3535/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.04.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3508/J betreffend
Neubesetzung von Leitungsfunktionen in Bundesministerien seit 4. Februar 2000,
welche die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen am
27. Februar 2002 an mich richteten, ist einleitend grundsätzlich zu bemerken, dass
sich die Beantwortung der Fragen auf den Zeitraum April 2000 (Inkrafttreten der
BMG-Novelle) bis 1. März 2002 beziehen.

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Die Änderungen sind aus einem Vergleich der Geschäfts- und Personaleinteilung
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ersichtlich, welche bereits dem
Parlament zur parlamentarischen Anfrage Nr. 3405/J übermittelt wurden.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Folgende bestehende Organisationseinheiten der Zentralleitung des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Arbeit wurden besetzt, wobei die Anzahl der Bewerberinnen
in Klammer beigesetzt sind:

Abt. IV/4 (ehem. VIII/4)                             MR Walter Schandel (0)
Abt. I/2 (ehem. Hl/6)                                       MR Dipl.-lng. Rudolf Göller (0)


Arbeitsinspektorat 3                                Dipl.-lng. Werner Gura (1)

Arbeitsinspektorat 9                                Dipl.-lng. Bernd Novak (0)

Amt d. AMS Wien                                   Claudia Finster (4)

Amt d. AMS Steiermark                           Dr. Helfried Faschingbauer (0)

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Folgende neue nachgeordnete bzw. ausgegliederte Einrichtungen wurden geschaf-
fen:

Immobilienmanagementgesellschaft

des Bundes                                                           Mag. Christian Draxler

Amt der Immobilienmanagementgesellschaft

des Bundes                                                           Dipl.-lng. Gerhard Kuzmany

lAF-Service GmbH                                                 Dr. Horst Bednar

Amt der lAF-Service GmbH                                      Mag. Karl Panosch

Die Anzahl der Bewerberinnen kann seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit nicht angegeben werden, da für die Besetzung von diesen Leitungsfunk-
tionen die private Gesellschaft zuständig war.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Ein Mitarbeiter des Ministerbüros ist in der Gehaltsstufe A1/7 eingestuft.