3554/AB XXI. GP

Eingelangt am 03.05.2002
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am 7. März 2002 unter der Nr. 3583/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vorgehensweise der österreichischen UN-Botschaft in New York zum Fall eines unter Verdacht der Folter stehenden österreichischen Polizisten im Kosovo gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2:

Am 27. 2. durch einen Bericht der Außenstelle Pristina der ÖB Belgrad.

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Inneres hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten über den Vorfall am 27.2.02 informiert und in der Folge um Repatriierung gebeten.

Zu Frage 4:

Die Repatriierung erfolgte wegen Gefahr in Verzug aus schwerwiegenden medizinischen Gründen.

Zu Frage 5:

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten lagen Informationen über das Ergebnis von zwei medizinischen Untersuchungen vor.

Zu Fragen 6 bis 8:

Die österreichische Vertretung bei den Vereinten Nationen wurde durch einen Erlass des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten am 27. Februar informiert. Es bedurfte daher keiner Einberichtung dieser Information durch die Vertretung.

 

 


Zu Frage 9:

Excellency,                                                                           New York, 28 February 2002

l would like to bring to your personal attention the case of Mr. M. A., an Austrian
CIVPOL officer in Kosovo, the handling of which could seriously jeopardize the Austrian
participation not only in UNMIK but in peacekeeping operation in general.

Allegations of misconducts against Mr. A. have been raised. He has subsequently
been arrested and detained. The investigating prosecutor in Kosovo has now requested,
that his immunity be waived. A decision by the UN Legal Advisor is imminent. According to
information that the Austrian Federal Government has received the circumstances under
which Mr. A. has been arrested and detained as well as the allegations raised against
him give grave reasons to believe that Mr. A. may have been framed. Initial inquiries
raise serious questions about the role of several UN officials on the ground.

Due to the seriousness of the matter and the contradictory information l have been
formally instructed by the Austrian Federal Government to request the immediate
establishment of a UN inquiry commission with Austrian participation before any further
action is taken.

Moreover l have been instructed by the Austrian Federal Government to convey that
Austria will not accept, the waiving of immunity of Mr. A. without the report of such an
investigation be brought to the attention of the Austrian Federal Government for comment.

Please accept, Excellency, the assurances of my highest consideration.

Gerhard Pfanzelter
Ambassador

H.E.

Mr. Kofi Annan

Secretary-General of the United Nations

Room S-3800

United Nations Headquarters

 

Zu Frage 10:

Das Schreiben von Botschafter Pfanzelter wurde in der Nacht des 28. Februar an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übermittelt und lag am 1. März vor.


Zu Fragen 11 bis 14 und 17:

Das Missverständnis bestand in der auch von der Anfragestellerin verbreiteten und einigen Medien ungeprüft übernommenen tatsachenwidrigen Darstellung des Schreibens.
Im Gegensatz dazu bedurften weder die Vereinten Nationen noch die österreichische Vertretung bei den Vereinten Nationen einer Aufklärung.

Zu Fragen 15 und 18:

Die Position der österreichischen Bundesregierung zu künftigen friedenserhaltenden Einsätzen der UNO ist unverändert.

Zu Frage 16:

Die Untersuchungen werden in Österreich vom Bundesministerium für Inneres und den Justizbehörden, im Kosovo von den Vereinten Nationen geführt. Diese Frage betrifft daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.