3440/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.04.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3479/J betreffend
Verwendung von Mitteln aus der sogenannten “Behindertenmilliarde"
für Umbauten
von Hotellerie und Gastronomiebetrieben, welche die Abgeordneten Mag. Lapp und
Genossen, am 27. Februar 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkt 1 bis 8,12 und 13 der Anfrage:
Für
die Umsetzung der Beschäftigungsoffensive für behinderte Menschen
(die soge-
nannte “Behindertenmilliarde") ist das Bundesministerium für
Soziale Sicherheit und
Generationen federführend zuständig. Die operative Umsetzung dieser
Initiative der
Bundesregierung fällt in die Kompetenz der Bundesämter für
Soziales und Behin-
dertenwesen (BSB).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat
aus dem Titel der “Behinder-
tenmilliarde" keine Budgetmittel erhalten.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Von Seiten der Tourismusbank wurde folgendes Volumen,
für die Finanzierung be-
hindertengerechter Maßnahmen von Tourismusvorhaben, zur Verfügung
gestellt
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TOP-
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ERP-Mitteln
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2000
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14,19
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86,68
|
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2001
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22,37
|
110,73
|
Im Jahr 2001 kamen darüber hinaus ATS
62,7 Mio. an TOP-Zuschuss-Mitteln zum
Einsatz.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Im Jahre 2000 und 2001 wurden 19 touristische
Betriebe mit behindertenspezifi-
schen Einrichtungen mit einer im Rahmen der Tourismusförderung
geförderten Fi-
nanzierung von insgesamt rd. 5 Mio. Büro gegeben, die mit einer
Bettenkapazität
von 239 verbunden war.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Dazu
muss zunächst angemerkt werden, dass den Darstellungen zur
Arbeitslosigkeit
von Behinderten häufig verschiedene bzw. unklare Definitionen dieses
Personen-
kreises zugrunde liegen. Dies wird unter anderem dann zum Problem, wenn auf der
Basis definitorisch divergenter, d.h. nicht kongruenter Aggregate von
Beschäftigung
und Arbeitslosigkeit Arbeitslosenquoten berechnet werden, und etwa die beim Ar-
beitsmarktservice registrierten behinderten Arbeitslosen unvermittelt mit den
“Be-
günstigt Beschäftigten" der Bundesämter für Soziales
und Behindertenwesen (BSB)
in Verbindung gesetzt
werden.
Rechtlich
gesehen können unter dem Begriff “Behinderte Person" Behinderte
gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz und/oder Landesbehindertengesetz und/oder Opfer-
fürsorgegesetz verstanden werden. Diese sogenannten
“begünstigten Behinderten"
gemäß Behinderteneinstellungsgesetz werden in Österreich bei
den Bundesämtern
für Soziales und Behindertenwesen (BSB) erfasst und Personen verfügen
über einen
auf einem medizinischen Gutachten beruhenden Feststellungsbescheid, wonach sie
einen mindestens 50%-igen Grad der Behinderung bzw. Leistungseinschränkung
in
Bezug auf einen “generellen" Arbeitsmarkt, nicht aber in Hinblick
auf einen konkreten
Arbeitsplatz aufweisen.
Das
Arbeitsmarktservice Österreich wendet im Rahmen seines gesetzlichen Auf-
trags, für mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Sorge zu tragen, einen
erweiter-
ten Behindertenbegriff an. Neben der relativ kleinen Gruppe der
“begünstigten Be-
hinderten" werden vom AMS auch jene Personen als behindert registriert,
deren
Vermittlung wesentlich erschwert ist (z.B.: Personen mit Alkoholproblemen) oder
die
auf Grund eines ärztlichen oder psychologischen Gutachtens - nachweisen
können,
dass
sie einem potentiellen Arbeitgeber nicht mit voller Leistungsfähigkeit zur
Verfü-
gung stehen. Wesentlich für die Definition ist, dass die Behinderung sich
tatsächlich
negativ auf die individuell festzustellenden Vermittlungs- und
Beschäftigungschan-
cen auswirkt.
Zur
Entwicklung der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen wird auf die beigeschlos-
sene Tabelle (Beilage 1) verwiesen.
Antwort zu den Punkten 15 bis 18 der Anfrage:
Unter
der Annahme, dass sich diese Frage nicht spezifisch auf die Behindertenmilli-
arde bezieht, konnten im Jahr 2001 mit Hilfe der
Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnah-
men des AMS 2944 behinderte Personen in Sozialökonomischen Betrieben und
bei
Gemeinnützigen
Beschäftigungsprojekten beschäftigt werden. Darüber hinaus wurde
die Beschäftigung von weiteren 6.368 behinderten Personen im Rahmen von
sonsti-
gen Lohnsubventionen gefördert (jeweils Anzahl der Genehmigungen).
Für
das Jahr 2002 liegen keine zentralen Vorgaben über den Umfang von Ar-
beitsplatzbeschaffungs- oder
Qualifizierungsmaßnahmen für behinderte Menschen
vor.
2001
wurden rund 3.900 behinderte Personen unter 25 Jahre vom AMS in Qualifizie-
rungsmaßnahmen
einbezogen.
Das
Arbeitsmarktservice als effizienteste und effektivste Form der
arbeitsmarktpoliti-
schen Steuerung arbeitet ziel- und nicht programmorientiert, d.h. die einzelnen
Lan-
des- und Regionalorganisationen können im Einzelfall vor Ort frei
entscheiden, wel-
che Instrumente zur Integration von behinderten Person in den Arbeitsmarkt
einge-
setzt werden (Arbeitsvermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen, Lohnsubventionen
und/oder Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung bei konkreten Projekten).
Beilage 1
Vorgemerkte arbeitslose behinderte Personen in Österreich
(Zeitraum: Jänner 2001 - März 2002)
