3570/AB XXI.GP
Bundesministerium für Bildung,
Eingelangt am: 08.05.2002
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3597/J-NR/2002 betreffend Verhinderung von
allgemeinen
politischen Debatten im Plenum des Nationalrates durch Enderledigung von
Berichten
der
Bundesregierung in den Ausschüssen - Kostenaspekt dieser Berichte, die die
Abgeordneten
Dr. Josef Cap, Kolleginnen
und Kollegen am 12. März 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Einleitend
möchte ich festhalten, dass die in dieser Anfrage genannten Berichte
vielfach unter
Einbeziehung von Kommissionen oder Expertengremien
in Zusammenwirken mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
meines Ressorts erstellt werden. Daher sind weder die
Personalkosten, noch die
Entstehungskosten der Berichte genau eruierbar, da diese Tätigkeiten in
den Arbeitsbereich der einzelnen
Organisationseinheiten fallen.
Aus eben diesen Gründen ist es auch nicht immer
möglich, die Stückkosten im Verhältnis zwischen
Gesamtkosten
und Auflagenhöhe zu ermitteln.
Ad 1. a) bis c):
§ 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 4.12.1998
verpflichtet den Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur, den Nationalrat jährlich in einem Bericht
über die Rückgabe von
Kunstgegenständen zu informieren. Der Restitutionsbericht wird demnach in
Erfüllung eines
gesetzlichen Auftrages erstellt. Dieser
Bericht basiert auf der Tätigkeit einer Provenienzforschungs-
Kommission, die die Aufgabe hat, vorhandene archivalische Materialien
zum Thema Kunstraub
während der NS-Herrschaft und zur
Restitution von Kunstwerken nach 1945 aufzuarbeiten und alle
in den Bundesmuseen und Sammlungen,
einschließlich der Österreichischen Nationalbibliothek,
während dieser Zeit erworbenen
Kunstgegenstände hinsichtlich ihrer Provenienz zu überprüfen.
Koordination und Leitung der
Provenienzforschungs-Kommission wurden im Bundesdenkmalamt
etabliert,
wo die umfangreichsten Archivmaterialien zu Kunstraub und Restitution vorhanden
sind.
In den Bundesmuseen und
Sammlungen sowie in der Österreichischen Nationalbibliothek sind
jeweils Mitarbeiter der
Provenienzforschungs-Kommission tätig. Sie durchsuchen und bearbeiten
Inventare und einschlägige
Archive im Sinne des jeweiligen Auftrages. Die Ergebnisse werden im
Bundesdenkmalamt koordiniert und - wenn sich daraus
Restitutionsfälle ergeben - in einzelne,
meist umfangreichen Dossiers zum
historischen Sachverhalt zusammengefasst. Diese Dossiers
werden sodann an den
gemäß § 3 Rückgabegesetz beim Bundesministerium für
Bildung,
Wissenschaft und Kultur
eingerichteten Beirat weitergegeben, der Empfehlungen von
Übereignungen an die Bundesminister für Landesverteidigung,
für Wirtschaft und Arbeit sowie
Bildung, Wissenschaft und Kultur abgibt.
Nähere Informationen über die Tätigkeit der
Provenienzforschungs-Kommission finden sich im Restitutionsbericht 2000/2001,
der im
Kulturausschuss bereits enderledigt
worden ist.
Die Provenienzforschung basiert, wie oben dargestellt, auf
der Arbeit zahlreicher Personen im
Bundesdenkmalamt sowie in den Bundesmuseen.
Eine Feststellung, wie viel und wie lange diese
Personen an der Erstellung der
einzelnen Dossiers gearbeitet haben ist nicht möglich.
Die Tätigkeit der Mitglieder des Beirates, der
Empfehlung auf Übereignungen abgibt, ist
ehrenamtlich. Die Redaktion der beiden
Restitutionsberichte wurde von einem Bediensteten des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur der
Verwendungsgruppe A/VIII mit
einem Arbeitsaufwand von jeweils etwa 1
Stunde vorgenommen.
d):
Die Auflage betrug 500 Stück.
e) bis g):
Die Firma Pago Druck wurde mit der
Herstellung und Lieferung von 500 Stück des
Restitutionsberichtes 1998/99
zu einem Preis von insgesamt S 23.150,-- (exkl. Umsatzsteuer)
beauftragt. Die Ausschreibung erfolgte
gemeinsam mit derjenigen für den Kulturbericht. Das Lay-
out und die Druckvorbereitung wurden vom Grafiker Ing. Anton Hofer
besorgt. Die Kosten hiefür
beliefen sich auf 3.950,-- ATS (exkl.
Umsatzsteuer).
h):
Der Kulturbericht dient nicht nur der Information des
National- und Bundesrates, sondern auch der
Information
der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sowie der
Israelitischen
Kultusgemeinde,
der österreichischen Vertretungen im Ausland etc. Der Bericht wird
unentgeltlich
zur
Verfügung gestellt.
Ad 2.:
Der Bericht des Österreichischen
Bundestheaterverbandes fällt nicht in meinen Zuständigkeits-
bereich.
Ad 3. a) und b):
Das Universitätenkuratorium ist eine Einrichtung des Bundes. Die Mitglieder des Kuratoriums üben
ihre Funktion nebenamtlich aus. Das Personal der Geschäftsstelle des Kuratoriums steht in einem
privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die hier angeführten
Kosten sind daher mittelbar dem Ressort zuzurechnen. An der Erstellung des Berichtes waren
folgende Bedienstete beteiligt:
Generalsekretär des Universitätenkuratoriums A1/4-SV ca. 70 Stunden
(für Stoffsammlung, Rohentwürfe, Abstimmung mit Kuratoren, Formatierung);
Verwaltungsassistentin A2/2 ca. 75 Stunden
(für Schreib- und Korrekturarbeiten, Drucken, Binden, Versand);
Kuratoren insgesamt ca. 65 Stunden
(für Inhaltsvorgaben, Abstimmung wichtiger Texte, Diskussion und Beschluss);
c):
An der Berichterstellung waren keine externen Berater beteiligt.
d):
Vom Universitätenkuratorium wurden insgesamt 70 Exemplare des Berichts hergestellt. Von der
ressorteigenen Kopierstelle wurden weitere 360 Exemplare
für den Nationalrat und 90 Exemplare
für
den Ministerrat hergestellt.
e):
Für die “Publikation" sind dem Universitätenkuratorium keine Kosten entstanden, da die
aufgelegten Exemplare nur dem Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur und nach
Weiterleitung
an das Parlament einer kleinen Anzahl von anderen Institutionen bzw.
Funktionsträgern
(Rektoren und Senatsvorsitzenden der Universitäten, Akademie der
Wissenschaften,
Rektorenkonferenz, BUKO und auf gezielte Anfrage in wenigen anderen
Fällen)
zur Verfügung gestellt
werden. Kosten, die dem Universitätenkuratorium für Material und dem
Ressort für die Vervielfältigung (360 Exemplare für den
Nationalrat und 90 Exemplare für den
Ministerrat) erwachsen, betragen insgesamt
ca. € 360,--.
f.:
Der Bericht wurde zur Gänze durch das Universitätenkuratorium erstellt.
g):
Die geschätzten Gesamtkosten von rund € 5.160,-- ergeben Stückkosten von € 9,92.
h):
Da der Bericht nicht vermarktet wird, werden auch keine Erlöse erzielt.
Ad 4. a) und b):
Ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des FHR im Ausmaß von l Monat Verwendungsgruppe 1/a.
c):
Es waren keine externen Berater beteiligt.
d):
450 Stück.
e):
Kopierkosten in der Höhe von ca. € 1.025,--.
f):
Es wurden keine externen Firmen herangezogen.
g):
Die geschätzten Kosten pro Stück betragen ca. € 11,--.
h):
Keine.
Ad 5.a) und b):
Eine Bedienstete der Verwendungsgruppe a, Arbeitsaufwand ca. 30 Arbeitstage;
ein Bediensteter der Verwendungsgruppe A, Arbeitsaufwand ca. 7 Arbeitstage;
eine Bedienstete der Verwendungsgruppe B (Lektorat), Arbeitsaufwand ca. 7 Arbeitstage;
eine Bedienstete der Verwendungsgruppe C, Arbeitsaufwand ca. 10 Arbeitstage.
c):
Es waren keine externen Berater beteiligt.
d):
1300 Stück.
e):
€ 33.659,15 (ATS 463.160,--).
f):
Seitenumbruch: Firma Ing. Anton Hofer € 3.488,30 (ATS 48.000,--)
Bildscan (200 Stück): Firma MariaLuisa Hofer € 3.575,50 (ATS 49.200,--)
Druckvorbereitung (Layoutänderungen): Firma Ing. Anton Hofer € 3.444,69 (ATS 47.400,--)
g):
Da der Großteil des Arbeitsaufwands ressortintern geleistet wurde, ist eine exakte Kostenangabe
pro Stück nicht möglich.
h):
Der Kulturbericht wurde über die
Firma AMedia zum Preis von € 5,81 (ATS 80,--) angeboten. Der
Verlaufserlös
betrug ca. € 133,72 (ATS 1.840,--), der Kulturbericht ist online
kostenlos über die
Homepage
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur abrufbar.
Ad 6. a) bis c):
Vergleiche die Ausführungen zu Punkt 1a-c.
d):
Die Auflagenhöhe des Restitutionsberichtes 1999/2000
betrug 1.000 Stück. Davon wurden
95 Exemplare dem
Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt übermittelt, 380 Exemplare wurden
dem Parlament zur Verfügung gestellt.
e) bis g):
Die Druckerei Piacek GesmbH. wurde mit der Herstellung und
Lieferung der 1.000 Stück des
Restitutionsberichtes zu einem Gesamtpreis
inkl. Grafik und Druckvorbereitung von ATS 26.100,--
(exkl. Umsatzsteuer) beauftragt. Da der Restitutionsbericht optisch und
grafisch dem Kulturbereich
angepasst ist, wurde aus Gründen
der Effizienz (Paralleldruck) die Auftragsvergabe gleichfalls an
die Druckerei Piacek vorgenommen.
h):
Vergleiche Ausführungen zu Punkt 1 h).
Ad 7 a) und b):
Ein Ressortbediensteter der Gehaltsstufe A/VIII/3 für ca. 12 Arbeitstage
c):
Die Evaluierungs- und Planungskommission gem. § 2 AstG hat jährlich einen Tätigkeitsbericht
vorzulegen, der Grundlage des Ressortsberichts an den Nationalrat ist.
d):
500 Stück.
e):
Der Bericht wird in der hauseigenen Kopierstelle vervielfältigt.
f):
Es wurden keine externen Leistungen in Anspruch genommen.
g):
Die Kosten sind aus den einleitend genannten Umständen nicht ermittelbar.
h):
Der Bericht wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ad 8. a) und b):
1 Person (A/VIII/5) im Ausmaß von rd. 120 Stunden
1 Person (A1/2) im Ausmaß von rd. 20 Stunden
2
Personen (Verwendungsgruppe d bzw. e) für Herstellung von Kopien und den
Transport zum
Nationalrat (etwa 7 Stunden)
c):
Arbeitsgruppe “TIP neu" (vom BMVIT und dem BMBWK auf drei Jahre eingerichtete externe
Beratungsgruppe im Bereich
Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik); Vertragspartner:
WIFO;
Teilleistung: Aufgabe 3 des Gesamtleistungspakets (Erstellung des Entwurfes
für den
Forschungs-
und Technologiebericht 2001)
€ 72.455,40 (ATS 997.008,-) (gemeinsam vom BMBWK und BMVIT getragen)
Es wurde eine öffentliche
Erkundung des Bewerbekreises durchgeführt, der Vertrag wurde vom
Bundesministerium
für Finanzen genehmigt.
d):
380 Exemplare zur Vorlage an den Nationalrat (Hausinterne Vervielfältigung/Bindung im
BMBWK)
1200 Stück (gedruckt, zur
gezielten Information von Personen und Institutionen im In- und
Ausland);
die Versendung wurde jeweils zur Hälfte durch BMBWK und BMVTT vorgenommen,
wobei
die Adressen abgestimmt worden sind.
e):
Druckkosten: € 5.968,41 (ATS 82.127,05)
Kopierkosten für 380 Exemplare (hausinterne Vervielfältigung)
f):
Für die gedruckte Version wurde die Druckerei Ungar beauftragt, die kopierte Version wurde
hausintern erstellt.
Es erfolgte eine beschränkte Interessentensuche.
g):
Die Kosten pro Stück sind aus den einleitend genannten Gründen nicht exakt eruierbar.
h):
Der Bericht wurde unentgeltlich einem ausgewählten Adressatenkreis (Ressorts, Universitäten,
Bundesanstalten, öffentlich geförderte
Forschungseinrichtungen, Beratungseinrichtungen,
internationale
Organisationen, diplomatische Vertretungen, Bibliotheken im In- und Ausland)
übermittelt.
Ad 9. a) bis d), f) u. h):
Siehe Punkt 3.
Hinsichtlich der konzeptiven und manipulativen Tätigkeiten ergeben sich zwischen den
Berichtsjahren 1999 und 2000 keine wesentlichen Unterschiede. Auf Grund des größeren Umfangs
des Berichtes im Jahr 2000 resultieren höhere Kosten.
e):
Der Aufwand, der dem Universitätenkuratorium und dem Ressort für Material bzw.
Vervielfältigung erwachsen sind, betrug ca. € 570,--
g):
Die geschätzten Gesamtkosten von rund € 5.370,-- ergeben Stückkosten von € 10,13.
Ergänzend wird angemerkt, das
der Vorsitzende des Universitätenkuratoriums heuer erstmals zur
Erörterung
des Tätigkeitsberichts 2000 im Wissenschaftsausschuss beigezogen war und
daher eine
intensive Diskussion über die Aufgaben des Universitätenkuratoriums
stattgefunden hat.
Ad 10. a) und b).
Ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des FHR im Ausmaß von 1 Monat Verwendungsgruppe 1/a.
c):
Es wurden keine externen Berater beigezogen.
e):
450 Stück.
f):
Es wurden keine externen Firmen herangezogen.
g):
Die geschätzten Kosten betragen ca. € 8,50.
h):
Keine.
Ad 11. a) und b):
Zwei Ressortbedienstete der Gehaltsstufe (A VIII/3 und A1/15/3/1) für je 6 Arbeitstage
c) bis h):
wie
Punkt 7.