3422/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.04.2002
BM für Landesverteidigung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Csörgits, Mag.
Kuntzl, Genossinnen und Genossen
haben am 20. Februar
2002 unter der Nr. 3449/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Öffnung der Stiftskaserne" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1:
In dieser Angelegenheit haben bis dato keine formellen
Dienstbesprechungen zwischen den
zuständigen Abteilungen meines Ressorts
und dem Bezirksvorsteher für den 7. Wiener
Gemeindebezirk stattgefunden. Der Inhalt von eventuell auf anderer Ebene
geführten
unverbindlichen Gesprächen ist mir
nicht bekannt.
Zu 2 und 15:
Eine Öffnung des Amtsgebäudes (AG) Stiftgasse
für die Öffentlichkeit ist im Interesse der
Staatssicherheit nicht
vorgesehen.
Zu 3:
Entfällt.
Zu 4:
Die Planungen für die Innenhofgestaltung, welche erst nach
Abschluss der
Gebäudesanierung in Angriff genommen
wird, sind noch nicht abgeschlossen. Es kann
jedoch davon ausgegangen werden, dass dabei
auch Grünflächen und Baumpflanzungen
vorgesehen sind.
Zu 5, 6, 7, 9 und 10:
Das AG Stiftgasse verfügt über rund 6.194 m2
Bürofläche, welche Teile der Zentralstelle des
Bundesministeriums
für Landesverteidigung, der Landesverteidigungsakademie, des
Heeresdatenverarbeitungsamtes,
des Bundeskanzleramtes, die Heeresbild und Filmstelle
sowie ein
Polizeiwachzimmer beherbergt.
Die Renovierungskosten stellen sich wie folgt dar:
2000: 5,72 Mio. Euro
2001: 8,00 Mio. Euro
2002: 8,43 Mio. Euro budgetiert
2003: 5,71 Mio. Euro budgetiert
Aufgrund der Sensibilität einiger der dort
dislozierten Dienststellen und deren notwendigen
Abschirmung ersuche ich um Verständnis,
dass ich von einer Veröffentlichung näherer
Details im Interesse der Staatssicherheit
absehe.
Zu 8 und 11;
Das AG Stiftgasse wird langfristig für eine
militärische Nutzung benötigt werden, weshalb
derzeit ein Verkauf
nicht zur Debatte steht.
Zu 12:
350.
Zu 13:
667, davon 97 befristete (für Lieferanten etc.).
Zu 14:
Einstellgenehmigungen werden für jene Angehörige
des Bundesheeres, der Zentralstelle und
der Heeresverwaltung
ausgestellt, die ständig oder über einen längeren Zeitraum
hinweg im
AG Stiftkaserne Dienst
versehen oder wohnen (derzeit 16 Miet- bzw.
Naturalwohnungsbesitzer). Eine namentliche Nennung sämtlicher Inhaber
einer
Einstellgenehmigung ist
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Zu 16:
Wie
schon zu Frage 4 ausgeführt, sind die Planungen hinsichtlich der
Neugestaltung des
Innenhofes noch nicht abgeschlossen,
weshalb auch noch keine Entscheidung bezüglich des
Baues einer Tiefgarage getroffen wurde.
Zu 17:
Die
gegenständliche Liegenschaft ist keine Kaserne, sondern ein
Amtsgebäude, da es in
erster Linie verwaltungsbehördlichen Zwecken dient. Eine Beantwortung
dieser Frage
erübrigt sich daher.