3574/AB XXI.GP

Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft,

umwelt und Wasserwirtschaft

Eingelangt am: 08.05.2002

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen vom
12. März 2002, Nr. 3602/J, betreffend Verhinderung von allgemeinen politischen Debatten im
Plenum des Nationalrates durch Enderledigung von Berichten der Bundesregierung in den
Ausschüssen - Kostenaspekt dieser Berichte, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 a, b, g und 7 a, b, g:

Beide Berichte basieren auf § 14 Abs. 4 Umweltförderungsgesetz (UFG) 1993 und wurden
von der im UFG ausgewiesenen Abwicklungsstelle für die Umweltförderungen des Bundes,
der Kommunalkredit Austria AG (KKA), im Rahmen des bestehenden Abwicklungsvertrages
erstellt. Zusätzlich haben Bedienstete des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen der Endabnahme der Berichte mitgewirkt. Es wird
um Verständnis ersucht, dass eine exakte Bezifferung der dafür entstandenen Kosten aus
technischen wie aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist.


Zu den Fragen 1 c und 7 c:

Der Vertrag über die Abwicklungstätigkeit der KKA bzw. deren Honorierung weist die Be-
richtslegung als integralen Bestandteil der Abwicklungstätigkeit aus, der dafür bei der KKA
entstehende Personalaufwand bzw. die im Rahmen der Honorarabgeltung dafür anteilig ent-
stehenden Kosten werden nicht gesondert geregelt bzw. erfasst.

Zu den Fragen 1 d und 7 d:

Die jährlichen Berichte des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-
serwirtschaft betreffend die Umweltförderungen des Bundes sind, neben dem gesetzlichen
Erfordernis der Weiterleitung an den Nationalrat, auch Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit
des Ressorts. Der Bericht wurde daher 1998 in einer Auflage von 1600 Stück und 2000 in
einer Auflage von 2060 Stück produziert und veröffentlicht.

Zu den Fragen 1 e, f und 7 e, f:

Die Kosten für Druck, Porto und Versand wurden von der Kommunalkredit Austria AG im
Rahmen des Gesamtauftrages über die Abwicklung der Umweltförderungen beauftragt und
abgerechnet. Es entstanden somit für diese Berichte keine zusätzlichen Kosten für das Bun-
desministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Im Übrigen darf
auf obige Ausführungen verwiesen werden.

Zu den Fragen 1 h und 7 h:

Die Berichte werden der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen der Informationspflicht des
Ressorts kostenlos zur Verfügung gestellt und dienen als wichtigstes Informationsmedium
über die Umweltförderungen des Bundes.

Zu den Fragen 2 a, b, g:

Die Daten für den Wildschadensbericht werden im Rahmen der Forststatistik von den Forst-
behörden auf Bezirksebene erhoben und über die Landesforstdienste an das Bundesministe-
rium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeldet. Die Auswertung


der Forststatistikdaten für das Berichtsjahr 1998 wurde vom Land- und Forstwirtschaftlichem
Rechenzentrum (LFRZ) im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft durchgeführt. Seit dem Berichtsjahr 2000 wird die Auswertung
von einer privaten Firma gemacht. Die Analyse und Interpretation der Ergebnisse sowie die
Redaktion des Berichtes erfolgt durch die im Ressort zuständige Organisationseinheit. Der
Bericht wird von der Vervielfältigungsstelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kopiert und gebunden.

Zu Frage 2 c:

Wie oben dargestellt, erfolgte die Auswertung der gemeldeten Statistiken durch das LFRZ im
Rahmen des Projektes “F5002 Forststatistik, Jahresbericht Forstwirtschaft". Die Gesamt-
kosten dieses Projektes beliefen sich 1998 auf ATS 106.300,-- (€ 7.725,12). Das Projekt
wurde nicht ausgeschrieben, da es im Rahmen der Gesamtvereinbarung des Ressorts mit
dem LFRZ abgewickelt wurde.

Zu Frage 2 d:

Die Auflagenhöhe betrug 780 Exemplare.

Zu den Fragen 2 e und f:

Der Wildschadensbericht 1998 wurde Ende Dezember 1999/Anfang Jänner 2000 in der Ko-
pierstelle des Hauses vervielfältigt (780 Exemplare, 120 Seiten bzw. 60 Blatt) und dem
Hausmanual entsprechend gebunden. Die Kosten für die anzufertigenden Kopien betrugen
rund 40.000,-- ATS (2.906,91 €). Eine Vergabe an Externe ist nicht erfolgt.

Zu Frage 2 h:
Keine.


Zu den Fragen 3 a, b und g:

Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Abteilungen und Bedienstete des Ressorts an der
Ausarbeitung und Erstellung des Berichtes beteiligt sind, ist eine genaue Auflistung bzw.
Bezifferung der Kosten (insbesondere hinsichtlich des Personalaufwandes) sowohl aus
technischen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

Zu Frage 3 c:

Externe Berater bzw. Sachverständige waren an der Erstellung des Berichts nicht beteiligt.

Zu Frage 3 d:

Es wurden 600 Exemplare hergestellt.

Zu den Fragen 3 e und 3 f:

Die Kosten für die Anfertigung der Kopien betrugen rund 10.000,-- ATS (rd. € 725). Es er-
folgte keine Vergabe an Externe.

Zu Frage 3 h:

Keine.

Zu den Fragen 4 a. b und g:

Der Bericht über die Evaluierungen der Umweltförderung (01.1996 bis 12.1998) basiert auf
§ 14 Abs. 1 UFG. Er wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens von externen
Sachverständigen erstellt. Die Feststellung des personellen Gesamtaufwandes würde einen
erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und ist daher aus verwaltungsökonomischen
Gründen nicht möglich.


Zu Frage 4 c:

Die externen Berater wurden über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt, wobei unter elf
Anbietern das Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf (ÖFZS) als Bestbieter den
Zuschlag erhielt. Die Kosten für Erstellung, Layout und Druck wurden pauschal angeboten
und betrugen ATS 741.400,-- (€ 53.879,64).

Zu Frage 4 d:

Die Auflagenhöhe entsprach der für eine parlamentarische Behandlung erforderlichen Stück-
zahl.

Zu den Fragen 4 e und f:

Die Erstellung des Layouts des Berichts war Bestandteil der Auftragsvergabe, für die Ver-
vielfältigung des Berichts wurden keine gesonderten Kosten ausgewiesen.

Zu Frage 4 h:

Es gab keine Verkaufserlöse.

Zu den Fragen 5 a, b und g:

Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Abteilungen und Bedienstete des Ressorts an der
Ausarbeitung und Erstellung des Berichtes beteiligt sind, ist eine genaue Auflistung bzw.
Bezifferung der Kosten (insbesondere hinsichtlich des Personalaufwandes) sowohl aus
technischen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

Zu Frage 5 c:

Externe Berater bzw. Sachverständige waren an der Erstellung des Berichts nicht beteiligt.


Zu Frage 5 d:

Es wurden 600 Exemplare hergestellt.

Zu den Fragen 5 e und f:

Die Kosten für die Anfertigung der Kopien betrugen rund 10.000,-- ATS (rund € 725). Es er-
folgte keine Vergabe an Externe.

Zu Frage 5 h:
Keine.

Zu den Fragen 6 a, b und g:

Aufgrund der Tatsache, dass nicht nur Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes sondern auch
Bedienstete des Ressorts an der Ausarbeitung und Erstellung des Berichtes beteiligt sind, ist
eine genaue Auflistung bzw. Bezifferung der Kosten (insbesondere hinsichtlich des Perso-
nalaufwandes) sowohl aus technischen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen
nicht möglich.

Zu Frage 6 c:

Nein.

Zu Frage 6 d:

Die Auflagenhöhe betrug 200 Stück.

Zu den Fragen 6 e und f:

Es bestand seit 1999 ein Kopierrahmenvertrag mit der Firma Berger in Hörn. Die Kosten be-
trugen ATS 11.726-.15 oder (€ 852,17).


Zu Frage 6 h:

Keine.

Zu den Fragen 8 a, b und g:

Die für die einzelnen Themenschwerpunkte zuständigen Referenten verfassen einen Bericht
über bereits gesetzte als auch geplante Maßnahmen zur Umsetzung der abfallwirtschaftli-
chen Ziele sowie der einhergehenden Auswirkungen. Zur Darstellung der Entwicklungen sind
im Vorfeld Recherchen und Datenbankauswertungen durchzuführen bzw. in Auftrag zu ge-
ben. Die Einzelbeiträge werden in mehreren Redaktionssitzungen aufeinander abgestimmt
und zu einem Gesamtbericht zusammengefügt, welcher zur Stellungnahme ausgesandt wird.
Sämtliche einlangenden Rückmeldungen werden eingehend geprüft und gegebenenfalls im
Plan berücksichtigt.

Zu Frage 8 c:

An der Erstellung war auch die Umweltbundesamt GmbH, Zweigstelle Klagenfurt, beteiligt.
Die Kosten wurden im Rahmen der Basisfinanzierung abgedeckt.

Weiters wurden für Teilarbeiten folgende Aufträge vergeben:

•    Übersetzung ins Englische (beschränkte Ausschreibung): Auftragnehmer Euro Text Ser-
vices (Gesamtkosten: ATS 316.439,98 bzw. € 22.996,59);

•    Studie “Ausrichtung des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes nach stofflichen Gesichtspunk-
ten" (freihändige Vergabe), Auftragnehmer: Institut für Wassergüte und Abfallwirtschaft,
TU Wien, Gesamtkosten: ATS 1,347.439,95 bzw. € 97.922,28;

•    Studie zur Ermittlung von Daten zur Abfallwirtschaft in Energieversorgungsunternehmen
Österreichs (öffentliche Ausschreibung), Auftragnehmer: Bietergemeinschaft Verbund-
Umwelttechnik GmbH und UBA GmbH, Gesamtkosten: ATS 237.600,06 (€ 17.267,07) +
ATS 4.670,38 (€ 339,41) für die Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt der
Wiener Zeitung);

•    Studie zur Ermittlung von Daten für den Bundes-Abfallwirtschaftsplan/Bundesabfall-
bericht 2001 (öffentliche Ausschreibung), Auftragnehmer: PeroTech, Gesamtkosten:


ATS 248.692,79 (€ 18.073,21) + ATS 6.004,86 (€ 436,39) für die Veröffentlichung der
Ausschreibung im Amtsblatt der Wiener Zeitung);

•    Studie “Vergleichende Untersuchung der Landes-Abfallwirtschaftspläne", Auftragnehmer:
UBA GesmbH (Gesellschafterweisung), Gesamtkosten: ATS 92.999,95 (€ 6.758,57).

Zu Frage 8 d:

Die Auflage der deutschen Fassung betrug 2.500 Stück, jene der englischen Fassung 300
Stück.

Zu Frage 8 e:

Es erfolgte eine Kundmachung des Teilbandes des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2001 im
Amtsblatt der Wiener Zeitung (Veröffentlichungskosten: ATS 2.668,95, € 193,96).

Zu Frage 8 f:

Die Firma Weitzer & Partner GmbH (öffentliche Ausschreibung) wurde mit der Layoutierung
und Drucklegung beauftragt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf ATS 630.509,74
(€ 45.820,93).

Zu Frage 8 h:

Gemäß § 5 Abfallwirtschaftsgesetz hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu erlassen und zu veröf-
fentlichen. Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung wird der Bundes-Abfallwirtschaftsplan
der Öffentlichkeit in der Form einer Hardcopy oder als Down-load-Datei im Internet kostenfrei
zur Verfügung gestellt.

Zu den Fragen 9 a, b und g:

Aufgrund der Tatsache, dass nicht nur Bedienstete des Ressorts sondern auch Arbeitneh-
mer des Umweltbundesamtes an der Ausarbeitung und Erstellung des Berichtes beteiligt
sind, ist eine genaue Auflistung bzw. Bezifferung der Kosten (insbesondere hinsichtlich des


Personalaufwandes) sowohl aus technischen als auch aus verwaltungsökonomischen Grün-
den nicht möglich.

Zu Frage 9 c:

 

 

 

ATS

 

freie DN 2000

 

3.001,91

 

41.307,18

 

freie DN 2001

 

695,97

 

9.576,76

 

freie Dienstverträge

 

3.697,88

 

50.883,94

 

Karigl, Freudenschuß, Tulipan, Gugele

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inst.f.Physik & Biophysik/Uni Sbg

 

1.526,13

 

21.000,00

 

Dr. Judith Lang

 

2.720,87

 

37.440,00

 

WERKVERTRAGE

 

4.247,00

 

58.440,00

 

Zu Frage 9 d:

Die Auflagenhöhe betrug 1.212 Stück.

Zu Frage 9 e:

Die Kosten betrugen ATS 436.672,53 (€ 31.734,23).

Zu Frage 9 f:

Ja. Adolf Holzhausens Nfg. Buchdruckerei GmbH. Die Druckkosten betrugen ATS 24.015,71
(€ 1.745,29, Stand: März 2002).

Zu Frage 9 h:

Aus Druckkostenbeiträgen ATS 24.015,71 (€ 1.745,29).

Zu den Fragen 10 a, b und g:

Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Abteilungen und Bedienstete des Ressorts an der
Ausarbeitung und Erstellung des Berichtes beteiligt sind, ist eine genaue Auflistung bzw.


Bezifferung der Kosten (insbesondere hinsichtlich des Personalaufwandes) sowohl aus
technischen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

Zu Frage 10 c:

Für die Erhebung der Einkommen bei den Bauern wird eine externe Firma herangezogen. Es
ist dies die LBG-Wirtschaftstreuhand und Beratungsgesellschaft. Die Kosten für die Ein-
kommensermittlung betrugen ATS 47,748.241,-- (€ 3,470.000). Die Leistung wird nach Aus-
schreibung im Rahmen eines Dreijahresvertrages vergeben. In die Erstellung des Berichtes
eingebunden sind selbstverständlich auch die Experten der § 7-Kommission-Landwirt-
schaftsgesetz. Für ihre Mitwirkung erhalten die Experten ihre Reisekosten refundiert. Im Jahr
2001 wurden dafür ATS 89.441,95 (€ 6.500) aufgewendet.

Zu Frage 10 d:

Die Auflagenhöhe beträgt 5.000 Stück.

Zu den Fragen 10 e und f:

Der Druck wurde in den letzten fünf Jahren an die AV-Druck plus GmbH auf Grundlage einer
jährlichen Ausschreibung vergeben. Die Kosten dafür betrugen ATS 412.809,-- (€ 30.000).
Das Layout wird von der Zentralstelle erarbeitet.

Zu Frage 10 h:

Der Bericht wird unentgeltlich abgegeben. Für Datenlieferungen an das europäische Buch-
führungsnetz werden Refundierungen in der Höhe von ATS 3,477.678,-- (€ 260.000) ge-
währt.

Zu den Fragen 11 a, b und g:

Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Abteilungen und Bedienstete des Ressorts an der
Ausarbeitung und Erstellung des Berichtes beteiligt sind, ist eine genaue Auflistung bzw.