3475/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.04.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Ulrike Lunacek, Mag. Werner Kogler,
Freundinnen und Freunde haben am 28. Februar 2002 unter der Zahl 3558/J-NR/2002
an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend notwendige Reform
der
öffentlichen Exportfinanzierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 5:
Diesbezüglich wird auf
die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3559/J durch das
Bundesministerium für Finanzen verwiesen.
Zu Frage 6:
Ja. Bundesministerium für Finanzen
und Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten arbeiten gemeinsam mit dem Sekretariat der OECD an einer
einvernehmlichen Änderung der Meldepraxis.
Zu Frage 7:
Begünstigte
Exportkredite werden vor allem im Ausbildungsbereich (Schulen), im sozialen
Bereich (Spitäler), im Umweltsektor (Wasser- und Abwasseranlagen) und im
Infrastrukturbereich (Brücken) realisiert und entsprechen daher der
sektoriellen
Schwerpunktsetzung der österreichischen EZA.
Zu Frage 8:
Alle Schwerpunktländer
der bilateralen Programm- und Projekthilfe sind LLDCs. Die
wichtigsten Empfängerländer in den letzten Jahren waren Ägypten,
China, Indonesien,
Philippinen und Thailand.
Obwohl an LLDCs aus Haftungsgründen keine begünstigten
Exportkredite vergeben werden,
ist es der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
erst kürzlich gelungen, einen begünstigten Exportkredit an eine
österreichische Firma zum
Ausbau eines Wasserkraftwerkes in einem Schwerpunktland zu vergeben.
Zu Frage 9:
Bei der Erstellung eines AQUA (Aid Quality
Assessment) zur Feststellung der
Entwicklungshilfefähigkeit eines Projektantrages wird den umfangreichen
und strengen
Vorgaben der OECD Rechnung getragen. Darüber hinausgehende Kontrollen sind
im
Rahmen des vom Bundesministerium für Finanzen zu vollziehenden
österreichischen
Exportkreditsystems nicht vorgesehen.
Zu Frage 10:
Diesbezüglich wird auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3559/J durch das
Bundesministerium für Finanzen verwiesen.