3501/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 28. Februar 2002 unter der ZI. 3551/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Chaos und Führungslosigkeit im Außenministerium
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die gegenständlichen Fragen wurde bereits wiederholt und ausführlich im
Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates, im Rat für Fragen der österreichischen
Integrations- und Außenpolitik sowie im Plenum von Bundesrat und Nationalrat
besprochen und beantwortet. Ich verweise auf meine diesbezüglichen Äußerungen.

Zu den Fragen 1 und 3:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.

Zu Frage 2:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Der Österreichischen Vertretung in New York war die Ablehnung von Reiseanträgen im
UN-Sanktionenkomitee bekannt; der Reiseantrag der beauftragten Flugfirma war von der
Österreichischen Vertretung am 16. Jänner 2002 an das Sanktionenkomitee weitergeleitet
worden. Die Vertretung unterrichtete am 21. und 22. Jänner 2002 die Zentrale/Kab des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Ablehnung dieses
Antrages.

Zu den Fragen 8 und 9:

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten konnten keine Unterlagen
festgestellt werden, dass sich die Firma FSI direkt an das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten in Wien gewandt hätte.

Zu Frage 10:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.


Zu den Fragen 11 bis 16:

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten war die Ablehnung der
Reiseanträge durch das Sanktionenkomitee, nicht hingegen eine dennoch geplante Reise
bekannt. Es war davon auszugehen, dass die Reise mangels Genehmigung nicht
stattfinden würde.

Zu den Fragen 17 bis 25:

Nein.

Zu den Fragen 26 bis 28:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.

Zu den Fragen 29 und 30:

Diese Fragen betreffen , keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 31:

Keine. Zum Zeitpunkt der Äußerung gegenüber der APA war die Tatsache von
Gesprächen mit der irakischen Führung nicht bekannt; sie konnten daher auch nicht
begrüßt werden.

Zu den Fragen 32 und 33:

LH Haider wurde von der österreichischen Bundesregierung nicht informiert. Es kann aber
davon ausgegangen werden, dass jedem interessierten Staatsbürger die auch von
Österreich mitgetragenen Sanktionenbeschlüsse der UN gegen den Irak und die Position
der österreichischen Bundesregierung bekannt sind.

Zu den Fragen 34 bis 36 und 38:

Nein. Es handelte sich weder um eine offizielle Stellungnahme oder Aussage noch um
eine Erklärung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, sondern um
eine Information zu einer von der APA telefonisch erbetenen Auskunft, wofür es keiner
Rücksprache oder Autorisierung bedurfte.

Zu den Fragen 37 und 39:

Aufgrund von Berichten über Medienmeldungen am 11. Februar 2002, während eines
Fluges von Wien nach Istanbul.

Zu den Fragen 40 bis 42:

Ich habe nach Bekannt werden der Gespräche mit der irakischen Führung gegenüber der
APA erklärt, dass ich die Irak-Reise des Kärntner Landeshauptmanns für “klar entbehrlich
und nicht hilfreich", ja für “kontraproduktiv" halte.

Zu Frage 43:

Da ich den Vorgang bereits selbst erläutert hatte, bedurfte es keiner zusätzlichen
Auskunftserteilung.

Zu den Fragen 44 und 45:

Nein.


Zu den Fragen 46 bis 49:

Nein. Mitgliedsstaaten sind gehalten, gemäß den relevanten SR-Resolutionen für deren
Einhaltung zu sorgen, jedoch nicht verpflichtet, dem Sanktionenkomitee über
innerstaatliche Verfahren Bericht zu erstatten.

Zu den Fragen 50 bis 52:

Nein.

Zu den Fragen 53 und 54:

Über wichtige Vorgänge wird rechtzeitig informiert; im konkreten Fall ging es um ein
Nicht-Ereignis, nämlich einen durch das Sanktionenkomitee abgelehnten Reiseantrag.

Zu den Fragen 55 bis 57:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.