3465/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.04.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Kolleginnen und Kollegen
vom 27. Februar 2002, Nr. 3523/J, betreffend Rückstände von
Pestiziden in Lebensmitteln,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, dass das
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, BGBI. l Nr. 60 in der
Fassung BGBI. l Nr. 109/2001
(im Folgenden kurz: PMG 1997), nur die Zulassung, das In-
verkehrbringen sowie die
Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln regelt.
Diese Vorschriften werden in unmittelbarer Bundesverwaltung vollzogen.
Die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. die Kontrolle der Anwendung wird
gemäß
Art. 12 Abs. 1 Z 4 B-VG nur in den Grundsätzen vorgegeben (Bundesgesetz
betreffend
Grundsätze für den Schutz vor Krankheiten und Schädlingen), die
Ausführungsgesetzge-
bung und die Vollziehung sind Landessache. Die Vollziehung in mittelbarer
Bundesverwal-
tung ist nicht vorgesehen.
Im Übrigen ist anzumerken, dass der
“Eigenimport" von Pflanzenschutzmitteln (d. h. das
Verbringen von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Gemeinschaft zur Deckung des
Eigen-
bedarfs) kein
Inverkehrbringen im Sinne des § 2 Abs. 10 PMG 1997 ist.
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Überwachung von Lebensmitteln tierischen oder
pflanzlichen Ursprungs in bezug auf
Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln fällt in
die Zuständigkeit des Bundesminis-
ters für soziale Sicherheit und
Generationen (Lebensmittelgesetz bzw. Schädlingsbekämp-
fungsmittel-Höchstwerteverordnung).
Es darf daher auf die Beantwortung der an den Bun-
desminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten Anfrage
Nr. 3684/J verwie-
sen werden.
Zu den Fragen 9 bis 11 und 22:
Der ökonomische Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist
auch unter dem Aspekt der Kosten-
reduktion in der landwirtschaftlichen Produktion Voraussetzung für die
Erwirtschaftung eines
angemessenen landwirtschaftlichen Einkommens. Der sparsame Einsatz von
Pflanzen-
schutzmitteln gehört bereits jetzt zum produktionstechnischen Standard in
der österreichi-
schen Landwirtschaft.
Die generelle Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
ist daher eines der Ziele des
Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die alleini-
ge Betrachtung von Gesamteinsatzmengen an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen kann
jedoch
nur bedingt als Parameter für etwaige negative Einflüsse auf die
Umwelt oder der Gesund-
heitsgefährdung dienen; zu unterschiedlich sind die verschiedenen
Wirkstoffe bezüglich ihres
Verhaltens auf Menschen und Umwelt.
Viel
wichtiger ist die Strategie der “Risikominimierung", welche das
Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch einen fachlichen
“Maßnah-
menmix" seit Jahren verfolgt. Bei der Ausarbeitung von geeigneten
Agrarumweltindikatoren
betreffend etwaiger negativer Einflüsse von Pflanzenschutzmitteln auf die
Umwelt ist daher
eine speziellere, inhaltliche Betrachtung der für die Landwirtschaft zur
Verfügung stehenden
Pflanzenschutzmittel- bzw. -Wirkstoffpalette sinnvoll.
Die im Grünen Bericht 2000 veröffentlichten
aggregierten Zahlen geben nur auf den ersten
Blick Anlass zur Sorge. Bei näherer Betrachtung der einzelnen Wirkstoffe
ist klar erkennbar,
dass die fachliche Strategie des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft, insbesondere durch das “Österreichische
Umweltprogramm (ÖPUL)"
sowie durch verschärfte gesetzliche Regelungen schon jetzt positive
Wirkungen zeitigt.
Bei den zehn wichtigsten der im Jahr 2000 in Verkehr
gebrachten Wirkstoffmengen (3.563 t),
liegt “Schwefel" mit einer Menge von 774 t an erster Stelle, wobei
hinsichtlich des Gefähr-
dungspotenziales nicht unbedingt Anlass zur Sorge besteht, da Schwefel auch im
Biologi-
schen Landbau einsetzbar ist. An zweiter Stelle steht mit “Natriumchlorat"
(284 t) ein Wirk-
stoff, der hauptsächlich
im nicht-landwirtschaftlichen Bereich (z.B. zur Unkrautvernichtung
auf Wegen und Plätzen)
eingesetzt wird. “Paraffinöle" (an fünfter Stelle mit
139 t) sowie “Mi-
neralöle" (an 10.Stelle. 73 t) sind Wirkstoffe, die ebenfalls
im Biologischen Landbau einsetz-
bar sind. Durch die
ÖPUL-Maßnahme “Verzicht auf Wachstumsregulatoren"
(im Wesentli-
chen der Wirkstoff
“Chlormequat") konnte der Einsatz von 41 t im Jahr 1994 auf 9 t im
Jahr
2000 gesenkt werden, was einer Verminderung von ca. 78% entspricht.
Im ÖPUL werden im Rahmen der jährlichen
Erstellung der Liste an zulässigen Pflanzen-
schutzmitteln als Bestandteil der einzelnen Integrierte Produktions-Richtlinien
(IP) aus einer
Palette an amtlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln jene Produkte
ausgewählt, welche
die Kriterien für die Anwendung in der Integrierten Produktion einer
Kultur am besten erfüllen
(bewertet werden z.B. die
Notwendigkeit der Anwendung, Resistenzerscheinungen, Wir-
kungsspektrum, Persistenz und Mobilität, Einflüsse auf die
Qualität des Erntegutes, Human-
toxizität, Wirkung auf
Nicht-Ziel-Organismen u.a.; “Substitutionsprinzip").
Der
biologische Landbau gemäß ÖPUL geht über die Vorschriften
der einzelnen IP-
Programme hinaus und ist betriebsbezogen. Es ist nur der Einsatz von im Anhang II Teil B
der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 aufgeführten Pflanzenschutzmitteln und
-Wirkstoffen zu-
lässig und nur dann, wenn die Bekämpfung der Schadorganismen
unerlässlich ist und ande-
re (z.B. biologische,
anbautechnische, pflanzenzüchterische) Alternativen fehlen. Außerdem
muss eine Zulassung für
diese Pflanzenschutzmittel in Österreich bestehen.
Weiters
wurde in den letzten 10 Jahren die Zulassungspolitik im
Pflanzenschutzmittelbereich
wesentlich verschärft und viele ältere Pflanzenschutzmittel (wie z.
B. Atrazin oder Lindan)
durch modernere, die Umwelt bzw. die Gesundheit von Menschen weniger belastende
Pflanzenschutzmittel
ersetzt.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Es besteht weder nach der Richtlinie 91/414/EWG noch nach
dem PMG 1997 eine Bestim-
mung hinsichtlich einer Befugnis der Dienststellen der EK für Kontrollen
im Bereich des Re-
gelungsgegenstandes des PMG 1997. Ein seitens des Lebensmittel- und
Veterinäramtes der
EK im Jahr 1998 in
Österreich durchgeführter Inspektionsbesuch hinsichtlich der
Vollziehung
der Kontrolle der Inverkehrbringung und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
wurde
auf freiwilliger Basis durchgeführt.
Ergebnisse von
Kontrollbesuchen der EK in den Mitgliedstaaten werden generell durch die
EK veröffentlicht. Die Ergebnisse des Inspektionsbesuches der EK im Jahr
1998 in Öster-
reich sind auf der Homepage der EK abrufbar:
http://europa.eu.int/comm/food/fs/inspections/fnaoi/reports/pesticides/austria/index_en.html
Anlässlich des Inspektionsbesuches der EK im Jahr 1998
in Österreich wurde auch der Be-
reich der Rückstandskontrolle in Lebensmitteln durch die EK inspiziert,
für den die Zustän-
digkeit beim Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen liegt.
Jedenfalls wurde
seitens der EK hinsichtlich der amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich
des Regelungsge-
genstandes des PMG 1997 ein weitgehend gutes Ergebnis festgestellt.
Um
die von der EK vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz
der Kon-
trolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln umzusetzen, wurden die
notwendi-
gen Vorarbeiten zur Akkreditierung des Bundesamtes und Forschungszentrums
für Land-
wirtschaft getroffen. Das Erstaudit für diesen Bereich wurde im Dezember
2001 ohne Bean-
standungen
absolviert.
Zu den Fragen 15 bis 17:
Wie bereits eingangs erwähnt, obliegt die detaillierte
Regelung der Anwendung von Pflan-
zenschutzmitteln und die Kontrolle der Anwendung dem Landesgesetzgeber. Nach
Artikel 17
der Richtlinie 91/414/EWG des Rates haben die Mitgliedstaaten den anderen Mitgliedstaaten
und der EK die Ergebnisse der im Vorjahr durchgeführten Inspektionen im
Bereich der Inver-
kehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln sowie im Bereich der Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln jeweils vor dem 1. August mitzuteilen. Seitens des Bundesministeriums
für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird dazu ein
Bericht über die amt-
lichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln vom
BFL eingeholt sowie die Länder ersucht, über die amtlichen
Kontrollmaßnahmen im Bereich
der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einen Bericht zu übermitteln. Die
einzelnen Be-
richte werden durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Was-
serwirtschaft zusammengestellt und der EK sowie den anderen Mitgliedstaaten
nach Artikel
17 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates übermittelt. Der zusammengefasste
Bericht für das
Jahr 2000 liegt bei (siehe Anlage); der Bericht für 2001 wird erarbeitet.
Zu Frage 18:
Nach § 25 Abs. 2 des PMG 1997 haben die
Zulassungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln
die Namen und die Mengen der einzelnen Wirkstoffe der jährlich von ihnen
in Verkehr ge-
brachten und der jährlich von ihnen aus dem Inland verbrachten
Pflanzenschutzmittel spä-
testens drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres unverzüglich
schriftlich zu melden. Das
Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft veröffentlicht
diese Mengendaten jährlich in aggregierter Form im Grünen Bericht.
Daten
über einzelne Wirkstoffmengendaten unterliegen, wenn es sich um
einzelbetriebliche
Daten handelt, die auf bestimmte Unternehmen rückführbar sind, dem
Datenschutz. In der
nachstehenden Tabelle werden daher nur Wirkstoffmengen wiedergegeben, die
nachweis-
lich von mehreren Firmen in Verkehr gebracht werden. Die Wirkstoffstatistik
für das Jahr
2001 liegt noch nicht vor.
Wirkstoff
|
Menge in t
|
|
|
Schwefel
|
774
|
Natriumchlorat
|
284
|
Mancozeb
|
223
|
Mecoprop-Salz
|
145
|
Paraffinöle
|
139
|
Glyphosate
|
134
|
Folpet
|
99
|
Kupferoxychlorid
|
84
|
Isoproturon
|
75
|
Mineralöle
|
73
|
Zu den Fragen 19 und 20:
Wie bereits erwähnt, fällt die Überwachung
von Lebensmitteln tierischen oder pflanzlichen
Ursprungs hinsichtlich Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln
in den Zuständig-
keitsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen
(Lebensmittelge-
setz
bzw. Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung).
Zu den Fragen 21 und 23:
Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen
Union im Jahr 1995 dürfen Eigenimporte
(“Parallelimporte") von Pflanzenschutzmitteln aus anderen
Mitgliedstaaten durchgeführt wer-
den. Da dies kein Inverkehrbringen im Sinne des PMG 1997 darstellt, sondern ein
“Verbrin-
gen" im Binnenmarkt, sind derartige Mengen in keinem der Mitgliedstaaten
erfassbar.
Im Grünen Bericht wird daher aus Objektivitätsgründen darauf
hingewiesen. Eine
Aussage über etwaige Erhöhung der verbrachten Mengen geht aus dem
Grünen Bericht
nicht hervor.
ÖSTERREICH
Bericht 2000
Amtliche
Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG über die
Inverkehrbringung und Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
AUSTRIA
Report 2000
Officially control measures in accordance with article 17 of
Directive 91/414/EEC concerning the placing on the market
and the use of plant protection products
Zusammengestellt vom:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Referat VI/B9a
Stubenring 12
1012 Wien
Tel.: +431-71100-2870 oder-2881
Fax: +431-5138722
e-mail: matthias.lentsch@bmlf.gv.at oder
e-mail: michael.marinqer@bmlf.av.at
ORGANISATION
DER
AMTLICHEN
KONTROLLTÄTIGKEITEN
Das
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 vom 19. Juni 1997, BGBI.Nr. 60/1997, trat am
2. August 1997 in Kraft und regelt die Inverkehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln,
sowie die Zulassung, die Kennzeichnung und Verpackung, die Bewerbung und die
Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln sowie die Kontrolle von
Pflanzenschutzmitteln.
Gemäß
§ 28 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 idgF obliegt die
Überwachung
der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes - mit Ausnahme des § 27
Abs. 1
bis 3 (Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln) und Abs. 10 der Amtlichen
Pflanzen-
schutzmittelkontrolle des Bundesamtes und Forschungszentrums für
Landwirtschaft.
Die
Überwachung der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln obliegt dem
Bundesminister
für Finanzen.
Die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln und deren Kontrolle wird nicht von Bun-
desseite durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF geregelt, sondern liegt
im
Kompetenzbereich der Bundesländer. Die Bundesländer haben dazu
eigene Lan-
desgesetze erlassen.
Der nachstehende
Bericht teilt sich daher in zwei Abschnitte, wobei der erste Ab-
schnitt sich auf die Kontrolle der
Inverkehrbringung und der zweite Abschnitt sich auf
die Kontrolle der Anwendung bezieht.
1. ABSCHNITT
Amtliche
Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der
Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung von
Pflanzenschutzmitteln
Bericht der
Amtliche Pflanzenschutzmittelkontrolle des
Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft
Spargelfeldstraße
191
1220 Wien
Bericht des Bundesamtes und
Forschungszentrums für Landwirt-
schaft
über Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung
von Pflanzenschutzmitteln im
Jahr 2000 gemäß Artikel 17 der
Richtlinie 91/414/EWG
1. Zusammenfassung
Die
Zuständigkeit für die Kontrolle
des Inverkehrbringens, der Kennzeichnung
und der Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln liegt in Österreich gem.
§
28 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF beim Bundesamt und Forschungszent-
rum für Landwirtschaft, einer Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Im Jahr 2000
wurden von den zuständigen Aufsichtsorganen Betriebskontrollen
sowohl im Großhandel als auch für
den Detailvertrieb durchgeführt.
Zu Beginn des Berichtsjahres wurde ein Kontrollplan für die
Stichprobenkontrolle
ausgearbeitet. Die Zielvorgabe war die Beprobung von 5 - 10 % der 740 in
Ös-
terreich zugelassen Präparate (Stand: 1.1.2000). Darüber hinaus
wurden auch
Kontrollen aufgrund von Anzeigen und Hinweisen durchgeführt (Verdachtspro-
ben).
2. Information zur Organisation der Kontrolle
- Organisation
Die Zuständigkeit für die
Probeziehung, Kontrolle der Kennzeichnung und Ver-
packung liegt beim Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft
(BFL),
Abteilung Pflanzenschutzmittelkontrolle- und Analytik
Spargelfeldstraße
191
1220 Wien
Das
BFL hat sich bei der Überwachung in den westlichen Bundesländern
fachlich befähigter Personen des
Bundesamts für Agrarbiologie,
Linz, als
Aufsichtsorgane bedient.
Chemische und physikalische Analysen,
detaillierte Kennzeichnungskontrollen
und allfällige Anzeigenerstattungen
liegen ebenfalls in der Kompetenz des BFL.
- Kontaktpersonen
Dipl.-lng. Robert Womastek (Abteilungsleiter), Tel.Nr.: 732 16-5134
E-Mail:
rwomastek@bfl.at
Dipl.-lng. Hermine Reich
(Stellvertretung), Tel.Nr.:
732 16-5130
E-Mail: hreich@bfl.at
Für
das Berichtsjahr 2000 wurde vom BFL ein Schema für
routinemäßige Stich-
probenkontrollen des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln sowohl für
den Bereich des Großhandels als auch für den Detailvertrieb
ausgearbeitet. Die
Proben wurden hinsichtlich des
Wirkstoffgehaltes, ausgewählter physikalisch-
chemischer
Parameter bzw. hinsichtlich der Kennzeichnung und Verpackung
kontrolliert.
Jene
Pflanzenschutzmittel, die im Zuge der Kontrolle des Inverkehrbringens am
Lager des kontrollierten Betriebes vorgefunden wurden, wurden ebenfalls einer
Kurzprüfung hinsichtlich der
Kennzeichnung unterzogen.
Bei Verdachtsproben wird der Prüfumfang im Einzelfall festgelegt.
Wenn im Zuge von
Betriebskontrollen nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel
vorgefunden werden, erfolgt eine vorläufige Beschlagnahme und eine Anzeige
an die Bezirksverwaltungsbehörde ohne eine Probe des beanstandeten
Präpa-
rates zu nehmen. In diesen Fällen liegt die weitere Veranlassung bei der
Be-
zirksverwaltungsbehörde.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 32 chemische
Pflanzenschutzmittel gezogen.
Bei den beprobten Pflanzenschutzmittel wurden folgende Wirkstoffe untersucht:
Pflanzenschutzmittel -
|
Wirkstoff
|
Fungizide
|
Cymoxanil
|
|
Folpet
|
|
Iprodione
|
|
Tebuconazole
|
Insektizide
|
Carbofuran
|
|
Cypermethrin
|
|
Deltamethrin
|
Herbizide
|
2,4-D
|
|
Bromoxynil
|
|
Chloridazon
|
|
Dicamba
|
|
Dichlobenil
|
|
Dichlorprop
|
|
Haloxyfop
|
|
Isoproturon
|
|
MCPA
|
|
MCPB
|
|
Mecoprop
|
|
Pendimethalin
|
|
Quimerac
|
|
Rimsulfuron
|
|
Thifensulfuron
|
|
Tribenuron
|
|
Trifluralin
|
3. Bericht über Kontrollmaßnahmen
3.1. Kontrolle des Inverkehrbringens
|
Total
|
Betriebsinspektionen
|
64 1)
|
Beanstandungen
|
29 Präparate in 2 Betrieben
“Parallelim-
|
1) Von den 64 Inspektionen wurden 7 aufgrund von Anzeigen durchgeführt.
Gründe für die Beanstandungen
|
|
Inverkehrbringen nicht zugelasse-
|
29
|
3.2. Kontrolle der Kennzeichnung und Verpackung
|
Inspektionen
|
Beanstandungen
|
Verpackung
|
32
|
—
|
Kennzeichnung
|
32
|
7
|
3.3 Kontrolle der Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln
Analysen
|
144
|
|
||
Beanstandungen
|
—
|
|
||
|
Analysen
|
Beanstandungen
|
||
Identifikation des Wirkstoffes
|
39
|
—
|
||
Wirkstoffgehalt
|
39
|
—
|
||
Sonstige:
|
--
|
---
|
||
Physikalisch chemische Eigen-
|
105
|
---
|
||
4. Schlussfolgerung
Zusammenfassend
hat die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzen-
schutzmitteln gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 § 28 idgF
für das Jahr
2000 ergeben, dass die in Österreich am Markt befindlichen
Pflanzenschutzmit-
tel großteils den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die 29 Produkte,
bei
denen der Verdacht der Inverkehrsetzung ohne Zulassung auf dem Wege des
Parallelhandels bestand, wurden zur Anzeige
gebracht. Bei Beanstandungen,
die die Kennzeichnung betrafen wurde der für die Endkennzeichnung Verant-
wortliche zur Richtigstellung aufgefordert, da es sich in diesen Fällen
nicht um
grobe Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften handelte.
2. ABSCHNITT
Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß
Artikel 17 der
Richtlinie
91/414/EWG über die Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln
Bericht der Bundesländer
Wien
Niederösterreich
Steiermark
Oberösterreich
Salzburg
Tirol
Kärnten
Vorarlberg
Burgenland
sowie der
Agrarmarkt Austria
Bericht der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Steiermark,
Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Burgen-
land sowie der Agrarmarkt Austria über Kontrollmaßnahmen im Be-
reich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2000 ge-
mäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG
1. Zusammenfassung
Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
beim Verbraucher liegt in Österreich im Kompetenzbereich der Bundesländer.
Für die Regelung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden entspre-
chende Landesgesetze erlassen.
Im Zuge des “Österreichischen Programmes zur Förderung einer umweltge-
rechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirt-
schaft” (ÖPUL) wurden hinsichtlich der Förderungsmaßnahmen “Integrierte
Produktion Gemüse, Obst, Wein und Zierpflanzen” sowie “Biologischer Land-
bau” zusätzlich Betriebskosten durch die Agrarmarkt Austria durchgeführt,
wobei auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert wurde.
2. Bericht über Kontrollmaßnahmen
Kontrolle der Anwender beim Verbraucher
|
Kontrollen |
Beanstandungen |
Kontrolle gemäß Artikel 3 Absatz3 |
2.949
|
48 |
Anwendung nicht zugelas- sener Produkte |
2.356
|
3 |
Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte |
2.112 |
3 |
Nichtbeachtung von Si- |
1.812 |
278 |
cherheitsvorschriften |
|
|
Lagerung |
1.821 |
227 |
Anwendung durch einen nicht befugten Anwender |
2.249 |
6 |