3422/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.04.2002

BM für Landesverteidigung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Csörgits, Mag. Kuntzl, Genossinnen und Genossen
haben am 20. Februar 2002 unter der Nr. 3449/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Öffnung der Stiftskaserne" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:

Zu 1:

In dieser Angelegenheit haben bis dato keine formellen Dienstbesprechungen zwischen den
zuständigen Abteilungen meines Ressorts und dem Bezirksvorsteher für den 7. Wiener
Gemeindebezirk stattgefunden. Der Inhalt von eventuell auf anderer Ebene geführten
unverbindlichen Gesprächen ist mir nicht bekannt.

Zu 2 und 15:

Eine Öffnung des Amtsgebäudes (AG) Stiftgasse für die Öffentlichkeit ist im Interesse der
Staatssicherheit nicht vorgesehen.

Zu 3:
Entfällt.


Zu 4:

Die Planungen für die Innenhofgestaltung, welche erst nach Abschluss der
Gebäudesanierung in Angriff genommen wird, sind noch nicht abgeschlossen. Es kann
jedoch davon ausgegangen werden, dass dabei auch Grünflächen und Baumpflanzungen
vorgesehen sind.

Zu 5, 6, 7, 9 und 10:

Das AG Stiftgasse verfügt über rund 6.194 m2 Bürofläche, welche Teile der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Landesverteidigung, der Landesverteidigungsakademie, des
Heeresdatenverarbeitungsamtes, des Bundeskanzleramtes, die Heeresbild und Filmstelle
sowie ein Polizeiwachzimmer beherbergt.

Die Renovierungskosten stellen sich wie folgt dar:

2000:    5,72 Mio. Euro

2001:    8,00 Mio. Euro

2002:    8,43 Mio. Euro budgetiert

2003:    5,71 Mio. Euro budgetiert

Aufgrund der Sensibilität einiger der dort dislozierten Dienststellen und deren notwendigen
Abschirmung ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Veröffentlichung näherer
Details im Interesse der Staatssicherheit absehe.

Zu 8 und 11;

Das AG Stiftgasse wird langfristig für eine militärische Nutzung benötigt werden, weshalb
derzeit ein Verkauf nicht zur Debatte steht.

Zu 12:
350.


Zu 13:

667, davon 97 befristete (für Lieferanten etc.).

Zu 14:

Einstellgenehmigungen werden für jene Angehörige des Bundesheeres, der Zentralstelle und
der Heeresverwaltung ausgestellt, die ständig oder über einen längeren Zeitraum hinweg im
AG Stiftkaserne Dienst versehen oder wohnen (derzeit 16 Miet- bzw.
Naturalwohnungsbesitzer). Eine namentliche Nennung sämtlicher Inhaber einer
Einstellgenehmigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Zu 16:

Wie schon zu Frage 4 ausgeführt, sind die Planungen hinsichtlich der Neugestaltung des
Innenhofes noch nicht abgeschlossen, weshalb auch noch keine Entscheidung bezüglich des
Baues einer Tiefgarage getroffen wurde.

Zu 17:

Die gegenständliche Liegenschaft ist keine Kaserne, sondern ein Amtsgebäude, da es in
erster Linie verwaltungsbehördlichen Zwecken dient. Eine Beantwortung dieser Frage
erübrigt sich daher.