35/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen

betreffend Ergotherapie

(Nr. 63/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass die österreichischen MTD - Akademien

hervorragend ausgebildete Ergotherapeutinnen und - therapeuten hervorbringen, die auch

den Anforderungen der freiberuflichen Tätigkeit gewachsen sind. Darüber hinaus bin ich

überzeugt, dass Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten ebenso wie andere

Gesundheitsberufe, die freiberuflich ausgeübt werden können, ihren Berufspflichten und

ihrer allgemeinen Fortbildungsverpflichtung nachkommen und somit eine bestmögliche

ergotherapeutische Versorgung in Österreich gewährleistet ist.

 

Im Hinblick auf die geplante Änderung des MTD - Gesetzes betreffend EU - konforme

Voraussetzungen für die Freiberuflichkeit werden ergänzende

Qualitätssicherungsmaßnahmen zur weiteren Optimierung der Ausbildung zu diskutieren

sein.

 

Welche neuesten Entwicklungen es in diesem Bereich in anderen EU - oder EWR - Staaten

gibt, wird von meinem Ressort im Zuge der Vorbereitungen für die geplante MTD -

Gesetznovelle ebenso in die Diskussion einbezogen werden wie beispielgebende

innerstaatliche Entwicklungen in anderen Bildungsbereichen. Im übrigen ist auf das

Gemeinschaftsrecht hinzuweisen, das im gegebenen Zusammenhang einen weiten

Spielraum eröffnet, sodass aus österreichischer Sicht Qualitätsanforderungen ungeachtet

des Ergebnisses allfälliger Vergleichsstudien sichergestellt werden müssen.

Zu Frage 4:

 

Die in der Frage angesprochenen zusätzlichen Punkte einer allfälligen gesetzlichen

Verankerung sind derzeit im Stadium der Diskussion, in die die Vertretungen der

Angehörigen der MTD maßgeblich einbezogen sind.