3456/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.04.2002

BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 


 

Zu Frage 1:

Nein

Zu Frage 1.2.1.:

Mit BGBl. I Nr. 103 vom 7. August 2001 wurde das Kinderbetreuungsgeldgesetz

erlassen, sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) geändert.

Als Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen bin ich dem gesetzlichen

Auftrag, Informationsmaßnahmen zu setzen, nachgekommen.

Zielsetzung:

Die  Öffentlichkeit  muss  über die  neue   Leistung   informiert werden,   um  allen

Anspruchsberechtigten   durch   den   selben    Informationsstand    im    Sinne   der

Chancengleichheit die Möglichkeit zur Antragstellung zu gewährleisten.

Zu Frage 1.2.2.:

Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes erfolgt an einen Elternteil, sofern die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung für einen Anspruch auf
Kinderbetreuungsgeld ist grundsätzlich ein Anspruch auf Familienbeihilfe für das
Kind und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, die weiteren Voraussetzungen
sind sowohl auf der homepage des Ressorts, als auch über die Info-hotline zu
erhalten.

Da es nicht möglich ist, diesen sehr umfangreichen Gesetzestext und die vielen
damit einhergehenden Gesetzesänderungen textmäßig zu vermitteln, werden
Anspruchsberechtigte auf die homepage und die Info-hotline des Ressorts


verwiesen. Um allen Anspruchsberechtigten den konkreten, individuellen Zugang zu
Informationen zum Kinderbetreuungsgeld zu ermöglichen, wird auf die kostenlose
Info-hotline des Familienservices konkret hingewiesen. Das Familienservice wurde
für diese Informationsmaßnahme personell aufgestockt, um dem konkreten und
individuellen Informationsbedürfnis der Anspruchsberechtigten gerecht werden zu
können.

Zu Frage 1.2.3.:

Das Kinderbetreuungsgeld beträgt EUR 14,53 täglich, durchschnittlich also etwa
EUR 436 pro Monat.
Siehe auch 1.2.2.

Zu Frage 1.2.4.:

Die angesprochene Information bezieht sich nicht auf Alters- oder
Verwandtschaftsverhältnisse der dargestellten Kinder, sondern auf das
Informationsangebot des Ressorts zum Kinderbetreuungsgeld.

Zu Frage 1.2.5.:

Mit der professionellen Öffentlichkeitsarbeit wurde eine Agentur beauftragt, welche in
der Lage ist, die größtmögliche Aufmerksamkeit der breiten Bevölkerung auf das
neue Kinderbetreuungsgeld zu richten, denn mit entsprechenden Informationen
sollen auch jene Mütter und Väter aufmerksam gemacht werden, die nicht oder noch
nicht oder geringfügig beschäftigt sind und bisher kein Karenzgeld oder dem
Karenzgeld vergleichbare Leistung bezogen haben und für Geburten ab 01.01.2002
Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben.

Zu Frage 1.2.6.:

Unter der angegebenen kostenlosen Info-hotline und der angegebenen homepage
des Ressorts
(www.bmsg.qv.at) sind sowohl individuelle als auch allgemeine
Informationen zum Kinderbetreuungsgeld erhältlich.

Zu Frage 2.1.:

EUR 1.150.653,10 (exkl. Mwst).

Zu Frage 2.2.:

 

Media und Werbemittelproduktion:
EUR 1.027.653,10 (exkl. Mwst)

Agenturkosten :

EUR 123.000 (exkl. Mwst)

 

Weitere Aufschlüsselungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da die
Endabrechnung mit dem Vertragspartner noch nicht erfolgt ist. Personalkosten sowie
infrastrukturelle Kosten der Info-hotline sind aus Gründen des Verwaltungs-
aufwandes nicht unmittelbar auf die Frequenz der Anfragen zum
Kinderbetreuungsgeld erfasst.

Zu Frage 3.:

Ja

Zu Frage 3.1.:

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft: 6.12.2001
Amtsblatt der Wiener Zeitung: 7.12.2001


Zu Frage 3.2.:

12

Zu Frage 4.:

Die durchschnittliche Anruferzahl der letzten vier Monate vor Beginn der
Informationskampagne betrug rund 1.600 Anrufe pro Monat, seit Februar 2002
(Beginn der Informationsmaßnahmen) bis 31. März 2002 wurden 8.117 individuelle
Auskünfte über die kostenlose Info-hotline meines Ressorts erteilt.

Zu Frage 5.:

Eine Protokollierung der einzelnen Anrufe erfolgt aus Gründen des
Verwaltungsaufwandes nicht.

Zu Frage 6.:

Die Info-Kampagne zum Kinderbetreuungsgeld wurde vom Gesetzgeber
vorgeschrieben, im Nationalrat beschlossen, erfolgreich durchgeführt und ebenfalls
durch eine Umfrage des Linzer Market-lnstitutes bestätigt. Im Übrigen darf ich
mitteilen, dass die Konferenz der politischen Landesfrauenreferenten/innen am 17.
April 2002 in Gmunden einstimmig beschlossen hat, mich mit weiteren
Informationsmaßnahmen zu betrauen. Dieser Beschluss ist ein überparteilicher und
ein Beweis dafür, dass die Informationskampagne sinnvoll und damit gerechtfertigt
ist. Weiters hat mein Ressort unter meiner Amtsführung eine stattliche Anzahl an
sozialpolitischen Zielen erreicht und umgesetzt. Davon erlaube ich mir,
auszugsweise einige anzuführen:

- Ausgleichszulage

- Kinderzuschuss

- Behindertenmilliarde

- Pflegevorsorge

- Entschädigung für:
Kriegsopfer
Kriegsgefangene
Zivilinternierte

Opfer der politischen Verfolgung
Heeresbeschädigte
Impfgeschädigte
Verbrechensopfer

- Kinderbetreuungsgeld

- Elternbildungskampagne

- Bundesjugendvertretung- und Förderung

- Studienunterstützungen

- Hepatitis-C-Fonds

- Erfolgreiche Bekämpfung von BSE und MKS

- Schlachttier- und Fleischuntersuchung

- Verschuldensunabhängige Entschädigung nach Behandlungsfehlern

- Amtliche Lebensmittelkontrolle uvm.

Ich wüsste also beim besten Willen nicht, wofür ich mich schämen sollte.