3457/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.04.2002

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben am
27. Februar 2002 unter der Nr. 3516/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Kosten des Nachhaltigkeitssymposium “Voraus Schauen, Zukunft Bauen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs wird generell auf die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen durch den
Bundeskanzler (3524/J), den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (3515/J) und den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (3512/J)
verwiesen, insbesondere betreffend die Bedeutung der Veranstaltung als offizieller Auftakt
des österreichischen Vorbereitungsprozesses für den Weltgipfel für nachhaltige
Entwicklung, der vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannisburg stattfinden wird.
Nachhaltigkeit ist eine Priorität der österreichischen Bundesregierung, die vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten voll mitgetragen wird. Die
innerösterreichischen Aktivitäten sind Teil des Vorbereitungsprozesses für den Weltgipfel,
der sowohl auf staatlicher, regionaler wie internationaler Ebene durchzuführen ist.

Zu den Fragen 1, 3 und 6:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Anfrage 3515/J durch den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.


Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat zum Gesamtprojekt einen
Beitrag von € 3.650,- (ATS 50.000,-) geleistet. Im übrigen wird auf die Beantwortung der
Anfrage 3515/J durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft verwiesen.

Zu Frage 4:

Die Entscheidung über das Programm und die Referenten der Tagung wurden von allen
beteiligten Institutionen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der
Wirtschaftskammer Österreich, dem World Wild Life Fund (WWF) und dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gemeinsam getroffen.

Zu Frage 5:

Nicht genehmigte Förderansuchen werden im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten nicht evident gehalten.