3495/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.04.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und
Kollegen vom
28. Februar 2002, Nr. 3539/J, betreffend das Forschungsprojekt über
virusresistente Marillen
der Universität für Bodenkultur Wien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der
genaue Beginn des Forschungsprojekts "Charakterisierung transgener
Obstbäume und
Untersuchungen direkter und indirekter biologischer Wechselwirkungen"
(Auftragssumme
EUR 480.512,80 bzw. ATS 6,612.000,00) ist mit
der Unterzeichnung des Vertrages zwischen
dem Institut für Angewandte Mikrobiologie
(IAM) der Universität für Bodenkultur, dem Bun-
desministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem
Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft am 26. Juli 2000 anzusetzen.
Unabhängig
von diesem Forschungsprojekt erfolgte bereits im Jahre 1998 die
gemäß Gen-
technikgesetz für die Arbeiten im Saranhaus erforderliche Anmeldung
erstmaliger Arbeiten
mit transgenen Pflanzen im geschlossenen System. Transgene Pflanzen sind dort
aber erst
seit Juni 2000 aufgestellt.
Derzeit
befindet sich das genannte Forschungsprojekt im Stadium der Phase 1 (Arbeiten
mit
transgenen Pflanzen im Saranhaus). Dazu ist ergänzend festzuhalten, dass
es sich bei dem
Saranhaus nicht um ein Zelt, sondern um ein Gewächshaus handelt. Das
Saranhaus ist auf
Betonfundamenten ortsfest errichtet, besitzt ein Glasdach und Wände aus
Saran-
Spezialgewebe und kann ausschließlich durch eine Zugangsschleuse betreten
werden.
Vorbereitende
Arbeiten des Instituts für angewandte Mikrobiologie zu diesem Projekt
laufen
bereits seit 1988, eine Liste der daraus entstandenen Publikationen ist auf der
Homepage
des lAM einsehbar (http://www.boku.ac.at/iam/pbiotech/pb_pub.htm).
Zu den Fragen 4 bis 6:
Grundsätzlich
geht die Projektplanung davon aus, dass einer Saranhaus-Phase (Phase 1)
eine Freisetzungs-Phase (Phase 2) folgen sollte. Diese Abfolge entspricht dem
international
verankerten Stufenprinzip ('step-by-step' principle), wonach die
Einschließung von GVO nur
stufenweise gelockert werden darf, wenn die Bewertung der vorhergegangenen
Stufe ergibt,
dass die nachfolgende Stufe mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar erscheint.
Der
Zeitpunkt für den erforderlichen Freisetzungsantrag und der geplante Ort
der Freiset-
zung der transgenen Pflanzen wird vom Antragsteller zu entscheiden sein.
Zu den Fragen 7 bis 8:
Nach
derzeitigem Wissensstand wurde bei der Gentechnikbehörde im Bundsministerium
für
Sicherheit und Generationen noch kein Freisetzungsantrag gestellt. Sobald ein
Freiset-
zungsantrag voliegt, wird die Öffentlichkeit darüber informiert
werden. Die Vorgangsweise
dabei ist im GTG und der Anhörungsverordnung (BGBI. II Nr.61/1997 idF
BGBI. II
Nr. 164/1998) genau geregelt. Insbesondere hat
die Behörde entsprechende Kundmachun-
gen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in zwei örtlichen Tageszeitungen und
an der An-
schlagstafel der Gemeinde zu veröffentlichen (§ 43 Abs. 1 GTG).
Zu den Fragen 9 bis 12:
Entsprechend der Projektplanung nach dem Stufenprinzip ist
die Durchführung der Phase 1
(Saranhaus-Phase) auch ohne Freisetzung der transgenen Pflanzen
zielführend. Bestimmte
Fragestellungen sind allerdings im Saranhaus nicht vollständig
beantwortbar. Die Wechsel-
wirkungen mit der Umwelt können im Saranhaus nur annähernd simuliert
werden. Komplexe
Wechselwirkungen mit anderen Organismen können nur im Freiland untersucht
werden.
Voraussetzung für die Durchführung der in Phase 2 geplanten
Freilandversuche ist jedoch
eine Freisetzungsgenehmigung gemäß § 40 GTG, wird diese nicht
erteilt, so müssen die
transgenen Pflanzen im geschlossenen System verbleiben.
Zu Frage 13:
Im Saranhaus wurden 220 transgene und nicht-transgene
Pflanzen in im Boden versenkten
Töpfen
aufgestellt.
Zu den Fragen 14 und 15:
Ja, weil gerade durch die Finanzierung aus
öffentlichen Mitteln eine von kommerziellen Inte-
ressen unabhängige
Sicherheitsforschung ermöglicht wird.
Zu Frage 16:
Das Sharka-Virus (Synonym: Plum pox virus PPV) ist das
gefährlichste virale Pathogen des
Steinobsts und wird in der EU als Quarantäneorganismus behandelt. Es
befällt Marille, Pfir-
sich, Nektarine, Pflaume, Mandel und Kirsche sowie zahlreiche Prunus - Wildformen.
Die
Verbreitung und Übertragung erfolgt z.T. durch Blattläuse und z.T.
durch vegetative Vermeh-
rung über virusinfiziertes Reisermaterial. Die
Blattlausübertragbarkeit (Vektorübertragung)
stellt ein großes Problem für die Eindämmung der Krankheit dar,
da virusfreie Anlagen bin-
nen weniger Jahre wieder infiziert sein können (Reinfektionsquellen:
Wildformen, Einzel-
pflanzen
in Hausgärten).
Grundsätzlich gibt es gegenwärtig keine
Möglichkeit, das Virus auf chemischem oder biolo-
gischem Weg zu bekämpfen. Zur Zeit stehen nur vorbeugende Maßnahmen
zur Verfügung,
wie
phytosanitäre Kontrolle des Vermehrungsmaterials, Monitoring,
Bekämpfung von Vekto-
ren (z.B. Blattläuse) und letztendlich die Rodung bereits befallener
Bäume.
Mit
den Methoden der In-vitro Kultur und Thermotherapie kann von befallenen
Steinobst-
pflanzen wieder virusfreies, gesundes Material gewonnen werden. Diese nicht-
gentechnischen Laborverfahren sind aufwendig, langwierig und letztlich nur von
begrenztem
Erfolg, weil die so erhaltenen Pflanzen weiter anfällig sind und im
Freiland wieder reinfiziert
werden können.
Zu Frage 17:
In
Österreich gibt es keine Marillenzüchtung im engeren Sinne des
Begriffes “Züchtung"
sondern nur Vermehrungsbetriebe (Baumschulen), die Pflanzgut vermehren und an
die ei-
gentlichen Obstproduzenten weiter vermarkten. Finanzielle Beihilfen in diesem
Sektor kön-
nen im Rahmen der Förderprogramme “Ländliche Entwicklung"
gewährt werden.
Die
erwähnten Verfahren der In-vitro Kultur und Thermotherapie werden auch am
IAM
durchgeführt. Ein diesbezügliches
Projekt ("In-vitro Kultivierung von Obstgehölzen, Vermeh-
rung virusfreier Edelsorten, Virusfreimachung, Züchtung neuer
Sorten", Laufzeit 1992 -
1997) wurde beim IAM von den Bundesministerien
für Wissenschaft und Forschung und für
Land- und Forstwirtschaft mit finanzieller Unterstützung der
Bundesländer in Auftrag gege-
ben (nähere Angaben dazu siehe Beantwortung der Fragen 23 und 24). In
einem weiteren
Projekt im Auftrag des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ("Improved
Strategies for Assuring the Phytosanitary and Genetic Quality Requested for
Stone Fruit
Planting Material in Europe", Laufzeit
2000 - 2003) arbeitet das IAM mit internationalen Ko-
operationspartnern an Verfahren zur Detektion und Eliminierung von
Pflanzenpathogenen,
u.a. auch von Sharka-Virus.
Zu Frage 18:
Ab dem Jahr
1988 wurden relativ umfangreiche Untersuchungen über die Verbreitung des
Sharka-Virus bei Marille in Österreich
begonnen, wobei die Ergebnisse stark variierten. Ne-
ben dieser systematischen Untersuchung wurden auch stichprobenartige
Untersuchungen in
den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Baumschulkontrollen vorgenommen.
Die
jüngste Zustandserhebung über die Verbreitung des Sharka-Virus bei
Marille und ande-
ren Steinobstarten in Österreich wurde im Jahr 2001 begonnen und wird Ende
2002 abge-
schlossen sein. Aus den ersten Ergebnissen ist ein geringer Befall ersichtlich.
Zu dieser Re-
duktion des Sharka-Virus bei Marille trug größtenteils die strenge
Handhabung der Auflagen
im Rahmen der Pflanzgutverordnung 1997 bei, die vorschreibt, dass Pflanzgut
beim Versor-
ger, welches bereits beim Aufwuchs sichtbare
Anzeichen eines bestimmten Befalls aufweist,
sofort und in geeigneter Weise zu behandeln oder gegebenenfalls zu entfernen
ist. Damit
konnte eine weitere epidemische Ausbreitung verhindert bzw. eine Reduktion der
Verbrei-
tung erzielt werden.
Zu Frage 19:
In
Österreich werden jährlich allein Marillen mit einem Wert von rd. EUR
14,5 Mio (rd.
ATS 200 Mio) erzeugt. Eine Schätzung des
wirtschaftlichen Schadens durch das Sharka-
Virus ist derzeit aufgrund des variierenden Schadbildes kaum möglich. Die
Symptome hän-
gen von der Sorte, dem Alter der Pflanze und der Nährstoffversorgung ab.
Allerdings kann
es nach erfolgter Infektion bis zu drei Jahre dauern, bis sich erste Anzeichen
der Krankheit
zeigen.
Der Verlust an
vermarktbaren Früchten oder, im Extremfall, die Vernichtung der gesamten
Produktionsanlage sind im Falle einer Verseuchung mit Sharka-Virus nicht die
einzigen
Schäden. Denn neben der Bedeutung als Einnahmenquelle für die
Landwirtschaft stellen
Marillenanlagen - insbesondere in der Wachau - ein wichtiges
landschaftsprägendes Ele-
ment dar, wobei der ökonomische Zusatznutzen dieser Anlagen im Rahmen des
regionalen
Tourismus nicht unbedeutend ist. Der “Wachauer Marille" ist nicht
zuletzt aufgrund ihrer Be-
sonderheit von der Europäischen Union die Anwendung einer
“geschützten geographischen
Ursprungsbezeichnung" genehmigt worden. Unter Berücksichtigung der
landschaftsgestal-
tenden und kulturellen Bedeutung der Marillenbestände in Österreich
ist ein finanzieller
Schaden durch das Sharka-Virus bei Marille nur sehr schwer bezifferbar.
Zu Frage 20:
Auch
in anderen Ländern steht die Prävention - Monitoring, Auspflanzung
von virusfreiem
Pflanzgut, systematische Bekämpfung der Vektoren - im Vordergrund bzw. im
Falle der Er-
krankung
von Bäumen eine vollständige Rodung und Vernichtung des ober- und
unterirdi-
schen Obstgehölzes.
Die
Krankheit wurde Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals in Europa beschrieben,
wobei
die Geschwindigkeit der Ausbreitung ab 1950 deutlich zugenommen hat. Derzeit
sind in Eu-
ropa geschätzte 100 Millionen Bäume von PPV befallen.1999 wurde
Sharka auch erstmals in
den USA und Canada beobachtet, von den zuständigen Behörden wurden
entsprechende
Quarantänemaßnahmen ergriffen.
Zu den Fragen 21 und 22:
Vergleichbare
internationale Forschungsprojekte mit transgenen Marillenbäumen oder mit
ähnlich umfassender Begleitforschung zu transgenen Obstbäumen sind
nicht bekannt.
Mit
transgenen PPV-resistenten Pflaumen beschäftigen sich international einige
Arbeits-
gruppen, insbesondere wären zu erwähnen:
- Korte, A. M.; Maiss, E.; Casper, R. (1994). Agrobacterium-mediated gene transfer as a
tool for the induction of resistance against plum pox virus (PPV) in plum (Prunus do-
mestica L.). Acta Hortic. (359): p. 164-168.
- Ravelonandro Gonzalves und et al. (USA und Frankreich)
(www.ars.usda.gov/is/AR/archive/sep01/gene0901.pdf)
- Scorza R. Ravelonandro-M. Callahan-A-M. Cordts JM. MF. Dunez J. Gonzalves D.
(1994). Transgenic plums (Prunus domestica L.) express the plum pox virus coat protein
gene.
Plant-Cell-Reports. 14:18-22
- Ravelonandro M., Briard P.
& Scorza R.(2001). Significant resistance of transgenic plums
against the four serotypes of plum pox potyvirus, Acta Hortic. 550: 550:431-435
-
Lis E., Michalczuk L., Malinowski T. 2000. Transformation of Prunus
domestica plants
with the coat protein gene for resistance against PPV. Abstract
Symposium der Poln.
Sektion
der IAPTC & B. Session 3 (www.biotech.univ.gda.pl/imprezy/IAPTC/index.html)
Llácer, G. and
Cambra, M. (1998) Thirteen Years of Sharka Disease in Valencia, Spain.
Acta
Hort. 472:379-384.
Zu den Fragen 23 und 24:
Folgende Forschungsprojekte wurden bzw. werden durchgeführt:
"Hüllprotein-vermittelte Virusresistenz bei Pflanzen, l und II"
Auftragnehmer:
Institut für Angewandte Mikrobiologie
Laufzeit: (1991-1993,
1993-1995)
Dieses
Projekt war Teil des EG-Projekts "Detection du Virus de la Sharka et lutte
genetique
contre la maladie chez les Prunus". Im Rahmen dieses Projekts wurde
mit biotechnologi-
schen Methoden eine Züchtungsstrategie gegen Sharka bei Steinobst
entwickelt. Die Ver-
wendung virusspezifischer Sequenzen, die mittels Agrobacterium in das
Pflanzengenom
transferiert werden, erlaubt es, einen Schutz gegen nachfolgende Virusinfektion
zu erzielen.
Dies konnte in krautigen
Modellpflanzen sowohl mit dem Hüllproteingen, als auch mit ande-
ren Sequenzen des viralen Genoms gezeigt werden. Der Transfer des Hüllproteingens
von
PPV ist auch in holzige Pflanzen (Marille und Pflaume) gelungen.
"In-vitro
Kultivierung von Obstgehölzen, Vermehrung virusfreier Edelsorten, Virus-
freimachung,
Züchtung neuer Sorten"
Auftragnehmer: Institut
für Angewandte Mikrobiologie
Laufzeit: 1992-1997
In
diesem Projekt wurden hauptsächlich die nicht-gentechnischen Methoden der
In-vitro Kul-
tivierung und Virusfreimachung mittels Thermotherapie und
Meristempräparation angewen-
det. Die Arbeiten mit transgenen Pflanzen in diesem Projekt brachten folgende
Ergebnisse:
Modelle der viralen Resistenzzüchtung "Cross
Protection" wurde zum ersten Mal 1929 von
McKinney als ein Phänomen beschrieben, das in seiner einfachsten Form als
Schutz einer
Pflanze gegen einen Pathogenbefall durch vorangegangene Inokulation der Pflanze
mit ei-
nem anderen Pathogen (Resistenz gegen
virulente Stämme durch Infektion mit einem mil-
den Stamm) definiert werden kann.
Hamilton schlug
1980 als einer der ersten vor, dass die Expression von virusspezifischen
Sequenzen in transgenen Pflanzen einen möglichen Schutz dieser Pflanzen
gegen Virusin-
fektionen bewirken könnte. Die besten Erfolge bei der molekularen
Resistenzzüchtung wur-
den bisher durch die Integration des Hüllproteingens in das pflanzliche
Genom erzielt. Seit
1986 sind Hüllprotein-vermittelte Resistenzen gegen viele verschiedene
Pflanzenvirusgrup-
pen berichtet worden.
Die Strategie der Hüllprotein-vermittelten Resistenz umfasst folgende
Arbeitsschritte:
a) Identifizierung des Hüllproteingens
b) Vektorkonstruktion
c) Transformation und Regeneration
d) Selektion und Identifikation der Transformanten
e) "Challenge Infection"
Aufgrund
ihrer Empfindlichkeit und hohen Virusakkumulation sind Nicotiana benthamiana
und Nicotiana clevelandii ideale Modellpflanzen, um die
Hüllprotein-vermittelte Resistenz zu
beweisen. Tatsächlich wiesen die krautigen Modellpflanzen einen deutlichen
Schutz bei In-
fektionsversuchen auf.
Die
Schwierigkeit für die Transformation von holzigen Pflanzen liegt gerade in
der Regene-
ration. Durch den höheren Grad an Differenzierung der mehrjährigen
Gewebe ist es wesent-
lich schwieriger, sie den Dedifferenzierungs- und erneuten
Differenzierungsprozess durch-
laufen zu lassen. Nach langen Versuchen mit verschiedenen Explantaten und
Methoden
wurde versucht, in der Entwicklung von
zygotischen Embryonen herauszufinden, in welchem
Zeitraum die Cotyledonen zu einer ausreichenden Neubildung von Pflanzen
angeregt wer-
den können. Somit waren die Bedingungen für einen Gentransfer
geschaffen.
Marillen und
Zwetschken wurden nicht nur mit einem Markergen, sondern mit dem PPV-
Hüllproteingen transformiert. Nach 7-monatiger Selektion konnten mehrere
Marillen- und
Zwetschkensprosse isoliert werden, die das Hüllproteingen enthalten
(Laimer da Câmara
Machadoetal.1992).
Ergebnisse mit der Hüllprotein-vermittelten Resistenz in Marillen
"Challenge"-lnfektionsversuche
wurden parallel in vivo und in vitro durchgeführt.
Einerseits
wurde ein möglichst naturnahes System der Virustransmission simuliert (die
Veredelung von
infiziertem Material trägt ja vor allem zur Ausbreitung der Virose bei):
die Veredelung der
transgenen Zweige auf eine PPV-infizierte 2jährige getopfte Unterlage im
Glashaus. Ande-
rerseits wurde versucht, möglichst genaue molekulare Daten zu erhalten:
die Veredelung in
vitro von transgenen Sprossen auf PPV-infizierte Sprosse, die somit die
Unterlagenfunktion
übernahmen, ließ durch den geringen Grad an Verholzung eine rasche
Virusverbreitung er-
warten.
In
beiden Fällen wurden virusfreie Sprossabschnitte bzw. Zweige als Kontrolle
verwendet,
um die tatsächliche
"Langstrecken-Ausbreitung" innerhalb der Pflanzen zu erfassen. Als
Nachweismethode wurde die neue "Immuno-printing-Methode" verwendet,
die es erlaubt,
einzelne Viruspartikeln im Abdrucksaft einzelner Sprosse auf Nitrozellulose-
oder Nylon-
membranen zu erfassen (Knapp et al. 1995).
Bei
keiner der in vivo Veredlungen konnten auf den transgenen Reisern
Virussypmtome ent-
deckt werden. Auch mittels ELISA war trotz wiederholter Untersuchungen keine
Virusdetek-
tion möglich, während die infizierten Unterlagen sowohl Symptome
aufwiesen, als auch im
ELISA positiv reagierten (da Cämara
Machado et al. 1995).
Auch
die Ergebnisse der in vitro-Veredlungsexperimente scheinen in diese
Richtung zu wei-
sen: die Viruspartikeln können zwar bis
zur Veredlungsstelle, aber nicht mehr im transgenen
Gewebe nachgewiesen werden (da Câmara Machado et al. 1995).
“Prüfung
und Gesunderhaltung von virusbefreiten neuen und älteren Obstsorten so-
wie
Beobachtung und Testung resistenter Neuzüchtungen (transgene Pflanzen) auf
geschützter
Fläche (Saranhaus)"
Auftragnehmer: Institut
für Obst- und Gartenbau
Laufzeit: 1993-2001
Im Rahmen dieses Projekts wurde u.a. das
Saranhaus errichtet und zur Aufstellung virusbe-
freiter und transgener Pflanzen verwendet.
Ergebnisse:
Die
Planung und die Bauarbeiten für das Saranhaus wurden im Frühjahr 1995
weitgehend
abgeschlossen. In der Folge wurden noch die notwendigen Installationsarbeiten
für Strom
und Wasser im inneren Bereich des Saranhauses durchgeführt und im Herbst
1995 schließ-
lich eine Tropfbewässerung eingerichtet. Die beiden Schleusen des
Saranhauses wurden
zusätzlich überdacht.
Folgende Sorten wurden im Saranhaus aufgestellt:
Steinobst: Bluefree,
Dixired, GF 677, Harcot , Hauszwetschke, Luizet, Myrobalan, Orange-
red, President, Prunus dasicarpa, Prunus
mahaleb, Red Haven, Rubira, Stanley;
Kernobst: Baumann Reinette, Champagner Reinette, Gala Royal,
Großer Bohnapfel Golden
Delicious, llzer Rosenapfel, Jonica, Jonagored, Jonagold, Kronprinz Rudolf,
Maschanzker,
Mac Intosh, Roter Boskoop, Roter Trierscher Weinapfel, Welschbrunner, die
Indikatorsorten
GMAL, Lord Lambourne, Russischer Sämling,
Virginia Grab und die Unterlagen M 7, M 9 , M
25, M 26, MM 106.
Transgene Pflanzen wurden im Juni 2000 im Saranhaus aufgestellt.
Zu den Fragen 25 und 26:
Die
Öffentlichkeit wurde bzw. wird über Pressemitteilungen,
einschlägige Veranstaltungen
und über das Internet informiert.
Verfügbare Internetadressen: http://www.boku.ac.at/sicherheitsforschung/
http://www.boku.ac.at/iam/pbiotech/phvtopath/gv ppv.html
Zu Frage 27:
Ja,
es werden auch mögliche, negative Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen
(z.B. Nütz-
linge) untersucht, wobei hinzugefügt werden muss, dass die transgenen
Pflanzen aus-
schließlich zu wissenschaftlichen Zwecken dienen .
Zu Frage 28:
Um sicherzustellen, dass diese
Sicherheitsforschungsprojekte höchste wissenschaftliche
Standards erfüllen, wurde von der Österreichischen Akademie der
Wissenschaften eine un-
abhängige Begleitkommission eingerichtet, die den Fortschritt der
Forschungsarbeiten wis-
senschaftlich begleitet und evaluiert. Darüber hinaus unterliegen alle
Arbeiten mit GVO im
geschlossenen System den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes (BGBI. Nr.
510/1995
idF BGBI. l Nr. 98/2001), der Verordnung über die Sicherheit bei Arbeiten
mit gentechnisch
veränderten Organismen in geschlossenen Systemen (BGBI. Nr. 116/1996),
bzw. im Falle
eines Freisetzungsantrages der Freisetzungsverordnung (BGBI. Nr. 49/1997) und
der Anhö-
rungsverordnung (BGBI. II Nr.61/1997
idF BGBI. II Nr.164/1998). Eine Freisetzungsgeneh-
migung darf nur erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die nach dem
Stand von Wis-
senschaft und Technik notwendigen Vorkehrungen getroffen und deshalb
nachteilige Folgen
für die Sicherheit nicht zu erwarten sind.
Zu Frage 29:
Die Beurteilung, ob von gentechnisch veränderten
Organismen Risiken für die Sicherheit
ausgehen, hat gemäß Gentechnikgesetz nach dem Stand der Wissenschaft
und Technik zu
erfolgen. Für eine zuverlässige Beurteilung ist es daher
erforderlich, auch experimentell be-
legte Erkenntnisse aus möglichst umfassender Risiko- und
Sicherheitsforschung zu gewin-
nen. Die gegenständlichen Sicherheitsforschungsprojekte der
Universität für Bodenkultur
sind ausdrücklich unabhängig von Industrie-Interessen und bilden
einen unverzichtbaren
Beitrag zur aktuellen Grundlagen- und Sicherheitsforschung in der
Pflanzengentechnik.
Zu Frage 30:
"Biologische und pomologische
Untersuchungen bei der stufenweisen Überführung
von
transgenen Obstbäumen (Marille und Zierkirsche) in das Saranhaus und ins
Frei-
land"
Kurztitel: "Untersuchungen
an transgenen Obstgehölzen"
Auftragnehmer: Institut für Obst- und Gartenbau
Auftragssumme: EUR 71.268,80
(ATS 980.680,--)
Ziel: Die obstbaulichen
(pomologischen) Eigenschaften und das vegetative und generative
Verhalten der Obstbäume werden geprüft, d.h. Reaktionen beim
Veredeln, Blüh- und
Wachstumsverhalten. Weiters soll die Kreuzbarkeit zwischen verwandten
Steinobstarten
ermittelt
werden.
Ein Zwischenbericht wurde mit
November 2001 gelegt.
"Interaktionen
zwischen transgenen / nicht-transgenen Prunus-Arten und phytopatho-
genen
Krankheitserregern, Blattläusen, sowie Blattlausantagonisten"
Kurztitel: "Transgene
Obstbäume - phytomedizinische Aspekte"
Auftragnehmer: Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme:
EUR 211.636,37 (ATS 2,912.180,--)
Ziel: Es soll geprüft
werden, ob die transgenen Bäume Veränderungen in der
Anfälligkeit
gegenüber bakteriellen oder pilzlichen Krankheitserregern zeigen und ob
direkte oder indi-
rekte Auswirkungen auf Blattlausarten und auf Blattlausantagonisten (z.B.
Marienkäfer) auf-
treten.
Ein Zwischenbericht wurde mit
November 2001 gelegt.
"Auswirkungen
transgener Marillen auf Blattinhaltsstoffe und in Folge auf Nicht-
Zielorganismen"
Kurztitel: "Transgene
Marillen - Nicht-Zielorganismen"
Auftragnehmer:
Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz
Auftragssumme: EUR 91.943,49
(ATS 1,265.170,--)
Ziel: Es soll geprüft werden, ob die transgenen
Bäume direkte oder indirekte Auswirkungen
auf blattfressende Insekten haben, bzw. ob solche Effekte in der tierischen
Nahrungskette
auftreten. Dazu wird die Nahrungskette (transgene Wirtspflanzen >
Pflanzenfresser > endo-
parasitische Schlupfwespe) untersucht. Weiters soll die Krankheitsanfälligkeit
der Pflanzen-
fresser beobachtet werden.
Ein Zwischenbericht wurde mit
November 2001 gelegt.
“Untersuchungen
über die Verbreitung des Sharka-Virus (PPV) und von Phytoplasmen
bei Marille und anderen Steinobstarten im Jahre 2001 in Österreich"
Auftragnehmer:
Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme: EUR 61.968,12
Laufzeit: 2001
- 2002
Ziel:
Es sollen das Ausmaß des Auftretens und der Schäden durch das
Sharka-Virus und
Phytoplasmen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung des Sharka-Virus und
Erkrankun-
gen durch Phytoplasmen untersucht werden. Weiters wird eine ökologische
Bewertung die-
ser Maßnahmen vorgenommen und das Gefährdungspotential des
Sharka-Virus und der
Krankheiten durch Phytoplasmen für den Obstbau in Österreich
untersucht.
Ein Zwischenbericht wurde mit November 2001 gelegt.
Zu den Fragen 31 und 32:
Das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft finan-
ziert folgendes weiteres Forschungsprojekt im Zusammenhang mit transgenen
Pflanzen:
“Auswirkungen
von Basta-resistentem Raps und der damit verbundenen Herbizidanwendung
auf die Rhizospären-Mikroflora im Vergleich zu herkömmlichen
landwirtschaftlichen Prakti-
ken"
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW: EUR 207.553 (ATS 2,856 Mio)