3563/AB XXI.GP

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Eingelangt am: 08.05.2002

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3587/J der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossinnen wie folgt:

Fragen 1 bis 15, 17 und 18 sowie 23 und 24:

Die Beantwortung dieser Fragen hängt von einer weiteren Konkretisierung des Pilot-
projektes “Gesundheitsmodell Vorarlberg" durch das Land Vorarlberg und die übri-
gen beteiligten Institutionen ab und ist daher derzeit nicht möglich.

Dieses Projekt kann jedenfalls nicht als Vorwand für Leistungseinschränkungen, Ra-
tionierungen, die Einführung von Selbstbehalten sowie die Kürzung von Leistungs-
angeboten in Krankenanstalten und die komplette Schließung von Krankenanstalten
dienen.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die geltende Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Kran-
kenanstaltenfinanzierung zu verweisen. Im Österreichischen Krankenanstalten- und
Großgeräteplan, der ein Bestandteil der angeführten Vereinbarung ist, sind öster-
reichweit die Krankenhausstandorte, die Abteilungen sowie die Bettenzahlen pro
Standort mit Planungshorizont 2005 festgelegt.

Frage 16:

Es ist derzeit nicht daran gedacht, die Beitragsautonomie der Vorarlberger Gebiets-
krankenkasse in einem zukünftigen Schritt einzuführen.


Fragen 19 bis 22:

Es kann davon ausgegangen werden, dass zwischen beteiligten Institutionen, die in
ihrem Wirkungsbereich vom Pilotprojekt “Gesundheitsmodell Vorarlberg" betroffen
sind, Gespräche stattfinden.

Frage 25:

Welche Bundesländer das Vorarlberger Modell noch umsetzen werden, lässt sich
derzeit nicht sagen.

Frage 26:

Das Pilotprojekt “Gesundheitsmodell Vorarlberg" wurde in der Bundesstrukturkom-
mission behandelt.

Die Diskussion in der Strukturkommission führte zu folgendem Ergebnis:

-   Die dem “Gesundheitsmodell Vorarlberg" zugrunde liegenden Überlegungen kön-
nen ein möglicher Ansatz zur Lösung der Schnittstellenproblematik sein.

-   Es handelt sich um ein Konzept auf der Ebene eines einzelnen Bundeslandes.
Daher bedarf das Problem, wie mit den ohnehin schon derzeit bestehenden Bar-
rieren zwischen den einzelnen Bundesländern umzugehen sein wird, einer Lö-
sung.

Mein Ressort hat im Auftrag der Strukturkommission eine allgemeine Strukturvor-
gabe für die intra-/extramurale Zusammenarbeit auf Landesebene aus Anlass des
Pilotprojektes “Gesundheitsmodell Vorarlberg" ausgearbeitet.