3457/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.04.2002
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Die
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben
am
27. Februar 2002 unter der Nr. 3516/J an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Kosten des Nachhaltigkeitssymposium
“Voraus Schauen, Zukunft Bauen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs wird generell auf die Beantwortung von
parlamentarischen Anfragen durch den
Bundeskanzler (3524/J), den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (3515/J) und den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (3512/J)
verwiesen, insbesondere betreffend die
Bedeutung der Veranstaltung als offizieller Auftakt
des österreichischen Vorbereitungsprozesses für den Weltgipfel
für nachhaltige
Entwicklung, der vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannisburg
stattfinden wird.
Nachhaltigkeit ist eine Priorität der österreichischen
Bundesregierung, die vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten voll mitgetragen
wird. Die
innerösterreichischen Aktivitäten sind Teil des
Vorbereitungsprozesses für den Weltgipfel,
der sowohl auf staatlicher, regionaler wie internationaler Ebene
durchzuführen ist.
Zu den Fragen 1, 3 und 6:
Diesbezüglich
wird auf die Beantwortung der Anfrage 3515/J durch den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft verwiesen.
Zu Frage 2:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat zum
Gesamtprojekt einen
Beitrag von € 3.650,- (ATS 50.000,-) geleistet. Im übrigen wird auf
die Beantwortung der
Anfrage 3515/J durch den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
verwiesen.
Zu Frage 4:
Die
Entscheidung über das Programm und die Referenten der Tagung wurden von
allen
beteiligten Institutionen, dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, der
Wirtschaftskammer Österreich, dem World Wild Life Fund (WWF) und dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gemeinsam getroffen.
Zu Frage 5:
Nicht
genehmigte Förderansuchen werden im Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten nicht evident gehalten.