3555/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.05.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3605/J betreffend
Verhinderung von allgemeinen politischen Debatten im Plenum des Nationalrates
durch Erledigung von Berichten der Bundesregierung in den Ausschüssen - Kosten-
aspekt dieser Berichte, welche die Abgeordneten Dr. Cap und Genossen am 12.
März 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Einleitend wird festgehalten, dass die in der Anfrage erwähnten Berichte nicht nur
ein parlamentarische Auftrag ist, sondern auch als Information für Touristiker, Inter-
essensvertretungen, etc. sein soll.

Antwort zu Punkt 1. 3 und 5 der Anfrage:

zu a), b) und g)

An der Erstellung der jährlichen “Berichte über die Lage der Tourismus- und Frei-
zeitwirtschaft" ist ein Großteil der Sektion in geringerem oder höherem Ausmaß be-
schäftigt. Eine exakte Aufgliederung, welche Bedienstete in welchem Ausmaß an der
Erstellung beteiligt waren und welche Personalkosten sich daraus ergeben, ist nicht
möglich. Aus diesem Grund ist auch eine Angabe über die Kosten pro Stück im Ver-
hältnis zwischen den Gesamtkosten zur Auflagenhöhe nicht machbar.


zu c)

An der Erstellung des Berichtes waren auch das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wl-
FO), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH (ÖHT) und die Bürges
Förderungsbank GesmbH beteiligt, wobei für die Erstellung des WIFO-Beitrages im
Jahr 1998 € 21.801,85 (ATS 300.000,--), im Jahr 1999 € 18.168,21 (ATS 250.000,--)
und im Jahr 2000 € 18.894,94 (ATS 260.000,--) angefallen sind. Für die Beiträge der
ÖHT und der Bürges fielen keine Kosten an. Die Leistungen wurden nicht ausge-
schrieben, da gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz
1991 des Bundesministers für Finanzen, ZI. 010101/2/II/1/91 bei Werkverträgen über
Gutachten, Projektverfassungen und sonstige Einzelleistungen geistiger Art ein Zu-
sammenwirken mit dem BMF erst bei einem Entgelt über € 72.672,83 (ATS
1,000.000,--) erforderlich ist. Die Berichte sind als Gutachten zu qualifizieren.

zu d)

Es werden jährlich etwa 1.000 Stück der Berichte erstellt. Je nach Anfrage werden
diese auch nachgedruckt.

zu e)

Da die Berichte in der hausinternen Druckerei erstellt werden, fallen außer den Per-
sonalkosten keine weitere Kosten an.

zuf)

Nein.

zu h)

Keine.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

zu a), b) und g)

Mit der Erstellung des Berichtes waren Bedienstete sämtlicher Bezirksverwaltungs-
behörden, der Ämter der Landesregierungen, der Berghauptmannschaften sowie die
mit Bergbauangelegenheiten befasten Bediensteten des Bundesministeriums für


Wirtschaft und Arbeit befasst. Eine detaillierte Beantwortung dieser Fragen wäre da-
her mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.

zu c) und f)

Nein

zu d) und e)

Der Bericht wurde nicht publiziert.

zu h)

Keine

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

zu a), b) und g)

Die Grundlage für die Erstellung des Berichtes liefern die Arbeitsinspektorate.
Zu Jahresbeginn wurden Berichte über Ihre Tätigkeiten und ihre Wahrnehmungen
an das Zentral-Arbeitsinspektorat gesendet. Dafür sind für ganz Österreich etwa 36
Arbeitstage, gleich verteilt auf A-, B- und C/D-Bedienstete, erforderlich.
An der Erstellung des Berichtes über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Bereich
des Bundes-Bedienstetenschutzes selbst sind im Zentral-Arbeitsinspektorat drei
A-Bedienstete im Gesamtausmaß von etwa 56 Tagen beschäftigt; davon gehen etwa
50 Tage (eine A-Bedienstete) für die Sichtung der eingehenden Berichte, fallweise
notwendige Nachfragen zur Klärung des Sachverhaltes, für Urgenzen und für die
zusammenfassende Gestaltung des Berichtes auf, etwa 6 weitere Tage für redaktio-
nelle Besprechungen (verteilt auf drei A-Bedienstete).

Die für den Bericht erforderlichen statistischen Daten werden von B-Bediensteten
ZAI-intern erstellt, wofür etwa 5 Tage zu veranschlagen sind (Wartung der Pro-
gramme und Daten, Auswertungen).

Für   Schreibarbeiten   einschließlich   der   notwendigen    Korrekturen   sind   C/D-
Bedienstete im Gesamtausmaß von etwa 15 Tagen beschäftigt.
Eine genaue Berechnung der Kosten ist auf Grund der stark unterschiedlichen Be-
zahlung der im Bereich des Bundes-Bedienstetenschutz tätigen Bediensteten nicht
möglich.


Aus dem geschätzten Zeitaufwand ergeben sich Personalkosten in Höhe von:
A-Bedienstete            68 Arbeitstage                     12.376,00 €
B-Bedienstete           17 Arbeitstage                       2.133,50 €
C/D-Bedienstete       27 Arbeitstage                       2.322.00 €

Summe                                16.831.50 €

Die Gesamtkosten (Personal und Sachaufwand) für ein Exemplar des Berichtes
betragen etwa 25,00 €.

zu c)

Nein.

zu d)

Der Bericht wird in einer Auflagenhöhe von 600 bis 700 Stück hergestellt.

zu e)

Die zusätzlich zum Personalaufwand anfallenden Kosten (Papier und Kopierkosten)
wurden zuletzt für den Bericht 1999 erhoben und betrugen 1.011,82 €.

zuf)

Nein.

zu h)

Keine

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

zu a), b) und g)

An der Erstellung des Berichts waren 2 Ressortbedienstete der Verwendungsgruppe
A1 bzw. v1 je 120 Stunden bzw. 15 Arbeitstage beschäftigt.
Es sind Personalkosten in der Höhe von 3.933,49 € entstanden.
Die Kosten für ein Stück dieses Berichtes belaufen sich auf 17,35 €.


zu c)

Als externe Sachverständiger war Dr. Wolfgang Pollan (Österreichisches Institut für
Wirtschaftsforschung) an der Berichterstellung (Kapitel “Preismonitoring des WIFO:
Preisentwicklung und die Einführung des Büro") beteiligt. Die Kosten dieser Bericht-
erstattung beliefen sich auf 5.793,24 €. Diese Leistung wurde nicht ausgeschrieben.

zu d)

Der Bericht wurde in einer Auflagenhöhe von 6.000 Stück publiziert.

zu e)

Die Gesamtkosten der Publikation belaufen sich auf 10.411,55 €.

zuf)

Nein

zu h)

Keine