3546/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.05.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3652/J-NR betref-
fend Verzögerung des Grenzabkommens mit Südböhmen, welche die Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 20. März 2002 an mich richteten,
stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Das Grenzgängerabkommen wurde von meinem tschechischen Amtskollegen
Dr. Spidla und mir anlässlich eines Treffens am 24. August 2001 in Wien unterzeich-
net.

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

Das Grenzgängerabkommen wurde nach der Unterzeichnung unverzüglich vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit rechtstechnisch für die parlamentari-
sche Genehmigung vorbereitet und gemeinsam mit dem am selben Tag unterzeich-
neten Praktikantenabkommen zuständigkeitshalber dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten zum weiteren Procedere zugeleitet. Am 19.9.2001 wur-
de dieses Abkommen dem Parlament zur Genehmigung gemäß Art. 50 B-VG zuge-
leitet und am 21.11.2001 dem Außenpolitischen Ausschuss zugewiesen.


Da die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erforderlichen Schritte für
ein rasches Inkrafttreten des Abkommens gesetzt wurden, kann nicht von einer Ver-
zögerung gesprochen werden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Bei den Verhandlungen mit Ungarn waren sich beide Seiten von Anfang an über die
Zielsetzung und Inhalte einig, während die Verhandlungen mit Tschechien längere
Zeit unterbrochen waren und erst nach einer grundsätzlichen Einigung über die In-
halte der bilateralen Zusammenarbeit fortgesetzt werden konnten.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Das Grenzgängerabkommen mit Ungarn wurde nach den Vorgaben des ent-
sprechenden Ministerratsbeschlusses vom österreichischen Botschafter am 26. März
1997 unterzeichnet. Im Ratifizierungsverfahren wurde das Abkommen am
11.12.1997 im Plenum des Nationalrates und am 17.12.1997 im Plenum des Bun-
desrates genehmigt.

Antwort zu Punkt 7 und 8 der Anfrage:

Gemäß Art. 52 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz und § 90 Geschäftsordnungsge-
setz 1975 ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung über alle
Gegenstände der Vollziehung zu befragen. Die gegenständliche Fragen betreffen
nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Nein.