3530/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2002

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Eder und GenossInnen haben am
27.02.2002 unter der Nr. 3530/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “alarmierender Zustände im Donauschifffahrtsverkehr" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Abgrenzung der Aufgaben der Schifffahrtspolizeiorgane von denjenigen der
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ergibt sich zunächst aus § 38 Abs. l
- 3 Schifffahrtsgesetz. Darin sind die Überwachung der die Schifffahrt betreffen-
den Verwaltungsvorschriften einschließlich jener Verpflichtungen, die sich aus
bilateralen und multilateralen Übereinkommen ergeben, die Regelung der Schiff-
fahrt, insbesondere die Anbringung, Instandhaltung und Entfernung von Schiff-
fahrtszeichen, die Bezeichnung des Fahrwassers sowie die Errichtung und den
Betrieb von Schifffahrtssignalanlagen, Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge
und Anordnungsbefugnisse normiert. Die Vollziehung des Schifffahrtsgesetzes,
der Wasserstraßenverkehrsordnung, der Schifffahrtsanlagenverordnung und -
Zulassungsverordnung fällt in die Kompetenz des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technik.

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei-Donaudienst bzw. Motor-
bootstationen der Bundesgendarmerie) haben exekutive Befugnisse beispielsweise
nach dem FremdenG, dem Grenzkontrolle, dem WaffenG, dem SuchtmittelG,
dem SicherheitspolizeiG und der StPO. Diese Organe unterstehen dem Innen-
minister und haben keine schifffahrtspolizeiliche Zuständigkeit auf der Donau.

Zu Frage 2:

Die derzeitige Rechtslage regelt die Kompetenzen eindeutig (siehe Frage 1). Natür-
lich ist das Bundesministerium für Inneres bemüht, dort wo es notwendig und
sinnvoll erscheint, durch interministerielle Zusammenarbeit Effizienzsteigerun-
gen zu erwirken.


Zu Frage 3;

Hier darf auf Frage l verwiesen werden.

Zu Frage 4:

Untersuchungen der Besatzungsmitglieder von Donauschiffen auf den Konsum
von Alkohol und Drogen können von Exekutivorganen nur im Rahmen von
Amtshandlungen im Dienste der Strafjustiz bzw. nach dem
Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt werden.

Ermächtigten Organen der Schifffahrtspolizei steht durch § 6 Abs. 2 Zi. 1 des
Schifffahrtsgesetzes die Möglichkeit von Atemalkoholuntersuchungen und
Drogentests zur Verfügung.

Zu Frage 5:

Nein.

Zu Frage 6:

Unfälle, welche sich zwischen 01.01.2000 und 28.02.2002 auf der Donau
ereignet haben und von Angehörigen der BPD Wien bearbeitet wurden:

31.01.2002 - StromKm 1931,200 - Kollision - 2 Bargen der MSS Linz (Kapitän

aus    Jugoslawien)    gegen    Brückenpfeiler    der    Nordbahnbrücke    und    der

Brigittenauer Brücke sowie gegen die Daubelfischerboote Nr. 59 und 60

29.12.2001 - StromKm   1928,500 - Kollision - MGSS Hainburg (Kapitän aus

Jugoslawien) samt Schubleichter Nr. PC-1703 gegen still liegendes Fahrgastschiff

Prinz-Eugen

06.11.2001   -  Höhe   Ostbahnbrücke  -  Kollision  -  Schubschiff Callisto   samt

Arbeitsboot Johanna gegen Ostbahnbrücke

02.10.2001 - Höhe Kraftwerk Freudenau - Kollision - Frachtschiff gegen Kanu

20.09.2001 - StromKm 1931,500 - Kollision - MGS Neckarland (Kapitän aus der

Ukraine) gegen Schulschiff Berta v. Suttner

16.09.2001 - StromKm 1931,500 - Kollision - unbekannter Schubverband gegen

Schulschiff Berta v. Suttner

21.02.2001 - StromKm 1929,700 - Kollision - Schubverband MSS Zvenigorod

(Kapitän und Steuermann aus der Ukraine) samt Tankbooten Nr. DTSG 16802

und DTSG 16810 gegen Daubelfischerboot Nr. 58

29.06.2000 - StromKm 1928,000 - Kollision - MSS Krems (Kapitän aus Ungarn)

samt zwei Schubleichtern Nr. SL-18027 und SL-18010 gegen Tankschiff Calpam

31.01.2000 - StromKm 1929,760 - Kollision - MSS Dnepropetrovsk (Kapitän aus

der    Ukraine)    samt    Warenbooten    Nr.    DS    1825    und    RS    89353    gegen

Daubelfischerboot

Zuständigkeitsbereich des GÜP Hainburg;

21.O1.2OOO - Schubverband Carrera 4, Flagge Malta, mit ausländischer
Besatzung bei Strkm 1877 auf Grund gelaufen.

21.04.2000 - Sturz eines Kindes bei Strkm 1883,6 in die Donau, Behandlung im
Krankenhaus Hainburg/D - Gerichtsanzeige.


09.08.2000 - Bulgarisches Fahrgastschiff “Delta Star", Havarie bei Strkm 1880,4

16.08.2000 -   Zusammenstoß der Schiffe - slowak MS “Nosice" und des ung MS

“Harta" bei Strkm 1909,5 auf beiden Schiffen ausländische Besatzungen.

16.09.2000 - Bulgarisches Fahrgastschiff “Sofia", Haverie bei Strkm 1886,5

mit ausländischer Besatzung.

16.01.2000 -  Havarie des deutschen TMS “Maintank"  bei  Strkm   1879,8  mit

ausländische Besatzung.

28.01.2001 - TMS “Excalibur" mit TSL “Excalibur II" bei Strkm 1910 auf Grund

gelaufen - ausländische Besatzung.

06.03.2001 - Slowakischer Schubverband “Nosice" bei Strkm  1892 auf Grund

gelaufen - ausländische Besatzung.

21.11.2001  -    Niederländisches MS “Vanuden" bei Strkm   1887,8 auf Grund

gelaufen - ausländische Besatzung.

02.12.2001 -Havarie des ungarischen TMS “Franz LISZT" mit einem TWB 1129 -

ausländische Besatzung.

14.12.2001 -   Arbeitsunfall bei Bühnen-Bauarbeiten bei Strkm 1889,1. Der mit

Steinen        beladene        Schubleichter        “Traudi"        kenterte,        wobei        drei

Besatzungsmitglieder des deutschen Schubschiffes “Carrera 3" der Fa Reinhold

Meister verletzt, in das Krankenhaus Hainburg/D eingeliefert und dort ambulant

behandelt wurden.

12.01.2002 - Das österreichische MS “Partenstein" bei Strkm 1897 auf Grund

gelaufen - ausländische Besatzung.

Zuständigkeitsbereich der Motorbootstation Stockerau:

19.09.2001 - Kollision zwischen einem privaten Ruderboot und der Rollfähre
Korneuburg- Klosterneuburg (Strom-km: 1941) wodurch das Ruderboot kenterte
und durch den Zusammenstoß beschädigt wurde.

Zuständigkeitsbereich der Motorbootstation Mautern:

16.4.2001 - Schiffshavarie mit Ölverschmutzung bei Stromkilometer 2027,500
(Höhe Aggsbach/Dorf), Motorschiff “TAURUS" mit 3 Tankschubleichtern und
Motortankschiff “Eiltank 25", Besatzung: Donautankschifffahrtsges.m.b.H.
5.8.2001  - Pkw fuhr bei Stromkilometer 2003,300 (Höhe Krems/Stein) in die
Donau, Fahrzeugbergung veranlasst.

18.4.2000  -  Sportboot mit  5  Personen  an  Bord  bei  Stromkilometer  2015,00
gekentert (Höhe Weißenkirchen), Besatzung unverletzt geborgen.
30.5.1999   - Schiffshavarie mit Ölverschmutzung bei Stromkilometer 2027,200
(Höhe Aggstein), Motortankschiff “MARIANNE".

Zuständigkeitsbereich der Motorbootstation Engelhartszell:

Februar 2001 - Untergang eines im Winterhafen in Kasten, Bez Schärding,
verwahrten Motorbootes (D) durch technischen Defekt - Bericht an BH
Schärding.


Zuständigkeitsbereich der Motorbootstation des GP Grein;

August 2000 - Havarie des Schubverbandes JA VORINA (RO) im Strudenkanal,
keine Verletzten - Erhebungen durch Schifffahrtspolizei - Gendarmerie führte die
Anhaltung der nachkommenden Schiffe und Maßnahmen iS des SPG durch.

Juni 2001- Havarie des Motorschiffes Linz DDSG Cargo, Regensburg, im
Hößgang - Schiff sank und konnte erst im Februar 2002 geborgen werden.
Maßnahmen iS d SPG, Erhebungen durch Schifffahrtspolizei u GP Ardagger (NÖ).

Juli 2001-  Bootsbergung (Katamaran) bei Strkm 2090 wegen eines
Motorschadens - Bergung,  Absicherung und Begleitung bis zur Schleuse Wallsee
durch die Gendarmerie.

Zu Frage 7:

Die Anzahl der Anzeigen nach dem FremdenG  1997, die im Bereich Wien von

Beamten des Donaudienstes im Zuge von Amtshandlungen zu Wasser und an

Land erstatten wurden, schlüsselt sich wie folgt auf:

2002                   44 (Jan. und Feb.)

2001                       284

2000                           51

1999                          35

1998                          26

Für die Jahre davor (FremdenG 1992) liegen keine lückenlosen Statistiken vor.

Die   Bundespolizeidirektion   Linz  führt  keine   separate   Statistik  in   Bezug  auf

fremdenpolizeiliche Amtshandlungen zu Wasser.

Die Motorbootstationen der Bundesgendarmerie sind organisatorisch nicht als
eigene Dienststellen sondern als Sonderdienst im Rahmen von Gendarmerie- bzw
Grenzüberwachungsposten eingerichtet. Daher werden keine gesonderten
Statistiken für den Stromdienst geführt.

Zu Frage 8a:

Die Organe der BPD Wien sind für den im Gebiet des Landes Wien befindlichen
Abschnitt der Donau mit den unter Frage l angeführten Kontrollaufgaben
betraut.

Die Organe der BPD Linz sind am rechten Donauufer vom Stromkilometer
2122,00 (Stadtgrenze unterhalb der Traunmündung) stromaufwärts bis zum
Stromkilometer 2138,15 (Stadtgrenze bei der Anschlußmauer); am linken
Donauufer vom Stromkilometer 2132,25 (ehem. Petroleumhafen bzw.
Haselbacheinmündung) bis Stromkilometer 2138,50 (Stadtgrenze Puchenau) mit
den unter Frage l angeführten Kontrollaufgaben betraut.


Die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Motorbootstationen sind wie folgt
geregelt:

Motorbootstation

 

von

 

bis                     

 

GÜP Hainburg an der Donau

 

Str-km 1873 Staatsgrenze
Slowakei

 

Str-km 1912 Stadtgrenze Wien

 

G P Stockerau

 

Str-km 1937,250 Stadtgrenze
Wien

 

Str-km 1980,000 Höhe
Altenwörth

 

GP Mautern

 

Str-km 1980,00

 

Str-km 2060.00 Schleuse
Ybbs/Persenbeug

 

Grein

 

Str-km 2060

 

Str-km 2132, Stadtgrenze Linz

 

Mauthausen

 

Str-km 2060

 

Str-km 2132, Stadtgrenze Linz

 

Aschach/Donau

 

Str-km 2140, Stadtgrenze Linz

 

Str-km 2223, Staatsgrenze zu
Deutschland

 

Engelhartszell

 

Str-km 2140, Stadtgrenze Linz

 

Str-km 2223, Staatsgrenze zu
Deutschland

 

Zu Frage 8b.)

In Wien sind fünfzig Sicherheitswachebeamte und acht Kriminalbeamte unter
anderem mit Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Donauschifffahrt
(Grenzkontrolle, Fremdenwesen usw.) betraut.

Die BPD Linz verfügt über 35 ausgebildete Schiffsführer im
Sicherheitswachedienst, die den Wachzimmern der Innenstadt zugeteilt sind. Bei
Anfall einer Amtshandlung im örtlichen Wirkungsbereich der Wasserstraße
Donau wird ein Polizeimotorboot entsandt.

Mit den unter Frage 8 a) angeführten Aufgaben sind im Bereich der
Bundesgendarmerie insgesamt 67 ausgebildete Bedienstete betraut, die sich nach
folgender Tabelle auf die einzelnen Dienststellen aufschlüsseln:

 

 

MBSt
Hainburg

 

MBSt
Stockerau

 

MBSt
Mautern

 

MBSt
Grein

 

MBSt
Mauthausen

 

MBSt
Aschach

 

MBSt Engel-
hartszell

 

Beamte

 

11

 

4

 

8

 

16

 

11

 

10

 

7

 

Zu Frage 8c.)

Die Beamten des Donaudienstes werden bei Bedarf auch für andere Tätigkeiten
eingesetzt.

Zu Frage 8d.)

Im wesentlichen können die Aufgaben mit dem derzeitig zur Verfügung stehenden
Exekutivpersonal insbesondere im Sinne des FremdenG erfüllt werden.


Zu Frage 9:

 

Weder die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Binnenschifffahrt noch die
Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes fallen in den Ressortbereich
des Innenministers.