348/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 348/J - NR/2000 betreffend Forschungsprojekt der
Universität für Bodenkultur über eine virusresistente Marille, die die Abgeordneten Mag. Ulrike
Sima und Genossen am 9. Februar 2000 an den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr gerichtet haben, beantworte ich auf Grund der mir vorgelegten Unterlagen wie folgt:
Zu den in der Anfrage angesprochenen Vorhaben der Universität für Bodenkultur ist einleitend
festzuhalten, dass es sich dabei nicht um ein einzelnes Projekt, sondern um drei gesonderte
Projekte handelt.
Klarzustellen ist weiters, dass die geplanten Projekte nicht automatisch nach einer zweijährigen
Vorversuchsphase in eine Freisetzung münden. Für die Auspflanzung transgener Pflanzen ins
Freiland ist eine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz erforderlich, über die in einem eigenen
Genehmigungsverfahren entschieden wird. Es wird allerdings auch von den Ergebnissen der
Untersuchungen im geschlossenen System, in denen offene Fragen geklärt werden sollen,
abhängen, ob ein Freisetzungsantrag tatsächlich gestellt werden wird. Diese Ergebnisse sind vor
der Aufnahme der Forschungsarbeiten naturgemäß noch nicht bekannt, so dass auch die Frage
einer Freisetzung weiterhin offen bleibt.
Zu Frage 1:
Das Gentechnikgesetz (GTG, BGBl. Nr.510/1994 i. d. F. BGBl. I Nr.158/1998) und die ihm zu
Grunde liegenden EU - Richtlinien haben zum Ziel, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt
vor schädlichen Auswirkungen durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen. Gemäß
§ 102 GTG haben die zuständigen Bundesminister (§ 100 GTG) nach Maßgabe des jeweiligen
Bundesfinanzgesetzes unter Bedachtnahme auf den Stand der Wissenschaft die Forschung auf dem
Gebiet der Sicherheit der Anwendungen der Gentechnik zu fördern.
Zu der in der Präambel angeführten bisherigen österreichischen Linie im Bereich der Gentechnik
ist auf die von der damaligen Bundesregierung am 7. März 1997 dargelegte Position zur
Gentechnik zu verweisen, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Anwendung der
Gentechnik zum Nutzen des Menschen einen verantwortungsvollen Umgang mit ihr erfordert und
alle Vorkehrungen zu treffen sind, um die Chancen der Gentechnik zu nützen, ohne Gefahren für
Mensch und Umwelt einzugehen.
Die Beurteilung, ob von gentechnisch veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit aus -
gehen, hat gemäß Gentechnikgesetz nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu erfolgen.
Für eine zuverlässige Beurteilung ist es daher erforderlich, auch experimentell belegte Erkenntnisse
zu möglichst umfassender Risiko - und Sicherheitsforschung zu gewinnen.
Damit diese Untersuchungen und die Ergebnisse der Sicherheitsforschung bestmöglich abgesichert
sind und auch international Anerkennung finden, müssen sie höchste wissenschaftliche Standards
erfüllen. Um dies sicherzustellen, hat sich die Österreichische Akademie der
Wissenschaften bereit erklärt, ein unabhängiges Komitee von Wissenschaftern zu bestellen, das
den Fortschritt der Forschungsarbeiten wissenschaftlich begleiten und evaluieren wird.
Die Sicherheitsforschungsprojekte der Universität für Bodenkultur, die vom Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam beauftragt werden sollen, sind ihrem Inhalt nach
ausdrücklich unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und bilden einen unverzichtbaren Beitrag
zur aktuellen Grundlagen - und Sicherheitsforschung in der Pflanzengentechnik.
Ich habe daher vor, so wie dies auch bereits vom damals zuständigen Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr beabsichtigt war, diese Forschungsarbeiten im Interesse einer umfas -
senden Risiko - und Sicherheitsforschung aus den Budgetansätzen des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur zu unterstützen.
Zu Frage 2:
Da die Finanzierung der Projekte im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erfolgt, werden 50 % aus den Budgetansätzen des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereitgestellt. Im Einzelnen verweise
ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 347/J - NR/2000 durch den Bundesminister für Land -
und Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft,
Zu Fragen 3 bis 5:
Ja, die Öffentlichkeit soll über die Ziele und die Inhalte der Projekte von Beginn an genau
informiert werden. Die Informationen sollen in einer auch dem nicht fachkundigen Laien ver -
ständlichen Form zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 6:
Es ist beabsichtigt, die Forschungsaufträge zu vergeben, sobald die dafür erforderlichen finan -
ziellen Mittel bereitgestellt sind
Zu Frage 7:
Die Beurteilung, ob von gentechnisch veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit aus -
gehen, hat gemäß Gentechnikgesetz,
BGBl. Nr. 510/1994 i. d. g. F., nach dem Stand der
Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Es entspricht dem Gesetzesauftrag, wie schon oben ausge -
führt, auch experimentell belegte Erkenntnisse in Form von grundlagenorientierter, möglichst
umfassender Risiko - und Sicherheitsforschung für eine zuverlässige Beurteilung auch im Freiland
- und zwar unabhängig von wirtschaftlichen Interessen - zu gewinnen. Insoweit liegen die
Voraussetzungen für eine Beauftragung im Rahmen des Instrumentes der sogenannten
Auftragsforschung entsprechend dem Forschungsorganisationsgesetz vor, so dass eine Finan -
zierung aus den hiefür vorgesehenen finanzgesetzlichen Ansätzen erfolgen kann.
Zu Frage 8:
Der internationale Wissensstand zu Freisetzungen - nicht nur von virusresistenten Pflanzen -
wurde laufend verfolgt. Bisher haben in Österreich grundlegende Forschungsarbeiten nur in
geschlossenen Systemen stattgefunden.
Zu Frage 9:
Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 347/J - NR/2000 durch den Bundes -
minister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Darüber hinaus ist der
Vollständigkeit halber festzuhalten, dass die folgenden Projekte über gentechnisch veränderte
Pflanzen vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr beauftragt wurden; diese waren
zum Teil bereits im Ersten Bericht der Gentechnikkommission an den Nationalrat angeführt:
Zu gleichen Teilen durch BMWV und BKA finanziert:
„Sicherheitsaspekte transgener Kartoffelpflanzen“
Auftragnehmer: Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf
„Sicherheitsforschung bei transgenen Pflanzen“
Auftragnehmer: Institut für Mikrobiologie
und Genetik der Universität Wien
Zur Gänze durch BMWV finanziert.
„In - vitro Kultivierung von Obstgehölzen, Vermehrung virusfreier Edelsorten Virusfreimachung,
Züchtung neuer Sorten“
Auftragnehmer: Institut für Angewandte Mikrobiologie der Universität Wien
„Hüllprotein - vermittelte Virusresistenz bei Pflanzen, I und II“
Auftragnehmer Institut für Angewandte Mikrobiologie der Universität Wien
„The effect of transgenic potato on non - target microbial communities“
Auftragnehmer Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf