347/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Eleonora Hostasch und

Genossen betreffend massive Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen,

Pensionisten und sozial Schwache durch das FPÖVP - Belastungspaket im

Bereich der Pensionen und der gesetzlichen Krankenversicherung

(Nr. 332/J)

 

 

Einleitend verweise ich auf das Koalitionsabkommen, das im Kapitel II unter dem

Titel „Sicherung der Pensionen und der Altersvorsorge“ folgende Aussagen enthält:

 

„Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:

 

(1) Das Zugangsalter zu den vorzeitigen Alterspensionen bei langer Versiche -

rungsdauer und bei Arbeitslosigkeit sowie zur Gleitpension (55 für Frauen/60 für

Männer) wird angehoben. Beginnend mit dem 1. 10. 2000 wird das Zugangsalter je

Quartalsbeginn um zwei Monate in neun gleichen Schritten angehoben, bis per

1. 10. 2002 eine Anhebung von 18 Monaten erreicht ist. Im gleichen Zeitraum ist

das Zugangsalter zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit

(55 für Frauen/57 für Männer) anzuheben. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Ver -

sicherte mit einer Beitragsdauer von mindestens 45 Jahren weiter mit 60 Jahren in

Pension gehen können. Dabei sind für Frauen Kindererziehungsersatzzeiten als

echte Beitragszeiten zu werten.

 

(2) Parallel zu den gesetzlichen Pensionsversicherungen soll das Pensionsan -

trittsalter im öffentlichen Bereich angehoben werden....

 

(3) Ausbau des Bonus/Malus - Systems: Der Bonus beträgt 4% pro Jahr. Für jedes

Jahr früheren Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter erhöht sich der Malus

- beginnend mit 2% bei 59/64 Jahren - um je 1% pro Jahr. Dabei soll es mit dem

Bonus möglich sein, die Bemessungsgrundlage von 80 Prozent zu überschreiten,

wobei ein absoluter Deckel von 90 Prozent vorzusehen ist. Maßnahmen mit entspre -

chender Wirkung sind in den Pensionssystemen der öffentlich - rechtlich Bediensteten

vorzusehen.

 

(4) Vollständiger Entfall der Ruhensbestimmungen für PensionistInnen bei Errei -

chen des Regelpensionsalters (Frauen 60/Männer 65) oder bei solchen Pensionist -

Innen, die vorzeitig nach einer Beitragsdauer von 45 Beitragsjahren die Pension

angetreten haben.

 

(5) Um den Gebietskörperschaften eine Modernisierung der Pensionssysteme für

ihre Bediensteten zu ermöglichen, wird das Pensionskassengesetz ... novelliert ...

 

(6) Im Rahmen der Maßnahmen zur Pensionssicherung wird in Zusammenarbeit

mit Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern, AMS und den Sozialversicherungsträgern

ein Maßnahmenpaket für ältere ArbeitnehmerInnnen erarbeitet, das spätestens am

1. Oktober 2000 mit dem Ziel, die Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen zu

erhöhen, in Kraft tritt. Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, die

knapp vor der Pensionierung stehen, sind vorzunehmen. Übergangsregelungen für

allenfalls betroffene Sozialpläne sind von den Sozialpartnern vorzusehen.

 

(7) Begleitend zur Anhebung der Altersgrenzen für die vorzeitigen Alterspensionen

ist eine Überprüfung und daraus resultierende erforderliche Harmonisierung der

Zugangsbedingungen zu sämtlichen krankheitsbedingten Pensionsarten in der Pen -

sionsversicherung (einschließlich der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter

Arbeitsfähigkeit) und bei den Beamtenpensionen, mit dem Ziel größerer Treffsicher -

heit, mehr Gerechtigkeit, Anpassung an die sich ändernden Gegebenheiten am

Arbeitsmarkt sowie Vermeidung sozialer Härten sowie verbesserte Gesundheitsvor -

sorge durchzuführen.

 

(8) Die Pensionsanpassung hat sich künftig am Ziel der Wertsicherung zu orientie -

ren (bei Berücksichtigung eines Lebenserwartungsfaktors). Wir haben die Absicht,

Einmalzahlungen sowie Fix - und Sockelbeträge an sozial Schwächere vorzusehen.

 

(9) Zum Zweck der klaren Aufgabenteilung zwischen öffentlichem Pensionssystem

und Privatversicherung wird die freiwillige Höherversicherung im Rahmen des öffent -

lichen Pensionssystems nicht weiter fortgeführt, wobei bereits geleistete Einzahlun -

gen vom Auslaufen dieser Maßnahme nicht berührt sind.

 

(10) Die Erhöhung des Eigenfinanzierungsanteils der Selbständigen und der Bauern

und Bäuerinnen um jeweils 250 Millionen Schilling ist notwendig.

 

(11) Bei künftigen Hinterbliebenenpensionen ist eine Spreizung der 40/60 - Regelung

auf 20/60 vorzusehen.

 

(12) Um das Vertrauen der Jugend und PensionsbezieherInnen in die Stabilität und

die Finanzierung des öffentlichen Pensionssystems nachhaltig zu sichern, wird unter

dem Vorsitz des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Exper -

tenkommission zur Rahmenplanung eingerichtet, die weitere Reformschritte zur

Anpassung unseres Pensionssystems an den gesellschaftlichen Wandel erarbeitet.

Die nachfolgenden Reformmaßnahmen sind so zu erarbeiten, dass sie mit 1. Jänner

2001 in Kraft treten können. Von dieser Expertenkommission sind insbesondere fol -

gende Themen und Vorgaben zu behandeln:

- In bestehende Pensionen wird nicht eingegriffen.

- Jährliche Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung bei der Pensions -

  festsetzung nach Inkrafttreten der Anhebung des Zugangsalters für die vorzeitigen

  Alterspensionen.

- Einheitliches Pensionssystem für BerufsanfängerInnen in der Privatwirtschaft und

  im öffentlichen Dienst bei Beachtung der unterschiedlichen Beitragsregime.

- Stärkung der Bedarfsorientierung der Hinterbliebenenpensionen bei Zusammen -

  treffen von hohem Erwerbseinkommen bzw. hoher eigener Alterspension und

  Hinterbliebenenpension.

- Alterssicherung von Frauen mit geringen eigenen Versicherungszeiten aufgrund

  langer Phasen von Familienarbeit im Trennungsfall.

- Weitere Entwicklung des Betriebspensionsrechtes.

- Die Einführung eines persönlichen Pensionskontos, damit jeder/jede Versicherte

  jederzeit seine/ihre Anwartschaften überprüfen kann.

- Überprüfung der Beitragszeiten und der Durchrechnungszeiten.

- Überprüfung der Steigerungsbeträge.

 

(13) Der Pensionsanpassungsbeirat beim Sozialminister soll künftig nur für die

Grundlagenermittlung des Erhöhungssatzes dienen und nicht für konkrete Empfeh -

lungen des Anpassungsfaktors.“

 

Wie im Regierungsübereinkommen im Kapitel „Budgetpolitik“ angeführt, ist außer -

dem unbestritten, dass die derzeitige Situation des Bundeshaushaltes auch im Be -

reich der Pensionsversicherung bzw. der Pensionsansprüche der BeamtInnen bis

zum Jahre 2003 eine Einsparung von bis zu 15 Mrd. S erforderlich macht. Davon

entfallen etwa 10 bis 12 Mrd. S auf die gesetzliche Pensionsversicherung.

 

Auch in den Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP war dies unbestritten. Selbst

der ehemalige Finanzminister Edlinger hat immer wieder betont, dass der Bundes -

beitrag zur Sozialversicherung gesenkt werden müsse. Edlinger hat aus diesem

Grund die kurzfristige Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters gefordert.

 

Die im Koalitionspapier genannten Zielvorstellungen entsprechen sowohl der

geschilderten langfristigen Reformnotwendigkeit der Pensionsversicherung als auch

den kurzfristigen Notwendigkeiten der Budetkonsolidierung.

 

Unmittelbar nach meinem Amtsantritt habe ich eine Expertenkommission unter dem

Vorsitz von Univ. - Prof. Dr. Theodor Tomandl eingesetzt, die am 18. Februar 2000

ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Zur Behandlung der kurzfristigen Probleme wurden

vier Arbeitsgruppen eingesetzt, deren Vorsitzende der Kommission zunächst jeweils

einen Zwischenbericht erstatteten. Die Aufgabenstellungen der Arbeitsgruppen

waren folgende:

1. P e n s i o n s a n p a s s u n g  (Leitung Dr. Gerhard Lehner)

 

Zu diskutieren waren die beabsichtigte künftige Orientierung an der Wertsicherung

unter Berücksichtigung eines Lebenserwartungsfaktors sowie die Gewährung von

Einmalzahlungen, Fix - und Sockelbeträgen für sozial Schwächere sowie die künftige

Aufgabenstellung des Beirats für die Renten - und Pensionsanpassung.

 

2. S i c h e r u n g   d e r   H i n t e r b l i e b e n e n  (Leitung Univ. Prof. Dr. Ulrich Runggaldier)

 

Zu diskutieren war die beabsichtigte stärkere Bedarfsorientierung bei Zusammentref -

fen von Hinterbliebenenpensionen mit hohem Erwerbseinkommen (hoher Eigenpen -

sion).

 

3. P e n s i o n s z u g a n g  (Leitung Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal)

 

Zu diskutieren war die Umsetzung der geplanten stufenweisen Erhöhung des Pensi -

onszugangsalters bei vorzeitigen Pensionen (insbesondere der Pensionen wegen

Minderung der Arbeitsfähigkeit) samt den erforderlichen flankierenden Maßnahmen.

 

4. P e n s i o n s b e r e c h n u n g  (Leitung Univ. Prof. Dr. Theodor Tomandl)

 

Zu diskutieren waren die Gestaltung der Beitragszeiten, des Durchrechnungszeit -

raums, der Steigerungsbeträge und des Bonus - Malus - Systems, wobei der Zusam -

menhang mit der beabsichtigten Erhöhung des Zugangsalters für vorzeitige Pensio -

nen und der steigenden Lebenserwartung zu beachten war. Bedacht zu nehmen war

auch auf den beabsichtigten Entfall der Ruhensbestimmungen für die Regelalters -

pension bzw. für Versicherte mit 45 Beitragsjahren.

 

Die Endberichte der Arbeitsgruppen wurden in den Gesamtbericht eingebaut und

von der Kommission am 28. März 2000 beschlossen. Dieser erste Bericht zur Rah -

menplanung des österreichischen Pensionssystems wurde noch am selben Tag der

Öffentlichkeit vorgestellt. Die Vorschläge der Expertenkommission werden nunmehr

auf ihre politische Umsetzbarkeit geprüft, wobei oberstes Ziel sein muss, dass die

soziale Verträglichkeit und die Verfassungskonformität gewahrt bleiben.

 

Die konkrete Beantwortung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage würde vor -

aussetzen, dass zumindest ein begutachtungsreifer Ministerialentwurf vorliegt. Da

sich die Fragen auf Vorschläge zu in Aussicht genommenen Gesetzesänderungen

beziehen und derzeit noch keine entsprechenden Gesetzentwürfe vorliegen, möchte

ich daher zum jetzigen Zeitpunkt nur die Vorschläge der Expertenkommission wie -

dergeben.

 

Weiters muss ich darauf hinweisen, dass die Frage 31 (steuerliche Förderung der

privaten Altersvorsorge) ausschließlich in den Wirkungsbereich des Bundesministers

für Finanzen fällt. Schließlich wurden durch die letzte Novelle des Bundesministeri -

engesetzes 1986, BGBl. I Nr.16/2000, die Angelegenheiten des Arbeitsrechtes in

den Wirkungsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit übertragen. Die

Fragen 18 und 61 betreffen daher ebenfalls Angelegenheiten, die außerhalb meines

sachlichen Wirkungsbereiches liegen. Die Beantwortung der genannten Fragen ist

mir daher im Sinn des § 91 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 aus recht -

lichen Gründen nicht möglich.

 

Zu den einzelnen Fragen führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Diesbezüglich verweise ich auf den Bericht der Expertenkommission (Seiten 31 bis

47).

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Kinderbetreuungsgeldes habe ich

eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die mit der Umwandlung eines Teiles

dieser Zeiten in Beitragszeiten zusammenhängenden Fragen - insbesondere im

Hinblick auf die Finanzierung - geprüft und Lösungsvorschläge erarbeitet werden

sollen.

 

Zu Frage 9:

 

Im Regierungsprogramm gemeint sind Teilpensionsregelungen, die keine Ruhens -

bestimmungen im technischen Sinn sind, jedoch ebenfalls Kürzungen vorsehen.

Siehe dazu auch den Bericht der Expertenkommission (Seiten 46 und 47).

 

Zu Frage 10:

 

Die mehrfach erwähnte Expertenkommission wird sich in den nächsten Monaten

auch mit den Fragen der langfristigen Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversi -

cherung beschäftigen. Dabei wird sie auch die Frage der Leistungs - und Beitragsge -

rechtigkeit zu prüfen haben.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

 

Ich verweise auf die Vorschläge der Expertenkommission (Seiten 24 bis 30 des

Berichtes).

 

Zu Frage 14:

 

Ich verweise auf den von mir gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Dr. Waneck ein -

gerichteten Arbeitskreis sowie auf die Antwort zu den Fragen 38 bis 54.

Zu den Fragen 15 und 16:

 

Das Koalitionsübereinkommen sieht als eine der Maßnahmen zur Reform der

gesetzlichen Pensionsversicherung (Kapitel II, 1. des Abschnittes „Neuer sozialer

Gesellschaftsvertrag“) vor, dass die Zugangsbedingungen zu sämtlichen krankheits -

bedingten Pensionsarten mittelfristig harmonisiert werden sollen. Meiner Meinung

nach ist die geltende Rechtslage bezüglich des Berufsschutzes vor allem für unge -

lernte ArbeiterInnen und Selbständige - insbesondere für Bauern und Bäuerinnen -

unbefriedigend.

 

Wie unter Kapitel 3.8 des Abschnitts „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich“

des Koalitionsübereinkommens ausgeführt, bekennt sich die Bundesregierung zur

Schaffung eines Berufsschutzes für Bäuerinnen und Bauern analog zu den Bestim -

mungen der gewerblichen Wirtschaft.

 

An der zitierten Stelle des Koalitionsübereinkommens ist auch festgehalten, dass

eine schrittweise Senkung des fiktiven Ausgedinges angestrebt wird. In welchem

Umfang dies möglich sein wird, kann derzeit und isoliert von anderen Maßnahmen

noch nicht gesagt werden, zumal eine Senkung der Anrechenbarkeit des fiktiven

Ausgedinges um je 5% sich mit je 300 Mio. S unmittelbar auf den Bundeszuschuss

zur Bauern - Pensionsversicherung auswirken würde.

 

Sowohl bei einer Angleichung des Berufsschutzes im Bauern - Sozialversicherungs -

gesetz (BSVG) an jenen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG)

als auch bei einer Senkung der Anrechnung des fiktiven Ausgedinges sind die Aus -

wirkungen auf das Bundesbudget nicht außer Acht zu lassen.

 

Zu Frage 17:

 

Ich verweise auf die Ausführungen der Expertenkommission (Seiten 11 - Pkt. 3.2.5

und 38 - Pkt. 7.6.1 des Berichtes).

 

Zu Frage 19:

 

Ich verweise auf die Vorschläge der Expertenkommission (Seite 46 des Berichtes).

 

Zu den Fragen 20 bis 22:

 

Ich verweise auf die Vorschläge der Expertenkommission (Seiten 16ff des Berich -

tes).

 

Zu Frage 23:

 

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass Frauen, die bisher keinen eigenstän -

digen Pensionsanspruch hatten, der Erwerb eines Anspruchs auf eine Eigenpension

ermöglicht werden soll. Die Expertenkommission „Alterssicherung“ wird im Rahmen

der Diskussion über mittel - und langfristige Maßnahmen zur Reform der gesetzlichen

Pensionsversicherung mögliche Regelungsmodelle erarbeiten. Kurzfristig war dies

aufgrund der Komplexität dieser seit Jahren in Diskussion stehenden Problematik

nicht möglich.

 

Zu Frage 24:

 

Als mittelfristige Aufgabe wären nach Auffassung der Expertenkommission jedenfalls

Möglichkeiten zu diskutieren, die es den Versicherten gestatten, jederzeit ihre

Anwartschaften feststellen zu können.

 

Zu den Fragen 25 bis 28:

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine derartigen Maßnahmen geplant. Hinsicht -

lich der längerfristigen Perspektive verweise ich auf die Vorschläge der Experten -

kommission (Seiten 39ff des Berichtes).

 

Zu den Fragen 29 und 30:

 

Ich verweise auf die Vorschläge der Expertenkommission (Seiten 41 und 42 sowie

45 und 46 des Berichtes).

 

Zu Frage 32:

 

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich sollen laut Regierungsprogramm

(Pkt. 4) unbürokratische Regelungen für Saisonniers getroffen werden. In diesem

Rahmen ist auch vorgesehen, dass Erntehelfer/Erntehelferinnen von der Pensions -

versicherung auszunehmen sind. Die Frage wird jedoch derzeit geprüft.

 

Zu Frage 33:

 

Die Auswirkungen der Änderungen im Bereich der Pensionsversicherung auf den

Arbeitsmarkt und hier insbesondere auf bestimmte Altersgruppen werden erst dann

endgültig und eingehend analysiert werden können, wenn die konkrete Ausgestal -

tung der Reform klar ersichtlich ist und weiters auch die - nunmehr in den Wirkungs -

bereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fallenden - flankierenden

beschäftigungspolitischen Maßnahmen feststehen.

 

Erste Ergebnisse von entsprechenden Arbeitsmarktanalysen unterscheiden in die -

sem Zusammenhang sowohl kurz - als auch längerfristige Effekte. So ist mit Wirk -

samwerden der Maßnahmen von einer Erhöhung des Arbeitskräfteangebotes aus -

zugehen. Ein Teil dieser Zunahme wird zu einem Anstieg der Beschäftigtenzahlen

führen. Darüber hinaus droht jedoch auch - angesichts der nach wie vor problemati -

schen Beschäftigungschancen von älteren Personen sowie auf Grund von „Ver -

drängungsprozessen“ - ein Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit. Das tatsächli -

che Ausmaß dieser Zunahme wird allerdings nicht unwesentlich von beschäftigungs -

und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für ältere Menschen bestimmt werden.

Längerfristig kann davon ausgegangen werden, dass nicht zuletzt auf Grund der

neuen Pensionsregelungen der Trend eines immer geringeren faktischen Pensions -

zugangsalters nachhaltig gestoppt wird. Entsprechende Änderungen beim Kündi -

gungsverhalten der Unternehmen in Kombination mit dem demographisch bedingten

Rückgang an jüngeren ArbeitnehmerInnen sollten in der Folge die Beschäftigung -

schancen von älteren ArbeitnehmerInnen nachhaltig verbessern.

 

Zu den Fragen 34 bis 36:

 

Ich beabsichtige insbesondere die folgenden Maßnahmen zum weiteren Ausbau des

Gesundheitssystems zu setzen:

 

Im Bereich Qualität im Gesundheitswesen:

- Einführung eines österreichweiten verpflichtenden Qualitäts(sicherungs) - systems,

- klare Definition von bundeseinheitlichen Qualitätsleitlinien,

- Auf - und Ausbau eines Gesundheits - Informationssystems,

- Einrichtung von Qualitätsinstitutionen, z. B. Bundesclearingstelle,

- Qualitätsevaluierung und Monitoring;

 

Im Bereich der Gesundheitssystemplanung:

- Fortlaufende Anpassung des Angebots an den Bedarf nach Gesundheitsleistun -

  gen unter Berücksichtigung demographischer, epidemiologischer und geographi -

  scher Faktoren sowie des medizinischen Fortschrittes und unter verstärkter Ein -

  beziehung des ambulanten Sektors,

- bundesweit einheitliche Entwicklung innovativer medizinischer Versorgungsstruk -

  turen im Bereich der stationären, teilstationären und ambulanten (intra - und ex -

  tramuralen) PatientenInnenversorgung,

- Definition von bundesweit einheitlichen Struktur - und Prozessqualitätsstandards

  im Rahmen der Gesundheitssystemplanung;

 

Im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung:

- Überarbeitung des Modells der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung

  entsprechend den Grundsätzen der Ökonomie und reduzierte Steuerungsmass -

  nahmen,

- Erarbeitung eines Finanzierungssystems für den spitalsambulanten Bereich unter

  Berücksichtigung des extramuralen Bereiches;

Im Bereich der Gesundheitsinformation:

- Forcierung der Nutzbarmachung und breiten Anwendung moderner Informations -

  und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen (Gesundheitstelematik),

- Entwicklung eines Dokumentations - und Informationssystems zur Analyse und

  Beobachtung der Entwicklungen im österreichischen Gesundheitswesen.

 

Weiters wird versucht werden, die Länder zum Abschluss der Patientencharta zu

bewegen und die Reform der Gesundheitsberufe voranzutreiben.

 

Zu Frage 37:

 

Aus der Fragestellung lässt sich nicht erkennen auf welche 3 Mrd. sich diese be -

zieht, so dass eine Beantwortung nicht möglich ist.

 

Zu den Frage 38 bis 54:

 

Derzeit beschäftigt sich ein von mir gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Dr. Waneck

eingerichteter Arbeitskreis, der am 15. März 2000 erstmals zu Beratungen zusam -

mengetreten ist, mit Fragen der künftigen Finanzierung der gesetzlichen Kranken -

versicherung. Innerhalb weniger Wochen soll bereits ein Ergebnis dieser Beratungen

vorliegen, dem nicht vorgegriffen werden sollte.

 

Schon jetzt kann ich Ihnen aber mitteilen, dass ich nicht beabsichtige, Rationie -

rungen der Leistungen im Gesundheitswesen vorzunehmen und sich eine allfällige

Ausweitung der Selbstmedikamention jedenfalls nur auf Mittel zur Beseitigung leich -

ter Befindlichkeitsstörungen beziehen kann.

 

Zu Frage 55:

 

Eine solche Maßnahme für den Bereich der stationären Pflege in Krankenanstalten

kann ich ausschließen.

 

Zu den Fragen 56 bis 59:

 

Aufgrund der allgemeinen Formulierung ist nicht erkennbar, ob sich die Frage nur

auf Transportkosten im Bereich der Krankenversicherung oder auf weitere Bereiche

der Sozialversicherung, also auch auf Maßnahmen in der Unfallversicherung,

bezieht. Bei Unfällen plane ich keine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage.

 

Zu Frage 60:

 

Ganz allgemein ist zu sagen, dass bei der Ausarbeitung der finanziellen Erläuterun -

gen auf Folgekosten durch Prozesse und Gutachtenerstellung nicht Bedacht

genommen wird und auch in der Vergangenheit nicht Bedacht genommen wurde,

weil derartige Kosten vorab nicht festgestellt werden können.

 

Zu den Fragen 62 und 63:

 

Für den Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung können die angesprochenen

finanziellen Auswirkungen erst beurteilt werden, wenn die arbeitsrechtlichen Rege -

lungen für den Teilkrankenstand vorliegen. Die Zuständigkeit für die Erarbeitung

eines derartigen Modells liegt nun - wie bereits erwähnt - beim Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit.

 

Beilage

 

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!!