3576/AB XXI.GP

Bundesministerium für

Öffentliche Leistung und Sport

Eingelangt am: 08.05.2002

Die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (3620/J) betreffend Ergebnisse und Weiterführung der
"Flexibilisierungsklausel" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Welche Erfahrungen konnten in den ersten beiden Projektjahren gewonnen werden?

Zu Frage 1:

Die bisherigen Erfahrungen der teilnehmenden Organisationseinheiten (Bundesamt für
Wasserwirtschaft, Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Justizanstalt St. Polten, Justizanstalt
Erdberg) lassen sich wie folgt zusammenfassen:

>   Die       Flexibilisierungsklausel       führt       zu       Leistungsverbesserungen       und

Budgeteinsparungen.
>   Die  Flexiklausel  ist  ein  taugliches  Instrument  zur  Kulturveränderung  in  einer

Organisation in Richtung Kostenbewusstsein und Ergebnisorientierung.
>   Die Flexiklausel versetzt die teilnehmenden Organisationseinheiten in die Lage, mit

unvorhergesehenen Anforderungen, zumindest in einem gewissen Rahmen, flexibel

umzugehen ohne das Saldoziel zu gefährden.


>   Die Flexiklausel hat sich insbesondere für nicht marktfähige Bereiche als Alternative
zu Ausgliederungen oder Privatisierungen bewährt.

Frage 2:

Welche Ergebnisse  haben  die am Pilotprojekt   "Flexibilisierungsklausel" teilnehmenden

Dienststellen budgetär und leistungsmäßig erbracht, d.h.  in welchem Ausmaß haben die

einzelnen teilprojektteilnehmenden Organisationseinheiten das Budget- und Leistungsziel

erreicht?

Zu Frage 2:

In den ersten beiden Projektjahren (2000 und 2001) haben die vier Organisationseinheiten

durchgehend Saldenverbesserungen erzielt. In Summe konnten im Jahr 2001 Einsparungen

gegenüber dem Bundesvoranschlag in der Höhe von rund 1,2 Mio. € erzielt werden. Davon

wurden 0,95 Mio. € den Rücklagen der Organisationseinheiten zugeführt.

Auch leistungsmäßig konnten die in den Projektprogrammen vorgegebenen Ziele erreicht

werden.

Frage 3:

Was    haben    Sie,    Frau    Vizekanzlerin,    unternommen,    dass   die   Erfahrungen   dieses

Verwaltungsinnovationsprojektes bekannt und öffentlich diskutiert werden?

Zu Frage 3:

Ein Bericht über die in den Jahren 2000 und 2001  erzielten Ergebnisse wurde auf der

Homepage des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport veröffentlicht. Derzeit

ist ein gemeinsamer Ministerratsbeschluss mit dem Bundesministerium für Finanzen in

Vorbereitung.

Frage 4:

Was haben Sie, Frau Vizekanzlerin, veranlasst, dass die Erfahrungen mit diesem
Verwaltungsinnovationsprojekt bei Reformmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung auch
berücksichtigt werden?


Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport begleitet, unterstützt und evaluiert
das Pilotprojekt "Flexibilisierungsklausel" im Rahmen einer Projektgruppe, der die
teilnehmenden Organisationseinheiten sowie die betroffenen Zentralstellen angehören. Seit 1.
Jänner 2002 nehmen 3 weitere Einrichtungen an der Flexibilisierungsklausel teil
(Finanzprokuratur, Justizanstalt Sonnberg, Justizanstalt Leoben). Die Erfahrungen aus dem
Projekt werden vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport in andere NPM-
Projekte eingebracht. Die Flexibilisierungsklausel ist auch ein Teilprojekt des Verwaltungs-
Innovations-Programms und wird dadurch auf eine breitere Basis gestellt.

Frage 5:

Werden Sie sich persönlich bei anderen Regierungskollegen dafür einsetzen, dass das
Verwaltungsreformprojekt "Flexibilisierungsklausel" unbefristet verlängert und bei vielen
Organisationseinheiten eingeführt wird?

Zu Frage 5:

Die Verlängerung wurde im Ministerrat bereits beschlossen. Die Flexibilisierungsklausel ist
ein Kernstück des New Public Management und es ist daher in Aussicht genommen, sie auf
weitere Dienststellen auszuweiten.