3565/AB XXI.GP

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Eingelangt am: 08.05.2002

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3603/J der Abgeordneten Dr. Cap und Genossinnen wie folgt:

Fragen 1a) und 1b):

Die Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte der Anwaltschaft für Gleichbehand-
lungsfragen erfolgt in der Weise, dass alle Beraterinnen ihre Beratungsprozesse do-
kumentieren, die Assistentinnen die statistische Auswertung der Tätigkeit vorneh-
men, diese Informationen zentral gesammelt werden und die Endredaktion im zent-
ralen Büro der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen in Wien erfolgt.
Ebenso erfolgt dort die Darstellung besonderer Wahrnehmungen der Anwaltschaft
im gegenständlichen Kalenderjahr sowie Anregungen und Vorschläge für Verbesse-
rungen der gesetzlichen Bestimmungen oder der institutionellen Situation, die sich
aus der praktischen Tätigkeit ergeben.

Die Berichtsteile über die Arbeit der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen und
über die Arbeit der Gleichbehandlungskommission wurden aufgrund der zu diesem
Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes im Bundeskanz-
leramt erstellt, die Koordination des Berichtes mit dem damaligen Bundesministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales erfolgte ebenfalls im Bundeskanzleramt. Da bei
der Erstellung, wie bereits ausgeführt, mehrere Mitarbeiterinnen aus verschiedenen
Bereichen involviert waren und insbesondere auch auf laufend geführte Statistiken
etc. zurückgegriffen wurde, lässt sich der Gesamtaufwand weder in personeller noch
zeitlicher Hinsicht zurückverfolgen.

Frage 1c):

Nein.


Frage 1d):

Der jährlich zu erstellende Bericht wird in einer Auflagenhöhe von ca. 500 Stück ge-
druckt, wobei 390 Stück dem Parlament übermittelt werden.

Frage 1e):

Die Kopierkosten für eine Auflage von ca. 500 Stück betragen ca. € 600,--

Frage 1f):

Nein.

Frage 1g):

Im Hinblick auf die Ausführungen zu den Fragen 1 a) und 1 b) können diese Kosten
nicht angegeben werden.

Frage 1h):

Neben dem Parlament wird der Bericht auch anderen interessierten Personen un-
entgeltlich zur Verfügung gestellt.

Frage 2a) und 2b):

Eine Auflistung, welche Personen in welchem Ausmaß damit befasst waren, ist nicht
möglich. Da die beteiligten Personen keine Aufzeichnungen über den damit verbun-
denen Zeitaufwand führten und man daher auf grobe Schätzungen angewiesen wä-
re, würde die Ungenauigkeit der Ergebnisse den mit der Recherche verbundenen
Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen.

Frage 2c):

Der Bericht wurde von der Solution Sozialforschung OEG, Mirabellplatz 9/3, 5020
Salzburg, verfasst. Die Kosten betrugen € 9.736,71 (€ 11.684,05 incl. Umsatzsteu-
er).

Da die Auftragnehmerin bereits den Bericht betreffend den Zeitraum 1995/96 bear-
beitet hatte und über detailliertes praxiserprobtes Wissen betreffend das Erhebungs-
instrumentarium verfügte sowie der Leistungskatalog im Wesentlichen dieselben
Leistungen umfasste wie derjenige betreffend den Berichtszeitraum 1995/96, wurde
der Auftrag per Werkvertrag an obengenannte Auftragnehmerin vergeben.

Frage 2d):

Es handelt sich um einen internen Bericht an den Nationalrat, der in einer Auflage
von ca. 600 Stück erstellt wurde.

Frage 2e):

Die Vervielfältigungskosten (Druckkosten) sind im Detail nicht bekannt.


Frage 2f):

Nein.

Frage 2g):

Im Hinblick auf die Ausführungen zu den Fragen 2a) und 2b) ist eine Beantwortung
nicht möglich.

Frage 2h):

Der Bericht gelangte nicht zum Verkauf.

Der Familienbericht 1999 wurde in einer Langfassung (III-47 d.B) und in einer Kurz-
fassung (III-44 d.B.) hergestellt. Die Kurzfassung wurde an den Präsidenten des Na-
tionalrates mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung durch den
Nationalrat in einer Auflage von 380 Exemplaren übermittelt. Der Familienausschuss
beschloss, dass auch die Langfassung formell einzubringen ist. Diesem Beschluss
wurde auch nachgekommen. Nachdem die Kosten für die Langfassung und die
Kurzfassung nicht getrennt angegeben werden können, wird im Folgenden eine ge-
meinsame Kostendarstellung für beide Fassungen gegeben.

Fragen 3a) und 3b):

Eine Auflistung, welche Personen in welchem Ausmaß damit befasst waren, ist nicht
möglich. Da die beteiligten Personen keine Aufzeichnungen über den damit verbun-
denen Zeitaufwand führten und man daher auf grobe Schätzungen angewiesen wä-
re, würde die Ungenauigkeit der Ergebnisse den mit der Recherche verbundenen
Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen.

Frage 3c):

Die Erstellung des Familienberichtes 1999 wurde im Wege von Werkaufträgen an
folgende Institutionen bzw. Wissenschafterinnen vergeben, wobei folgende Kosten
entstanden:

-  Österr. Institut für Familienforschung - ÖIF (Koord.)                 €    43.603,70

ÖIF (Kapitel 1 und 3)                                                          €    65.405,55

ÖIF (Nachtragszahlungen für Lektorats-u.                             €      7.194,61
Layoutkosten)

-   Institut für Demographie                                                     €    29.069,13

-   Univ.-Prof. DDr. Wilk, Dr. Beham, Mag. Zartler                       €    14.534,57

-   Europ. Zentrum f. Wohlfahrtspolitik u. Sozialforschung           €    65.405,55

Der Auftrag zur Erstellung des Familienberichts 1999 wurde öffentlich ausgeschrie-
ben (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 19.9.1997; Amtsblatt zur Wiener
Zeitung, 23.9.1997 [Kosten: € 1.551,57]).


Frage 3d):

Der aus zwei Bänden bestehende Familienbericht 1999 (Langfassung) wurde im
Jahr 1999 in einer Auflagenhöhe von 1000 Exemplaren und im Jahr 2000 in einer
weiteren Auflagenhöhe von 300 Exemplaren aufgelegt.

Darüber hinaus wurde eine Kurzfassung des Familienberichts 1999 in einer Aufla-
genhöhe von 6000 Exemplaren hergestellt.

Frage 3e):

Die Kosten für die Drucklegung beider Bände (Langfassung) im Jahr 1999 (Auflage:
1000) beliefen sich auf € 25.540,87. Die Drucklegung der zweiten Auflage (300) er-
folgte durch die hausinterne Druckerei des Ressorts.
Die Kosten der Drucklegung der Kurzfassung beliefen sich auf € 19.115,28.

Frage 3f):

Mit der Covergestaltung der beiden Bände des Familienberichts 1999 (Langfassung)
wurde die Fa. Werbegraphik ENGELBRECHT nach Durchführung einer Ausschrei-
bung beauftragt (Auftragswert: € 1.709,27).

Für die Covergestaltung der Kurzfassung des Familienberichts 1999 wurde (nach
Durchführung einer Ausschreibung) das Ferry Nielson Studio für Konzeptuelle Foto-
graphie beauftragt (Auftragswert: € 3.052,26). Die Kosten für das Layout der Kurz-
fassung (Fa. Vosta, nach Durchführung einer Ausschreibung) beliefen sich auf
€ 4.996,98.

Mit der Drucklegung beider Bände des Familienberichts 1999 (Langfassung) wurde
die Fa. Druckservice Styrian GmbH (nach Durchführung einer Ausschreibung) und
der Kurzfassung die Fa. Druckerei Radinger (nach Durchführung einer Ausschrei-
bung) beauftragt.

Frage 3g):

Aufgrund der Ausführungen zu den Fragen 3a) und 3b) kann diese Frage nicht be-
antwortet werden.

Frage 3h):

Der Familienbericht 1999 wurde nicht zum Verkauf aufgelegt, ist jedoch im Internet
kapitelweise abrufbar.

Gemäß dem Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informa-
tionsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen), BGBl. Nr. 150/98, hat
der für die Vollziehung dieses Gesetzes zuständige Bundesminister dem Nationalrat
jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen zu erstat-
ten. Die Bundesstelle für Sektenfragen ihrerseits hat dem zuständigen Bundesminis-
ter jährlich einen Geschäftsbericht vorzulegen.


Zum Zwecke der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, insbesondere aber um eine
vollständige Information der Abgeordneten zu gewährleisten, habe ich entschieden,
den gesamten Geschäfts-/Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen dem
Nationalrat vorzulegen. Nachdem die Erstellung des Geschäftsberichts selbst Auf-
gabe der Bundesstelle ist, bezieht sich die weitere Beantwortung allein auf den Auf-
wand der Prüfung und Vorbereitung dieses Geschäftsberichts für den Nationalrat.
Auf Grund der Gleichartigkeit der Fragen erlaube ich mir, die Beantwortung dazu
zusammenzuziehen.

Fragen 4a) und 4b) sowie 11 a) und 11b):

Wie bereits ausgeführt, waren in die Erstellung der Geschäftsberichte keine Res-
sortbediensteten eingebunden, die weitere Bearbeitung (Prüfung, Vorbereitung -
exkl. Kopierarbeiten in der Hausdruckerei - für die Übermittlung an den Nationalrat)
erforderte die Tätigkeit mehrerer Mitarbeiter. Da die beteiligten Personen keine Auf-
zeichnungen über den damit verbundenen Zeitaufwand führten und man daher auf
grobe Schätzungen angewiesen wäre, würde die Ungenauigkeit der Ergebnisse den
mit der Recherche verbundenen Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen.

Fragen 4c) und 11c):

Nachdem die Berichte an den Nationalrat auf den Geschäftsberichten der Bundes-
stelle für Sektenfragen basieren, war eine weitere Beiziehung von externen Beratern
oder Sachverständigen nicht notwendig.

Fragen 4d) und 11d):

Bei diesen Berichten handelt es sich ausschließlich um Berichte an den Nationalrat;
vom Tätigkeitsbericht 1999 wurden 220 Exemplare und vom Tätigkeitsbericht 2000
400 Exemplare hergestellt.

Fragen 4e) und 11e):

Die Berichte wurden in der hauseigenen Druckereistelle kopiert. Es können daher
keine genauen Kosten genannt werden.

Fragen 4f) und 11f):

Nein.

Fragen 4g) und 11g):

Im Hinblick auf die Ausführungen zu den Fragen 4a) und 4b) sowie 11 a) und 11b) ist
eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

Fragen 4h) und 11h):

Der Tätigkeitsbericht wird ausschließlich für das Parlament produziert.


Fragen 5a) und 5b):

Für die Abwicklung der Berichterstellung (Redaktion, Koordination etc.) wurde das
ÖIF beauftragt. Gleichzeitig waren Mitarbeiter meines Hauses tätig; eine Auflistung,
welche Personen in welchem Ausmaß damit befasst waren, ist daher nicht möglich.
Da die beteiligten Personen keine Aufzeichnungen über den damit verbundenen
Zeitaufwand führten und man daher auf grobe Schätzungen angewiesen wäre, wür-
de die Ungenauigkeit der Ergebnisse den mit der Recherche verbundenen Verwal-
tungsaufwand nicht rechtfertigen.

Frage 5c):

Das Österreichische Institut für Familienforschung wurde als Generalunternehmer für
die Erstellung (einschließlich Redaktion und Koordination) des Berichts mittels
Werkvertrag nach vorangegangenem offenen Verfahren beauftragt.
Gesamtkosten des Berichts: € 156.283,--.

Frage 5d):

Die Auflagenhöhe betrug 1.500 Stück.

Frage 5e):

Die Kosten für die Publikation betrugen € 19.961,21.

Frage 5f):

Der Auftrag zur Layoutierung erfolgte gemeinsam mit dem Familienbericht und wur-
de an die Firma Engelbrecht Werbegrafik GmbH vergeben (siehe Familienbericht).
Auf Grund eines Ergänzungsauftrages entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von
€ 623,71.

Die Drucklegung erfolgte durch die Firma Styrian Druckservice nach vorangegange-
ner beschränkter Ausschreibung; Kosten: € 19.961,21.

Frage 5g):

Im Hinblick auf die Ausführungen zu den Fragen a) und b) kann diese Frage nicht
beantwortet werden.

Frage 5h):

Der Bericht wurde für das Parlament und für wissenschaftliche Einrichtungen sowie
für die Bundes- und Landesverwaltung produziert und über die Homepage des Res-
sorts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; es wurde kein Erlös durch Verkauf er-
zielt.


Fragen 6a) und 6b):

Die Erstellung des seitens der Bundesregierung in zweijährlichen Abständen dem
Parlament vorzulegenden Berichtes gemäß § 50 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
erfolgt anhand der einzelnen Berichte über den Stand der Verwirklichung der Gleich-
behandlung und Frauenförderung der jeweiligen Ressorts.

Da an diesem Bericht daher nicht nur die inhaltlich koordinierenden und für die tech-
nische Endfertigung verantwortlichen Stellen des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen beteiligt sind, sondern darüber hinaus auch ein großer
Bereich an Arbeitsleistungen in verschiedenen Abteilungen aller anderen Ressorts
erbracht wird, ist eine Auflistung einzelner Personen, Verwendungsgruppen und Kos-
ten nicht möglich, bzw. würde einen extrem hohen und zeitaufwendigen Verwal-
tungsaufwand bedeuten.

Frage 6c):

Seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen wurden
keine externen Berater oder Sachverständige für die Erstellung dieses Gesamtbe-
richts herangezogen.

Frage 6d):

Es wurde eine Auflage in Höhe von 700 Stück hergestellt.

Fragen 6e) und f):

Für die Drucklegung wurde im Wege eines Verhandlungsverfahrens die Fa. Öster-
reichische Staatsdruckerei als Bestbieter ermittelt.
Die Kosten dafür betrugen € 9.974,68.

Frage 6g):

Aufgrund der Ausführungen zu den Fragen 6a) und 6b) kann diese Frage nicht be-
antwortet werden.

Frage 6h):

Es wurden keine Erlöse aus einem Verkauf erzielt. Der Bericht wurde kostenlos Insti-
tutionen und Personen, die mit Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung
befasst sind, zur Verfügung gestellt.

Fragen 7a) bis 7h):

Mit Inkrafttreten der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2000 gingen die Agenden
der Arbeitsinspektion an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über. Eine
Beantwortung dieser Fragen ist mir daher nicht möglich.


Fragen 8a) bis 8c):

Der Gesundheitsbericht an den Nationalrat wurde im Jahr 2000 im Auftrag des Bun-
desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen durch das Österreichische
Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erarbeitet und für die Publikation vor-
bereitet. Die Abwicklung der Drucklegung dieses Berichtes erfolgte ebenfalls durch
das ÖBIG. Diese Arbeiten wurden im Rahmen der Förderung des ÖBIG durch das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erbracht. Vom ÖBIG
wurden keine externen Berater zur Berichtserstellung hinzugezogen.

Frage 8d):

Es wurden 1.180 Exemplare dieses Berichtes gedruckt.

Fragen 8e und f):

Die Sachaufwendungen für Layout und Drucklegung betrugen € 16.890,61 inklusive
Ust. Davon entfielen für die Gestaltung € 540,69 auf die Firma Scheubmayr & Bert-
hold, für die Drucklegung € 16.321,86 auf die Firma Ferdinand Berger & Söhne (im
Zuge des Vergabe Verfahrens wurden drei unabhängige Firmen zur Anbotslegung
eingeladen) sowie für Kopien € 15,92 an die Statistik Österreich und € 12,14 an die
Firma Haltmeyer.

Frage 8g):

Der Gesundheitsbericht 2000 kann über das ÖBIG gegen einen Kostenersatz in der
Höhe von € 18,17 bezogen werden.

Frage 8h):

Bisher wurden 45 kostenersatzpflichtige Exemplare angefordert.

Fragen 9a) und 9b):

Aufgrund der vielen im Sozialbericht behandelten Themen waren viele Organisa-
tionseinheiten des Ressorts an der Texterstellung beteiligt. Eine Auflistung, welche
Personen in welchem Ausmaß damit befasst waren, ist nicht möglich. Da die
beteiligten Personen keine Aufzeichnungen über den damit verbundenen
Zeitaufwand führten und man daher auf grobe Schätzungen angewiesen wäre,
würde die Ungenauigkeit der Ergebnisse den mit der Recherche verbundenen
Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen.

Frage 9c):

Die beiden Kapitel Armutsgefährdung und Einkommensverteilung wurden extern er-
stellt:

•  Das Kapitel Armutsgefährdung wurde vom Europäischen Zentrum für Wohlfahrts-
politik und Sozialforschung erstellt, die Kosten beliefen sich auf € 4.343,--.

• Das Kapitel Einkommensverteilung wurde von der Synthesis Forschungsgesell-
schaft im Rahmen eines Forschungsauftrages erstellt. Die Gesamtkosten dieses


Forschungsauftrages beliefen sich auf € 47.900,--, wobei maximal 1/3 dieses Be-
trages auf die Erstellung des Textes für den Sozialbericht und 2/3 auf Entwick-
lungsarbeiten (Erarbeitung neuer Modelle) entfielen.

Diese Leistungen wurden entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften aus-
geschrieben.

Frage 9d):

Die Auflagenhöhe betrug 4.000.

Frage 9e) und 9f):

Die Druckkosten betrugen € 17.037,--, die Kosten für das Layout € 9.837,--.

Der Auftragnehmer für das Layout des Sozialberichts war Firma Ketterl, Mauerbach,
der Auftragnehmer für den Druck Firma Bindung & Druck in Wöllersdorf.

Frage 9g):

Im Hinblick auf die Ausführungen zu den Fragen 9a) und 9b) kann diese Frage nicht
beantwortet werden.

Frage 9h):

Die Publikation wird kostenlos über einen Verteiler und an weitere interessierte Per-
sonen verschickt.

Fragen 10a) bis 10h):

Die Berichtsteile über die Arbeit der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen und
über die Arbeit der Gleichbehandlungskommission wurden im Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen erstellt. Da an der Erstellung somit mehrere
Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Bereichen beteiligt waren, würde eine genaue
Auflistung des mit der Erstellung verbundenen Zeitaufwandes einen nicht zu
rechtfertigenden Verwaltungsaufwand bedeuten.

Die Koordination und Drucklegung des Berichtes erfolgte durch das Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Arbeit. Der Gesamtaufwand für die Erstellung kann nicht
beziffert werden.

Fragen 12a) und 12b):

Zur grundsätzlichen Vorgangsweise bei der Erstellung der jährlichen Tätigkeitsbe-
richte der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen verweise ich auf die Ausfüh-
rungen zu den Fragen 1a) und 1b).

Die Berichtsteile zum Bericht für das Jahr 2000 über die Arbeit der Anwaltschaft für
Gleichbehandlungsfragen und über die Arbeit der Gleichbehandlungskommission
wurden im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erstellt, die


Koordination des Berichtes mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
erfolgte ebenfalls im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Bei
der Erstellung waren mehrere Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Bereichen invol-
viert, wobei insbesondere auch auf laufend geführte Statistiken etc. zurückgegriffen
wurde. Dazu kommt, dass die Erstellung des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2000
besonders arbeitsintensiv war, da die statistische Darstellung der Tätigkeit der An-
waltschaft für Gleichbehandlungsfragen vollständig neu gestaltet wurde. Die Auflis-
tung aller an der Erstellung beteiligten Mitarbeiterinnen bzw. des für die Berichterstel-
lung notwendigen Zeitaufwandes würde daher einen nicht vertretbaren Verwaltungs-
aufwand bedeuten.

Frage 12c):

Nein.

Frage 12d):

Der jährlich zu erstellende Bericht wird in einer Auflagenhöhe von ca. 500 Stück ge-
druckt, wobei 390 Stück dem Parlament übermittelt werden.

Frage 12e):

Die Kopierkosten für eine Auflage von ca. 500 Stück betragen rund € 600,--

Frage 12f):

Nein.

Frage 12g):

Im Hinblick auf die Ausführungen zu 12a) und 12b) ist eine Angabe dieser Kosten
nicht möglich.

Frage 12h):

Der Bericht wird neben dem Parlament auch anderen interessierten Personen un-
entgeltlich zur Verfügung gestellt und wurde auch auf der Homepage des Bundesmi-
nisteriums für soziale Sicherheit und Generationen im Internet zugänglich gemacht.