 €

 

Hort- und Kindergartenjournal, Schmid Verlag Wien

 

18.900,00 €

 

Baby Guide Magazin, Media Med Verlag, Wien

 

60.000,00 €

 

Kleine Zeitung

 

36.540,00 €

 

Kronenzeitung

 

24.883,00 €

 

Kärntner Woche

 

32.587,00 €

 

Servicestellen des BMSG, ÖKO-Adressbuch

 

5.017,91 €

 

Vorwort des BMSG, Zeitschrift “am wort 1/2001"

 

1.453,46 €

 

Ausschreibungen der Richtlinien zum B-JFG 2000, Wiener Zeitung

 

6.885,20 €

 


Servicestellen des BMSG, Lehrlingskalender 2001/2002

 

3.633,64 €

 

Männerguide 2002, Media-Med

 

7.849,00 €

 

Seniorenbeilage “Zeit zum Leben", Kronenzeitung

 

63.225,37 €

 

Einschaltung im Standard zum Thema “Vorsorge statt Risiko"

 

3.937,41 €

 

Medizin 2002, Vorwort

 

7.834,13 €

 

2. Bannerschaltung zwecks Bekanntmachung der BMSG-Homepage
(www.bmsg.gv.at) bzw. der Gesundheitssite (www.gesundheit.bmsg.gv.at):

Austria Online

 

2.180,18€

 

Active Agent

 

4.360,37 €

 

www.ihrarzt.at

 

2.915,34 €

 

ghost.company

 

7.294,37 €

 

ghost.company

 

11.983,25 €

 

ghost.company

 

14.331, 92 €

 

3. Sonstige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit:

Kinderbetreuungsgeld-Kampagne in Printmedien, Rundfunk und
Fernsehen

 

1.380.783,85 €
(maximaler Budgetrahmen)

 

Elterbildungsungskampagne, Hochegger/Com.

 

1.200.000,00 €

 

Medienkooperation mit der “Neuen Kronenzeitung", Serie über
aktuelle Gesundheitsfragen (vereinbartes Volumen:
523.244,34 €), MediaMed GesmbH

 

bisher: 174.414,78 €

 

Medienkooperation mit der “Neuen Kronenzeitung", Thema:
Information über die Ambulanzgebühren, (vereinbartes Volumen:
257.560,73 €), MediaMed GesmbH

 

bisher 0,00 €

 

Frage 104:

Für die Zentralstelle sind bei Ansatz 1/15008 7232 (Repräsentation), Finanzposition
Ministerbüro und Büro des Staatssekretärs, im Zeitraum 4. Februar 2000 bis
1. Februar 2002 Aufwendungen in Höhe von € 87.200,64 angefallen. Eine Aufgliede-
rung ist - da der Budgetposten Repräsentationsaufwendungen keine Darstellung
von Einzelleistungen enthält - aufgrund der Vielzahl der einzelnen Posten nicht mög-
lich; als Beispiele sind Arbeitsessen, Bewirtungen und Gastgeschenke zu nennen.

Ergänzend verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 1397/J der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen.

Frage 105:

Regierungsmitglieder haben im Inland keinen Anspruch auf Tagesgebühren, es wur-
den durch meine Vorgängerin und mich daher bei Inlandsdienstreisen nur Barauf-
wendungen für Fahrtkosten und Nächtigung verrechnet.


Der Aufwand für diese Barauslagen und die Reisegebühren einschließlich der Flug-
kosten betrug für die Inlands- und Auslandsreisen meiner Vorgängerin und für mich
sowie der Büromitarbeiterinnen im nachgefragten Zeitraum - ohne Berücksichtigung
der Kosten für die im Inland und dem grenznahen Ausland eingesetzten
Dienstkraftwägen - insgesamt 145.306,30 €.

Details hinsichtlich der Auslandsreisen können für das Jahr 2000 der Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage Nr. 2320/J der Abgeordneten Dr. Keppelmüller und
Genossinnen und für das Jahr 2001 der Antwort zu den Fragen 66 bis 70 sowie 73
und 74 der gegenständlichen Anfrage entnommen werden. Es wird um Verständnis
ersucht, dass die Darstellung der Einzelkosten auch der Inlandsdienstreisen in der
gewünschten Aufgliederung und für diesen langen Zeitraum aufgrund des damit ver-
bundenen enormen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.


1862/J-BR BR
Eingelangt am:06.08.2001

ANFRAGE

der Bundesräte Roswitha Bachner

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Reorganisation im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Aus zahlreichen Anfragebeantwortungen und darauf bezughabenden Pressemeldungen läßt

sich entnehmen, dass in den letzten Monaten mehr als 100 Millionen Schilling an externe

Anbieter für Beratungsdienstleistungen durch den Bund bezahlt wurden. Größtenteils handelt

es sich hiebei um Berateraufträge, die sich im wesentlichen unter dem Titel "Verwaltungs -

reform" mit einer Strukturreorganisation der Ministerien beschäftigen.

Staatssekretär Dr. Finz geht nun davon aus (Salzburger Nachrichten vom 20.7.2001), dass

nachdem alleine durch sein Ressort 111 Millionen Schilling für die angesprochenen

Leistungen ausgegeben wurden, es keine Pläne gebe, weitere Berater einzukaufen.

Unklar bleibt, inwieweit die bisher bezahlten Beratungen hinsichtlich einer Reorganisation

Ihres Ministeriums verwertet wurden bzw. überhaupt verwertet werden können.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

Anfrage:

1. Von welchen externen Beratern wurden bzw. werden Modelle hinsichtlich einer
Strukturreform Ihres Ministeriums entwickelt?

2. Wurden als Berater für Ihr Ministerium nur Kapitalgesellschaften tätig oder wurden
auch Einzelpersonen in Form eines Werk - oder Konsulentenvertrages mit diesen
Tätigkeiten beauftragt?
Wenn ja, um welche Personen handelt es sich?

3. Worin besteht der exakte Inhalt der Beraterverträge mit den unter 1.) und 2.)
beauskunfteten Unternehmen?

4. Von welcher Zentralstelle (Ministerium, BKA) wurden die unter 1.) und 2.)
beauskunfteten Beraterverträge abgeschlossen und von welcher Zentralstelle
(Ministerium, BKA) wurden bzw. werden diese Leistungen bezahlt?

5. Aufgrund welcher Qualifikationen bzw. aufgrund welcher Ausschreibungsnormen
wurden die entsprechenden Beraterverträge, gereiht nach Auftragnehmer, vergeben?

6. Welche Mitbieter, gereiht nach dem Abstand zum Bestbieter, wurden abgelehnt und
welche Gründe waren dafür maßgeblich?

7. Welche andere öffentliche Institutionen in Österreich wurden durch die nunmehr für
Ihr Ministerium tätigen Consulting - Unternehmen bzw. Einzelpersonen bereits
erfolgreich beraten?

8. Welche Vorschläge zur Reorganisation Ihres Ministeriums wurden bisher von den
damit befaßten Unternehmensberater an Sie herangetragen?

9. Sollten entsprechende Vorschläge existent sein, handelt es sich hiebei um eine bloße
Istanalyse der bestehenden Organisationsstruktur mit entsprechenden
Veränderungsvorschlägen oder beinhalten diese Konzepte der Beratungsunternehmen
weitergehende Reformabsichten?
Wenn ja, welche?


10. In welcher Form wurden bzw. werden Ergebnisse der Reorganisationsberatung bisher
umgesetzt?

11. Inwieweit wurden bzw. werden Mitarbeiter Ihres Ressorts in die Erarbeitung von
Reformvorschlägen eingebunden?

12. Welche Auswirkung hat eine (mögliche) Umsetzung der Beraterkonzepte auf die
Planpostenstruktur in Ihrem Ministerium?

13. Ist Ihrerseits geplant, den Mitarbeiterstand zu verringern?

14. In welcher Form wurden bisher die Personalvertreter in den Reformprozess
eingebunden?

15. Sollte der Reformprozess in Form von Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungsgruppe,
Lenkungsausschuss, etc.) durchgeführt werden, in welche Gruppen sind auch
Personalvertreter eingebunden?

16. Wurde den externen Beratungsunternehmen in Ihrem Ministerium eine
Büroinfrastruktur zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, in welchem Ausmaß (Quadratmeter) wurden entsprechende Büroflächen
zur Verfügung gestellt?

17. Wie viele Reformmodelle wurden Ihnen bisher präsentiert?

18. Wieviele Reformmodelle wurden bisher abgeändert?

19. Welche Auswirkungen haben die bisher vorgeschlagenen Reformen auf die
Organisation der Zentralstelle?

20. Wurden von den externen Beratern auch Überlegungen zu einer Änderung des
Dienst -, Besoldungs - und Pensionsrechtes angestellt?
Wenn ja, welche Neuregelungen sind vorgesehen?

21. Worin liegen generell die Gründe für eine Organisationsreform in Ihrem
Ministerium?

22. Wann ist ein entsprechender Abschluß dieses Reorganisationsprozesses geplant?

23. Können Sie weitere Vertragsabschlüsse über Beratungsdienstleistungen betreffend
die Reorganisation Ihres Ressorts ausschließen?

24. Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten für externe Berater (Kapitalgesell -
Schäften und Einzelpersonen), die sich mit der Reorganisation Ihres Ressorts befasst
haben bzw. befassen, unabhängig von der auszahlenden Stelle?


1713/AB-BR BR

Eingelangt am: 04.10.2001

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage der Bundesräte Roswitha

Bachner und Genossinnen betreffend Reorganisation im Bundesministerium

für soziale Sicherheit und Generationen, Nr. 1862/J - BR/2001, wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Für die Strukturreform der Zentralstelle wurden Modelle gemeinsam mit der Mana -

gement Consulting Arthur Andersen GmbH entwickelt. Daneben gab es zu diesem

Thema keine zusätzlichen Berater oder Beraterfirmen.

Fragen 3 bis 7 und 24:

Der Vertrag mit der Arthur Andersen GmbH wurde nicht von meinem Ministerium ge

schlössen. Ich darf Sie daher auf die Beantwortung der gleichlautend an den Bun -

desminister für Finanzen gerichteten Anfrage Nr. 1857/J - BR/2001 verweisen.

Fragen 8 bis 10, 17 bis 19:

Zunächst verweise ich auf die Beantwortungen der gleichlautend an den Bundesmi -

nister für Finanzen (Nr. 1857/J - BR/2001) und den Bundeskanzler (Nr. 1854/J -

BR/2001) gerichteten Anfragen und führe zu den spezifischen Vorschlägen, die mein

Ministerium betreffen, Folgendes aus:

Die Arthur Andersen GmbH wurde zur Unterstützung der Durchführung einer Struk -

turreform meines Ressorts herangezogen, wobei Einsparungspotentiale lokalisiert

und eine moderne Verwaltung etabliert werden sollen. Im Ressort selbst wurden (in -

klusive Subarbeitsgruppen) sieben Arbeitsgruppen mit der Beamtenschaft einge -

richtet, die von einem Berater und einer Beraterin der Arthur Andersen GmbH be -

gleitet wurden. Eine Arbeitsgruppe davon befasste sich mit der "Reorganisation der

Zentralstelle". Diese Arbeitsgruppe bestand wiederum aus vier Subarbeitsgruppen zu

den Themen "Verwaltungsvereinfachung/Ablauforganisation", "Unternehmenskul -

tur/Personalmanagement", "Kernaufgaben/Aufbauorganisation" und "Serviceeinrich -

tungen/Bürgernähe".

Von den Arbeitsgruppen wurde eine Ist - Analyse sowie Vorschläge für eine weiter

gehende Reform erstellt, wie einer Modernisierung der Ablauforganisation und einer

Straffung der Verwaltungshierarchie.

Die Arthur Andersen GmbH fasste diese Endberichte der Arbeitsgruppen zu einem

Empfehlungspapier zusammen. Zurzeit wird unter Berücksichtigung der Arbeitsgrup -

penergebnisse an einer neuen Geschäftseinteilung meines Ministeriums gearbeitet.

Fragen 11, 14 und 15:

An den Arbeitsgruppen des Ressorts nahmen insgesamt 70 Bedienstete (31 Mitar -

beiterinnen und 39 Mitarbeiter) inklusive Personalvertretung und Gleichbehand -

lungsbeauftragten teil. Die Mitarbeit zweier Vertreter der Arthur Andersen GmbH

hatte ausschließlich beratenden Charakter. Die Personalvertretung war in sämtlichen

Arbeitsgruppen betreffend die Strukturreform eingebunden.

Frage 12:

Eines der Ziele der Bundesregierung im Zuge der Budgetkonsolidierung ist die Rea -

lisierung von Personaleinsparungen. Dies soll eine Organisationsreform durch ge -

zielten Personaleinsatz mit entsprechender EDV - Unterstützung und Ablaufvereinfa -

chung ermöglichen.

Frage 13:

Auf Grund der Stellenpläne (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz) für die Jahre 2001

und 2002 ergeben sich bereits die konkreten Einsparungsvorgaben für mein Ministe -

rium.


Frage 16:

Nein.
Frage 20:

Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautend an die Bun -

desministerin für öffentliche Leistung und Sport gerichteten Anfrage Nr. 1861/J -

BR/2001.

Frage 21:

Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 wurden Sektionen aus drei Res -

sorts zusammengeführt, wodurch gewisse Doppelgleisigkeiten entstanden sind. Die -

se sind nunmehr auszuräumen und es ist eine Harmonisierung der Aufbau - und Ab -

lauforganisation herbeizuführen.

Frage 22:

Bis spätestens Ende 2001.

Frage 23:

Nein.