3559/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.05.2002

BM für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Genossinnen und Genossen haben am
12. März 2002 unter der Nr. 3601/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Verhinderung von allgemeinen politischen Debatten im Plenum des
Nationalrates durch Enderledigung von Berichten der Bundesregierung in den Ausschüssen
- Kostenaspekt dieser Berichte" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1a, 1b, 3a und 3b:

Die Berichte über die Dienstleistungen von Frauen im Bundesheer in den Jahren 1999 und
2000 haben fünf Mitarbeiter (2 A1, 1 A2, 2 A3) im Bundesministerium für
Landesverteidigung unter Einbindung der betroffenen Dienststellen ausgearbeitet. Eine
konkrete Darstellung der hiefür aufgebrachten Zeit bzw. dadurch entstandenen
Personalkosten ist leider nicht möglich, weil diese Teilaufgaben nicht gesondert erfasst
wurden.

Zu 1c, 1f, 3c und 3f:

Nein.


Zu 1d, 1e, 3d und 3e:

Es wurden rund 400 Kopien angefertigt und dem Nationalrat vorgelegt. Außer den dadurch
entstandenen  Papierkosten sind im Wesentlichen keine weiteren Kosten angefallen.

Zu 1g und 3g:

Eine Beantwortung dieser Fragen ist in Ermangelung entsprechender Parameter nicht
möglich (siehe hiezu auch die Beantwortung der Fragen 1a, 1b, 3a, und 3b).

Zu 1h und 3h:

Keine.

Zu 2:

Hiezu ist zunächst festzuhalten, dass die Bundesheer-Beschwerdekommission ein
selbständiges Kollegialorgan auf Ebene des Nationalrates ist und ihre Tätigkeiten inklusive
das Verfassen ihrer Jahresberichte samt Empfehlungen keinen Gegenstand der Vollziehung
des Bundesministeriums für Landesverteidigung darstellen. Auch das Personal der
Bundesheer - Beschwerdekommission unterliegt nicht meiner Verfügungsgewalt, sondern ist
gemäß § 4 Abs. 7 des Wehrgesetzes 2001 (hinsichtlich der Jahresberichte 1996 bis 1999 § 6
Abs. 7 des Wehrgesetzes 1990) ausschließlich an Weisungen des amtsführenden
Vorsitzenden der Beschwerdekommission gebunden. Die Zuständigkeit des
Bundesministers für Landesverteidigung beschränkt sich darauf, dass er für den
erforderlichen Personal- und Sachaufwand aufzukommen und alle zwei Jahre die Berichte
der Beschwerdekommission zusammen mit einer Stellungnahme zu deren Empfehlungen
dem Nationalrat vorzulegen hat.

Zu 2a und 2b:

Im Büro der Bundesheer-Beschwerdekommission sind insgesamt sechs Bedienstete (3 A1
und 3 A3) tätig.


Im Bundesministerium für Landesverteidigung waren insgesamt acht Beamte (3 A1, 3 A2
und 2 A3) an der Ausarbeitung der Stellungnahme des Bundesministers zu den
Jahresberichten unter Einbindung der betroffenen Dienststellen beteiligt. Eine konkrete

 

Darstellung der hiefür aufgebrachten Zeit bzw. dadurch entstandenen Personalkosten ist
leider nicht möglich, weil es einerseits dazu keine Aufzeichnungen gibt und andererseits
diese Arbeiten im Rahmen der übrigen dienstlichen Aufgaben der genannten Mitarbeiter
erledigt wurden.

Zu 2c und f:

Nein.

Zu 2d und 2e:

Die Auflage der Jahresberichte hat in den Jahren 1996 und 1997 je 520 sowie 1998 und

1999 je 930 Stück betragen.

Von der Stellungnahme des Bundesministers zu den Jahresberichten wurden 360 Kopien

angefertigt und dem Nationalrat vorgelegt.

Da   sowohl   die   Jahresberichte   als   auch   die   Stellungnahme   zu   den   Jahresberichten

ressortintern angefertigt wurden, ist außer den Papierkosten im Wesentlichen kein weiterer

Aufwand entstanden.

Zu 2g:

Eine Beantwortung dieser Fragen ist  in Ermangelung entsprechender Parameter nicht
möglich (siehe hiezu auch die Beantwortung der Fragen 2a und 2b).

Zu 2h:
Keine.