3570/AB XXI.GP

Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur

Eingelangt am: 08.05.2002

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3597/J-NR/2002 betreffend Verhinderung von
allgemeinen politischen Debatten im Plenum des Nationalrates durch Enderledigung von Berichten
der Bundesregierung in den Ausschüssen - Kostenaspekt dieser Berichte, die die Abgeordneten
Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen am 12. März 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:

Einleitend möchte ich festhalten, dass die in dieser Anfrage genannten Berichte vielfach unter
Einbeziehung von Kommissionen oder Expertengremien in Zusammenwirken mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts erstellt werden. Daher sind weder die
Personalkosten, noch die Entstehungskosten der Berichte genau eruierbar, da diese Tätigkeiten in
den Arbeitsbereich der einzelnen Organisationseinheiten fallen.


Aus eben diesen Gründen ist es auch nicht immer möglich, die Stückkosten im Verhältnis zwischen
Gesamtkosten und Auflagenhöhe zu ermitteln.

Ad 1. a) bis c):

§ 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 4.12.1998 verpflichtet den Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur, den Nationalrat jährlich in einem Bericht über die Rückgabe von
Kunstgegenständen zu informieren. Der Restitutionsbericht wird demnach in Erfüllung eines
gesetzlichen Auftrages erstellt. Dieser Bericht basiert auf der Tätigkeit einer Provenienzforschungs-
Kommission, die die Aufgabe hat, vorhandene archivalische Materialien zum Thema Kunstraub
während der NS-Herrschaft und zur Restitution von Kunstwerken nach 1945 aufzuarbeiten und alle
in den Bundesmuseen und Sammlungen, einschließlich der Österreichischen Nationalbibliothek,
während dieser Zeit erworbenen Kunstgegenstände hinsichtlich ihrer Provenienz zu überprüfen.


Koordination und Leitung der Provenienzforschungs-Kommission wurden im Bundesdenkmalamt
etabliert, wo die umfangreichsten Archivmaterialien zu Kunstraub und Restitution vorhanden sind.
In den Bundesmuseen und Sammlungen sowie in der Österreichischen Nationalbibliothek sind
jeweils Mitarbeiter der Provenienzforschungs-Kommission tätig. Sie durchsuchen und bearbeiten
I
nventare und einschlägige Archive im Sinne des jeweiligen Auftrages. Die Ergebnisse werden im
Bundesdenkmalamt koordiniert und - wenn sich daraus Restitutionsfälle ergeben - in einzelne,
meist umfangreichen Dossiers zum historischen Sachverhalt zusammengefasst. Diese Dossiers
werden sodann an den gemäß § 3 Rückgabegesetz beim Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur eingerichteten Beirat weitergegeben, der Empfehlungen von
Übereignungen an die Bundesminister für Landesverteidigung, für Wirtschaft und Arbeit sowie
Bildung, Wissenschaft und Kultur abgibt. Nähere Informationen über die Tätigkeit der
Provenienzforschungs-Kommission finden sich im Restitutionsbericht 2000/2001, der im
Kulturausschuss bereits enderledigt worden ist.

Die Provenienzforschung basiert, wie oben dargestellt, auf der Arbeit zahlreicher Personen im
Bundesdenkmalamt sowie in den Bundesmuseen. Eine Feststellung, wie viel und wie lange diese
Personen an der Erstellung der einzelnen Dossiers gearbeitet haben ist nicht möglich.

Die Tätigkeit der Mitglieder des Beirates, der Empfehlung auf Übereignungen abgibt, ist
ehrenamtlich. Die Redaktion der beiden Restitutionsberichte wurde von einem Bediensteten des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Verwendungsgruppe A/VIII mit
einem Arbeitsaufwand von jeweils etwa 1 Stunde vorgenommen.

d):

Die Auflage betrug 500 Stück.

e) bis g):

Die Firma Pago Druck wurde mit der Herstellung und Lieferung von 500 Stück des
Restitutionsberichtes 1998/99 zu einem Preis von insgesamt S 23.150,-- (exkl. Umsatzsteuer)
beauftragt. Die Ausschreibung erfolgte gemeinsam mit derjenigen für den Kulturbericht. Das Lay-
out und die Druckvorbereitung wurden vom Grafiker Ing. Anton Hofer besorgt. Die Kosten hiefür
beliefen sich auf 3.950,-- ATS (exkl. Umsatzsteuer).


h):

Der Kulturbericht dient nicht nur der Information des National- und Bundesrates, sondern auch der
Information der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sowie der Israelitischen
Kultusgemeinde, der österreichischen Vertretungen im Ausland etc. Der Bericht wird unentgeltlich
zur Verfügung gestellt.

Ad 2.:

Der Bericht des Österreichischen Bundestheaterverbandes fällt nicht in meinen Zuständigkeits-
bereich.

Ad 3. a) und b):

Das Universitätenkuratorium ist eine Einrichtung des Bundes. Die Mitglieder des Kuratoriums üben

ihre Funktion nebenamtlich aus. Das Personal der Geschäftsstelle des Kuratoriums steht in einem

privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.  Die  hier angeführten

Kosten sind daher mittelbar dem Ressort zuzurechnen. An der Erstellung des Berichtes waren

folgende Bedienstete beteiligt:

Generalsekretär des Universitätenkuratoriums A1/4-SV                   ca. 70 Stunden

(für Stoffsammlung, Rohentwürfe, Abstimmung mit Kuratoren, Formatierung);

Verwaltungsassistentin A2/2                                                              ca. 75 Stunden

(für Schreib- und Korrekturarbeiten, Drucken, Binden, Versand);

Kuratoren insgesamt                                                                          ca. 65 Stunden

(für Inhaltsvorgaben, Abstimmung wichtiger Texte, Diskussion und Beschluss);

c):

An der Berichterstellung waren keine externen Berater beteiligt.

d):

Vom Universitätenkuratorium wurden insgesamt 70 Exemplare des Berichts hergestellt. Von der

ressorteigenen Kopierstelle wurden weitere 360 Exemplare für den Nationalrat und 90 Exemplare
für den Ministerrat hergestellt.


e):

Für   die   “Publikation"   sind   dem   Universitätenkuratorium   keine   Kosten   entstanden,   da   die

aufgelegten Exemplare nur dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und nach
Weiterleitung an das Parlament einer kleinen Anzahl von anderen Institutionen bzw.
Funktionsträgern (Rektoren und Senatsvorsitzenden der Universitäten, Akademie der
Wissenschaften, Rektorenkonferenz, BUKO und auf gezielte Anfrage in wenigen anderen Fällen)
zur Verfügung gestellt werden. Kosten, die dem Universitätenkuratorium für Material und dem
Ressort für die Vervielfältigung (360 Exemplare für den Nationalrat und 90 Exemplare für den
Ministerrat) erwachsen, betragen insgesamt ca. € 360,--.

f.:

Der Bericht wurde zur Gänze durch das Universitätenkuratorium erstellt.

g):

Die geschätzten Gesamtkosten von rund € 5.160,-- ergeben Stückkosten von € 9,92.

h):

Da der Bericht nicht vermarktet wird, werden auch keine Erlöse erzielt.

Ad 4. a) und b):

Ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des FHR im Ausmaß von l Monat Verwendungsgruppe 1/a.

c):

Es waren keine externen Berater beteiligt.

d):

450 Stück.


e):

Kopierkosten in der Höhe von ca. € 1.025,--.

f):

Es wurden keine externen Firmen herangezogen.

g):

Die geschätzten Kosten pro Stück betragen ca. € 11,--.

h):
Keine.

Ad 5.a) und b):

Eine Bedienstete der Verwendungsgruppe a, Arbeitsaufwand ca. 30 Arbeitstage;

ein Bediensteter der Verwendungsgruppe A, Arbeitsaufwand ca.   7 Arbeitstage;

eine Bedienstete der Verwendungsgruppe B (Lektorat), Arbeitsaufwand ca. 7 Arbeitstage;

eine Bedienstete der Verwendungsgruppe C, Arbeitsaufwand ca. 10 Arbeitstage.

c):

Es waren keine externen Berater beteiligt.

d):

1300 Stück.

e):

€ 33.659,15 (ATS 463.160,--).


f):

Seitenumbruch:                                         Firma Ing. Anton Hofer          € 3.488,30 (ATS 48.000,--)

Bildscan (200 Stück):                              Firma MariaLuisa Hofer       € 3.575,50 (ATS 49.200,--)

Druckvorbereitung (Layoutänderungen): Firma Ing. Anton Hofer         € 3.444,69 (ATS 47.400,--)

g):

Da der Großteil des Arbeitsaufwands ressortintern geleistet wurde, ist eine exakte Kostenangabe

pro Stück nicht möglich.

h):

Der Kulturbericht wurde über die Firma AMedia zum Preis von € 5,81 (ATS 80,--) angeboten. Der
Verlaufserlös betrug ca. € 133,72 (ATS 1.840,--), der Kulturbericht ist online kostenlos über die
Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur abrufbar.

Ad 6. a) bis c):

Vergleiche die Ausführungen zu Punkt 1a-c.

d):

Die Auflagenhöhe des Restitutionsberichtes 1999/2000 betrug 1.000 Stück. Davon wurden
95 Exemplare dem Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt übermittelt, 380 Exemplare wurden
dem Parlament zur Verfügung gestellt.

e) bis g):

Die Druckerei Piacek GesmbH. wurde mit der Herstellung und Lieferung der 1.000 Stück des
Restitutionsberichtes zu einem Gesamtpreis inkl. Grafik und Druckvorbereitung von ATS 26.100,--
(exkl. Umsatzsteuer) beauftragt. Da der Restitutionsbericht optisch und grafisch dem Kulturbereich
angepasst ist, wurde aus Gründen der Effizienz (Paralleldruck) die Auftragsvergabe gleichfalls an
die Druckerei Piacek vorgenommen.


h):

Vergleiche Ausführungen zu Punkt 1 h).

Ad 7 a) und b):

Ein Ressortbediensteter der Gehaltsstufe A/VIII/3 für ca. 12 Arbeitstage

c):

Die Evaluierungs- und Planungskommission gem.  § 2 AstG hat jährlich einen Tätigkeitsbericht

vorzulegen, der Grundlage des Ressortsberichts an den Nationalrat ist.

d):

500 Stück.

e):

Der Bericht wird in der hauseigenen Kopierstelle vervielfältigt.

f):

Es wurden keine externen Leistungen in Anspruch genommen.

g):

Die Kosten sind aus den einleitend genannten Umständen nicht ermittelbar.

h):

Der Bericht wird kostenlos zur Verfügung gestellt.


Ad 8. a) und b):

1 Person (A/VIII/5) im Ausmaß von rd. 120 Stunden

1 Person (A1/2) im Ausmaß von rd. 20 Stunden

2 Personen (Verwendungsgruppe d bzw. e) für Herstellung von Kopien und den Transport zum
Nationalrat (etwa 7 Stunden)

c):

Arbeitsgruppe “TIP neu" (vom BMVIT und dem BMBWK auf drei Jahre eingerichtete externe

Beratungsgruppe im Bereich Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik); Vertragspartner:
WIFO; Teilleistung: Aufgabe 3 des Gesamtleistungspakets (Erstellung des Entwurfes für den
Forschungs- und Technologiebericht 2001)

€ 72.455,40 (ATS 997.008,-) (gemeinsam vom BMBWK und BMVIT getragen)

Es wurde eine öffentliche Erkundung des Bewerbekreises durchgeführt, der Vertrag wurde vom
Bundesministerium für Finanzen genehmigt.

d):

380 Exemplare  zur   Vorlage   an   den  Nationalrat   (Hausinterne   Vervielfältigung/Bindung   im

BMBWK)

1200 Stück (gedruckt, zur gezielten Information von Personen und Institutionen im In- und
Ausland); die Versendung wurde jeweils zur Hälfte durch BMBWK und BMVTT vorgenommen,
wobei die Adressen abgestimmt worden sind.

e):

Druckkosten: € 5.968,41 (ATS 82.127,05)

Kopierkosten für 380 Exemplare (hausinterne Vervielfältigung)

f):

Für die gedruckte Version wurde die Druckerei Ungar beauftragt, die kopierte Version wurde

hausintern erstellt.

Es erfolgte eine beschränkte Interessentensuche.


g):

Die Kosten pro Stück sind aus den einleitend genannten Gründen nicht exakt eruierbar.

h):

Der Bericht wurde unentgeltlich einem ausgewählten Adressatenkreis (Ressorts, Universitäten,

Bundesanstalten, öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen, Beratungseinrichtungen,
internationale Organisationen, diplomatische Vertretungen, Bibliotheken im In- und Ausland)
übermittelt.

Ad 9. a) bis d), f) u. h):

Siehe Punkt 3.

Hinsichtlich   der   konzeptiven   und   manipulativen   Tätigkeiten   ergeben   sich   zwischen   den

Berichtsjahren 1999 und 2000 keine wesentlichen Unterschiede. Auf Grund des größeren Umfangs

des Berichtes im Jahr 2000 resultieren höhere Kosten.

e):

Der   Aufwand,   der   dem   Universitätenkuratorium   und   dem   Ressort   für   Material   bzw.

Vervielfältigung erwachsen sind, betrug ca. € 570,--

g):

Die geschätzten Gesamtkosten von rund € 5.370,-- ergeben Stückkosten von € 10,13.

Ergänzend wird angemerkt, das der Vorsitzende des Universitätenkuratoriums heuer erstmals zur
Erörterung des Tätigkeitsberichts 2000 im Wissenschaftsausschuss beigezogen war und daher eine
intensive Diskussion über die Aufgaben des Universitätenkuratoriums stattgefunden hat.

Ad 10. a) und b).

Ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des FHR im Ausmaß von 1 Monat Verwendungsgruppe 1/a.


c):

Es wurden keine externen Berater beigezogen.

e):

450 Stück.

f):

Es wurden keine externen Firmen herangezogen.

g):

Die geschätzten Kosten betragen ca. € 8,50.

h):
Keine.

Ad 11. a) und b):

Zwei Ressortbedienstete der Gehaltsstufe (A VIII/3 und A1/15/3/1) für je 6 Arbeitstage

c) bis h):
wie Punkt 7.