3555/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.05.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit
In
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3605/J betreffend
Verhinderung von allgemeinen politischen Debatten im Plenum des Nationalrates
durch Erledigung von Berichten der Bundesregierung in den Ausschüssen -
Kosten-
aspekt dieser Berichte, welche die Abgeordneten Dr. Cap und Genossen am 12.
März 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Einleitend wird festgehalten, dass die in der Anfrage
erwähnten Berichte nicht nur
ein parlamentarische Auftrag ist, sondern auch als Information für Touristiker,
Inter-
essensvertretungen,
etc. sein soll.
Antwort zu Punkt 1. 3 und 5 der Anfrage:
zu a), b) und g)
An der Erstellung der jährlichen “Berichte
über die Lage der Tourismus- und Frei-
zeitwirtschaft" ist ein Großteil der Sektion in geringerem oder
höherem Ausmaß be-
schäftigt. Eine exakte Aufgliederung, welche Bedienstete in welchem
Ausmaß an der
Erstellung beteiligt waren und welche Personalkosten sich daraus ergeben, ist
nicht
möglich. Aus diesem
Grund ist auch eine Angabe über die Kosten pro Stück im Ver-
hältnis zwischen den Gesamtkosten zur Auflagenhöhe nicht machbar.
zu c)
An
der Erstellung des Berichtes waren auch das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wl-
FO), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH (ÖHT) und
die Bürges
Förderungsbank GesmbH beteiligt, wobei für die Erstellung des
WIFO-Beitrages im
Jahr 1998 € 21.801,85
(ATS 300.000,--), im Jahr 1999 € 18.168,21 (ATS 250.000,--)
und im Jahr 2000 €
18.894,94 (ATS 260.000,--) angefallen sind. Für die Beiträge der
ÖHT und der Bürges
fielen keine Kosten an. Die Leistungen wurden nicht ausge-
schrieben, da
gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz
1991 des Bundesministers
für Finanzen, ZI. 010101/2/II/1/91 bei Werkverträgen über
Gutachten, Projektverfassungen
und sonstige Einzelleistungen geistiger Art ein Zu-
sammenwirken mit dem BMF erst bei einem Entgelt über € 72.672,83
(ATS
1,000.000,--) erforderlich ist. Die Berichte sind als Gutachten zu
qualifizieren.
zu d)
Es werden jährlich etwa 1.000 Stück der Berichte
erstellt. Je nach Anfrage werden
diese auch nachgedruckt.
zu e)
Da die Berichte in der hausinternen Druckerei erstellt
werden, fallen außer den Per-
sonalkosten keine weitere Kosten an.
zuf)
Nein.
zu h)
Keine.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
zu a), b) und g)
Mit der Erstellung des Berichtes waren Bedienstete
sämtlicher Bezirksverwaltungs-
behörden, der Ämter der Landesregierungen, der Berghauptmannschaften
sowie die
mit Bergbauangelegenheiten befasten Bediensteten des Bundesministeriums
für
Wirtschaft und Arbeit befasst. Eine detaillierte
Beantwortung dieser Fragen wäre da-
her mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.
zu c) und f)
Nein
zu d) und e)
Der Bericht wurde nicht publiziert.
zu h)
Keine
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
zu a), b) und g)
Die Grundlage für die Erstellung des Berichtes liefern
die Arbeitsinspektorate.
Zu Jahresbeginn wurden Berichte über Ihre Tätigkeiten und ihre
Wahrnehmungen
an das Zentral-Arbeitsinspektorat gesendet. Dafür sind für ganz
Österreich etwa 36
Arbeitstage,
gleich verteilt auf A-, B- und C/D-Bedienstete, erforderlich.
An der Erstellung des
Berichtes über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Bereich
des Bundes-Bedienstetenschutzes selbst sind im Zentral-Arbeitsinspektorat drei
A-Bedienstete im Gesamtausmaß von etwa 56 Tagen beschäftigt; davon
gehen etwa
50 Tage (eine A-Bedienstete) für die Sichtung der eingehenden Berichte,
fallweise
notwendige Nachfragen zur Klärung des Sachverhaltes, für Urgenzen und
für die
zusammenfassende Gestaltung des Berichtes auf, etwa 6 weitere Tage für
redaktio-
nelle Besprechungen (verteilt auf drei A-Bedienstete).
Die für den Bericht erforderlichen statistischen Daten
werden von B-Bediensteten
ZAI-intern erstellt, wofür etwa 5 Tage zu veranschlagen sind (Wartung der
Pro-
gramme und Daten, Auswertungen).
Für
Schreibarbeiten einschließlich der
notwendigen Korrekturen sind C/D-
Bedienstete im Gesamtausmaß von etwa 15 Tagen beschäftigt.
Eine genaue Berechnung der
Kosten ist auf Grund der stark unterschiedlichen Be-
zahlung der im Bereich des Bundes-Bedienstetenschutz tätigen Bediensteten
nicht
möglich.
Aus dem
geschätzten Zeitaufwand ergeben sich Personalkosten in Höhe von:
A-Bedienstete
68
Arbeitstage
12.376,00 €
B-Bedienstete
17
Arbeitstage
2.133,50 €
C/D-Bedienstete 27
Arbeitstage
2.322.00 €
Summe 16.831.50 €
Die Gesamtkosten (Personal und
Sachaufwand) für ein Exemplar des Berichtes
betragen etwa 25,00 €.
zu c)
Nein.
zu d)
Der Bericht wird in einer Auflagenhöhe von 600 bis 700 Stück hergestellt.
zu e)
Die zusätzlich zum Personalaufwand
anfallenden Kosten (Papier und Kopierkosten)
wurden zuletzt für den Bericht 1999 erhoben und betrugen 1.011,82 €.
zuf)
Nein.
zu h)
Keine
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
zu a), b) und g)
An der Erstellung des Berichts waren 2
Ressortbedienstete der Verwendungsgruppe
A1 bzw. v1 je 120 Stunden bzw. 15 Arbeitstage beschäftigt.
Es sind Personalkosten in der Höhe von 3.933,49 € entstanden.
Die Kosten für ein
Stück dieses Berichtes belaufen sich auf 17,35 €.
zu c)
Als externe Sachverständiger war Dr. Wolfgang Pollan
(Österreichisches Institut für
Wirtschaftsforschung) an der Berichterstellung (Kapitel “Preismonitoring
des WIFO:
Preisentwicklung und die Einführung des Büro") beteiligt. Die
Kosten dieser Bericht-
erstattung beliefen sich auf 5.793,24 €. Diese Leistung wurde nicht
ausgeschrieben.
zu d)
Der Bericht wurde in einer Auflagenhöhe von 6.000 Stück publiziert.
zu e)
Die Gesamtkosten der Publikation belaufen sich auf 10.411,55 €.
zuf)
Nein
zu h)
Keine