3466/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.04.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am
27. Februar 2002 unter der Nr. 3487/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Sonderurlaube und Dienstfreistellungen
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
In den seit mehr als zehn
Jahren elektronisch geführten Aufzeichnungen über Urlaube,
Krankenstände und Kuraufenthalte der Bediensteten des Bundesministeriums
für
auswärtige Angelegenheiten in Wien und der diesem Bundesministerium
unterstellten
österreichischen Auslandsvertretungen ist seit dem 1. März 1992 kein
derartiger
Sonderurlaub
verzeichnet.
Zur Frage 5:
Zum Stichtag 15. März 2002 hatten 21
Beamtinnen des Ressortbereichs die Ausübung
einer Nebenbeschäftigung gemäß § 56 BOG 1979 gemeldet.
Zur Frage 6:
Abgesehen von
Mitgliedschaften in den auf Grund von den Bundesdienst regelnden
Vorschriften gebildeten Kommissionen oder Arbeitsgruppen dienstrechtlicher
Natur
(wie z.B.
Dienstprüfungs-, Leistungsfeststellungs- bzw. Disziplinarkommissionen oder
Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen bzw. für Gender
Mainstreaming) waren
am Stichtag 15. März 2002 ressortweit
insgesamt 20 Beamtinnen Nebentätigkeiten
gemäß § 37 BDG 1979 übertragen, und zwar die Vertretung
des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in den in der Anlage A zur Beantwortung der
Anfrage
Nr. 1797/J-NR/2001 angeführten Gremien sowie die Abhaltung von
Lehrveranstaltungen
an der Verwaltungsakademie des Bundes im Rahmen der Aus- bzw. Fortbildung von
Bundesbediensteten.