3566/AB XXI.GP
Bundesminister für Inneres
Eingelangt am: 08.05.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jarolim, Parnigoni und
Genossinnen haben am
12.3.2002 unter der Nummer 3609/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
"Kinderschänderringe in Österreich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1.:
Seitens
der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres
wurde bereits
Anzeige an das Landesgericht für Strafsachen Wien erstattet und werden
weitere
Ermittlungen durchgeführt.
Zu Frage 2.:
Die
Sicherheitsexekutive vermittelt die Opfer an Einrichtungen (z. B.
Kinderschutzzentren,
Kinderberatungsstellen), die in der psychologischen und psychosozialen
Betreuung und
Beratung von Missbrauchsopfern entsprechende Expertise besitzen.
Zu Frage 3.:
Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Justiz.
Zu den Fragen 4. und 5.:
Die
Aufklärung und Bewusstseinsbildung auf diesem Gebiet fällt in den
Bereich der sozialen
Kriminalprävention. Zwischen den Schulen und der Sicherheitsexekutive
bestehen ständige
Kontakte; ebenso wird mit spezialisierten Einrichtungen, wie z.B.
Kinderschutzzentren und
Kinderberatungsstellen
laufend zusammengearbeitet. Im Rahmen dieser Kooperationen
erfolgt die Aufklärung der Kinder über den sexuellen Missbrauch
bereits im Volksschulalter,
wobei es für die Präventionsarbeit unerheblich
ist, ob der wesentlich häufigere Missbrauch
durch eine Person im sozialen Umfeld des Kindes (Familienmitglied, Verwandte,
Bekannte)
oder ob die Tat durch einen Fremdtäter erfolgt.
Die Aufklärung und Sensibilisierung der Eltern und
anderen Betreuungspersonals wird durch
die Kriminalpolizeiliche Beratung durchgeführt.
Zu den Fragen 6., 7., 8., und 9.:
Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesminister für Justiz.
Zu Frage 10:
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfolgt im
Rahmen der polizeilichen Amts- und
der
justiziellen Rechtshilfe.