3465/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.04.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
vom 27. Februar 2002, Nr. 3523/J, betreffend Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist festzuhalten, dass das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, BGBI. l Nr. 60 in der
Fassung BGBI. l Nr. 109/2001 (im Folgenden kurz: PMG 1997), nur die Zulassung, das In-
verkehrbringen sowie die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln regelt.
Diese Vorschriften werden in unmittelbarer Bundesverwaltung vollzogen.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. die Kontrolle der Anwendung wird gemäß
Art. 12 Abs. 1 Z 4 B-VG nur in den Grundsätzen vorgegeben (Bundesgesetz betreffend
Grundsätze für den Schutz vor Krankheiten und Schädlingen), die Ausführungsgesetzge-
bung und die Vollziehung sind Landessache. Die Vollziehung in mittelbarer Bundesverwal-
tung ist nicht vorgesehen.


Im Übrigen ist anzumerken, dass der “Eigenimport" von Pflanzenschutzmitteln (d. h. das
Verbringen von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Gemeinschaft zur Deckung des Eigen-
bedarfs) kein Inverkehrbringen im Sinne des § 2 Abs. 10 PMG 1997 ist.

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Überwachung von Lebensmitteln tierischen oder pflanzlichen Ursprungs in bezug auf
Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln fällt in die Zuständigkeit des Bundesminis-
ters für soziale Sicherheit und Generationen (Lebensmittelgesetz bzw. Schädlingsbekämp-
fungsmittel-Höchstwerteverordnung). Es darf daher auf die Beantwortung der an den Bun-
desminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage Nr. 3684/J verwie-
sen werden.

Zu den Fragen 9 bis 11 und 22:

Der ökonomische Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auch unter dem Aspekt der Kosten-
reduktion in der landwirtschaftlichen Produktion Voraussetzung für die Erwirtschaftung eines
angemessenen landwirtschaftlichen Einkommens. Der sparsame Einsatz von Pflanzen-
schutzmitteln gehört bereits jetzt zum produktionstechnischen Standard in der österreichi-
schen Landwirtschaft.

Die generelle Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher eines der Ziele des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die alleini-
ge Betrachtung von Gesamteinsatzmengen an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen kann jedoch
nur bedingt als Parameter für etwaige negative Einflüsse auf die Umwelt oder der Gesund-
heitsgefährdung dienen; zu unterschiedlich sind die verschiedenen Wirkstoffe bezüglich ihres
Verhaltens auf Menschen und Umwelt.

Viel wichtiger ist die Strategie der “Risikominimierung", welche das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch einen fachlichen “Maßnah-
menmix" seit Jahren verfolgt. Bei der Ausarbeitung von geeigneten Agrarumweltindikatoren
betreffend etwaiger negativer Einflüsse von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt ist daher
eine speziellere, inhaltliche Betrachtung der für die Landwirtschaft zur Verfügung stehenden
Pflanzenschutzmittel- bzw. -Wirkstoffpalette sinnvoll.


Die im Grünen Bericht 2000 veröffentlichten aggregierten Zahlen geben nur auf den ersten
Blick Anlass zur Sorge. Bei näherer Betrachtung der einzelnen Wirkstoffe ist klar erkennbar,
dass die fachliche Strategie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft, insbesondere durch das “Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL)"
sowie durch verschärfte gesetzliche Regelungen schon jetzt positive Wirkungen zeitigt.

Bei den zehn wichtigsten der im Jahr 2000 in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen (3.563 t),
liegt “Schwefel" mit einer Menge von 774 t an erster Stelle, wobei hinsichtlich des Gefähr-
dungspotenziales nicht unbedingt Anlass zur Sorge besteht, da Schwefel auch im Biologi-
schen Landbau einsetzbar ist. An zweiter Stelle steht mit “Natriumchlorat" (284 t) ein Wirk-
stoff, der hauptsächlich im nicht-landwirtschaftlichen Bereich (z.B. zur Unkrautvernichtung
auf Wegen und Plätzen) eingesetzt wird. “Paraffinöle" (an fünfter Stelle mit 139 t) sowie “Mi-
neralöle" (an 10.Stelle. 73 t) sind Wirkstoffe, die ebenfalls im Biologischen Landbau einsetz-
bar sind. Durch die ÖPUL-Maßnahme “Verzicht auf Wachstumsregulatoren" (im Wesentli-
chen der Wirkstoff “Chlormequat") konnte der Einsatz von 41 t im Jahr 1994 auf 9 t im Jahr
2000 gesenkt werden, was einer Verminderung von ca. 78% entspricht.

Im ÖPUL werden im Rahmen der jährlichen Erstellung der Liste an zulässigen Pflanzen-
schutzmitteln als Bestandteil der einzelnen Integrierte Produktions-Richtlinien (IP) aus einer
Palette an amtlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln jene Produkte ausgewählt, welche
die Kriterien für die Anwendung in der Integrierten Produktion einer Kultur am besten erfüllen
(bewertet werden z.B. die Notwendigkeit der Anwendung, Resistenzerscheinungen, Wir-
kungsspektrum, Persistenz und Mobilität, Einflüsse auf die Qualität des Erntegutes, Human-
toxizität, Wirkung auf Nicht-Ziel-Organismen u.a.; “Substitutionsprinzip").

Der biologische Landbau gemäß ÖPUL geht über die Vorschriften der einzelnen IP-
Programme hinaus und ist betriebsbezogen. Es ist nur der Einsatz von im Anhang
II Teil B
der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 aufgeführten Pflanzenschutzmitteln und -Wirkstoffen zu-
lässig und nur dann, wenn die Bekämpfung der Schadorganismen unerlässlich ist und ande-
re (z.B. biologische, anbautechnische, pflanzenzüchterische) Alternativen fehlen. Außerdem
muss eine Zulassung für diese Pflanzenschutzmittel in Österreich bestehen.


Weiters wurde in den letzten 10 Jahren die Zulassungspolitik im Pflanzenschutzmittelbereich
wesentlich verschärft und viele ältere Pflanzenschutzmittel (wie z. B. Atrazin oder Lindan)
durch modernere, die Umwelt bzw. die Gesundheit von Menschen weniger belastende
Pflanzenschutzmittel ersetzt.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Es besteht weder nach der Richtlinie 91/414/EWG noch nach dem PMG 1997 eine Bestim-
mung hinsichtlich einer Befugnis der Dienststellen der EK für Kontrollen im Bereich des Re-
gelungsgegenstandes des PMG 1997. Ein seitens des Lebensmittel- und Veterinäramtes der
EK im Jahr 1998 in Österreich durchgeführter Inspektionsbesuch hinsichtlich der Vollziehung
der Kontrolle der Inverkehrbringung und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde
auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Ergebnisse von Kontrollbesuchen der EK in den Mitgliedstaaten werden generell durch die
EK veröffentlicht. Die Ergebnisse des Inspektionsbesuches der EK im Jahr 1998 in Öster-
reich sind auf der Homepage der EK abrufbar:
http://europa.eu.int/comm/food/fs/inspections/fnaoi/reports/pesticides/austria/index_en.html

Anlässlich des Inspektionsbesuches der EK im Jahr 1998 in Österreich wurde auch der Be-
reich der Rückstandskontrolle in Lebensmitteln durch die EK inspiziert, für den die Zustän-
digkeit beim Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen liegt. Jedenfalls wurde
seitens der EK hinsichtlich der amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich des Regelungsge-
genstandes des PMG 1997 ein weitgehend gutes Ergebnis festgestellt.

Um die von der EK vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Kon-
trolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln umzusetzen, wurden die notwendi-
gen Vorarbeiten zur Akkreditierung des Bundesamtes und Forschungszentrums für Land-
wirtschaft getroffen. Das Erstaudit für diesen Bereich wurde im Dezember 2001 ohne Bean-
standungen absolviert.


Zu den Fragen 15 bis 17:

Wie bereits eingangs erwähnt, obliegt die detaillierte Regelung der Anwendung von Pflan-
zenschutzmitteln und die Kontrolle der Anwendung dem Landesgesetzgeber. Nach Artikel 17
der Richtlinie 91/414/EWG des Rates haben die Mitgliedstaaten den anderen Mitgliedstaaten
und der EK die Ergebnisse der im Vorjahr durchgeführten Inspektionen im Bereich der Inver-
kehrbringung von Pflanzenschutzmitteln sowie im Bereich der Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln jeweils vor dem 1. August mitzuteilen. Seitens des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird dazu ein Bericht über die amt-
lichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln vom
BFL eingeholt sowie die Länder ersucht, über die amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich
der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einen Bericht zu übermitteln. Die einzelnen Be-
richte werden durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-
serwirtschaft zusammengestellt und der EK sowie den anderen Mitgliedstaaten nach Artikel
17 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates übermittelt. Der zusammengefasste Bericht für das
Jahr 2000 liegt bei (siehe Anlage); der Bericht für 2001 wird erarbeitet.

Zu Frage 18:

Nach § 25 Abs. 2 des PMG 1997 haben die Zulassungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln
die Namen und die Mengen der einzelnen Wirkstoffe der jährlich von ihnen in Verkehr ge-
brachten und der jährlich von ihnen aus dem Inland verbrachten Pflanzenschutzmittel spä-
testens drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres unverzüglich schriftlich zu melden. Das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft veröffentlicht
diese Mengendaten jährlich in aggregierter Form im Grünen Bericht.

Daten über einzelne Wirkstoffmengendaten unterliegen, wenn es sich um einzelbetriebliche
Daten handelt, die auf bestimmte Unternehmen rückführbar sind, dem Datenschutz. In der
nachstehenden Tabelle werden daher nur Wirkstoffmengen wiedergegeben, die nachweis-
lich von mehreren Firmen in Verkehr gebracht werden. Die Wirkstoffstatistik für das Jahr
2001 liegt noch nicht vor.


Wirkstoff

 

Menge in t

 

 

 

 

 

Schwefel

 

774

 

Natriumchlorat

 

284

 

Mancozeb

 

223

 

Mecoprop-Salz

 

145

 

Paraffinöle

 

139

 

Glyphosate

 

134

 

Folpet

 

99

 

Kupferoxychlorid

 

84

 

Isoproturon

 

75

 

Mineralöle

 

73

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Wie bereits erwähnt, fällt die Überwachung von Lebensmitteln tierischen oder pflanzlichen
Ursprungs hinsichtlich Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in den Zuständig-
keitsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen (Lebensmittelge-
setz bzw. Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung).

Zu den Fragen 21 und 23:

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 dürfen Eigenimporte
(“Parallelimporte") von Pflanzenschutzmitteln aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführt wer-
den. Da dies kein Inverkehrbringen im Sinne des PMG 1997 darstellt, sondern ein “Verbrin-
gen" im Binnenmarkt, sind derartige Mengen in keinem der Mitgliedstaaten


erfassbar. Im Grünen Bericht wird daher aus Objektivitätsgründen darauf hingewiesen. Eine
Aussage über etwaige Erhöhung der verbrachten Mengen geht aus dem Grünen Bericht
nicht hervor.


ÖSTERREICH

Bericht 2000

Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG über die Inverkehrbringung und Anwendung von

Pflanzenschutzmitteln

AUSTRIA

Report 2000

Officially control measures in accordance with article 17 of

Directive 91/414/EEC concerning the placing on the market

and the use of plant protection products


Zusammengestellt vom:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

Referat VI/B9a

Stubenring 12

1012 Wien

Tel.: +431-71100-2870 oder-2881

Fax: +431-5138722

e-mail: matthias.lentsch@bmlf.gv.at oder

e-mail: michael.marinqer@bmlf.av.at


ORGANISATION DER
AMTLICHEN KONTROLLTÄTIGKEITEN

Das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 vom 19. Juni 1997, BGBI.Nr. 60/1997, trat am
2. August 1997 in Kraft und regelt die Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln,
sowie die Zulassung, die Kennzeichnung und Verpackung, die Bewerbung und die
Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln sowie die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln.

Gemäß § 28 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 idgF obliegt die Überwachung
der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes - mit Ausnahme des § 27 Abs. 1
bis 3 (Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln) und Abs. 10 der Amtlichen Pflanzen-
schutzmittelkontrolle des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft.

Die Überwachung der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln obliegt dem Bundesminister
für Finanzen.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und deren Kontrolle wird nicht von Bun-
desseite durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF geregelt, sondern liegt im
Kompetenzbereich der Bundesländer. Die Bundesländer haben dazu eigene Lan-
desgesetze erlassen.

Der nachstehende Bericht teilt sich daher in zwei Abschnitte, wobei der erste Ab-
schnitt sich auf die Kontrolle der Inverkehrbringung und der zweite Abschnitt sich auf
die Kontrolle der Anwendung bezieht.


1. ABSCHNITT

Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der
Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung von

Pflanzenschutzmitteln

Bericht der Amtliche Pflanzenschutzmittelkontrolle des
Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft

Spargelfeldstraße 191
1220 Wien


Bericht des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirt-
schaft über Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung
von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2000 gemäß Artikel 17 der
Richtlinie 91/414/EWG

1.   Zusammenfassung

Die Zuständigkeit für die Kontrolle des Inverkehrbringens, der Kennzeichnung
und der Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln liegt in Österreich gem. §
28 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF beim Bundesamt und Forschungszent-
rum für Landwirtschaft, einer Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Im Jahr 2000 wurden von den zuständigen Aufsichtsorganen Betriebskontrollen
sowohl im Großhandel als auch für den Detailvertrieb durchgeführt.
Zu Beginn des Berichtsjahres wurde ein Kontrollplan für die Stichprobenkontrolle
ausgearbeitet. Die Zielvorgabe war die Beprobung von 5 - 10 % der 740 in Ös-
terreich zugelassen Präparate (Stand: 1.1.2000). Darüber hinaus wurden auch
Kontrollen aufgrund von Anzeigen und Hinweisen durchgeführt (Verdachtspro-
ben).

2.  Information zur Organisation der Kontrolle

-   Organisation

Die Zuständigkeit für die Probeziehung, Kontrolle der Kennzeichnung und Ver-
packung liegt beim Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft
(BFL),

Abteilung Pflanzenschutzmittelkontrolle- und Analytik

Spargelfeldstraße 191
1220 Wien

Das BFL hat sich bei der Überwachung in den westlichen Bundesländern
fachlich befähigter Personen des Bundesamts für Agrarbiologie, Linz, als
Aufsichtsorgane bedient.

Chemische und physikalische Analysen, detaillierte Kennzeichnungskontrollen
und allfällige Anzeigenerstattungen liegen ebenfalls in der Kompetenz des BFL.

-   Kontaktpersonen

Dipl.-lng. Robert Womastek (Abteilungsleiter),        Tel.Nr.: 732 16-5134

E-Mail: rwomastek@bfl.at
Dipl.-lng. Hermine Reich (Stellvertretung),                      Tel.Nr.: 732 16-5130

E-Mail: hreich@bfl.at

Für das Berichtsjahr 2000 wurde vom BFL ein Schema für routinemäßige Stich-
probenkontrollen des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln sowohl für
den Bereich des Großhandels als auch für den Detailvertrieb ausgearbeitet. Die
Proben wurden hinsichtlich des Wirkstoffgehaltes, ausgewählter physikalisch-


chemischer Parameter bzw. hinsichtlich der Kennzeichnung und Verpackung
kontrolliert.

Jene Pflanzenschutzmittel, die im Zuge der Kontrolle des Inverkehrbringens am
Lager des kontrollierten Betriebes vorgefunden wurden, wurden ebenfalls einer
Kurzprüfung hinsichtlich der Kennzeichnung unterzogen.

Bei Verdachtsproben wird der Prüfumfang im Einzelfall festgelegt.

Wenn im Zuge von Betriebskontrollen nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel
vorgefunden werden, erfolgt eine vorläufige Beschlagnahme und eine Anzeige
an die Bezirksverwaltungsbehörde ohne eine Probe des beanstandeten Präpa-
rates zu nehmen. In diesen Fällen liegt die weitere Veranlassung bei der Be-
zirksverwaltungsbehörde.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 32 chemische Pflanzenschutzmittel gezogen.
Bei den beprobten Pflanzenschutzmittel wurden folgende Wirkstoffe untersucht:

Pflanzenschutzmittel -
Wirkungstyp

 

Wirkstoff

 

Fungizide

 

Cymoxanil

 

 

 

Folpet

 

 

 

Iprodione

 

 

 

Tebuconazole

 

Insektizide

 

Carbofuran

 

 

 

Cypermethrin

 

 

 

Deltamethrin

 

Herbizide

 

2,4-D

 

 

 

Bromoxynil

 

 

 

Chloridazon

 

 

 

Dicamba

 

 

 

Dichlobenil

 

 

 

Dichlorprop

 

 

 

Haloxyfop

 

 

 

Isoproturon

 

 

 

MCPA

 

 

 

MCPB

 

 

 

Mecoprop

 

 

 

Pendimethalin

 

 

 

Quimerac

 

 

 

Rimsulfuron

 

 

 

Thifensulfuron

 

 

 

Tribenuron

 

 

 

Trifluralin

 


3.  Bericht über Kontrollmaßnahmen

3.1. Kontrolle des Inverkehrbringens

 

 

Total

 

Betriebsinspektionen

 

64 1)

 

Beanstandungen

 

29 Präparate in 2 Betrieben “Parallelim-
porte"

 

1) Von den 64 Inspektionen wurden 7 aufgrund von Anzeigen durchgeführt.

Gründe für die Beanstandungen

 

Inverkehrbringen nicht zugelasse-
ner Produkte

 

29

 

3.2. Kontrolle der Kennzeichnung und Verpackung

 

 

Inspektionen

 

Beanstandungen

 

Verpackung
(§ 21 Pflanzenschutzmittelgesetz
1997idgF)

 

32

 

 

Kennzeichnung
(§ 20 Pflanzenschutzmittelgesetz
1997idgF)

 

32

 

7

 

3.3 Kontrolle der Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln

Analysen

 

144

 

 

Beanstandungen

 

 

 

 

 

Analysen

 

Beanstandungen

 

Identifikation des Wirkstoffes

 

39

 

 

Wirkstoffgehalt

 

39

 

 

Sonstige:
(Beistoffe, Verunreinigungen)

 

--

 

---

 

Physikalisch chemische Eigen-
schaften

 

105

 

---

 


4.   Schlussfolgerung

Zusammenfassend hat die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzen-
schutzmitteln gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 § 28 idgF für das Jahr
2000 ergeben, dass die in Österreich am Markt befindlichen Pflanzenschutzmit-
tel großteils den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die 29 Produkte, bei
denen der Verdacht der Inverkehrsetzung ohne Zulassung auf dem Wege des
Parallelhandels bestand, wurden zur Anzeige gebracht. Bei Beanstandungen,
die die Kennzeichnung betrafen wurde der für die Endkennzeichnung Verant-
wortliche zur Richtigstellung aufgefordert, da es sich in diesen Fällen nicht um
grobe Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften handelte.


2. ABSCHNITT

Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der
Richtlinie 91/414/EWG über die Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln

Bericht der Bundesländer

Wien
Niederösterreich

Steiermark

Oberösterreich

Salzburg

Tirol

Kärnten

Vorarlberg

Burgenland

sowie der

Agrarmarkt Austria

 


 

Bericht der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Steiermark,

Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Burgen-

land sowie der Agrarmarkt Austria über Kontrollmaßnahmen im Be-

reich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2000 ge-

mäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG

 

1.    Zusammenfassung

Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

beim Verbraucher liegt in Österreich im Kompetenzbereich der Bundesländer.

Für die Regelung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden entspre-

chende Landesgesetze erlassen.

Im Zuge des “Österreichischen Programmes zur Förderung einer umweltge-

rechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirt-

schaft” (ÖPUL) wurden hinsichtlich der Förderungsmaßnahmen “Integrierte

Produktion Gemüse, Obst, Wein und Zierpflanzen” sowie “Biologischer Land-

bau” zusätzlich Betriebskosten durch die Agrarmarkt Austria durchgeführt,

wobei auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert wurde.

 

2.    Bericht über Kontrollmaßnahmen

Kontrolle der Anwender beim Verbraucher

 

 

 Kontrollen

 Beanstandungen

Kontrolle gemäß Artikel 3

Absatz3

 2.949

 

 48

Anwendung nicht zugelas-

sener Produkte

 2.356

 

 3

Unzulässige Anwendung

zugelassener Produkte

 2.112

 3

Nichtbeachtung von Si-

 1.812

 278

cherheitsvorschriften

 

 

Lagerung

 1.821

 227

Anwendung durch einen

nicht befugten Anwender

 2.249

 6