35/AB XXI.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen
betreffend Ergotherapie
(Nr. 63/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass die österreichischen MTD - Akademien
hervorragend ausgebildete Ergotherapeutinnen und - therapeuten hervorbringen, die auch
den Anforderungen der freiberuflichen Tätigkeit gewachsen sind. Darüber hinaus bin ich
überzeugt, dass Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten ebenso wie andere
Gesundheitsberufe, die freiberuflich ausgeübt werden können, ihren Berufspflichten und
ihrer allgemeinen Fortbildungsverpflichtung nachkommen und somit eine bestmögliche
ergotherapeutische Versorgung in Österreich gewährleistet ist.
Im Hinblick auf die geplante Änderung des MTD - Gesetzes betreffend EU - konforme
Voraussetzungen für die Freiberuflichkeit werden ergänzende
Qualitätssicherungsmaßnahmen zur weiteren Optimierung der Ausbildung zu diskutieren
sein.
Welche neuesten Entwicklungen es in diesem Bereich in anderen EU - oder EWR - Staaten
gibt, wird von meinem Ressort im Zuge der Vorbereitungen für die geplante MTD -
Gesetznovelle ebenso in die Diskussion einbezogen werden wie beispielgebende
innerstaatliche Entwicklungen in anderen Bildungsbereichen. Im übrigen ist auf das
Gemeinschaftsrecht hinzuweisen, das im gegebenen Zusammenhang einen weiten
Spielraum eröffnet, sodass aus österreichischer Sicht Qualitätsanforderungen ungeachtet
des Ergebnisses allfälliger
Vergleichsstudien sichergestellt werden müssen.
Zu Frage 4:
Die in der Frage angesprochenen zusätzlichen Punkte einer allfälligen gesetzlichen
Verankerung sind derzeit im Stadium der Diskussion, in die die Vertretungen der
Angehörigen der MTD maßgeblich einbezogen sind.