3566/AB XXI.GP

Bundesminister für Inneres

Eingelangt am: 08.05.2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jarolim, Parnigoni und Genossinnen haben am
12.3.2002 unter der Nummer 3609/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Kinderschänderringe in Österreich" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


Zu Frage 1.:

Seitens der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres wurde bereits
Anzeige an das Landesgericht für Strafsachen Wien erstattet und werden weitere
Ermittlungen durchgeführt.

Zu Frage 2.:

Die Sicherheitsexekutive vermittelt die Opfer an Einrichtungen (z. B. Kinderschutzzentren,
Kinderberatungsstellen), die in der psychologischen und psychosozialen Betreuung und
Beratung von Missbrauchsopfern entsprechende Expertise besitzen.

Zu Frage 3.:

Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Justiz.

Zu den Fragen 4. und 5.:

Die Aufklärung und Bewusstseinsbildung auf diesem Gebiet fällt in den Bereich der sozialen
Kriminalprävention. Zwischen den Schulen und der Sicherheitsexekutive bestehen ständige
Kontakte; ebenso wird mit spezialisierten Einrichtungen, wie z.B. Kinderschutzzentren und
Kinderberatungsstellen laufend zusammengearbeitet. Im Rahmen dieser Kooperationen
erfolgt die Aufklärung der Kinder über den sexuellen Missbrauch bereits im Volksschulalter,


wobei es für die Präventionsarbeit unerheblich ist, ob der wesentlich häufigere Missbrauch
durch eine Person im sozialen Umfeld des Kindes (Familienmitglied, Verwandte, Bekannte)
oder ob die Tat durch einen Fremdtäter erfolgt.

Die Aufklärung und Sensibilisierung der Eltern und anderen Betreuungspersonals wird durch
die Kriminalpolizeiliche Beratung durchgeführt.

Zu den Fragen 6., 7., 8., und 9.:

Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesminister für Justiz.

Zu Frage 10:

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der polizeilichen Amts- und
der justiziellen Rechtshilfe.