3456/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.04.2002
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Zu Frage 1:
Nein
Zu Frage 1.2.1.:
Mit BGBl. I Nr. 103 vom 7. August 2001 wurde das Kinderbetreuungsgeldgesetz
erlassen, sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) geändert.
Als Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen bin ich dem gesetzlichen
Auftrag, Informationsmaßnahmen zu setzen, nachgekommen.
Zielsetzung:
Die Öffentlichkeit muss über die neue Leistung informiert werden, um allen
Anspruchsberechtigten durch den selben Informationsstand im Sinne der
Chancengleichheit die Möglichkeit zur Antragstellung zu gewährleisten.
Zu Frage 1.2.2.:
Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes erfolgt an einen
Elternteil, sofern die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung für einen
Anspruch auf
Kinderbetreuungsgeld ist grundsätzlich ein Anspruch auf Familienbeihilfe
für das
Kind und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, die weiteren Voraussetzungen
sind sowohl auf der homepage des Ressorts, als auch über die Info-hotline
zu
erhalten.
Da
es nicht möglich ist, diesen sehr umfangreichen Gesetzestext und die
vielen
damit einhergehenden Gesetzesänderungen textmäßig zu
vermitteln, werden
Anspruchsberechtigte auf die homepage und die Info-hotline des Ressorts
verwiesen.
Um allen Anspruchsberechtigten den konkreten, individuellen Zugang zu
Informationen zum Kinderbetreuungsgeld zu ermöglichen, wird auf die
kostenlose
Info-hotline des Familienservices konkret hingewiesen. Das Familienservice
wurde
für diese Informationsmaßnahme personell aufgestockt, um dem
konkreten und
individuellen Informationsbedürfnis der Anspruchsberechtigten gerecht
werden zu
können.
Zu Frage 1.2.3.:
Das Kinderbetreuungsgeld beträgt EUR
14,53 täglich, durchschnittlich also etwa
EUR 436 pro Monat.
Siehe
auch 1.2.2.
Zu Frage 1.2.4.:
Die
angesprochene Information bezieht sich nicht auf Alters- oder
Verwandtschaftsverhältnisse der dargestellten Kinder, sondern auf das
Informationsangebot des Ressorts zum Kinderbetreuungsgeld.
Zu Frage 1.2.5.:
Mit der professionellen Öffentlichkeitsarbeit wurde
eine Agentur beauftragt, welche in
der Lage ist, die größtmögliche Aufmerksamkeit der breiten
Bevölkerung auf das
neue Kinderbetreuungsgeld zu richten, denn mit entsprechenden Informationen
sollen auch jene Mütter und Väter aufmerksam gemacht werden, die
nicht oder noch
nicht oder geringfügig
beschäftigt sind und bisher kein Karenzgeld oder dem
Karenzgeld vergleichbare Leistung bezogen haben und für Geburten ab
01.01.2002
Anspruch auf das
Kinderbetreuungsgeld haben.
Zu Frage 1.2.6.:
Unter der angegebenen kostenlosen Info-hotline und der
angegebenen homepage
des Ressorts (www.bmsg.qv.at) sind sowohl individuelle als auch allgemeine
Informationen zum Kinderbetreuungsgeld erhältlich.
Zu Frage 2.1.:
EUR 1.150.653,10 (exkl. Mwst).
Zu Frage 2.2.:
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Media und
Werbemittelproduktion: |
Agenturkosten : EUR 123.000 (exkl. Mwst) |
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Weitere
Aufschlüsselungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
möglich, da die
Endabrechnung mit dem Vertragspartner noch nicht erfolgt ist. Personalkosten
sowie
infrastrukturelle Kosten der Info-hotline sind aus Gründen des
Verwaltungs-
aufwandes nicht unmittelbar auf die Frequenz der Anfragen zum
Kinderbetreuungsgeld erfasst.
Zu Frage 3.:
Ja
Zu Frage 3.1.:
Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft: 6.12.2001
Amtsblatt der Wiener Zeitung: 7.12.2001
Zu Frage 3.2.:
12
Zu Frage 4.:
Die durchschnittliche Anruferzahl der letzten vier Monate
vor Beginn der
Informationskampagne betrug rund 1.600 Anrufe pro Monat, seit Februar 2002
(Beginn der Informationsmaßnahmen) bis 31. März 2002 wurden 8.117
individuelle
Auskünfte über die kostenlose Info-hotline meines Ressorts erteilt.
Zu Frage 5.:
Eine
Protokollierung der einzelnen Anrufe erfolgt aus Gründen des
Verwaltungsaufwandes
nicht.
Zu Frage 6.:
Die
Info-Kampagne zum Kinderbetreuungsgeld wurde vom Gesetzgeber
vorgeschrieben, im Nationalrat beschlossen, erfolgreich durchgeführt und
ebenfalls
durch eine Umfrage des Linzer Market-lnstitutes bestätigt. Im Übrigen
darf ich
mitteilen, dass die Konferenz der politischen Landesfrauenreferenten/innen am
17.
April 2002 in Gmunden einstimmig beschlossen hat, mich mit weiteren
Informationsmaßnahmen zu betrauen. Dieser Beschluss ist ein
überparteilicher und
ein Beweis dafür, dass die Informationskampagne sinnvoll und damit
gerechtfertigt
ist. Weiters hat mein Ressort unter meiner Amtsführung eine stattliche
Anzahl an
sozialpolitischen Zielen erreicht und umgesetzt. Davon erlaube ich mir,
auszugsweise einige anzuführen:
- Ausgleichszulage
- Kinderzuschuss
- Behindertenmilliarde
- Pflegevorsorge
-
Entschädigung für:
Kriegsopfer
Kriegsgefangene
Zivilinternierte
Opfer der politischen
Verfolgung
Heeresbeschädigte
Impfgeschädigte
Verbrechensopfer
- Kinderbetreuungsgeld
- Elternbildungskampagne
- Bundesjugendvertretung- und Förderung
- Studienunterstützungen
- Hepatitis-C-Fonds
- Erfolgreiche Bekämpfung von BSE und MKS
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Verschuldensunabhängige Entschädigung nach Behandlungsfehlern
- Amtliche Lebensmittelkontrolle uvm.
Ich wüsste also beim besten Willen nicht, wofür ich mich schämen sollte.