3530/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2002
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Parnigoni, Eder und GenossInnen haben am
27.02.2002 unter der Nr.
3530/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “alarmierender
Zustände im Donauschifffahrtsverkehr" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Abgrenzung der Aufgaben der Schifffahrtspolizeiorgane von denjenigen der
Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes ergibt sich zunächst aus § 38 Abs. l
- 3 Schifffahrtsgesetz. Darin sind die Überwachung der die
Schifffahrt betreffen-
den Verwaltungsvorschriften einschließlich jener Verpflichtungen, die
sich aus
bilateralen und multilateralen
Übereinkommen ergeben, die Regelung der Schiff-
fahrt, insbesondere die Anbringung, Instandhaltung und Entfernung von
Schiff-
fahrtszeichen, die Bezeichnung des Fahrwassers sowie die Errichtung und den
Betrieb von Schifffahrtssignalanlagen, Hilfeleistung für beschädigte
Fahrzeuge
und Anordnungsbefugnisse normiert. Die Vollziehung des Schifffahrtsgesetzes,
der Wasserstraßenverkehrsordnung, der
Schifffahrtsanlagenverordnung und -
Zulassungsverordnung fällt in
die Kompetenz des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technik.
Die Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes (Polizei-Donaudienst bzw. Motor-
bootstationen
der Bundesgendarmerie) haben exekutive Befugnisse beispielsweise
nach dem FremdenG, dem
Grenzkontrolle, dem WaffenG, dem SuchtmittelG,
dem SicherheitspolizeiG und der StPO. Diese Organe unterstehen dem Innen-
minister und haben keine
schifffahrtspolizeiliche Zuständigkeit auf der Donau.
Zu Frage 2:
Die derzeitige Rechtslage regelt die
Kompetenzen eindeutig (siehe Frage 1). Natür-
lich ist das
Bundesministerium für Inneres bemüht, dort wo es notwendig und
sinnvoll erscheint, durch interministerielle Zusammenarbeit Effizienzsteigerun-
gen zu erwirken.
Zu Frage 3;
Hier darf auf Frage l verwiesen werden.
Zu Frage 4:
Untersuchungen der Besatzungsmitglieder von Donauschiffen
auf den Konsum
von Alkohol und Drogen können von
Exekutivorganen nur im Rahmen von
Amtshandlungen im Dienste der Strafjustiz bzw. nach dem
Sicherheitspolizeigesetz
durchgeführt werden.
Ermächtigten Organen der Schifffahrtspolizei steht
durch § 6 Abs. 2 Zi. 1 des
Schifffahrtsgesetzes die Möglichkeit
von Atemalkoholuntersuchungen und
Drogentests zur Verfügung.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Unfälle, welche sich zwischen
01.01.2000 und 28.02.2002 auf der Donau
ereignet
haben und von Angehörigen der BPD Wien bearbeitet wurden:
31.01.2002 - StromKm 1931,200 - Kollision - 2 Bargen der MSS Linz (Kapitän
aus Jugoslawien) gegen Brückenpfeiler der Nordbahnbrücke und der
Brigittenauer Brücke sowie gegen die Daubelfischerboote Nr. 59 und 60
29.12.2001 - StromKm 1928,500 - Kollision - MGSS Hainburg (Kapitän aus
Jugoslawien) samt Schubleichter Nr. PC-1703 gegen still liegendes Fahrgastschiff
Prinz-Eugen
06.11.2001 - Höhe Ostbahnbrücke - Kollision - Schubschiff Callisto samt
Arbeitsboot Johanna gegen Ostbahnbrücke
02.10.2001 - Höhe Kraftwerk Freudenau - Kollision - Frachtschiff gegen Kanu
20.09.2001 - StromKm 1931,500 - Kollision - MGS Neckarland (Kapitän aus der
Ukraine) gegen Schulschiff Berta v. Suttner
16.09.2001 - StromKm 1931,500 - Kollision - unbekannter Schubverband gegen
Schulschiff Berta v. Suttner
21.02.2001 - StromKm 1929,700 - Kollision - Schubverband MSS Zvenigorod
(Kapitän und Steuermann aus der Ukraine) samt Tankbooten Nr. DTSG 16802
und DTSG 16810 gegen Daubelfischerboot Nr. 58
29.06.2000 - StromKm 1928,000 - Kollision - MSS Krems (Kapitän aus Ungarn)
samt zwei Schubleichtern Nr. SL-18027 und SL-18010 gegen Tankschiff Calpam
31.01.2000 - StromKm 1929,760 - Kollision - MSS Dnepropetrovsk (Kapitän aus
der Ukraine) samt Warenbooten Nr. DS 1825 und RS 89353 gegen
Daubelfischerboot
Zuständigkeitsbereich des GÜP Hainburg;
21.O1.2OOO - Schubverband
Carrera 4, Flagge Malta, mit ausländischer
Besatzung
bei Strkm 1877 auf Grund gelaufen.
21.04.2000 -
Sturz eines Kindes bei Strkm 1883,6 in die Donau, Behandlung im
Krankenhaus Hainburg/D - Gerichtsanzeige.
09.08.2000 - Bulgarisches Fahrgastschiff “Delta Star", Havarie bei Strkm 1880,4
16.08.2000 - Zusammenstoß der Schiffe - slowak MS “Nosice" und des ung MS
“Harta" bei Strkm 1909,5 auf beiden Schiffen ausländische Besatzungen.
16.09.2000 - Bulgarisches Fahrgastschiff “Sofia", Haverie bei Strkm 1886,5
mit ausländischer Besatzung.
16.01.2000 - Havarie des deutschen TMS “Maintank" bei Strkm 1879,8 mit
ausländische Besatzung.
28.01.2001 - TMS “Excalibur" mit TSL “Excalibur II" bei Strkm 1910 auf Grund
gelaufen - ausländische Besatzung.
06.03.2001 - Slowakischer Schubverband “Nosice" bei Strkm 1892 auf Grund
gelaufen - ausländische Besatzung.
21.11.2001 - Niederländisches MS “Vanuden" bei Strkm 1887,8 auf Grund
gelaufen - ausländische Besatzung.
02.12.2001 -Havarie des ungarischen TMS “Franz LISZT" mit einem TWB 1129 -
ausländische Besatzung.
14.12.2001 - Arbeitsunfall bei Bühnen-Bauarbeiten bei Strkm 1889,1. Der mit
Steinen beladene Schubleichter “Traudi" kenterte, wobei drei
Besatzungsmitglieder des deutschen Schubschiffes “Carrera 3" der Fa Reinhold
Meister verletzt, in das Krankenhaus Hainburg/D eingeliefert und dort ambulant
behandelt wurden.
12.01.2002 - Das österreichische MS “Partenstein" bei Strkm 1897 auf Grund
gelaufen - ausländische Besatzung.
Zuständigkeitsbereich der Motorbootstation Stockerau:
19.09.2001 - Kollision zwischen einem privaten Ruderboot und der
Rollfähre
Korneuburg- Klosterneuburg (Strom-km: 1941) wodurch das Ruderboot kenterte
und durch den Zusammenstoß beschädigt wurde.
Zuständigkeitsbereich der Motorbootstation Mautern:
16.4.2001 - Schiffshavarie mit Ölverschmutzung
bei Stromkilometer 2027,500
(Höhe Aggsbach/Dorf), Motorschiff
“TAURUS" mit 3 Tankschubleichtern und
Motortankschiff “Eiltank
25", Besatzung: Donautankschifffahrtsges.m.b.H.
5.8.2001 - Pkw fuhr bei Stromkilometer 2003,300 (Höhe
Krems/Stein) in die
Donau, Fahrzeugbergung veranlasst.
18.4.2000 - Sportboot
mit 5 Personen an Bord bei
Stromkilometer 2015,00
gekentert
(Höhe Weißenkirchen), Besatzung unverletzt geborgen.
30.5.1999 - Schiffshavarie mit Ölverschmutzung
bei Stromkilometer 2027,200
(Höhe Aggstein), Motortankschiff
“MARIANNE".
Zuständigkeitsbereich der Motorbootstation Engelhartszell:
Februar 2001 - Untergang eines im Winterhafen in
Kasten, Bez Schärding,
verwahrten Motorbootes (D) durch technischen
Defekt - Bericht an BH
Schärding.
Zuständigkeitsbereich der Motorbootstation des GP Grein;
August
2000 - Havarie des Schubverbandes JA VORINA (RO) im Strudenkanal,
keine Verletzten - Erhebungen
durch Schifffahrtspolizei - Gendarmerie führte die
Anhaltung der nachkommenden Schiffe und Maßnahmen iS des SPG durch.
Juni 2001- Havarie des
Motorschiffes Linz DDSG Cargo, Regensburg, im
Hößgang - Schiff sank und konnte erst im Februar 2002 geborgen
werden.
Maßnahmen iS d SPG, Erhebungen durch Schifffahrtspolizei u GP Ardagger
(NÖ).
Juli 2001- Bootsbergung
(Katamaran) bei Strkm 2090 wegen eines
Motorschadens - Bergung, Absicherung und Begleitung bis zur Schleuse
Wallsee
durch die Gendarmerie.
Zu Frage 7:
Die Anzahl der Anzeigen nach dem FremdenG 1997, die im Bereich Wien von
Beamten des Donaudienstes im Zuge von Amtshandlungen zu Wasser und an
Land erstatten wurden, schlüsselt sich wie folgt auf:
2002 44 (Jan. und Feb.)
2001 284
2000 51
1999 35
1998 26
Für die Jahre davor (FremdenG 1992) liegen keine lückenlosen Statistiken vor.
Die Bundespolizeidirektion Linz führt keine separate Statistik in Bezug auf
fremdenpolizeiliche Amtshandlungen zu Wasser.
Die Motorbootstationen der Bundesgendarmerie sind
organisatorisch nicht als
eigene Dienststellen sondern als Sonderdienst im Rahmen von Gendarmerie- bzw
Grenzüberwachungsposten eingerichtet.
Daher werden keine gesonderten
Statistiken für
den Stromdienst geführt.
Zu Frage 8a:
Die Organe der BPD Wien sind für den im Gebiet des
Landes Wien befindlichen
Abschnitt
der Donau mit den unter Frage l angeführten Kontrollaufgaben
betraut.
Die Organe der BPD Linz sind am
rechten Donauufer vom Stromkilometer
2122,00
(Stadtgrenze unterhalb der Traunmündung) stromaufwärts bis zum
Stromkilometer
2138,15 (Stadtgrenze bei der Anschlußmauer); am linken
Donauufer
vom Stromkilometer 2132,25 (ehem. Petroleumhafen bzw.
Haselbacheinmündung)
bis Stromkilometer 2138,50 (Stadtgrenze Puchenau) mit
den unter Frage l angeführten Kontrollaufgaben betraut.
Die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen
Motorbootstationen sind wie folgt
geregelt:
|
Motorbootstation
|
von
|
bis
|
|
GÜP Hainburg an der Donau
|
Str-km 1873 Staatsgrenze
|
Str-km 1912 Stadtgrenze Wien
|
|
G P Stockerau
|
Str-km 1937,250 Stadtgrenze
|
Str-km 1980,000 Höhe
|
|
GP Mautern
|
Str-km 1980,00
|
Str-km 2060.00 Schleuse
|
|
Grein
|
Str-km 2060
|
Str-km 2132, Stadtgrenze Linz
|
|
Mauthausen
|
Str-km 2060
|
Str-km 2132, Stadtgrenze Linz
|
|
Aschach/Donau
|
Str-km 2140, Stadtgrenze Linz
|
Str-km 2223, Staatsgrenze zu
|
|
Engelhartszell
|
Str-km 2140, Stadtgrenze Linz
|
Str-km 2223, Staatsgrenze zu
|
Zu Frage 8b.)
In Wien sind fünfzig Sicherheitswachebeamte und acht
Kriminalbeamte unter
anderem mit Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Donauschifffahrt
(Grenzkontrolle, Fremdenwesen usw.) betraut.
Die BPD Linz verfügt über
35 ausgebildete Schiffsführer im
Sicherheitswachedienst, die
den Wachzimmern der Innenstadt zugeteilt sind. Bei
Anfall einer Amtshandlung im örtlichen
Wirkungsbereich der Wasserstraße
Donau wird ein Polizeimotorboot
entsandt.
Mit den unter Frage 8 a) angeführten Aufgaben sind
im Bereich der
Bundesgendarmerie
insgesamt 67 ausgebildete Bedienstete betraut, die sich nach
folgender Tabelle auf die einzelnen Dienststellen aufschlüsseln:
|
|
MBSt
|
MBSt
|
MBSt
|
MBSt
|
MBSt
|
MBSt
|
MBSt Engel-
|
|
Beamte
|
11
|
4
|
8
|
16
|
11
|
10
|
7
|
Zu Frage 8c.)
Die Beamten des Donaudienstes werden bei
Bedarf auch für andere Tätigkeiten
eingesetzt.
Zu Frage 8d.)
Im wesentlichen können die Aufgaben
mit dem derzeitig zur Verfügung stehenden
Exekutivpersonal insbesondere im Sinne des FremdenG erfüllt werden.
Zu Frage 9:
Weder die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der
Binnenschifffahrt noch die
Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
fallen in den Ressortbereich
des Innenministers.