3430/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.04.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Wolfgang
Pirklhuber und Kollegen vom 22. Februar 2002, Nr. 3461/J, betreffend
österreichische
Position beim ECOFIN:
Kürzung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die nachhaltige Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte und eine deutliche Senkung der
Abgabenquote in mittlerer Frist (Senkung der Abgabenquote auf 40% bis 2010) ist
eines der
zentralen gemeinsamen Ziele der österreichischen Bundesregierung. Die
Erreichung dieses
Ziels erfordert eine konsequente Begrenzung der Ausgaben in allen Bereichen und
gilt vor
allem auch für die
Kosten der Erweiterung der Europäischen Union.
Vor diesem Hintergrund entsprach mein konsequentes Eintreten
für die Einhaltung des im
Jahr 1999 in Berlin vereinbarten finanziellen Rahmens für die
EU-Erweiterung vollinhaltlich
der gemeinsamen Haltung der
österreichischen Bundesregierung.
In diesem Zusammenhang ist
auch festzuhalten, dass der im Jahr 1999 in Berlin vereinbarte
Finanzrahmen bis 2006 keine agrarischen Direktzahlungen für die neuen
Mitglieder vorsieht.
Aus meiner Sicht als
Finanzminister ist weiters darauf hinzuweisen, dass die Verein-
barungen zur Einbeziehung der Erweiterungskandidaten in die Gemeinsame
Agrarpolitik
(GAP) vor allem deshalb nicht
völlig losgelöst von der künftigen Entwicklung dieses Politik-
bereiches gesehen werden können, weil sich sowohl auf Grund der
Entwicklung in der EU-
15 selbst als auch jener des globalen
Umfelds für den Agrarsektor ein substantieller Re-
formbedarf aufgebaut hat und weiter aufbauen wird.
Zu 2.:
Mit dem Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft war
keine spezifische Abstimmung über den Grundsatz der allgemeinen
Budgetdisziplin er-
forderlich, weil diese ein außer Streit stehendes allgemein akzeptiertes
Prinzip der Re-
gierungsarbeit ist. Ausgehend von diesem Prinzip leitet sich meine
entsprechende Wort-
meldung logisch ab. Eine detaillierte Position der Bundesregierung wird erst
auf der Grund-
lage der Draft Common Positions erstellt, welche die Kommission demnächst
vorlegen wird.
Zu 3.:
Die Feststellung von Frau Kommissarin
Schreyer ist für das Bundesministerium für Finanzen
nicht nachvollziehbar, da sie außer Acht lässt, dass die Erweiterung
der EU um Schweden,
Finnland und Österreich unter gänzlich anderen Rahmenbedingungen
stattgefunden hat, als
die kommende Erweiterung.
In diesem Zusammenhang ist aber auch
darauf hinzuweisen, dass sich Frau Kommissarin
Schreyer natürlich nicht auf die Direktzahlungen an die Landwirtschaft
bezogen hat, sondern
auf direkte monetäre Transfers der EU an Österreich in Folge des
Beitritts. Diese Transfers
dienten zum Saldenausgleich
der damals jahresüberschreitenden Erstattungsfrist für Direkt-
zahlungen, aber auch zur Abfederung der Lagerabwertung und der Preissenkungen
für
Agrarprodukte in Österreich. Alle diese Umstände treffen bei der
anstehenden Erweiterung
gar nicht oder nur in
Teilbereichen zu.
Somit scheinen im Falle der kommenden
Erweiterung dem Bundesministerium für Finanzen
die Voraussetzungen für direkte monetäre Transfers nicht gegeben.
Zu 4.:
Zunächst möchte ich festhalten,
dass bereits der Europäische Rat von Berlin 1999 klare
Leitlinien für die Finanzierung der Erweiterung verankert hat. Er geht
dabei insbesondere
davon aus, dass in den neuen
Mitgliedstaaten keine Direktzahlungen für die Landwirtschaft
gewährt werden und auch
keine neue Förderungsschiene im Bereich der Ländlichen Ent-
wicklung gelegt wird. Weiters
geht der Rat von der Arbeitshypothese aus, dass die ersten
6 Staaten im Jahr 2002 beitreten würden, wobei der daraus resultierende
Mittelbedarf in der
Finanziellen Vorausschau 2000 - 2006 berücksichtigt ist.
Eine grundlegende Reform der GAP ist
dringend erforderlich und ebenfalls durch den Rat
von Berlin für 2002/03 programmiert. Eine solche Reform müsste sich
auf die EU insgesamt
beziehen und könnte aus budgetärer Sicht unter anderem die folgenden
Elemente enthalten:
• Degression: Die
Einführung einer größenabhängigen und einer zeitlichen
Degression ist
in Erwägung zu ziehen, damit mehr Verteilungsgerechtigkeit und mehr
Marktorientierung
erreicht wird.
•
Kofinanzierung: Die Kofinanzierung der GAP, wie bereits jetzt in der
Ländlichen Ent-
wicklung, wäre zu prüfen, weil dadurch die sachliche und die
finanzielle Verantwortung
wieder zur Deckung gebracht und sich das Bewusstsein für die Effizienz
erhöhen würde.
•
Evaluierung: Sämtliche Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, aber
auch der
Ländlichen Entwicklung, müssen auf ihre Zweckmäßigkeit und
ihre Effizienz überprüft
werden.