3563/AB XXI.GP
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Eingelangt am: 08.05.2002
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
3587/J der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossinnen wie folgt:
Fragen 1 bis 15, 17 und 18 sowie 23 und 24:
Die Beantwortung dieser Fragen hängt
von einer weiteren Konkretisierung des Pilot-
projektes “Gesundheitsmodell Vorarlberg" durch das Land Vorarlberg
und die übri-
gen beteiligten Institutionen ab und ist daher derzeit nicht möglich.
Dieses Projekt kann
jedenfalls nicht als Vorwand für Leistungseinschränkungen, Ra-
tionierungen, die Einführung von Selbstbehalten sowie die Kürzung von
Leistungs-
angeboten in Krankenanstalten und die komplette Schließung von
Krankenanstalten
dienen.
In diesem Zusammenhang ist
auch auf die geltende Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der
Kran-
kenanstaltenfinanzierung zu verweisen. Im Österreichischen
Krankenanstalten- und
Großgeräteplan, der ein Bestandteil der angeführten
Vereinbarung ist, sind öster-
reichweit die Krankenhausstandorte, die Abteilungen sowie die Bettenzahlen pro
Standort mit Planungshorizont 2005 festgelegt.
Frage 16:
Es ist derzeit nicht daran gedacht, die
Beitragsautonomie der Vorarlberger Gebiets-
krankenkasse in einem zukünftigen Schritt einzuführen.
Fragen 19 bis 22:
Es kann davon ausgegangen
werden, dass zwischen beteiligten Institutionen, die in
ihrem Wirkungsbereich vom Pilotprojekt “Gesundheitsmodell
Vorarlberg" betroffen
sind,
Gespräche stattfinden.
Frage 25:
Welche Bundesländer das Vorarlberger Modell noch
umsetzen werden, lässt sich
derzeit nicht sagen.
Frage 26:
Das Pilotprojekt “Gesundheitsmodell
Vorarlberg" wurde in der Bundesstrukturkom-
mission behandelt.
Die Diskussion in der Strukturkommission führte zu folgendem Ergebnis:
- Die dem “Gesundheitsmodell Vorarlberg"
zugrunde liegenden Überlegungen kön-
nen ein möglicher Ansatz
zur Lösung der Schnittstellenproblematik sein.
-
Es handelt sich um ein Konzept auf der Ebene eines einzelnen Bundeslandes.
Daher bedarf das Problem, wie mit den ohnehin schon derzeit bestehenden Bar-
rieren zwischen den einzelnen
Bundesländern umzugehen sein wird, einer Lö-
sung.
Mein Ressort hat im Auftrag
der Strukturkommission eine allgemeine Strukturvor-
gabe für die intra-/extramurale Zusammenarbeit auf Landesebene aus Anlass
des
Pilotprojektes “Gesundheitsmodell Vorarlberg" ausgearbeitet.