3559/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.05.2002
BM für Landesverteidigung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Genossinnen und Genossen haben am
12. März 2002 unter der Nr. 3601/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend "Verhinderung von
allgemeinen politischen Debatten im Plenum des
Nationalrates durch Enderledigung von
Berichten der Bundesregierung in den Ausschüssen
- Kostenaspekt dieser Berichte" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu 1a, 1b, 3a und 3b:
Die Berichte über die Dienstleistungen von Frauen
im Bundesheer in den Jahren 1999 und
2000 haben fünf Mitarbeiter (2 A1, 1 A2,
2 A3) im Bundesministerium für
Landesverteidigung unter Einbindung der betroffenen Dienststellen
ausgearbeitet. Eine
konkrete Darstellung der hiefür
aufgebrachten Zeit bzw. dadurch entstandenen
Personalkosten ist leider nicht möglich, weil diese Teilaufgaben
nicht gesondert erfasst
wurden.
Zu 1c, 1f, 3c und 3f:
Nein.
Zu 1d, 1e, 3d und 3e:
Es wurden rund 400 Kopien angefertigt und dem Nationalrat vorgelegt.
Außer den dadurch
entstandenen
Papierkosten sind im Wesentlichen keine weiteren Kosten angefallen.
Zu 1g und 3g:
Eine
Beantwortung dieser Fragen ist in Ermangelung entsprechender Parameter nicht
möglich (siehe hiezu auch die
Beantwortung der Fragen 1a, 1b, 3a, und 3b).
Zu 1h und 3h:
Keine.
Zu 2:
Hiezu ist zunächst festzuhalten, dass die
Bundesheer-Beschwerdekommission ein
selbständiges
Kollegialorgan auf Ebene des Nationalrates ist und ihre Tätigkeiten
inklusive
das Verfassen ihrer
Jahresberichte samt Empfehlungen keinen Gegenstand der Vollziehung
des Bundesministeriums für Landesverteidigung darstellen. Auch das
Personal der
Bundesheer - Beschwerdekommission unterliegt nicht meiner
Verfügungsgewalt, sondern ist
gemäß §
4 Abs. 7 des Wehrgesetzes 2001 (hinsichtlich der Jahresberichte 1996 bis 1999
§ 6
Abs. 7 des Wehrgesetzes 1990) ausschließlich an Weisungen des
amtsführenden
Vorsitzenden der
Beschwerdekommission gebunden. Die Zuständigkeit des
Bundesministers für Landesverteidigung beschränkt sich darauf, dass
er für den
erforderlichen Personal-
und Sachaufwand aufzukommen und alle zwei Jahre die Berichte
der Beschwerdekommission
zusammen mit einer Stellungnahme zu deren Empfehlungen
dem Nationalrat
vorzulegen hat.
Zu 2a und 2b:
Im Büro der Bundesheer-Beschwerdekommission sind
insgesamt sechs Bedienstete (3 A1
und 3 A3) tätig.
Im
Bundesministerium für Landesverteidigung waren insgesamt acht Beamte (3
A1, 3 A2
und 2 A3) an der Ausarbeitung der
Stellungnahme des Bundesministers zu den
Jahresberichten unter Einbindung der betroffenen Dienststellen
beteiligt. Eine konkrete
Darstellung der hiefür aufgebrachten Zeit bzw. dadurch
entstandenen Personalkosten ist
leider nicht möglich,
weil es einerseits dazu keine Aufzeichnungen gibt und andererseits
diese Arbeiten im Rahmen der übrigen dienstlichen Aufgaben der genannten
Mitarbeiter
erledigt wurden.
Zu 2c und f:
Nein.
Zu 2d und 2e:
Die Auflage der Jahresberichte hat in den Jahren 1996 und 1997 je 520 sowie 1998 und
1999 je 930 Stück betragen.
Von der Stellungnahme des Bundesministers zu den Jahresberichten wurden 360 Kopien
angefertigt und dem Nationalrat vorgelegt.
Da sowohl die Jahresberichte als auch die Stellungnahme zu den Jahresberichten
ressortintern angefertigt wurden, ist außer den Papierkosten im Wesentlichen kein weiterer
Aufwand entstanden.
Zu 2g:
Eine
Beantwortung dieser Fragen ist in Ermangelung entsprechender Parameter
nicht
möglich (siehe hiezu auch die
Beantwortung der Fragen 2a und 2b).
Zu 2h:
Keine.