3414/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3403/J der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter und Genossinnen
wie folgt:
Die Anfrage umfasst 105 Einzelfragen, die
nahezu alle wortgleich in dieser Gesetz-
gebungsperiode durch mehrere parlamentarische Anfragen bereits gestellt wurden.
Teilweise liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die Beantwortung
dieser
Anfrage bezieht sich daher nur auf den Zeitraum, der seit der Beantwortung der
je-
weils letzten Anfrage zurückliegt. Diesbezüglich darf auf die
Beantwortung dieser
Anfragen verwiesen werden.
Ohne das Interpellationsrecht der
Abgeordneten grundsätzlich in Frage stellen zu
wollen, muss doch die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen werden, die
identisch wenige Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet worden waren,
zumal
mit deren Beantwortung ein enormer Zeitaufwand verbunden ist. Mehrer
Mitarbeiter-
innen in allen Ressorts sind oft wochenlang mit der Ausarbeitung der
Antwortentwür-
fe
beschäftigt.
Die Bundesregierung ist überaus
bemüht, die Kosten der Verwaltung zu minimieren.
Sie wird dazu von den Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert.
Anfra-
gen der vorliegenden Art konterkarieren also nicht nur die
Einsparungsbemühungen
der Bundesregierung, sie lassen auch Sparappelle der Oppositionsparteien als
un-
glaubwürdig
erscheinen.
Generell wird vermerkt, dass die
Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem Zah-
lenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen
im
Allgemeinen nicht erfolgen
kann.
Schließlich möchte ich noch
darauf hinweisen, dass - sofern nach Zeiträumen ge-
fragt wird und nichts
gegenteiliges angegeben ist - immer der 1. Februar 2002 als
Endtermin für die Beantwortung herangezogen wurde, da viele Daten,
insbesondere
in der Personalverwaltung, nur nach Monaten abgefragt werden können.
Fragen 1 und 2:
Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich für den
Zeitraum vor dem 1. Mai 2001 auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und
Genossinnen. Im Büro des Herrn Staatssekretärs ist es seit diesem
Zeitpunkt zu kei-
nen Veränderungen gekommen. Für mein Büro haben sich folgende
Änderungen
ergeben:
Abgänge:
Friederike Anger
Ing. Alexander Eberl
Brigitte Fahrner
Ulrich Maier
Stefan Tury
Markus Kampl
Zugänge:
Mag. (FH) Michael Oberdünhofen
Davon sind bzw. waren zwei Mitarbeiterinnen nach dem
Vertragsbedienstetengesetz
1948, einer nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, einer aufgrund eines Son-
dervertrages gemäß § 36 VBG sowie drei nach dem
Arbeitskräfteüberlassungsge-
setz beschäftigt.
An Kosten anlässlich der Beendigung der
Beschäftigungsverhältnisse sind lediglich
die auf Grund der jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorschriften gebührenden
Leistungen
angefallen. Hinsichtlich der Auflösungsgründe ersuche ich um
Verständnis, dass ich
aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben machen kann.
Frage 3:
Bei den Vertragsbediensteten und Beamten erfolgt bzw.
erfolgte die Ermittlung des
Gehaltsanspruches auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Vertragsbe-
dienstetengesetz, Gehaltsgesetz). Bei den Mitarbeiterinnen, die auf Grund eines
Überlassungsvertrages im Ministerbüro bzw. im Büro des Herrn
Staatssekretärs be-
schäftigt sind bzw. waren, beruht bzw. beruhte der Gehaltsanspruch auf
einer Ver-
einbarung. Die Mitarbeiterinnen haben bzw. hatten durchschnittlich ein
monatliches
Gehalt inkl. Sonderzahlungen und Überstundenpauschale von:
Ministerbüro:
Kabinettschefin 7.533,48 €
Referentinnen 4.082,21 €
Büro des Herrn Staatssekretärs:
Kabinettschef 7.130,99 €
Referentinnen 5.151,48 €
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus Gründen
des Datenschutzes keine nähe-
ren Angaben machen kann.
Frage 4:
Hinsichtlich
des Zeitraumes vor dem 1. Mai 2001 verweise ich auf die Beantwortung
der Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix
und Genossinnen.
Sechs Referentinnen des Ministerbüros
hatten vom 1. Mai 2001 bis zum 1. Februar
2002 kein Überstundenpauschale und leisteten monatlich durchschnittlich
27,58
Überstunden, eine Referentin hatte vom 1. Mai 2001 bis zum 1. Februar 2002
ein
Überstundenpauschale und leisteten zusätzlich einzeln angeordnete
Überstunden,
insgesamt im Ausmaß von monatlich
durchschnittlich 18,34 Überstunden.
Ein Referentin des Büros des Herrn
Staatssekretärs hatte vom 1. Mai 2001 bis zum
1. Februar 2002 kein Überstundenpauschale und leisteten monatlich
durchschnittlich
87,89 Überstunden, zwei Referentinnen hatten vom 1. Mai 2001 bis zum 1.
Februar
2002 ein Überstundenpauschale und leisteten zusätzlich einzeln
angeordnete Über-
stunden, insgesamt im Ausmaß von
monatlich durchschnittlich 41,11 Überstunden.
Die
Kabinettchefin und der Kabinettchef beziehen “all
inclusive"-Bezüge und erhalten
daher keine gesonderte
Überstundenabgeltung.
Ich
ersuche um Verständnis, dass ich aus Gründen des Datenschutzes keine
nähe-
ren Angaben machen kann.
Frage 5:
Zum Stichtag 1. Februar 2002 bestehen zwei
Sonderverträge gemäß § 36 des Ver-
tragsbedienstetengesetzes mit Referentinnen
des Ministerbüros. Die Referentinnen
werden befristet für die Dauer des Sondervertrages entsprechend der
Wertigkeit des
Arbeitsplatzes nach dem Entlohnungsschema des Vertragsbedienstetengesetzes
1948 entlohnt.
Fragen 6 und 7:
Hinsichtlich sieben Mitarbeiterinnen des Ministerbüros
bzw. des Büros des Herrn
Staatssekretärs (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw.
Hilfspersonal)
bestehen zum Stichtag 1. Februar 2002 Überlassungsverträge, davon
drei mit dem
Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender und vier mit dem Institut für
Bildung und
Innovation (ehemals Bildungswerk der Industrie).
Zu
Umfang und Inhalt der Überlassungsverträge wird auf die bereits bei
der Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und Ge-
nossinnen übermittelten Vertragsmuster
verwiesen.
Keine/r der Bediensteten, die mittels
Überlassungsvertrag im Ministerbüro bzw. Büro
des Herrn Staatssekretärs tätig sind, war unmittelbar vor Abschluss
dieses Vertrages
im Bereich eines Bundesministeriums beschäftigt. Sollte sich die Frage 7
auch auf
Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Bereiches eines
Bundesministeriums
beziehen, so betrifft sie keinen Gegenstand der Vollziehung.
Die
Überlassungsverträge wurden von der zuständigen Abteilung im
Bundesministe-
rium für soziale Sicherheit und Generationen in Zusammenarbeit mit dem
jeweiligen
Vertragspartner
formuliert.
Frage 8:
Mit den Arbeitskräfteüberlassern wurden keine derartigen Verträge abgeschlossen.
Frage 9:
Frau Elisabeth Ziegler ist für die
Dauer der Außerdienststellung des Abteilungsleiters
gemäß § 17 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 mit der
befristeten Leitung der
Abteilung V/5 (vormals VI/3, Jugendpolitik) betraut. Dr. Angelika Schiebel ist
mit der
Leitung der Abteilung V/7(Familienpolitische Grundsatzangelegenheiten), Dr.
Hubert
Haiti mit der provisorischen Leitung der Abteilung VI/10 (Arbeits- und
Umweltmedizin
etc.) und Dr. Franz Pietsch
mit der Leitung der Gruppe VI/B betraut. Die Führungs-
funktionen werden entsprechend der Geschäftseinteilung des
Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen von den erwähnten
Leitern/Leiterinnen und
fallweise von deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen wahrgenommen.
Frage 10:
Derzeit gibt es für die
Mitarbeiterinnen (ausgenommen Sekretariats- und Schreib-
kräfte sowie Hilfspersonal) des Ministerbüros bzw. des Büros des
Herrn Staatssekre-
tärs nachstehende Arten der Abgeltung von zeitlichen Mehrleistungen:
Ministerbüro:
1 Kabinettchefin “all inclusive"-Bezug gemäß § 31 GG 1956,
5 Referentinnen “all inclusive"-Bezüge;
Büro des Herrn Staatssekretärs:
1
Kabinettchef “all
inclusive"-Bezug gemäß § 74 VBG 1948,
1
Referentin
Einzelabgeltung der Überstunden,
1
Referentin
Einzelabgeltung zusätzlich zum Überstundenpau-
schale,
5
Referentinnen
“all inclusive"-Bezüge;
Eine Zuordnung der Abgeltungsvarianten zu
den einzelnen Mitarbeiterinnen kann
aus Gründen des Datenschutzes nicht erfolgen.
Frage 11:
Hinsichtlich des Zeitraumes vor dem 1. Mai 2001 verweise
ich auf die Beantwortung
der Anfrage Nr. 2342/J der
Abgeordneten Brix und Genossinnen.
Sieben Referentinnen des Ministerbüros (ausgenommen
Sekretariats- und Schreib-
kräfte bzw.
Hilfspersonal) haben vom 1. Mai 2001 bis zum 1. Februar 2002 eine mo-
natliche durchschnittliche
Überstundenvergütung in der Höhe von 731,43 € erhalten.
Derartige
Überstunden werden aufgrund der Veränderung der rechtlichen Grundlage
der Abrechnung nun nicht mehr finanziell abgegolten.
Drei Referentinnen des Büros des Herrn
Staatssekretärs (ausgenommen Sekretari-
ats- und Schreibkräfte
bzw. Hilfspersonal) haben vom 1. Mai 2001 bis zum 31. De-
zember 2001 eine monatliche
durchschnittliche Überstundenvergütung in der Höhe
von 1.515,58 €
erhalten.
Eine Zuordnung der Abgeltungsvarianten zu
den einzelnen Mitarbeiterinnen kann
aus Gründen des Datenschutzes nicht erfolgen.
Frage 12:
Auch hinsichtlich dieser Fragen verweise
ich für den Zeitraum vor dem 1. Mai 2001
auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten
Brix und Genossinnen. Im
Zeitraum 1.Mai 2001 bis 1. Februar 2002 haben insge-
samt 15 Mitarbeiterinnen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn
Staatssekre-
tärs (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte sowie
Hilfspersonal) Belohnun-
gen in einer
durchschnittlichen Höhe wie folgt erhalten:
Ministerbüro:
Kabinettschefin 0,00 €
Referentinnen 700,77 €
Büro des Herrn Staatssekretärs:
Kabinettschef 726,73 €
Referentinnen 786,22 €
Eine namentliche Zuordnung zu den
einzelnen Mitarbeiterinnen kann aus Daten-
schutzgründen nicht
erfolgen.
Prämien wurden keine ausbezahlt.
Frage 13:
Die Mitarbeiterinnen des
Ministerbüros üben keine Nebentätigkeiten oder entgeltli-
chen Aufsichtsratsfunktionen aus. Frau Dr. Susanne Mayer übt jedoch eine
Neben-
beschäftigung als Vortragende an der Gesundheitsschule Steirisches
Thermenland
aus. Frau Dr. Angelika Schiebel ist - ohne dafür ein Entgelt zu beziehen -
Vor-
standsmitglied in folgenden
Vereinen: österreichisches Institut für Jugendforschung
und österreichisches Komitee für Internationalen Jugendaustausch.
Die Mitarbeiterinnen des Büros des Herrn Staatssekretärs üben keine entgeltlichen
Aufsichtsratsfunktionen, jedoch folgende Nebentätigkeiten aus:
Dr. Hubert Hrabcik Mitglied der Controllinggruppe gem. § 32 ASVG,
Dr. Franz Pietsch Gastlehrer und Prüfer an der VAB,
Ersatzmitglied der Controllinggruppe gem. § 32 ASVG,
Dr. Hubert Hartl Lehraufträge an der Med. Fakultät der Universität Wien.
Die von Herrn Dr. Hubert Hrabcik
ausgeübte Nebenbeschäftigung als Facharzt für
Hals- Nasen und Ohrenkrankheiten bzw. die Konsiliararzttätigkeit hat er
bereits auf-
gegeben.
Allfällige Einkünfte aus den
angeführten Nebentätigkeiten/-beschäftigungen können
aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden.
Fragen 14 bis 20:
Bis zum Stichtag 1. Februar 2002 wurden
keine Sektionsleiter/Sektionsleiterinnen
oder
Generalsekretäre/Generalsekretärinnen bestellt. Daraus ergibt sich
auch, dass
keine - für derartige Fälle in
§ 7 des Ausschreibungsgesetzes vorgesehene - Begut-
achtungskommission im Einzellfall eingerichtet wurde.
Fragen 21 und 22:
Mag. Harald Pokes
ist Mitglied des Wirtschaftsrates der Statistik Austria, Bundesan-
stalt öffentlichen
Rechts. Es findet in der Regel eine Sitzung im Quartal statt, wobei
für die Teilnahme ein
Entgelt gebührt, dessen Höhe aus Gründen des Datenschut-
zes nicht bekannt gegeben werden kann.
Im Übrigen liegen keine entgeltlichen
Aufsichtsratfunktionen vor. So erfolgt insbe-
sondere die Tätigkeit der Mitarbeiter der Sektion Pflegevorsorge,
Behinderten-, Ver-
sorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten als Aufsichtsräte in den
Integrativen Be-
trieben
unentgeltlich.
Frage 23:
Im Jahr 2001 leisteten 35 Mitarbeiterinnen der
Zentralstelle mehr als 240 Überstun-
den. Die Gesamtsumme der von diesen Personen geleisteten Überstunden
beträgt
19.022,85
Stunden.
Aus Gründen des Datenschutzes kann keine namentliche Zuordnung erfolgen.
Frage 24:
Folgende Mitarbeiterinnen wurden an EU-Einrichtungen abgestellt:
Mitarbeiter
|
rechtliche Grundlage
|
EU-Einrichtung
|
Dr. Sabine Brosch
|
Karenzurlaub gem. § 75 BDG
|
Europäische Agentur für die
|
Dr. Bernhard Fattinger
|
Karenzurlaub gem. § 75 BDG
|
Europäische Kommission
|
Dr. Helmut Friza
|
Karenzurlaub gem. § 75 BDG
|
Europäische Kommission
|
Mag. Ursula Hillbrand
|
Karenzurlaub gem. § 29b VBG
|
Europäische Kommission
|
Diana Wolf
|
Karenzurlaub gem. § 29b VBG
|
Europäische Kommission
|
Die Höhe der Bezüge ist meinem Ressort nicht bekannt.
Frage 25 und 26:
Es werden keine Personen außerhalb
des Ministerbüros und des Büros des Herrn
Staatssekretärs auf
Grund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.
Frage 27:
Im Bereich des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen wurden
im Zeitraum vom 1. März 2001 bis 1. Februar 2002 keine Übernahmen in
das öffent-
lich-rechtliche
Dienstverhältnis vorgenommen. Hinsichtlich des davor liegenden Zeit-
raumes verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 1921/J der Abgeordneten Brix und Genossen.
Frage 28:
In der Zentralstelle wurden im Zeitraum
vom 1. März 2001 bis 1. Februar 2002 zehn
weibliche und acht
männliche Mitarbeiterinnen definitiv gestellt. Weiters wurde im
Bereich der nachgeordneten Dienststellen und -behörden eine weibliche
Bedienstete
definitiv gestellt. Hinsichtlich des davor liegenden Zeitraumes verweise ich
auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1921/J der Abgeordneten Brix und
Genossen.
Frage 29:
Am 1. Februar 2002 standen in der
Zentralstelle des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen 326 Frauen und 288 Männer in einem
öffentlich-recht-
lichen Dienstverhältnis; im Bereich der nachgeordneten Dienststellen und
-behörden
standen zu diesem Zeitpunkt 515 Frauen und 366 Männer in einem
öffentlich-
rechtlichen
Dienstverhältnis.
Frage 30:
Seitens des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen sind keine
Beamtinnen an ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt.
Frage 31 und 32:
Es wurde lediglich die Installation einer
Videoüberwachung im Bereich des Minister-
büros vorgenommen. Die Kosten der Installationsarbeiten betrugen 779,57
€.
Frage 33 und 34:
In der Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1.
Februar 2002 wurden nachstehende Büromö-
bel zu nachstehenden Kosten angeschafft:
2 Schreib- und EDV-Tische (Variotische) € 999,68,
1 Tischverbindungselement € 126,17,
2 Schiebetürschränke € 500,81,
2 Rollcontainer € 546,27,
4 Pinnwände (inkl.8 Ablagefächer) € 1.005,89,
1 Besprechungstisch € 355,30.
Bezüglich des davor
liegenden Zeitraumes verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2412/J der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kostelka und
Genossinnen.
Fragen 35 und 36:
In der Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1.
Februar 2002 wurden nachstehende techni-
sche Ausstattung zu nachstehenden Kosten angeschafft, wobei ich bezüglich
des
davor liegenden Zeitraumes auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2412/J der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kostelka und Genossinnen verweise:
One high
speed card (mobile Internet-Verbindung):
10 Stk.
- Anschaffungskosten 1.453,46 €,
Server:
Anschaffungskosten 2.202,86 €,
PC-Arbeitsplätze:
inkl. Speichererweiterungen, Monitore, Soundkarten und Boxen 2.274,67 €,
Laserdrucker:
inkl. Netzwerkkarten 3.762,64 €,
Notebooks:
inkl. Notebookdrucker 2.547,98 €,
Handhelds:
Anschaffungskosten 1.654,03 €
Software:
Anschaffungskosten 1.200,00 €
Betreuungsdienstleistungen:
Kosten
20.500,00 €.
Frage 37:
Das Ressort hat IT-Systeme auf
Server-/Client-Basis eingerichtet, und zwar mit Unix-
und Windowssystemen auf Serverebene und Windows-PC-Systemen auf Clientebe-
ne.
Frage 38:
Im Bereich der Zentralstelle liegt eine
Vollausstattung vor, daher werden die EDV-
Systeme praktisch von allen Referentinnen genutzt. Dies gilt auch für den
Bereich
der Bundessozialämter. Für die übrigen Dienststellen wurde aus
verwaltungsökono-
mischen Gründen keine detaillierte Erhebung durchgeführt.
Frage 39:
Die Hardware wurde im Wesentlichen von den
Firmen Datacontact, XDS, Data Sys-
tems Austria AG, ACP GmbH., Compaq, Siemens AG, Omega GmbH., INFORM DV
GmbH., Debis Systemhaus Computer GmbH., JMCC, Ultrasonic, Karo Data, DVS
GmbH., BIRG GmbH., NRE GmbH., Excon , TM-Data geliefert. Eine Aufgliederung
im Detail ist aufgrund der Vielzahl an Aufträgen nicht möglich.
Frage 40:
Grundsätzlich kostet die Hardware
für einen Arbeitsplatz inkl. Bildschirm und Drucker
ca. 1800 € (inkl. UST). Zusätzlich sind Gesamtkosten für Server
in der Zentralstelle
von ca.
145.000 € angefallen.
Frage 41:
An Software kommt
zum Einsatz: Unix und Windows als Serverbetriebssystem, Win-
dows als Clientbetriebssystem, Workflow- bzw. Groupware-Systeme SER-Flow und
LinkWorks, Datenbanksysteme Informix und Ingres, MS-Office als
Büroautomations-
software. Darüber hinaus
sind diverse Softwareprodukte zur Abdeckung spezifischer
Anforderungen im Einsatz.
Frage 42:
Durchschnittlich betrugen die Kosten der
Software in den letzten Jahren auf Basis
der jeweiligen Rechnungsabschlüsse 650 € pro Arbeitsplatz in der
Zentralstelle.
Frage 43:
Wartungsverträge bestehen für
den Serverbereich und die Kosten für das Jahr 2001
betrugen
für die Zentralstelle:
Fa. Siemens AG 49.900 €,
Fa. Compaq GmbH 49.400 €.
Frage 44:
Auch die nachstehenden
Wartungskosten des Jahres 2001 in der Zentralstelle be-
ziehen sich auf den Serverbereich:
Fa. Siemens AG 92.400 €,
Fa. Compaq GmbH. 116.300 €.
Frage 45:
Im Bereich des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen waren
zum 1. Februar 2002 34 Planstellen für die Betreuung der EDV gebunden.
Frage 46:
Die Arbeitsplatzbewertungen der EDV-Betreuerinnen des
Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen stellen sich wie folgt dar:
Anzahl der Bediensteten
|
ADV-Bedienstetengruppe
|
4
|
2
|
6
|
3
|
1
|
4
|
9
|
5
|
1
|
7
|
4
|
8
|
|
|
Anzahl der Bediensteten
|
ADV-Sondervertrag-Bedienstetengruppe
|
4
|
2
|
5
|
3
|
Für diese EDV-Betreuerinnen entstehen
derzeit pro Budgetjahr Kosten (Bruttogehalt
mal 14, exkl. Arbeitgeberanteil) in der Höhe von ca. 1,15 Millionen Euro.
Frage 47:
Im Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen gibt es im IT-Bereich
keine Arbeitsleihverträge.
Frage 48:
Die Kosten für die
Betreuung der Homepage ist nicht in den EDV-Kosten enthalten.
Es gibt einen eigenen Vertrag.
Fragen 49 und 50:
Für die Betreuung der Homepage besteht ein monatlicher Aufwand von ca. 3.800 €.
Für die Server- und
Speicherplatzkosten sowie die APA-Pressemeldungen im Be-
reich der Gentechnik-Homepage fallen derzeit Kosten in der Höhe von
monatlich
980,22 € an, ebenso Kosten für die technische Betreuung dieser
Homepage in der
Höhe von monatlich
130,81 €.
Für die Herstellung einer PDF-Datei
der Broschüre "Gender Mainstreaming" sind für
die Gestaltung der Homepage
im Jahr 2001 zusätzlich Kosten in der Höhe von ins-
gesamt
74,12 € angefallen.
Für die Homepage zum
“Internationalen Jahr der Freiwilligen" sind für das Jahr 2001
Kosten in der Höhe von 20.821,64 € angefallen.
Frage 51:
Es wurden 7.463.340 Zugriffe registriert.
Frage 52:
Die Akzeptanz der Homepage wurde nicht
getestet. Die vermehrten Zugriffe weisen
jedoch auf eine steigende Akzeptanz bei den Bürgerinnen hin.
Frage 53:
Über die Internet-Site
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generatio-
nen werden eine Vielzahl von Informationen, Serviceleistungen und Kommunikati-
onsmöglichkeiten mit Ressortdienststellen angeboten, die von den
Bürgerinnen in
hohem Ausmaß genutzt werden. Über die Homepage können auch
sämtliche Bro-
schüren und Berichte bestellt werden. Seit Februar 2002 wird im Internet
eine Infor-
mationsdatenbank für behinderte und ältere Menschen sowie deren
Angehörige und
Betreuer
angeboten.
Zurzeit werden keine
Verwaltungsvorgänge im Sinne von Verwaltungsverfahren im
Internet angeboten. Die Implementierung sämtlicher ressortspezifischen
Formulare
ist jedoch in Arbeit. In der Gentechnikhomepage werden offene Formblattmuster
für
bestimmte schriftliche Anträge nach dem Gentechnikgesetz zur
Verfügung gestellt.
Ergänzend dazu wird auf
die “Schulbuchaktion - Online" mit der Möglichkeit für die
Schulen, die notwendigen Schulbücher online zu bestellen, hingewiesen.
Weiters
besteht die Möglichkeit, Schulbuchlisten abzurufen und
Selbstbehalt-Erlagscheine
für die Schulbuchaktion und die Schülerfreifahrt zu bestellen.
Darüber hinaus kann
der
Bestellschein (Klassenlisten, Erlagscheine-Selbstbehalte, Antragsformular Fei-
fahrtausweis Beih81) ausgedruckt werden.
Schließlich besteht noch eine Homepage zum “Internationalen Jahr der Freiwilligen".
Frage 54:
“Verwaltungskontakte" mit
Bürgerinnen und österreichischen Behörden bzw. der
Europäischen Union im Sinne von eingegangenen bzw. abgesendeten E-Mails
wur-
den im Jahr 2001 in hohem Ausmaß über Internet abgewickelt. Allein
über die all-
gemeine E-Mail-Adresse auf der BMSG-Homepage ist es zu ca. 2500 Kontaktauf-
nahmen gekommen. Aufgrund des zu großen Verwaltungsaufwandes wird jedoch
im
Übrigen über die eingelangten E-Mail-Anfragen keine eigene Statistik
geführt. So
kommen etwa im Bereich der Sektion Frauenangelegenheiten mehr als die
Hälfte
der eingehenden Anfragen via E-Mail. Der Kontakt der Sektion
Frauenangelegenhei-
ten zum Beratenden Ausschuss der DG Beschäftigung erfolgt
ausschließlich per In-
ternet. Die für die Bearbeitung von Akten erforderlichen Informationen
(z.B. homepa-
ge EU, EUROSTAT) werden hauptsächlich aus dem Internet abgefragt. Tagungs-
anmeldungen und ressortinterne Informationen erfolgen ebenfalls auf elektroni-
schem Weg. Verwaltungsverfahren wurden nicht über das Internet
abgewickelt.
Auf die “Schulbuchaktion -
Online" wurden ca. 5 Millionen Zugriffe pro Schuljahr
registriert.
Frage 55:
Das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen ist mit den beiden
Lebenssituationen
“Behinderung/Pflege" und “Pension" im Angebot von Help.gv
ver-
treten. Diese Kapitel werden
bei Bedarf aktualisiert. Zusätzlich werden die zwei
Themenbereiche “Sexuelle
Belästigung" und “Gewalt an Frauen" betreut sowie sons-
tige Beiträge zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise diverse
Texte zum Jugend-
schutz, Gewalt an Kindern, Kinderbetreuung, Eltern- und Kinderbegleitung,
Mediati-
on, Familienrecht und Kinderbetreuungsgeld.
Frage 56:
Das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen beabsichtigt, in Zu-
kunft - abgesehen von den oben genannten Arbeitsvorgängen - weitere
Verwal-
tungsvorgänge über Internet abzuwickeln. Im Sinne einer effizienten
und ökonomi-
schen Vollziehung wird etwa die Internet Anwendung
“Schulbuchaktion-Online" er-
weitert und auch für gleichartige Abläufe bei der
Schülerfreifahrt genutzt. Eine end-
gültige Entscheidung darüber, welche Verwaltungsvorgänge - auch
im Sinn von Ver-
waltungsverfahren - dies sein werden, muss erst getroffen werden und steht im
Zu-
sammenhang mit der Einführung des elektronischen Aktes und den für
die Abwick-
lung von derartigen Verwaltungsvorgänge notwendigen technischen
Voraussetzun-
gen, insbesondere hinsichtlich der Datensicherheit.
Fragen 57 und 58:
Die Einführung des so genannten
“elektronischen Aktes" für mein Ressort ist in Pla-
nung. Derzeit finden ressortübergreifende Koordinationsgespräche mit
dem Ziel
statt, für den Bund kostenintensive Einzellösungen der einzelnen
Ministerien zu ver-
meiden. Weiters soll dadurch die ressortübergreifende Kommunikation im
Sinne des
E-Government-Beschlusses der Bundesregierung gewährleistet werden. Mit
Minis-
terratsvortrag vom 6. Juni 2001 wurde die Umsetzung des Projektes ELAK
beschlos-
sen. Das Projekt “ELAK im Bund" befindet sich derzeit auch schon in
der Ausschrei-
bungsphase, es wird eine Einproduktstrategie für alle Ressorts verfolgt.
Frage 59:
Die Auswirkungen der Nutzung von
elektronischen Medien sind so vielschichtig, dass
diese Frage nicht beantwortet werden kann.
Frage 60:
In Entsprechung des Ministerratsvortrages
vom 6. Juni 2001 wurden neue Koordina-
tionsgremien zur Neustrukturierung der IT-Strategie des Bundes geschaffen, in
de-
nen auch mein Ressort aktiv mitwirkt. Als Ergebnis einer verbesserten
IKT-Koordi-
nation sind auch Auswirkungen in Richtung einer stärkeren
Vereinheitlichung der
EDV-Systeme des Bundes zu erwarten. Die derzeit bereits im Beschaffungsstadium
befindliche Umsetzung eines bundesweiten Systems des elektronischen Aktes auf
Basis einer Einproduktstrategie ist bereits ein wesentlicher Schritt in diese
Richtung.
Frage 61:
Eine realistische
Abschätzung der Höhe der Kosteneinsparungen für mein Ressort
ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
Frage 62:
Mit der Errichtung der
Bundesbeschaffungs-GmbH (BGBI l Nr. 39/2001), die die
Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet des Beschaffungswesens mit dem Ziel
einer ökonomisch sinnvollen Volumens- und Bedarfsbündelung zur
Optimierung der
Einkaufsbedingungen des Bundes nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien
zum Unternehmensgegenstand hat, werden die Beschaffungsvorgänge im EDV-
Sektor
vereinheitlicht werden.
Frage 63:
Etwaige Einsparungen sind derzeit nicht abschätzbar.
Frage 64:
Es wurden
drei Dienstautos durch die Zentralstelle angekauft:
VOLVO
S80,
Beschaffungskosten:
€30.978,61,
AUDI
A6,
Beschaffungskosten:
€29.574,06,
BMW 730d,
Beschaffungskosten:
€58.941,59.
Diese Fahrzeuge wurden aus Gründen
des Alters bzw. des hohen Kilometerstandes
der Vorfahrzeuge angeschafft. Gleichzeitig wurden vier Fahrzeuge im
üblichen
Sachgüteraustausch an das Bundesministerium für Inneres
übergeben (VOLVO 850,
Bj. 1995, Kilometerstand: 131.344 km; AUDI 100 Bj. 1993, Kilometerstand:
156.507 km; Mercedes 200E:
Bj. 1994, Kilometerstand 140.839 km, BMW 725tds,
Bj. 1997, Kilometerstand 212.111 km).
Frage 65:
Durch die Novelle zum
Bundesministeriengesetz, BGBI. Nr. 16/2000, sind mit 1. April
2000 Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes (Frauenangelegenheiten) in den
Be-
reich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
übergegan-
gen. Im Zuge eines Verwaltungsübereinkommens wurde seitens des Bundeskanz-
leramtes Eigenbedarf an den diesbezüglichen Räumlichkeiten
angemeldet. Die Sek-
tion III (Frauenangelegenheiten) wurde daher mit
Ende August 2001 vom Objekt Mi-
noritenplatz 9 ausgesiedelt und zog im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung
und
Konzentration der Standorte in zwei Stockwerke des Objektes Franz-Josefs-Kai 51
ein.
Im Objekt Franz-Josefs-Kai 51 sind
für die beiden Stockwerke, in denen die Frauen-
sektion und auch die Männerpolitische Abteilung der Sektion V eingesiedelt
wurden,
monatliche Miet- und Betriebskosten in der Höhe von € 13.335,95 an
die Bundes-
immobiliengesellschaft zu leisten. Im Bereich Minoritenplatz 9 sind davor im
Zeitraum
von 1. Jänner 2001 (Inkrafttreten des BIG-Gesetzes)
bis 31. Juli 2001 Miet- und Be-
triebskosten in
Höhe von monatlich € 3.162,37 angefallen.
Fragen 66 bis 70:
Folgende Auslandsdienstreisen wurden von mir in
meiner Funktion als Bundesminis-
ter im Jahr 2001 durchgeführt:
Reiseziel
|
Zweck
|
Zeitraum
|
Norrköping
|
informellen Ministerinnentreffen der
Arbeits- und Gleichstel-
|
21.- 23.01.2001
|
Brüssel
|
EU-Rat “Landwirtschaft"
|
29.-30. 1.2001
|
Gyumri/
|
Besuch einer Kinderspitals
|
30.06.2001
|
Liege
|
Informelles Treffen der
EU-Beschäftigungs- und
|
7.7.2001
|
Budapest
|
Besuch beim ungarischen Sozialminister
|
24.-26.7.2001
|
Berlin
|
Europaratskonferenz “Entwicklung der sozialen Dienste"
|
24.-25.10.2001
|
Brüssel
|
Europäische Sitzung der Ministerinnen für Kinderfragen
|
9.11.2001
|
Moskau
|
Besuch bei der Vizepremierministerin,
dem Sozial-, Land-
|
24.-27.11.2001
|
Brüssel
|
Rat “Bildung und Jugend"
|
29.11.2001
|
Brüssel
|
Ministerrat Beschäftigung und Sozialpolitik
|
2.-3.12.2001
|
Pressburg
|
Besuch beim slowakischen Sozialminister
und Unterzeich-
|
21.12.2001
|
Für diese Dienstreisen fielen insgesamt Kosten in der
Höhe von an 57.926,21 € (da-
von Kosten Bundesminister: 10.962,88
€, Kosten für die Begleiterinnen: 46.963,33 €).
Zum Zweck der Dienstreisen ist generell zu bemerken, dass
diese nicht nur nützlich,
sondern ihre Durchführung zur Erfüllung der mir
verfassungsmäßig übertragenen
Aufgaben unverzichtbar sind: Als Mitglied in der Europäischen Union, beim
Europa-
rat und bei den Vereinten Nationen nimmt
Österreich an den entsprechenden Tref-
fen teil. Der Zweck der Dienstreisen sowie der positive Effekt für die
Republik Öster-
reich und für ihre Staatsbürgerinnen erklären sich damit von
selbst. Bilaterale Treffen
mit den Beitrittskandidaten sind vor allem im Hinblick auf die EU-Erweiterung
zweckmäßig.
Bei den genannten Dienstreisen wurde ich fallweise vom
Herrn Staatssekretär, meis-
tens von Mitarbeitern meines Büros und immer von zumindest einem/einer
sonstigen
Bediensteten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen be-
gleitet. Weiters nahmen in Einzelfällen z.B. Mitarbeiter des Büros
des Herrn Staats-
sekretärs oder der österreichischen Vertretung an den Dienstreisen
teil.
Die an den Dienstreisen teilnehmenden
Bediensteten wurden entsprechend ihrer
Fachkompetenz und ihres geschäftsordnungsgemäßen
Aufgabenbereiches ausge-
wählt.
Fragen 71 und 72:
Die folgende Aufstellung beinhaltet die
Auslandsdienstreisen der Sektionsleiter/innen
die ab dem 1. Mai 2001 absolviert wurden. Hinsichtlich der Dienstreisen, die
bis zu
diesem Zeitpunkt absolviert wurden, verweise ich auf die Beantwortung der
parla-
mentarischen Anfrage Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und Genossinnen.
Kosten: 18.440,46 € |
Anzahl der 4 |
Anzahl der Dauer
Dienstreisen:
in Tagen:
16 49 2/3 Tage
Diese Auslanddienstreisen dienten folgenden Zwecken:
Berlin Brüssel Brüssel Brüssel Brüssel Brüssel, Brügge Budapest Dublin Kopenhagen London Luxemburg Luxemburg Luxemburg Madrid, Prag Marrakesh |
6. Handelsblatt-Gesundheitskongress
Parlamentarischer Abend
Jugendministerrat
Nationaler Aktionsplan Armut
Europe Blanche XXIII
Health Impact Assessment (Brüssel), Chief Medical Officer (Brügge)
Begleitung des
Bundesministers zu Gesprächen mit ung. Ressort-
kollegen
WHO - International meeting strengthening
national food safety
control programmes - the case for a single food safety agency
Twenty-fourth Session of the CODEX
ALIMENTARIUS
COMMISSION
Health Cooperation in the Face of Terrorism
Seminar on European Pharmaceutical Law
Gesundheitsministerrat
High Level Committee on Health
High Level Committee on Health
Regionaltagung WHO (Madrid), Twinning Projekt (Prag)
FAO/WHO Global Forum of Food Safety Regulators
Fragen 73 und 74:
Die folgende Aufstellung beinhaltet die
Auslandsdienstreisen der Mitarbeiter/innen
des Ministerbüros sowie des Büros des Herrn Staatssekretärs, die
ab dem 1. Mai
2001 absolviert wurden. Hinsichtlich der Dienstreisen, die bis zu diesem
Zeitpunkt
absolviert wurden, verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage
Nr. 2342/J der Abgeordneten Brix und Genossinnen. Soweit die Mitarbeiterinnen
des
Ministerbüros mich begleitet haben, sind
die Kosten dieser Dienstreisen auch in der
Antwort zu der Frage 66
enthalten:
Ministerbüro:
Funktion: Anzahl
der
Dauer
Kosten:
Dienstreisen:
in Tagen:
Kabinettschefin 0 0 0
Referentinnen 20 32 2/3 16.489,83 €
Büro des Herrn Staatssekretärs:
Funktion: Anzahl
der
Dauer
Kosten:
Dienstreisen:
in Tagen:
Kabinettschef 8
13
8.860,68 €
Referentinnen
19
44
1/3
20.967,01 €
Soweit die Mitarbeiterinnen des Ministerbüros mich begleitet
haben, verwies ich hin-
sichtlich des Zweckes der Reisen auf die Beantwortung der Frage 66. Weiters
dien-
ten die Dienstreisen z.B. der Vornahme von Hilfslieferungen für das
österr. Kinder-
spital in Gyumri, der Teilnahme an einer Konferenz der Familienminister, an
einem
Treffen mit dem spanischen Sozialminister, an einem Familienseminar, an einer
Ta-
gung betreffend Familienkompetenzen, an der UNGASS (AIDS) in New York, an ei-
nem Hämophilie-Symposium am HAI Europe/EPHA-Symposium, am NATO-
Workshop “Bioterror" sowie an Veranstaltungen zu den Themen Gender
Mainstrea-
ming und “Familienfreundliche Gemeinden".
Frage 75:
Folgende Dienstreisen habe ich im Jahr 2002 bereits absolviert:
Madrid und Burgos Treffen mit dem spanischen Sozialminister und 18.-20.1.2002
Staatssekretär für
Sozialversicherung in Madrid;
Informelles EU-Ministertreffen in Burgos
Malaga Konferenz der EU-Gesundheitsministerinnen 7.-8.2.2002
Santiago de Compostela Konferenz der EU-Frauenministerinnen 18.-19.2.2002
Madrid 2. UN-Weltkonferenz zum “Altern" 8.-10.4.2002
Für das Jahr 2002 sind grundsätzlich folgende
internationale Termine eingelangt,
wobei teilweise noch offen ist, welche Termine ich selbst wahrnehmen werde:
29.-30. April 2002: Treffen mit dem ukrainischen Sozialminister
in Kiev,
8.-10. Mai 2002: UN-Sondergeneralversammlung "Kinder" in New York,
13.-15. Mai 2002: Treffen der Sozialminister der EU und
Lateinamerikas in
Valencia,
15.-16. Mai 2002: Europarat
Frauenministerlnnenkonferenz in Skopje,
22.-23. Mai 2002:
Europarat-Ministerkonferenz "Soziales" in Bratislava,
30. Mai 2002: EU-Rat "Bildung und Jugend" in Brüssel,
3. Juni 2002: EU-Rat "Beschäftigung und Sozialpolitik" in
Luxemburg,
20. Juni 2002: Treffen mit
dem slowakischen Landwirtschaftsminister in Bratis-
lava,
26. Juni 2002: EU-Rat "Gesundheit" in Luxemburg,
12.-13. Juli 2002:
Informelles Treffen der Beschäftigungs- und Sozialministe-
rinnen in Kolding (Dänemark),
8. Oktober 2002: EU-Rat “Beschäftigung und Soziales" in Luxemburg,
14.-16. Oktober 2002: Europarat Jugendministerkonferenz in Thessaloniki,
Oktober 2002: Besuch bei der UN-Vertretung in Belgrad,
7. November 2002: EU-Rat “Gesundheit" in Brüssel,
12. November 2002: EU-Rat “Bildung und Jugend" in Brüssel,
3. Dezember 2002: EU-Rat “Beschäftigung und Soziales" in Brüssel.
Fragen 76 bis 79:
Folgende Veranstaltungen (Kongresse und
Seminare) wurden im Jahr 2001 vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
durchgeführt und richte-
ten sich an einen internationalen Teilnehmerkreis:
Veranstaltungen/Zweck
|
Teilnehmer
|
Zeitraum
|
Kosten
|
European work & family audit Fachinformation über das European
work
|
60 aus Ö und
|
6.-7.12.2001
|
13.426,05 €
|
Japanese Youth Goodwill Mission with Interkulturelles Lernen
|
10 japanische
|
28.8.-18.9.2001
|
5.087,09 €
|
Mediation und Kinderbegleitung Fachaustausch zum Umgang mit Konflik-
|
300 aus Öster-
|
2.-3.11.2001
|
64.000,00 €
|
1st Vienna Conference Health Care
|
|
15.-16.11.2001
|
31.374,01 €
|
WHO-ECHPD Meeting
|
|
11.-13.10.2001
|
5.987,02 €
|
Detaillierte Angaben zum
Zeitaufwand sind nicht möglich, da darüber keine Auf-
zeichnungen
geführt wurden.
Fragen 80 bis 83:
Im Jahr 2001 haben folgende bilaterale Veranstaltungen stattgefunden:
Veranstaltungen/Zweck
|
Teilnehmer
|
Zeitraum/Ort
|
Kosten
|
“Vereinbarkeit
von Beruf u. Familie. Vermittlung von Erfahrungen
Österreichs
|
Beamte der
|
29.-30.1.2001
|
ca. 1.500€
|
“Familien- und Seniorenpolitik." Vermittlung von Erfahrungen
Österreichs
|
Beamte des
|
7.-8.5.2001
|
ca. 1.500€
|
Treffen der
österreichisch-russischen Ar- Vermittlung von Österreichs
Erfahrungen
|
Beamte des
|
14.-20.5.2001 in Wien und der
|
ca. 5.000 €
|
“Soziale Sicherheit -
österreichisches Mo- Vermittlung von Erfahrungen
Österreichs
|
Beamte des
|
11.-13.5.2001
|
ca. 1.400 €
|
“Frauen- und Gleichstellungspolitik." Vermittlung von Erfahrungen
Österreichs
|
Beamte des
|
21. -23.5.2001
|
ca. 3.000 €
|
Expertentreffen im Rahmen des TACIS- Vermittlung von Erfahrungen Österreichs
|
Beamte des
|
4.10.2001
|
ca. 200 €
|
“Behindertenpolitik. Berufliche
und Soziale Vermittlung von Erfahrungen
Österreichs
|
Beamte des
|
13.-14.2001
|
ca. 2.500 €
|
“Frauen- und
Gleichstellungspolitik. Schutz Vermittlung von Erfahrungen
Österreichs
|
Beamte der
|
19.-20.11.2001
|
ca. 4.000 €
|
“Behindertenpolitik. Berufliche
und Soziale Vermittlung von Erfahrungen
Österreichs
|
Beamte der
|
25.-27.11.2001
|
ca. 12.200 €
|
“Finanzierung der Sozialhilfeeinrichtungen" Vermittlung von Erfahrungen
Österreichs
|
Beamte des
|
4.-5.12.2001
|
ca. 2.000 €
|
Die oben genannten Veranstaltungen wurden im Rahmen der
Arbeitszeit vorbereitet
und durchgeführt. Detaillierte Angaben zum Zeitaufwand sind nicht
möglich, da dar-
über keine Aufzeichnungen geführt wurden. Die Vortragenden kamen aus
den Rei-
hen der Beamten des Ressorts, bzw. anderer Ressorts und Institutionen und
stellten
sich unentgeltlich zur Verfügung, daher ergaben sich daraus keine
zusätzlichen Kos-
ten.
Fragen 84 bis 87:
Im Jahr 2001 wurden keine derartigen Veranstaltungen durchgeführt.
Frage 88:
a) Im Rahmen internationaler
Kontakte ist folgende Veranstaltung für 2002
geplant:
22-27. September 2002: 13.
Arbeitstagung der Internationalen Arbeitsgemein-
schaft zur
Jugendwohlfahrt (IAGJ).
b) Im
Rahmen bilateraler Kontakte sind folgende Veranstaltungen für 2002
geplant bzw. haben stattgefunden:
Jeweils zweitägige
Seminare auf Beamtenebene im Rahmen der Heranfüh-
rungsstrategie für Polen, Ungarn,
Slowenien, Tschechien, Slowakei, Bulgarien
und Ukraine in Wien zu
den Themen:
- Nationale und internationale EU-Koordination,
- Politik
mit und für Frauen: Gleichstellung, Gender Mainstreaming, Schutz vor
Gewalt,
- Familienpolitik,
Jugend- und Kinderschutz, Vereinbarkeit von Beruf und
Familie,
-
Berufliche und soziale Integration von behinderten Menschen,
4.-5. April 2002: Besuch des tschechischen Ministers für Gesundheit,
15.-16.
April 2002: Besuch des chinesischen Vizepremierministers,
24. April 2002: Besuch des polnischen Gesundheitsministers,
20.-25. Mai 2002: bilaterales Seminar für Mitglieder der
österreichisch-rus-
sischen Arbeitsgruppe
für Sozialfragen bei der gemischten Kommission für
Handel und Wirtschaft,
27. Mai 2002: Besuch des
russischen Sozialministers,
27. Juni 2002: Besuch des polnischen Sozialministers,
Projekt
“Spurensuche" Tschechien und Slowenien,
Kulturabkommen mit Belgien,
Jugendaustausch mit Japan, falls wieder
eine Einladung von japanischer Seite
erfolgt.
c) Im Rahmen der
EU wurde in Wien am 13.3.2002 gemeinsam mit der Europäi-
schen Kommission ein halbtägiges Seminar zum Thema “Die offene
Koordinie-
rung im Bereich der Renten - Vorbereitung des österreichischen
Strategieberich-
tes" abgehalten. Weiters
sind folgende Veranstaltungen vorgesehen:
Konferenz der Sozial-,
Familien- und Frauenministerinnen aus Ungarn, Polen,
Slowakei, Tschechien, Slowenien, Kroatien und der Europäischen Kommission
sowie
dem EU-Vorsitz Spanien vom 6.-8.6.2002 in Wien,
Konferenz
der Jugend- und Gesundheitsministerinnen aus Ungarn, Polen, Slo-
wakei, Tschechien, Slowenien,
Kroatien und der Europäischen Kommission
sowie dem EU-Vorsitz
Dänemark vom 12.-14.9.2002 in Graz,
EU-Twinning Projekt mit
Bulgarien zur Reform der Jugendwohlfahrt in Bulga-
rien,
Im Rahmen des geplanten (noch nicht
eingereichten) EU-Projektes
“Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Ende 2002/Anfang 2003 eine
Start-Up Veranstaltung mit den Partnerländern und sonstigen
Projektpartnern
sowie 2003 zu drei Sub-Themenbereichen ein Seminar und zum Abschluss
eine Großveranstaltung geplant.
Die
53. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa wird vom 8. bis 11. Septem-
ber 2003 in Wien stattfinden. Die Einladung dazu erfolgte durch mich gemeinsam
mit
Herrn Saatssekretär Univ.Prof. Dr. Waneck entsprechend einem einstimmigen
Be-
schluss im Ministerrat namens
der österreichischen Bundesregierung, gelangte am
11. September 2001 im Rahmen der 51 Tagung des WHO-Regionalkomitees in
Madrid zur Abstimmung und wurde von diesem einstimmig angenommen. Es handelt
sich bei dieser Veranstaltung um die bedeutendste Veranstaltung auf dem Gebiet
des öffentlichen Gesundheitswesens in der aus 51 Staaten bestehenden
europäi-
schen Region der Weltgesundheitsorganisation.
Im Rahmen des europäischen Jahres der
Menschen mit Behinderungen 2003 ist
beabsichtigt, mehrere
Veranstaltungen durchzuführen. Jedenfalls wird Anfang des
Jahres 2003 eine
Eröffnungsveranstaltung und Ende des Jahres 2003 eine Schluss-
veranstaltung
stattfinden.
Sonst sind derzeit für 2003 noch keine Veranstaltungen geplant.
Frage 89 bis 93, 95 und 96:
Hinsichtlich der Tätigkeit der
Management Consulting Arthur Andersen GmbH ver-
weise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1862/J-BR der
Bundesräte Roswitha Bachner und Genossinnen, die der Beantwortung als
Beilage
angeschlossen
ist.
Seitens des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen wurden
folgende Verträge abgeschlossen und daher auch durch mein Ressort
beglichen:
Die Firma “Quantum", Institut
für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH, wurde
mit der Unterstützung bei der Ermittlung von Ausgliederungspotentialen und
ge-
gebenenfalls auch bei der konkreten Umsetzung von Ausgliederungen beauf-
tragt. Dabei sind Kosten in der Höhe von 5.858,51 € angefallen. Das
von Quan-
tum erstellte Grundsatzpapier bildete die Basis für die Einrichtung einer
Arbeits-
gruppe zur Prüfung einer allfälligen Ausgliederung der bakteriologisch-serologi-
schen Untersuchungsanstalten. Dieses Reorganisationsprojekt wird mit dem
Zeitpunkt der Gründung der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit
- voraussichtlich 1. Juni 2002 - seinen Abschluss finden. Die Beauftragung er-
folgte aufgrund der umfangreichen Erfahrungen der Firma Quantum auf dem
Gebiet von Ausgliederungen. So ist beispielsweise die
Geschäftsführerin selbst
Mitglied des Aufsichtsrates eines bereits ausgegliederten Rechtsträgers
(der
Umweltbundesamt
GmbH).
Die Power Play & Investment
Consultancy GmbH wurde mit der Durchführung
eines Beratungsprojektes über die Gestionierung der
Förderungsangelegenhei-
ten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
betraut.
Das Ziel war eine Zustandsanalyse bezogen auf das Jahr 1999 mittels einer
stichprobenweisen Durchsicht der Anträge von Förderungswerbern, einer
Analy-
se der Ablauforganisation der Abwicklung dieser Vorgänge sowie einer
Syste-
matisierung der Förderungen nach Sachgebieten, Förderungswerbern und
Grö-
ßenklassen.
Die Kosten betrugen € 11.336,96. Die Ergebnisse der Analyse führ-
ten - gemeinsam mit dem beim
nächsten Punkt angeführten Grobkonzept -
durch die Einrichtung einer Förderdatenbank und den Umstand, dass alle
För-
derfälle mittels HV-SAP bearbeitet werden, zu einer Straffung der
Abwicklung
von Förderungen. Das Projekt ist beendet.
Mit der Bietergemeinschaft
Quantum/ Power Play/Schönherr, Barfuß, Torggler&
Partner wurde ein Werkvertrag über die Erstellung eines Grobkonzepts zur
Neu-
gestaltung des Förderwesens im Bundesministerium für soziale
Sicherheit und
Generationen abgeschlossen.
Die Kosten betrugen € 6.851,54. Auch dieses
Projekt ist beendet,
hinsichtlich des Ergebnisses wird auf die obigen Ausführun-
gen
verwiesen.
Im Rahmen der
Ausgliederung der Bundesstaatlichen bakterologisch-serologi-
schen Untersuchungsanstalt
Innsbruck wurde Herr Dkfm. Leopold Wundsam,
Wirtschaftstreuhänder und
Steuerberater, mit der Erstellung eines Bewertungs-
gutachtens beauftragt, dessen Kosten 16.406,41 € betrugen.
Frage 94:
Weitere Vertragsabschlüsse über
Beratungsdienstleistungen betreffend die Reorga-
nisation des Ressorts sind
derzeit nicht geplant.
Frage 97:
Seitens des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen wurden
keine Aufträge an die angeführten Unternehmen vergeben.
Vollständigkeitshalber
verweise ich jedoch auf den Generalvertrag des Bundesministeriums für
Finanzen
(siehe die Beantwortung der Anfrage Nr. 3397/J der Abgeordneten Dr. Josef Cap,
Kolleginnen und Kollegen durch den Herrn Bundesminister für Finanzen).
Frage 98:
Verträge mit Beratungsunternehmen,
die bereits bei der Beantwortung der parlamen-
tarischen Anfrage Nr. 1615/J der Abgeordneten Andrea Kuntzl und Genossinnen
angeführt wurden, werden nicht noch einmal aufgelistet. Diesbezüglich
verweise ich
auf die damalige Anfragebeantwortung. Hinsichtlich des Auftrages an die Media
Connection Austria verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfra-
ge Nr. 1233/J der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und Genossinnen. Im
Übrigen
ergeben sich folgende Verträge:
Bietergemeinschaft Quantum GmbH/Schönherr, Barfuß, Torggler & Partner:
10.839,90 €,
Institut für betriebliche Gesundheitsförderung (drei Verträge): 115.239,92 €,
H.T.S/Informationssysteme (zwei Verträge): 5.852,63 €,
IHS
(zwei Verträge): 99.183,89 €,
IWI: 99.045,80 €,
Firma Knowing: 101.741,97 €,
Firma EDV-Konzept: 20.929,78 €,
Anwaltssozietät Schönherr Barfuß Torggler & Partner: 39.752,04 €,
KPMG Consulting GmbH: 157.670,98 €,
Synermed Management u. Beratung im Gesundheitsbereich GmbH: 18.000,00 €.
Fragen 99 und 100:
Derartige Unternehmen bestehen im Bereich meines Ressorts nicht.
Frage 101:
Hinsichtlich der Kosten für Beratungsunternehmen
für die Jahre 2000 und 2001 ver-
weise ich auf die Antworten zu den Fragen 89 bis 93, 95 und 96 sowie 98. An
Kosten
für sonstige
externe Berater - daher keine Beratungsunternehmen sondern Einzel-
personen - sind 245.544,43 € angefallen,
wobei in dieser Summe Werkverträge nicht
berücksichtigt sind, die bereits in der Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage
Nr. 1615/J der Abgeordneten Andrea Kuntzl und Genossinnen, angeführt
wurden.
Für das Jahr 2002 wurden bei den VA-Posten 727 und 728
“Leistungen von Dritten"
bei den VA-Ansätzen für Aufwendungen bei Kapitel 15 19,188 Mio.
€ und bei Kapi-
tel 17 17,774 Mio. veranschlagt, wobei jedoch
zu betonen ist, dass unter diesen An-
sätzen auch eine Vielzahl andere Leistungen verbucht wird. Die Anzahl der
Auftrag-
nehmer sowie die Höhe der Kosten stehen zum Zeitpunkt der Budgetierung
naturgemäß noch nicht fest. Lediglich für den Bereich der
Pflegevorsorge, Behinder-
ten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten ist schon jetzt absehbar,
dass der
Aufwand für externe Beratung rund 20.000 € betragen wird.
Frage 102:
Diese Frage lässt sich sinnvoll nur für die Zeit
ab dem 1. April 2000 beantworten, da
zu diesem Zeitpunkt die
Bundesministeriengesetz-Novelle2000, BGBI. l Nr. 16/2000,
in Kraft trat und davor das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generatio-
nen nicht bestand.
Seit diesem Zeitpunkt haben sich für die Zentralstelle
folgende organisatorische
Änderungen ergeben, wobei auch die letzte Änderung der
Geschäftseinteilung mit
Wirksamkeit vom 1. März 2002 mit berücksichtigt wurde:
- die Direktunterstellung der Abteilung Interne Revision zum Bundesminister,
- die
Direktunterstellung der Gruppe EU- und internationale Angelegenheiten zum
Bundesminister,
- die
Direktunterstellung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen und der
Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes zum Bundesminister,
- der Transfer der
Präs.Abt.B/7 (IT Soziales) inkl. Präs.Ref.B/7a (Beschaffung von
Hard- und Software) und der Präs.Abt.B/8
(IT Gesundheit) in die Sektion VII,
- die Eingliederung der Präs.Abt.A/2 inkl. Min. Bibliothek in die Präs.Gruppe B,
- die Auflösung
der Wirtschaftsstelle Regierungsgebäude und der Transfer der
Agenden und des Personals in die Präs.Abt.B/6,
- die
Auflösung der Abt.ll/A/3 und die Übertragung der Aufgaben an den
Haupt-
verband der österreichischen Sozialversicherungsträger, an die
Abt.ll/B/5 sowie
an die Abt.ll/A/1 und
Abt.ll/A/11,
- die Auflösung des Ref.ll/10a und der Transfer der Agenden in die Abt.ll/10,
- die Auflösung des Ref.lll/2a und der Transfer der Agenden in die Abt.lll/3,
— die Auflösung des Ref.lll/2b und der Transfer der Agenden in die Abt.lll/2,
—
die Auflösung der Abt. III/4 und der Transfer der Agenden und des
Personals in
die
Abt.lll/1,
— die formale Berichtigung der noch auf Beschluss des
BKA/Frauenangelegen-
heiten mit 1. Juli 2000
erfolgten Auflösung der Abt.lll/5,
— die Einrichtung eines Ref.lll/2a (Frauen-Konsumentschutz und -Gentechnik),
—
die Auflösung der Abt.IV/8 und der
Transfer der Agenden und des Großteils des
Personals in die Abt. lV/5 sowie der
Transfer des Ref.IV/8a als Ref.IV/5a zur
Abt.IV/5 und infolge der Auflösung die
Umbenennung der Abt.IV/A/11
in
Abt.IV/A/8,
— die Übertragung von “alten"
Aufgaben der Abt.IV/5 an die Abt.IV/A/4 (Angele-
genheiten des
Kriegsopferfonds), an die Abt.IV/A/8 (Fragen
der Honorierung der
ärztlichen Sachverständigen) sowie
an die Abt.IV/A/10 (Datenschutz im Sekti-
onsbereich und für die Bundessozialämter),
— die Eingliederung der Abt.VI/4 (Familienpolitische
Grundsatzangelegenheiten) als
Abt.V/7 in die Sektion V,
— der Transfer der Abt.VI/4 in die Sektion V,
— die Einrichtung einer Abt.VI/6 (Männerpolitische Grundsatzabteilung),
— die Auflösung des Ref.VI/5a und der Transfer der Agenden in die Abt.VI/5,
— die Einrichtung eines Ref.VII/B/8a (Qualitätsmanagement),
— die Eingliederung der Abt.VIII/1 (Koordinationsaufgaben) in die Gruppe VIII/B,
— die Auflösung des Ref.VIII/A/7b und der
Transfer der Arzneitax-Angelegenheiten
in die Abt.VIII/A/7 sowie der Angelegenheiten der Vergebührungen und
Beglau-
bigungen
in die Abt.VIII/A/6,
— die Einrichtung einer Abt.VIII/B/18, der die bisher
im Zuständigkeitsbereich der
Abt.VIll/B/10 gelegenen Angelegenheiten der nicht-ärztlichen
Gesundheitsberufe
übertragen werden,
—
die Einrichtung eines Ref.VIII/C/17b, dem die Angelegenheiten der pharmazeuti-
schen Betriebe von der Abt.VIII/C/17 übertragen werden,
— die Auflösung des Ref.lX/10b und der Transfer der Agenden in die Abt.lX/10,
— die
Auflösung des Ref.lX/A/4b und die Übertragung der Agenden an die
Abt.lX/A/4,
— die Auflösung des Ref.lX/B/2a und
der Transfer der Agenden und des Personals
in die Abt.lX/B/2,
— die Einrichtung
der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit für die Besorgung der
Öffent-
lichkeitsarbeit des Ressorts,
— die Einrichtung einer Stabsstelle PRIKRAF (Private Krankenanstaltenfinanzierung),
— die Einrichtung einer Stabsstelle Chief Information Office,
— die
Auflösung der Präsidialsektion, die Einrichtung einer Stabsstelle Supportfunk-
tionen und die Zuordnung der Organisationseinheiten der aufgelösten
Präsidial-
sektion zur Stabsstelle Supportfunktionen,
— die
Auflösung der Präs.Gruppe C und die Zuordnung der drei Abteilungen
und
der Ministerialkanzleidirektion zur Support Gruppe B,
-
die Auflösung der Präs. Ref.A/1 a und A/1 b und die Eingliederung der
Agenden
und Mitarbeiterinnen in die
Support Abt.A/3,
- die
Auflösung des Präs.Ref.A/4a und die Eingliederung der Agenden und
Mitar-
beiterinnen
in die Support Abt.A/4,
- die
Eingliederung der bisher dem Sektionsleiter der Präsidialsektion direkt
unter-
stellten Ministerialbuchhaltung in die Support Gruppe B,
- der
Transfer der Bibliothek-Gesundheit inkl. der zuständigen Mitarbeiterinnen
in
die Sektion VI,
- die
Zusammenlegung der Kanzleistellen der Sektionen V und VI (alt) sowie der
für Kanzleitätigkeiten der Sektion III zuständigen Mitarbeiterinnen zur Kanzleistel-
le Franz
Josefs-Kai,
-
die Auflösung der Abt.ll/B/6 und der Transfer der Agenden und
Mitarbeiterinnen
in die
Abt.ll/B/2 und Abt.ll/B/5,
- die
Auflösung der Abt.ll/B/4 und infolgedessen die Umbenennung der Abt.ll/B/12
in Abt.ll/B/4 (neu) sowie der
Transfer der Agenden und Mitarbeiterinnen in die
neue
Abt.ll/B/4 und Abt.ll/8,
-
die Auflösung des Ref. ll/B/8a und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbeite-
rinnen
in die Abt.ll/B/8,
-
die Umbenennung der Abt.ll/A/7 (alt) in ll/A/6 (neu), der Abt.ll/A/11 (alt) in
ll/A/3
(neu) sowie der Abt.ll/10 (alt) in II/7 (neu),
- die Aufwertung des Ref. III/1 a zur Abt. IIl/4,
- die
Auflösung des Ref.lll/1 b und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbeite-
rinnen
in die Abt.lll/1,
- die Aufwertung des Ref.III/2a zur Abt.IIl/5,
-
die Auflösung des Ref.IV/9a und
die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen
in die Abt.IV/9,
- die
Auflösung des Ref.IV/5a
und die Eingliederung der
Agenden und Mitarbeite-
rinnen
in die Abt.IV/5,
- die
Auflösung der Abt.IV/A/4
und die Zuordnung der Agenden
und Mitarbeiterin-
nen zur
Gruppenleitung IV/A, Abt.IV/3 und Abt.IV/6,
-
die Auflösung des Ref.IV/A/4a und
die Zuordnung der Agenden und Mitarbeiter-
innen zur Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Gruppenleitung IV/A und Abt.IV/9,
- die Umbenennung der Abt. lV/A/10 (alt) in IV/A/4 (neu),
- die
Zusammenlegung der Sektionen V und VI mit
der neuen Bezeichnung “Sek-
tion V - Jugend-, Familien-, Männer- und Seniorenpolitische
Angelegenheiten
(Generationen)",
-
die Auflösung der Ref.V/4a und V/4b und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbeiterinnen
in die Abt.V/4,
- die
Auflösung des Ref.V/7a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeiterin
in die
Abt.V/7,
- die
Auflösung der Abt.VI/1 und die Aufteilung der Agenden zu den Abt.V/2, V/5
und
V/7,
- die
Auflösung des Ref.VI/3a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen
in die Abt.V/5,
-
die Auflösung des Ref.VIII/A/3a und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbei-
terinnen
in die Abt.VI/A/3,
-
die Auflösung der Abt.VIII/A/4 und die Eingliederung der Agenden in die
Abt.VI/D/5,
- der Transfer der Abt.VIII/A/6 in die Gruppe VI/B,
- die
Auflösung des Ref.VIII/A/7a und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbei-
terinnen
in die Abt.VI/A/7,
- die
Auflösung der Abt.VIII/A/20, der Abt.VIII/B/11 und des Ref.VIII/B/11a und
die
Eingliederung des Großteils der Agenden und Mitarbeiterinnen in die
Abt.VI/B/10,
-
die Auflösung der Gruppe VIII/C und die Direktunterstellung der
Organisations-
einheiten zum Sektionsleiter,
- die
Auflösung des Ref.VIII/C/15a und die Eingliederung der Agenden und des
Referatsleiters
in die Abt.VI/D/5,
- die
Auflösung der Ref.VIII/C/16a, VIII/C/16b und VIII/C/16c und die
Eingliederung
der Agenden und Mitarbeiterinnen in die
Abt.VI/16,
- die
Auflösung der Ref.VIII/C/17a und VIII/C/17b und die Eingliederung der
Agen-
den und Mitarbeiterinnen in die Abt.VI/17,
- der Transfer der Abt.VIII/D/21 in die Gruppe VI/B,
- die
Auflösung der Abt.VIII/D/2 und die Eingliederung der Agenden und Mitarbei-
terinnen in die Abt.VI/B/21 sowie
- die
Auflösung des Ref. VIll/D/14a und
der Transfer der Agenden in die
Abt.VI/D/14,
- die
Auflösung der Abt.VII/A/1 und der Transfer der Agenden und
Mitarbeiterinnen
indieAbt.VII/A/5,
-
die Auflösung des Ref.VII/A/4a und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbei-
terinnen
in die Abt.VII/A/4,
- die Eingliederung der Abt.VII/2 in die Gruppe VII/A,
- die Auflösung des Ref.VIl/B/8a,
- die
Auflösung der Abt.VII/7 und der Transfer der Agenden und Mitarbeiterinnen
indieAbt.VII/6,
- die
Auflösung des Ref.VII/7a und die Eingliederung der Agenden und Mitarbeite-
rinnen
in die Abt. VII/B/10,
- die
Auflösung der Ref. IX/9a, IX/9b, IX/9c, IX/10a, IX/A/4a, IX/A/5a, IX/B/1a,
IX/B/1b, IX/B/1c, IX/B/1d und
IX/B/12a und die Eingliederung der Agenden und
Mitarbeiterinnen in die jeweilige Abteilung,
- die
Auflösung der Gruppe IX/B und Direktunterstellung der drei Abteilungen zum
Sektionsleiter,
- die
Auflösung der Abt.IX/14 und der Transfer der Agenden und Mitarbeiterinnen
in die Abt.IX/13.
Die angeführten Organisationsänderungen
wurden aus den unterschiedlichsten
Gründen vorgenommen,
eine Zuordnung von Einsparungseffekten im Bereich der
Planstellen kann daher nicht getroffen werden. Ich kann jedoch darauf
verweisen,
dass zum Zeitpunkt 1. April 2000 die
Anzahl der Planstellen BMSG-Zentralleitung
laut Stellenplan 905 Planstellen betrug, zum Zeitpunkt 1. März 2002 jedoch
lediglich
850 Planstellen. Es wird versucht, bis zum
Ende der Legislaturperiode das Einspa-
rungsziel laut Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000 zu
erreichen, wobei
bezogen auf den gesamten Bundesbereich insgesamt 15.000
Vollbeschäftigtenäqui-
valente eingespart werden sollen.
Folgende ehemaligen Mitarbeiterinnen
meines Büros bzw. des Büros des Herrn
Staatssekretärs für Gesundheit wurden in die Organisation meines
Ministeriums ein-
gegliedert:
—
Herr Dr. Johannes Berchtold wurde mit der provisorischen Leitung der Abt.VI/6
(jetzt V/6), Männerpolitische Grundsatzabteilung, betraut.
— Herr Stefan Jury wurde in die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit transferiert.
— Herr Gerhard Hudelist wurde in die Abteilung Interne Revision versetzt.
—
Frau Edeltraud Posinger (Sekretariat) wurde in die Gruppe VIll/B (jetzt VI/B) ver-
setzt.
— Frau Renate Bleich (Sekretariat) wurde in die Sektion VII versetzt.
— Frau Patricia Jursa wurde in die Gruppe H/A versetzt.
— Frau Friederike Anger wurde in die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit transferiert.
Frage 103:
Einleitend möchte ich
festhalten, dass durch mein Ressort keine Werbemaßnahmen
durchgeführt werden, sondern lediglich die in Hinblick auf die Aufgaben
meines Res-
sorts notwendige Informationsarbeit für die Bevölkerung vorgenommen
wird. Weiters
verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1397/J der
Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen. Inserate und
Informationsmaßnahmen,
die bereits bei dieser Beantwortung erwähnt wurden, werden nicht noch
einmal an-
geführt.
1. Inserate/Beilagen und Ähnliches:
Broschüre “Hilfe für
Verbrechensopfer", Hrsg: Verein Weisser Ring Steier-
|
595,19 €
|
Jubiläumsbuch der AG Autorinnen “Schreibfluss 1980-2000"
|
639,52 €
|
Zeitschrift “Hallo
Oberösterreich", Aschauer und Radmayr Zeitungsverlag
|
436,04 €
|
Linzer Kinderratgeber 2000, erstellt von
der Agentur Altmüller, Fiedler und
|
1.752,87 €
|
Kinderfreunde
Gutscheinheft 2000, Bundesorganisation der österreichi-
|
3.197,60 €
|
Zeitschrift
“an.schläge", Hrsg. CheckArt. Verein für feministische
Medien
|
1.182,78 €
|
Zeitschrift “Eltern für Kinder"; Hrsg. Verein “Eltern für Kinder Österreich"
|
287,78 €
|
Blickpunkt Mittelkärnten
|
915,67 €
|
Blickpunkt Technikum 3/2001
|
2.701, 25 €
|
Burgenländische Nachrichten
|
9.919,84 €
|
Der neue Grazer/der neue Steirer
|
16.752,32 €
|
Dialog
|
4.120,55 €
|
Fachzeitschrift der Geriatrischen Gesundheitszentren Graz "senior"
|
1268,87 €
|
Freak-Radio/Behindertenradio
|
726,73 €
|
GEFAS News 01/2001
|
4.457,34 €
|
Grazer Woche
|
1.968,71 €
|
Kalender “50 Jahre Familienbund"
|
363,36 €
|
Kärntner Magazin
|
1.098,81 €
|
Kärntner Monat/Steirer Monat
|
7.041, 56 €
|
Kärntner Nachrichten
|
18.221,99 €
|
Kärntner Woche
|
12.973,96 €
|
Kleine Zeitung
|
87.989,22 €
|
Mediaprint (Kronen Zeitung, Kurier, Kärntner Tageszeitung)
|
455.744,66 €
|
Messejournal der Wr. Herbst und Senioren Messe 2001
|
1.861,2 €
|
Oberösterreichische Nachrichten
|
9.222,32 €
|
ORF-Nachlese
|
3.168,24 €
|
Ratgeber: "Gegen sexuellen Kindesmissbrauch"
|
697,66 €
|
Salzburger Nachrichten
|
6.584,51 €
|
Tiroler Tageszeitung
|
12.132,73 €
|
Vorarlberger Nachrichten
|
11.974,67 €
|
Zur Zeit
|
2.094,29 €
|
Inserat Österreich-Telefon in Kurier und Krone, Kostenrefundierung an BKA
|
28.642,40 €
|
Inserat in Krone Sonntag
|
77.222,40 €
|
Beilage der Broschüre “Der kleine Leitfaden" in der Kronenzeitung
|
83.326,67 €
|
Beilage der Broschüre in Burgenland Nachrichten
|
9.919,84 €
|
Zellkern, Werbeagentur Hundseder, Traun
|
11.466,00 €
|
Baby Guide, Media Med Verlag Wien
|
36.000,00 €
|
Kindern Mut machen, Kath. Familienverband
|
15.750,00 €
|
Hort- und Kindergartenjournal, Schmid Verlag Wien
|
18.900,00 €
|
Baby Guide Magazin, Media Med Verlag, Wien
|
60.000,00 €
|
Kleine Zeitung
|
36.540,00 €
|
Kronenzeitung
|
24.883,00 €
|
Kärntner Woche
|
32.587,00 €
|
Servicestellen des BMSG, ÖKO-Adressbuch
|
5.017,91 €
|
Vorwort des BMSG, Zeitschrift “am wort 1/2001"
|
1.453,46 €
|
Ausschreibungen der Richtlinien zum B-JFG 2000, Wiener Zeitung
|
6.885,20 €
|
Servicestellen des BMSG, Lehrlingskalender 2001/2002
|
3.633,64 €
|
Männerguide 2002, Media-Med
|
7.849,00 €
|
Seniorenbeilage “Zeit zum Leben", Kronenzeitung
|
63.225,37 €
|
Einschaltung im Standard zum Thema “Vorsorge statt Risiko"
|
3.937,41 €
|
Medizin 2002, Vorwort
|
7.834,13 €
|
2. Bannerschaltung zwecks Bekanntmachung
der BMSG-Homepage
(www.bmsg.gv.at) bzw. der Gesundheitssite (www.gesundheit.bmsg.gv.at):
Austria Online
|
2.180,18€
|
Active Agent
|
4.360,37 €
|
www.ihrarzt.at
|
2.915,34 €
|
ghost.company
|
7.294,37 €
|
ghost.company
|
11.983,25 €
|
ghost.company
|
14.331, 92 €
|
3. Sonstige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit:
Kinderbetreuungsgeld-Kampagne in
Printmedien, Rundfunk und
|
1.380.783,85 €
|
Elterbildungsungskampagne, Hochegger/Com.
|
1.200.000,00 €
|
Medienkooperation mit der “Neuen
Kronenzeitung", Serie über
|
bisher: 174.414,78 €
|
Medienkooperation mit der “Neuen
Kronenzeitung", Thema:
|
bisher 0,00 €
|
Frage 104:
Für die Zentralstelle sind bei Ansatz
1/15008 7232 (Repräsentation), Finanzposition
Ministerbüro und Büro des Staatssekretärs, im Zeitraum 4.
Februar 2000 bis
1.
Februar 2002 Aufwendungen in Höhe von € 87.200,64 angefallen. Eine
Aufgliede-
rung ist - da der
Budgetposten Repräsentationsaufwendungen keine Darstellung
von Einzelleistungen enthält - aufgrund der Vielzahl der einzelnen Posten
nicht mög-
lich; als Beispiele sind Arbeitsessen, Bewirtungen und Gastgeschenke zu nennen.
Ergänzend verweise ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 1397/J der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen.
Frage 105:
Regierungsmitglieder haben im Inland
keinen Anspruch auf Tagesgebühren, es wur-
den durch meine Vorgängerin und mich daher bei Inlandsdienstreisen nur
Barauf-
wendungen für Fahrtkosten und Nächtigung verrechnet.
Der Aufwand für diese Barauslagen und
die Reisegebühren einschließlich der Flug-
kosten betrug für die Inlands- und Auslandsreisen meiner Vorgängerin
und für mich
sowie der Büromitarbeiterinnen im nachgefragten Zeitraum - ohne
Berücksichtigung
der Kosten für die im
Inland und dem grenznahen Ausland eingesetzten
Dienstkraftwägen
- insgesamt 145.306,30 €.
Details hinsichtlich der Auslandsreisen
können für das Jahr 2000 der Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage Nr. 2320/J der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und
Genossinnen und für das Jahr 2001 der Antwort zu den Fragen 66 bis 70
sowie 73
und 74 der
gegenständlichen Anfrage entnommen werden. Es wird um Verständnis
ersucht, dass die Darstellung der Einzelkosten auch der Inlandsdienstreisen in
der
gewünschten Aufgliederung und für diesen langen Zeitraum aufgrund des
damit ver-
bundenen enormen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.
1862/J-BR BR
Eingelangt
am:06.08.2001
ANFRAGE
der Bundesräte Roswitha Bachner
und Genossinnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Reorganisation im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Aus zahlreichen Anfragebeantwortungen und darauf bezughabenden Pressemeldungen läßt
sich entnehmen, dass in den letzten Monaten mehr als 100 Millionen Schilling an externe
Anbieter für Beratungsdienstleistungen durch den Bund bezahlt wurden. Größtenteils handelt
es sich hiebei um Berateraufträge, die sich im wesentlichen unter dem Titel "Verwaltungs -
reform" mit einer Strukturreorganisation der Ministerien beschäftigen.
Staatssekretär Dr. Finz geht nun davon aus (Salzburger Nachrichten vom 20.7.2001), dass
nachdem alleine durch sein Ressort 111 Millionen Schilling für die angesprochenen
Leistungen ausgegeben wurden, es keine Pläne gebe, weitere Berater einzukaufen.
Unklar bleibt, inwieweit die bisher bezahlten Beratungen hinsichtlich einer Reorganisation
Ihres Ministeriums verwertet wurden bzw. überhaupt verwertet werden können.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Von
welchen externen Beratern wurden bzw. werden Modelle hinsichtlich einer
Strukturreform Ihres
Ministeriums entwickelt?
2. Wurden als
Berater für Ihr Ministerium nur Kapitalgesellschaften tätig oder
wurden
auch
Einzelpersonen in Form eines Werk - oder Konsulentenvertrages mit diesen
Tätigkeiten
beauftragt?
Wenn ja,
um welche Personen handelt es sich?
3. Worin besteht der
exakte Inhalt der Beraterverträge mit den unter 1.) und 2.)
beauskunfteten
Unternehmen?
4. Von welcher Zentralstelle
(Ministerium, BKA) wurden die unter 1.) und 2.)
beauskunfteten Beraterverträge
abgeschlossen und von welcher Zentralstelle
(Ministerium, BKA) wurden bzw. werden diese Leistungen bezahlt?
5. Aufgrund welcher
Qualifikationen bzw. aufgrund welcher Ausschreibungsnormen
wurden
die entsprechenden Beraterverträge, gereiht nach Auftragnehmer, vergeben?
6.
Welche Mitbieter, gereiht nach dem Abstand zum Bestbieter, wurden abgelehnt und
welche
Gründe waren dafür maßgeblich?
7.
Welche andere öffentliche Institutionen in Österreich wurden durch
die nunmehr für
Ihr Ministerium tätigen Consulting - Unternehmen bzw. Einzelpersonen
bereits
erfolgreich
beraten?
8. Welche
Vorschläge zur Reorganisation Ihres Ministeriums wurden bisher von den
damit
befaßten Unternehmensberater an Sie herangetragen?
9. Sollten
entsprechende Vorschläge existent sein, handelt es sich hiebei um eine
bloße
Istanalyse der bestehenden Organisationsstruktur mit entsprechenden
Veränderungsvorschlägen oder beinhalten diese Konzepte der
Beratungsunternehmen
weitergehende
Reformabsichten?
Wenn ja, welche?
10. In
welcher Form wurden bzw. werden Ergebnisse der Reorganisationsberatung bisher
umgesetzt?
11. Inwieweit wurden
bzw. werden Mitarbeiter Ihres Ressorts in die Erarbeitung von
Reformvorschlägen
eingebunden?
12. Welche Auswirkung
hat eine (mögliche) Umsetzung der Beraterkonzepte auf die
Planpostenstruktur
in Ihrem Ministerium?
13. Ist Ihrerseits geplant, den Mitarbeiterstand zu verringern?
14. In
welcher Form wurden bisher die Personalvertreter in den Reformprozess
eingebunden?
15.
Sollte der Reformprozess in Form von Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungsgruppe,
Lenkungsausschuss,
etc.) durchgeführt werden, in welche Gruppen sind auch
Personalvertreter
eingebunden?
16. Wurde den
externen Beratungsunternehmen in Ihrem Ministerium eine
Büroinfrastruktur
zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, in welchem
Ausmaß (Quadratmeter) wurden entsprechende Büroflächen
zur
Verfügung gestellt?
17. Wie viele Reformmodelle wurden Ihnen bisher präsentiert?
18. Wieviele Reformmodelle wurden bisher abgeändert?
19. Welche
Auswirkungen haben die bisher vorgeschlagenen Reformen auf die
Organisation
der Zentralstelle?
20. Wurden von den
externen Beratern auch Überlegungen zu einer Änderung des
Dienst -, Besoldungs - und Pensionsrechtes angestellt?
Wenn ja,
welche Neuregelungen sind vorgesehen?
21. Worin liegen
generell die Gründe für eine Organisationsreform in Ihrem
Ministerium?
22. Wann ist ein entsprechender Abschluß dieses Reorganisationsprozesses geplant?
23. Können Sie
weitere Vertragsabschlüsse über Beratungsdienstleistungen betreffend
die
Reorganisation Ihres Ressorts ausschließen?
24. Wie hoch sind
die bisher angelaufenen Kosten für externe Berater (Kapitalgesell -
Schäften
und Einzelpersonen), die sich mit der Reorganisation Ihres Ressorts befasst
haben
bzw. befassen, unabhängig von der auszahlenden Stelle?
1713/AB-BR BR
Eingelangt am: 04.10.2001
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage der Bundesräte Roswitha
Bachner und Genossinnen betreffend Reorganisation im Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen, Nr. 1862/J - BR/2001, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Für die Strukturreform der Zentralstelle wurden Modelle gemeinsam mit der Mana -
gement Consulting Arthur Andersen GmbH entwickelt. Daneben gab es zu diesem
Thema keine zusätzlichen Berater oder Beraterfirmen.
Fragen 3 bis 7 und 24:
Der Vertrag mit der Arthur Andersen GmbH wurde nicht von meinem Ministerium ge
schlössen. Ich darf Sie daher auf die Beantwortung der gleichlautend an den Bun -
desminister für Finanzen gerichteten Anfrage Nr. 1857/J - BR/2001 verweisen.
Fragen 8 bis 10, 17 bis 19:
Zunächst verweise ich auf die Beantwortungen der gleichlautend an den Bundesmi -
nister für Finanzen (Nr. 1857/J - BR/2001) und den Bundeskanzler (Nr. 1854/J -
BR/2001) gerichteten Anfragen und führe zu den spezifischen Vorschlägen, die mein
Ministerium betreffen, Folgendes aus:
Die Arthur Andersen GmbH wurde zur Unterstützung der Durchführung einer Struk -
turreform meines Ressorts herangezogen, wobei Einsparungspotentiale lokalisiert
und eine moderne Verwaltung etabliert werden sollen. Im Ressort selbst wurden (in -
klusive Subarbeitsgruppen) sieben Arbeitsgruppen mit der Beamtenschaft einge -
richtet, die von einem Berater und einer Beraterin der Arthur Andersen GmbH be -
gleitet wurden. Eine Arbeitsgruppe davon befasste sich mit der "Reorganisation der
Zentralstelle". Diese Arbeitsgruppe bestand wiederum aus vier Subarbeitsgruppen zu
den Themen "Verwaltungsvereinfachung/Ablauforganisation", "Unternehmenskul -
tur/Personalmanagement", "Kernaufgaben/Aufbauorganisation" und "Serviceeinrich -
tungen/Bürgernähe".
Von den Arbeitsgruppen wurde eine Ist - Analyse sowie Vorschläge für eine weiter
gehende Reform erstellt, wie einer Modernisierung der Ablauforganisation und einer
Straffung der Verwaltungshierarchie.
Die Arthur Andersen GmbH fasste diese Endberichte der Arbeitsgruppen zu einem
Empfehlungspapier zusammen. Zurzeit wird unter Berücksichtigung der Arbeitsgrup -
penergebnisse an einer neuen Geschäftseinteilung meines Ministeriums gearbeitet.
Fragen 11, 14 und 15:
An den Arbeitsgruppen des Ressorts nahmen insgesamt 70 Bedienstete (31 Mitar -
beiterinnen und 39 Mitarbeiter) inklusive Personalvertretung und Gleichbehand -
lungsbeauftragten teil. Die Mitarbeit zweier Vertreter der Arthur Andersen GmbH
hatte ausschließlich beratenden Charakter. Die Personalvertretung war in sämtlichen
Arbeitsgruppen betreffend die Strukturreform eingebunden.
Frage 12:
Eines der Ziele der Bundesregierung im Zuge der Budgetkonsolidierung ist die Rea -
lisierung von Personaleinsparungen. Dies soll eine Organisationsreform durch ge -
zielten Personaleinsatz mit entsprechender EDV - Unterstützung und Ablaufvereinfa -
chung ermöglichen.
Frage 13:
Auf Grund der Stellenpläne (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz) für die Jahre 2001
und 2002 ergeben sich bereits die konkreten Einsparungsvorgaben für mein Ministe -
rium.
Frage 16:
Nein.
Frage
20:
Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautend an die Bun -
desministerin für öffentliche Leistung und Sport gerichteten Anfrage Nr. 1861/J -
BR/2001.
Frage 21:
Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 wurden Sektionen aus drei Res -
sorts zusammengeführt, wodurch gewisse Doppelgleisigkeiten entstanden sind. Die -
se sind nunmehr auszuräumen und es ist eine Harmonisierung der Aufbau - und Ab -
lauforganisation herbeizuführen.
Frage 22:
Bis spätestens Ende 2001.
Frage 23:
Nein.