3466/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.04.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am
27. Februar 2002 unter der Nr. 3487/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Sonderurlaube und Dienstfreistellungen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

In den seit mehr als zehn Jahren elektronisch geführten Aufzeichnungen über Urlaube,
Krankenstände und Kuraufenthalte der Bediensteten des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in Wien und der diesem Bundesministerium unterstellten
österreichischen Auslandsvertretungen ist seit dem 1. März 1992 kein derartiger
Sonderurlaub verzeichnet.

Zur Frage 5:

Zum Stichtag 15. März 2002 hatten 21 Beamtinnen des Ressortbereichs die Ausübung
einer Nebenbeschäftigung gemäß § 56 BOG 1979 gemeldet.

Zur Frage 6:

Abgesehen von Mitgliedschaften in den auf Grund von den Bundesdienst regelnden
Vorschriften gebildeten Kommissionen oder Arbeitsgruppen dienstrechtlicher Natur
(wie z.B. Dienstprüfungs-, Leistungsfeststellungs- bzw. Disziplinarkommissionen oder
Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen bzw. für Gender Mainstreaming) waren


am Stichtag 15. März 2002 ressortweit insgesamt 20 Beamtinnen Nebentätigkeiten
gemäß § 37 BDG 1979 übertragen, und zwar die Vertretung des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in den in der Anlage A zur Beantwortung der Anfrage
Nr. 1797/J-NR/2001 angeführten Gremien sowie die Abhaltung von Lehrveranstaltungen
an der Verwaltungsakademie des Bundes im Rahmen der Aus- bzw. Fortbildung von
Bundesbediensteten.