3510/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3538/J-NR/2002 betreffend das Forschungsprojekt
über virusresistente Marillen der Universität für Bodenkultur Wien, die die Abgeordneten
Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen am 28. Februar 2002 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:

Ad 1. und 2.:

Der   genaue   Beginn   des   Forschungsprojekts   "Charakterisierung   transgener   Obstbäume   und

Untersuchungen   direkter   und   indirekter   biologischer   Wechselwirkungen"    (Auftragssumme

EUR 480.512,80 bzw. ATS 6,612.000,00) ist mit der Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem

Institut für angewandte Mikrobiologie der Universität für Bodenkultur, dem BMBWK und dem

BMLFUW am 26. Juli 2000 anzusetzen.

Unabhängig   von   diesem   Forschungsprojekt   erfolgte   bereits   im   Jahre    1998   die   gemäß

Gentechnikgesetz für die Arbeiten im Saranhaus erforderliche Anmeldung erstmaliger Arbeiten mit

transgenen Pflanzen im geschlossenen  System.   Transgene Pflanzen  sind  dort  aber  erst  seit

Juni 2000 aufgestellt.

Derzeit befindet sich das genannte Forschungsprojekt im Stadium der Phase  l  (Arbeiten mit

transgenen Pflanzen im  Saranhaus).  Dazu  ist  ergänzend  festzuhalten,  dass  es  sich  bei  dem

Saranhaus nicht um ein Zelt,  sondern um ein Gewächshaus handelt. Das Saranhaus ist auf

Betonfundamenten ortsfest errichtet, besitzt ein Glasdach und Wände aus Saran-Spezialgewebe und

kann ausschließlich durch eine Zugangsschleuse betreten werden.


Ad 3.:

Vorbereitende Arbeiten des Instituts für angewandte Mikrobiologie zu diesem Projekt laufen bereits
seit 1988, eine Liste der daraus entstandenen Publikationen ist auf der Homepage des IAM
einsehbar
(http://www.boku.ac.at/iam/pbiotech/pb_pub.htm).

Ad 4.:

Grundsätzlich geht die Projektplanung davon aus, dass einer Saranhaus-Phase (Phase 1) eine
Freisetzungs-Phase (Phase 2) folgen sollte. Diese Abfolge entspricht dem international verankerten
Stufenprinzip ('step-by-step' principle), wonach die Einschließung von GVO nur stufenweise
gelockert werden darf, wenn die Bewertung der vorhergegangenen Stufe ergibt, dass die
nachfolgende Stufe mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar erscheint.

Ad 5. und 6..

Der Zeitpunkt für den erforderlichen Freisetzungsantrag und der geplante Ort der Freisetzung der

transgenen Pflanzen wird vom Antragsteller zu entscheiden sein.

Ad 7.:

Ja, die Öffentlichkeit wird über einen Freisetzungsantrag informiert werden, die Vorgangsweise
dabei ist im GTG und der Anhörungsverordnung (BGBl.
II Nr. 61/1997 idF BGBl. II Nr. 164/1998)
genau geregelt. Insbesondere hat die Behörde entsprechende Kundmachungen im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung, in zwei örtlichen Tageszeitungen und an der Anschlagtafel der Gemeinde zu
veröffentlichen (§ 43 Abs. 1 GTG).

Ad 8.:
Nein.

Ad 9. bis 12.:

Entsprechend der Prpjektplanung nach dem Stufenprinzip ist die Durchführung der Phase 1
(Saranhaus-Phase) auch ohne Freisetzung der transgenen Pflanzen zielführend. Bestimmte
Fragestellungen sind allerdings im Saranhaus nicht vollständig beantwortbar. Die
Wechselwirkungen mit der Umwelt können im Saranhaus nur annähernd simuliert werden.
Komplexe Wechselwirkungen mit anderen Organismen können nur im Freiland untersucht werden.


Voraussetzung für die Durchführung der in Phase 2 geplanten Freilandversuche ist jedoch eine
Freisetzungsgenehmigung gemäß § 40 GTG, wird diese nicht erteilt, so müssen die transgenen
Pflanzen im geschlossenen System verbleiben.

Ad 13.;

Im Saranhaus wurden 220 transgene und nicht-transgene Pflanzen in im Boden versenkten Töpfen

aufgestellt.

Ad 14. und 15.:

Ja, weil gerade durch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln eine von Industrie-Interessen
unabhängige Sicherheitsforschung ermöglicht wird. Ich habe daher weiterhin vor, diese
Forschungsarbeiten im Interesse einer umfassenden Risikoabschätzung finanziell zu unterstützen.

Ad 16.:

Das Sharka-Virus (Synonym: Plum pox virus PPV) ist das gefährlichste virale Pathogen des
Steinobsts und wird in der EU als Quarantäneorganismus behandelt. Es befällt Marille, Pfirsich,
Nektarine, Pflaume, Mandel und Kirsche sowie zahlreiche Prumts - Wildformen. Die Verbreitung
und Übertragung erfolgt z.T. durch Blattläuse und z.T. durch vegetative Vermehrung über
virusinfiziertes Reisermaterial. Die Blattlausübertragbarkeit (Vektorübertragung) stellt ein großes
Problem für die Eindämmung der Krankheit dar, da virusfreie Anlagen binnen weniger Jahre wieder
infiziert sein können (Reinfektionsquellen: Wildformen, Einzelpflanzen in Hausgärten).
Grundsätzlich gibt es gegenwärtig keine Möglichkeit, das Virus auf chemischem oder biologischem
Weg zu bekämpfen. Zurzeit stehen nur vorbeugende Maßnahmen zur Verfügung wie phytosanitäre
Kontrolle des Vermehrungsmaterials, Monitoring, Bekämpfung von Vektoren (z.B. Blattläuse) und
letztendlich die Rodung bereits befallener Bäume. Die Vektorbekämpfung (Vernichtung der
Blattläuse) erfolgt in der Regel dreimal im Jahr (April/Mai; Juni und Sept./Okt).
Mit den Methoden der In-vitro Kultur und Thermotherapie kann von befallenen Steinobstpflanzen
wieder virusfreies, gesundes Material gewonnen werden. Diese nicht-gentechnischen
Laborverfahren sind aufwändig, langwierig und letztlich nur von begrenztem Erfolg, weil die so
erhaltenen Pflanzen weiter anfällig sind und im Freiland wieder reinfiziert werden.


Ad 17.:

In Österreich gibt es keine Marillenzüchtung im engeren Sinne des Begriffes “Züchtung" sondern
nur Vermehrungsbetriebe (Baumschulen), die Pflanzgut vermehren und an die eigentlichen
Obstproduzenten weiter vermarkten. Finanzielle Beihilfen in diesem Sektor können im Rahmen der
Förderprogramme “Ländliche Entwicklung" gewährt werden.

Die erwähnten Verfahren der In-vitro Kultur und Thermotherapie werden auch am IAM
durchgeführt. Ein diesbezügliches Projekt ("In-vitro Kultivierung von Obstgehölzen, Vermehrung
virusfreier Edelsorten, Virusfreimachung, Züchtung neuer Sorten", Laufzeit 1992 - 1997) wurde
beim IAM von den damaligen Bundesministerien für Wissenschaft und Forschung, sowie für Land-
und Forstwirtschaft mit finanzieller Unterstützung der Bundesländer in Auftrag gegeben. In einem
weiteren Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
("Improved Strategies for Assuring the Phytosanitary and Genetic Quality Requested for Stone
Fruit Planting Material in Europe", Laufzeit 2000 - 2003) arbeitet das IAM mit internationalen
Kooperationspartnern an Verfahren zur Detektion und Eliminierung von Pflanzenpathogenen, u.a.
auch von Sharka-Virus.

Ad 18.:

Ab dem Jahr 1988 wurden relativ umfangreiche Untersuchungen über die Verbreitung des Sharka-
Virus bei Marille in Österreich begonnen, wobei die Ergebnisse stark variierten. Neben dieser
systematischen Untersuchung wurden auch stichprobenartige Untersuchungen in den einzelnen
Bundesländern im Rahmen der Baumschulkontrollen vorgenommen.

Die jüngste Zustandserhebung über die Verbreitung des Sharka-Virus bei Marille und anderen
Steinobstarten in Österreich wurde im Jahr 2001 begonnen und wird Ende 2002 abgeschlossen sein.
Aus den ersten Ergebnissen ist ein geringer Befall ersichtlich. Zu dieser Reduktion des Sharka-
Virus bei Marille trug größtenteils die strenge Handhabung der Auflagen im Rahmen der
Pflanzgutverordnung 1997 bei, die vorschreibt, dass Pflanzgut beim Versorger, welches bereits
beim Aufwuchs sichtbare Anzeichen eines bestimmten Befalls aufweist, sofort und in geeigneter
Weise zu behandeln oder gegebenenfalls zu entfernen ist. Damit konnte eine weitere epidemische
Ausbreitung verhindert bzw. eine Reduktion der Verbreitung erzielt werden.

Ad 19.:

In Österreich werden jährlich allein Marillen mit einem Wert von rd. 14,5 Mio. €
(rd. ATS 200 Mio.) erzeugt. Eine Schätzung des wirtschaftlichen Schadens durch das Sharka-Virus
ist derzeit auf Grund des variierenden Schadbildes kaum möglich. Die Symptome hängen von der
Sorte, dem Alter der Pflanze und der Nährstoffversorgung ab. Auf den Blättern sind häufig


hellgrüne Verfärbungen und gelblich-grüne Ringe zu beobachten; Früchte zeigen verschiedene
Ring- und Linienmuster und sind zudem häufig deformiert. Bei Pflaumen kann vorzeitiger
Fruchtfall eintreten. Allerdings kann es nach erfolgter Infektion bis zu drei Jahre dauern, bis sich
erste Anzeichen der Krankheit zeigen.

Der Verlust an vermarktbaren Früchten oder im Extremfall die Vernichtung der gesamten
Produktionsanlage sind im Falle einer Verseuchung mit Sharka-Virus nicht die einzigen Schäden.
Denn neben der Bedeutung als Einnahmenquelle für die Landwirtschaft, stellen Marillenanlagen -
insbesondere in der Wachau - ein wichtiges landschaftsprägendes Element dar, wobei der
ökonomische Zusatznutzen dieser Anlagen im Rahmen des regionalen Tourismus nicht
unbedeutend ist. Der “Wachauer Marille" ist nicht zuletzt auf Grund ihrer Besonderheit von der
Europäischen Union die Anwendung einer “geschützten geografischen Ursprungsbezeichnung"
genehmigt worden. Unter Berücksichtigung der landschaftsgestaltenden und kulturellen Bedeutung
der Marillenbestände in Österreich, ist ein möglicher finanzieller Schaden durch das Sharka-Virus
bei Marille nur sehr schwer bezifferbar.

Ad 20.:

Auch in anderen Ländern steht die Prävention - Monitoring, Auspflanzung von virusfreiem

Pflanzgut,   systematische  Bekämpfung   der  Vektoren  -   im  Vordergrund   bzw.   im   Falle  der

Erkrankung von Bäumen, eine vollständige Rodung und Vernichtung des ober- und unterirdischen

Obstgehölzes.

Die Krankheit wurde Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals in Europa beschrieben, wobei die

Geschwindigkeit der Ausbreitung ab  1950 deutlich zugenommen hat. Derzeit sind in Europa

geschätzte 100 Millionen Bäume von PPV befallen. 1999 wurde Sharka auch erstmals in den USA

und     Canada     beobachtet,     von     den     zuständigen     Behörden     wurden     entsprechende

Quarantänemaßnahmen ergriffen

(www.aphis.usda.gov/ppq/emergencyprograms/plumpox/index.html

bzw. http://www.gov.on.ca/OMAFRA/english/crops/hort/sharka/sharka.htm).

Ad 21. bis 22.:

Vergleichbare internationale Forschungsprojekte mit transgenen Marillenbäumen oder mit ähnlich

umfassender Begleitforschung zu transgenen Obstbäumen sind nicht bekannt.

Mit transgenen PPV-resistenten Pflaumen beschäftigen sich international einige Arbeitsgruppen,

insbesondere wären zu erwähnen:


-    Korte, A. M.; Maiss, E.; Casper, R. (1994). Agrobacterium-mediated gene transfer äs a tool for
the induction of resistance against plum pox virus (PPV) in plum (Prunus domestica L.). Acta
Hortic. (359): p. 164-168.

-    Ravelonandro Gonzalves und et al. (USA und Frankreich)
(www.ars.usda.gov/is/AR/archive/sep01/gene0901.pdf)

Scorza R. Ravelonandro-M. Callahan-A-M. Cordts JM. MF. Dunez J. Gonzalves D. (1994).
Transgenic plums (Prunus domestica L.) express the plum pox virus coat protein gene. Plant-
Cell-Reports. 14:18-22

-    Ravelonandro M., Briard P. & Scorza R.(2001). Significant resistance of transgenic plums
against the four serotypes of plum pox potyvirus, Acta Hortic. 550: 550:431-435

-    Lis E., Michalczuk L., Malinowski T. 2000. Transformation of Prunus domestica plants with
the coat protein gene for resistance against PPV. Abstract Symposium der Poln. Sektion der
IAPTC & B. Session 3
(www.biotech.univ.gda.pl/imprezy/IAPTC/index.html)

-    Llácer, G. and Cambra, M. (1998) Thirteen Years of Sharka Disease in Valencia, Spain. Acta
Hort. 472:379-384.

Ad 23. und 24.:

Folgende Forschungsprojekte wurden bzw. werden durchgeführt:

"Hüllprotein-vermittelte Virusresistenz bei Pflanzen, I und II"

Auftragnehmer:           Institut für angewandte Mikrobiologie
Laufzeit:                     (1991-1993, 1993-1995)

Dieses Projekt war Teil des EG-Projekts "Detection du Virus de la Sharka et lutte genetique contre
la maladie chez les Prunus". Im Rahmen dieses Projekts wurde mit biotechnologischen Methoden
eine Züchtungsstrategie gegen Sharka bei Steinobst entwickelt. Die Verwendung virusspezifischer
Sequenzen, die mittels Agrobacterium in das Pflanzengenom transferiert werden, erlaubt es, einen
Schutz gegen nachfolgende Virusinfektion zu erzielen. Dies konnte in krautigen Modellpflanzen
sowohl mit dem Hüllproteingen, als auch mit anderen Sequenzen des viralen Genoms gezeigt
werden. Der Transfer des Hüllproteingens von PPV ist auch in holzige Pflanzen (Marille und
Pflaume) gelungen.


"In-vitro Kultivierung von Obstgehölzen, Vermehrung virusfreier Edelsorten,
Virusfreimachung, Züchtung neuer Sorten"

Auftragnehmer:           Institut für angewandte Mikrobiologie
Laufzeit:                      1992-1997

In   diesem  Projekt   wurden   hauptsächlich   die   nicht-gentechnischen   Methoden   der   In-vitro

Kultivierung und Virusfreimachung mittels Thermotherapie und Meristempräparation angewendet.

Die Arbeiten mit transgenen Pflanzen in diesem Projekt brachten folgende Ergebnisse:

Modelle der viralen Resistenzzüchtung

"Cross Protection" wurde zum ersten Mal 1929 von McKinney als ein Phänomen beschrieben, das

in   seiner   einfachsten   Form   als   Schutz   einer   Pflanze   gegen   einen   Pathogenbefall   durch

vorangegangene Inokulation der Pflanze mit einem anderen Pathogen (Resistenz gegen virulente

Stämme durch Infektion mit einem milden Stamm) definiert werden kann.

Hamilton schlug 1980 als einer der ersten vor, dass die Expression von virusspezifischen Sequenzen

in transgenen Pflanzen einen möglichen Schutz dieser Pflanzen gegen Virusinfektionen bewirken

könnte.  Die besten Erfolge bei der molekularen Resistenzzüchtung wurden bisher durch die

Integration des Hüllproteingens in das pflanzliche Genom erzielt.  Seit  1986 sind Hüllprotein-

vermittelte Resistenzen gegen viele verschiedene Pflanzenvirusgruppen berichtet worden.

Die Strategie der Hüllprotein-vermittelten Resistenz umfasst folgende Arbeitsschritte:

a)   Identifizierung des Hüllproteingens

b)  Vektorkonstruktion

c)   Transformation und Regeneration

d)   Selektion und Identifikation der Transformanten

e)   "Challenge Infection"

Auf Grund ihrer Empfindlichkeit und hohen Virusakkumulation sind Nicotiana benthamiana und
Nicotiana clevelandii ideale Modellpflanzen, um die Hüllprotein-vermittelte Resistenz zu beweisen.
Tatsächlich wiesen die krautigen Modellpflanzen einen deutlichen Schutz bei Infektionsversuchen
auf.

Die Schwierigkeit für die Transformation von holzigen Pflanzen liegt gerade in der Regeneration.
Durch den höheren Grad an Differenzierung der mehrjährigen Gewebe ist es wesentlich
schwieriger, sie den Dedifferenzierungs- und erneuten Differenzierungsprozess durchlaufen zu
lassen. Nach langen Versuchen mit verschiedenen Explantaten und Methoden, wurde versucht, in
der Entwicklung von zygotischen Embryonen herauszufinden, in welchem Zeitraum die
Cotyledonen zu einer ausreichenden Neubildung von Pflanzen angeregt werden können. Somit
waren die Bedingungen für einen Gentransfer geschaffen.


Marillen und Zwetschken wurde nicht nur mit einem Markergen, sondern mit dem
PPV-Hüllproteingen transformiert. Nach 7 monatiger Selektion konnten mehrere Marillen- und
Zwetschkensprosse isoliert werden, die das Hüllproteingen enthalten (Laimer da Cämara Machado
et al. 1992).

Ergebnisse mit der Hüllprotein-vermittelten Resistenz in Marillen

"Challenge"-Infektionsversuche wurden parallel in vivo und in vitro durchgeführt. Einerseits wurde

ein möglichst naturnahes System der Virustransmission simuliert (die Veredelung von infiziertem

Material trägt ja vor allem zur Ausbreitung der Virose bei): die Veredelung der transgenen Zweige

auf eine PPV-infizierte 2-jährige getopfte Unterlage im Glashaus. Andererseits wurde versucht,

möglichst genaue molekulare Daten zu erhalten: die Veredelung in vitro von transgenen Sprossen

auf PPV-infizierte Sprosse,  die  somit die Unterlagenfunktion übernahmen,  ließen durch  den

geringen Grad an Verholzung eine rasche Virusverbreitung erwarten.

In beiden Fällen wurden virusfreie Sprossabschnitte bzw. Zweige als Kontrolle verwendet, um die

tatsächliche "Langstrecken-Ausbreitung" innerhalb der Pflanzen zu erfassen. Als Nachweismethode

wurde die neue "Immuno-printing-Methode" verwendet, die es erlaubt, einzelne Viruspartikeln im

Abdrucksaft einzelner Sprosse auf Nitrozellulose- oder Nylonmembranen zu erfassen (Knapp et al.

1995).

Bei keiner der in vivo Veredlungen konnten auf den transgenen Reisern Virussymptome entdeckt

werden. Auch mittels ELISA war trotz wiederholter Untersuchungen keine Virusdetektion möglich,

während die infizierten Unterlagen sowohl Symptome aufwiesen, als auch im ELISA positiv

reagierten (da Cämara Machado et al. 1995).

Auch die Ergebnisse der in vitro-Veredlungsexperimente scheinen in diese Richtung zu weisen: die

Viruspartikeln können zwar bis zur Veredlungsstelle, aber nicht mehr im transgenen Gewebe

nachgewiesen werden (da Cämara Machado et al. 1995).

Literatur:

•    da Câmara Machado A. 1995. Regeneration and Transformation Systems in Prunus. Ph.D.
Thesis. Univ. of Agricultural Sciences, Vienna, Austria. 126pg.

•    da Cämara Machado A., Knapp E., Pühringer H., Hanzer V., Weiss H., Wang Q., Katinger H.
and Laimer da Cämara M. 1995. Progress in pathogen mediated-resistance breeding against
Plum Pox Virus. Acta Hort. 386: 318-326.

•    Dalheimer B. 1997. Green Fluorescent Protein (GFP) als Reportergen zur Untersuchung von
Zelldifferenzierungsvorgängen in Prunus. Diplomarbeit, Univ. für Bodenkultur Wien.

•    Glatz M. 1995. Regeneration und Transformation von Prunus domestica. Diplomarbeit, Univ.
für Bodenkultur, Wien


•    Knapp E. 1995. Localization of fruit tree viruses by immuno-tissue printing in infected shoots
of Malus and Prunus sp. J. Virol. Meth. 157-173.

•    Laimer da Câmara Machado M., da Cämara Machado A., Hanzer V., Weiß H., Regner F.,
Steinkellner H., Mattanovich D., Plail R., Knapp E., Kalthoff B., Katinger H. 1992.
Regeneration of transgenic plants of Prunus armeniaca containing the coat protein gene of Plum
Pox Virus. Plant Cell Reports 11(1): 25-29.

“Prüfung und Gesunderhaltung von virusbefreiten neuen und älteren Obstsorten sowie
Beobachtung und Testung resistenter Neuzüchtungen (transgene Pflanzen) auf geschützter
Fläche (Saranhaus)"

Auftragnehmer:         Institut für Obst- und Gartenbau
Laufzeit:                      1993-2001

Im Rahmen dieses Projekts wurde u.a. das Saranhaus errichtet und zur Aufstellung virusbefreiter

und transgener Pflanzen verwendet.

Ergebnisse:

Die Planung und die Bauarbeiten für das  Saranhaus wurden  im Frühjahr 1995  weitgehend

abgeschlossen. In der Folge wurden noch die notwendigen Installationsarbeiten für Strom und

Wasser im inneren Bereich des Saranhauses durchgeführt und im Herbst 1995 schließlich eine

Tropfbewässerung   eingerichtet.   Die   beiden   Schleusen   des   Saranhauses   wurden   zusätzlich

überdacht.

Folgende Sorten wurden im Saranhaus aufgestellt:

Steinobst: Bluefree, Dixired, GF 677, Harcot , Hauszwetschke, Luizet, Myrobalan, Orangered,

President, Prunus dasicarpa, Prunus mahaleb, Red Haven, Rubira, Stanley;

Kernobst:  Baumann Reinette,  Champagner Reinette,  Gala Royal,   Großer Bohnapfel  Golden

Delicious, Ilzer Rosenapfel, Jonica, Jonagored, Jonagold, Kronprinz Rudolf, Maschanzker, Mac

Intosh, Roter Boskoop, Roter Trierscher Weinapfel, Welschbrunner, die Indikatorsorten GMAL,

Lord Lambourne, Russischer Sämling, Virginia Crab und die Unterlagen M 7, M 9, M 25, M 26,

MM 106.

Transgene Pflanzen wurden im Juni 2000 im Saranhaus aufgestellt.

Ad 25. und 26.:

Die Öffentlichkeit wurde von mir bereits vor der Vergabe der Aufträge über die Forschungsprojekte
zu transgenem Steinobst informiert. Weitere Informationen in einer auch dem nicht fachkundigen
Laien verständlichen Form sind durch die Universität für Bodenkultur selbst erfolgt.


Dazu wurden Informationsbroschüren an einen weiten Empfängerkreis versendet, einschließlich die
Abgeordneten zum Nationalrat, die Mitglieder der Bundesregierung, an Landesregierungen und
Universitäten. Darüber hinaus stellt die Universität für Bodenkultur diesbezügliche Informationen
auf Deutsch und Englisch auch im Internet
(www.boku.ac.at/sicherheitsforschung) zur Verfugung.

Ad 27.:

Ja, es werden auch mögliche, negative Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen (z.B. Nützlinge)
untersucht, wobei hinzugefügt werden muss, dass die transgenen Pflanzen ausschließlich zu
wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Ad 28.:

Um sicherzustellen, dass diese Sicherheitsforschungsprojekte höchste wissenschaftliche Standards
erfüllen, wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften eine unabhängige
Begleitkommission eingerichtet, die den Fortschritt der Forschungsarbeiten wissenschaftlich
begleitet und evaluiert. Darüber hinaus unterliegen alle Arbeiten mit GVO im geschlossenen
System den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes (BGB1. Nr. 510/1995 idF BGBl.
I Nr. 98/2001),
der Verordnung über die Sicherheit bei Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in
geschlossenen Systemen (BGB1. Nr. 116/1996), bzw. im Falle eines Freisetzungsantrages der
Freisetzungsverordnung (BGB1. Nr. 49/1997) und der Anhörungsverordnung (BGBl.
II Nr.61/1997
idF BGBl. II Nr. 164/1998). Eine Freisetzungsgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn
gewährleistet ist, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen
Vorkehrungen getroffen sind und deshalb nachteilige Folgen für die Sicherheit nicht zu erwarten
sind.

Ad 29.:

Die Beurteilung, ob von gentechnisch veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit ausgehen,
hat gemäß Gentechnikgesetz nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Für eine
zuverlässige Beurteilung ist es daher erforderlich, auch experimentell belegte Erkenntnisse aus
möglichst umfassender Risiko- und Sicherheitsforschung zu gewinnen. Die gegenständlichen
Sicherheitsforschungsprojekte der Universität für Bodenkultur sind ausdrücklich unabhängig von
Industrie-Interessen und bilden einen unverzichtbaren Beitrag zur aktuellen Grundlagen- und
Sicherheitsforschung in der Pflanzengentechnik.


Ad 30.:

•    "Biologische und pomologische Untersuchungen bei der stufenweisen Überführung von
transgenen Obstbäumen (Marille und Zierkirsche) in das Saranhaus und ins Freiland"

Kurztitel:                      "Untersuchungen an transgenen Obstgehölzen"

Auftragnehmer:           Institut für Obst- und Gartenbau

Auftragssumme:         € 71.268,80 (ATS 980.680,--)

Ziel:   Die  obstbaulichen  (pomologischen)  Eigenschaften  und   das   vegetative  und   generative

Verhalten  der  Obstbäume  werden  geprüft,   d.h.   Reaktionen  beim  Veredeln,   das  Blüh-  und

Wachstumsverhalten. Weiters soll die Kreuzbarkeit zwischen verwandten Steinobstarten ermittelt

werden.

Ein Zwischenbericht wurde mit November 2001 gelegt.

•    "Interaktionen     zwischen     transgenen     /     nicht-transgenen      Prunus-Arten      und
phytopathogenen Krankheitserregern, Blattläusen, sowie Blattlausantagonisten"

Kurztitel:                      "Transgene Obstbäume - phytomedizinische Aspekte"

Auftragnehmer:           Institut für Pflanzenschutz

Auftragssumme:         € 211.636,37 (ATS 2,912.180,--)

Ziel:  Es soll geprüft werden,  ob  die transgenen Bäume  Veränderungen  in der Anfälligkeit

gegenüber bakteriellen oder pilzlichen Krankheitserregern zeigen, und ob direkte oder indirekte

Auswirkungen auf Blattlausarten und auf Blattlausantagonisten (z.B. Marienkäfer) auftreten.

Ein Zwischenbericht wurde mit November 2001 gelegt.

•    "Auswirkungen  transgener  Marillen  auf Blattinhaltsstoffe  und   in  Folge   auf Nicht-
Zielorganismen"

Kurztitel:                      "Transgene Marillen - Nicht-Zielorganismen"

Auftragnehmer:           Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz

Auftragssumme.         € 91.943,49 (ATS 1,265.170,-)

Ziel: Es soll geprüft werden, ob die transgenen Bäume direkte oder indirekte Auswirkungen auf

blattfressende Insekten haben, bzw. ob solche Effekte in der tierischen Nahrungskette auftreten.

Dazu wird die Nahrungskette (transgene Wirtspflanzen > Pflanzenfresser >  endoparasitische

Schlupfwespe) untersucht. Weiters soll die Krankheitsanfälligkeit der Pflanzenfresser beobachtet

werden.

Ein Zwischenbericht wurde mit November 2001 gelegt.


•    “Untersuchungen über die Verbreitung des Scharka-Virus (PPV) und von Phytoplasmen
bei Marille und anderen Steinobstarten im Jahre 2001 in Österreich"

Auftragnehmer:           Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme:         €61.968,12
Laufzeit:                     2001-2002

Ziel: Es sollen das Ausmaß des Auftretens und der Schäden durch das Sharka-Virus und
Phytoplasmen, sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung des Sharka-Virus und Erkrankungen
durch Phytoplasmen untersucht werden. Weiters wird eine ökologische Bewertung dieser
Maßnahmen vorgenommen und das Gefährdungspotenzial des Scharka-Virus und der Krankheiten
durch Phytoplasmen für den Obstbau in Österreich werden untersucht.
Ein Zwischenbericht wurde mit November 2001 gelegt.

Ad 31. und 32.:

Die folgenden vom BMBWK finanzierten Forschungsprojekte wurden bereits im Jahr 2001

beendet.

•    "Funktionelle Expression der Proteinkinase SIMKK in Petersilienzellen zur Induktion

von Salztoleranz"

Auftragsnehmer:                     Österr. Forschungszentrum Seibersdorf
Auftragsumme:                      € 24.717,12
Laufzeit:                                 2001

•    "Charakterisierung der Promoteraktivität von somatischen und im Pollen aktivierten
Betvl Promoter Isoformen mittels Reportergenen in transgenem Tabak"

Auftragsnehmer:                     Österr. Forschungszentrum Seibersdorf
Auftragsumme:                      € 23.423,98
Laufzeit:                                 2001

•    "Directed  Selection  of Defective  Movement  Proteins  Mediating  Viral  Resistance  in
Transgenic Plants"

Auftragsnehmer:                     Österr. Forschungszentrum Seibersdorf
Auftragsumme:                      € 18.490,08
Laufzeit:                                 2001


•    "Characterization of Kinases involved in the Regulation of Splicing in Plants"

Auftragsnehmer:                     Österr. Forschungszentrum Seibersdorf
Auftragsumme:                      €25.244,51
Laufzeit:                                 2001

•    "Doubled haploid breeding"

Auftragsnehmer:                     Institut für Mikrobiologie und Genetik, Univ. Wien
Auftragsumme:                      € 10.028,85
Laufzeit:                                 1999 - 2001

•    "Verwendung eines Spleißfaktors als Modulator der Genexpression in Pflanzen"

Auftragsnehmer.                     Institut für Biochemie, Univ. Wien
Auftragsumme:                      €82.120,30
Laufzeit:                                 1999-2001