3576/AB XXI.GP
Bundesministerium für
Eingelangt am: 08.05.2002
Die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine
schriftliche Anfrage (3620/J) betreffend
Ergebnisse und Weiterführung der
"Flexibilisierungsklausel" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welche Erfahrungen konnten in den ersten beiden Projektjahren gewonnen werden?
Zu Frage 1:
Die bisherigen Erfahrungen der teilnehmenden
Organisationseinheiten (Bundesamt für
Wasserwirtschaft, Bundesanstalt für
Bergbauernfragen, Justizanstalt St. Polten, Justizanstalt
Erdberg) lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
> Die Flexibilisierungsklausel führt zu Leistungsverbesserungen und
Budgeteinsparungen.
> Die
Flexiklausel ist ein taugliches Instrument
zur Kulturveränderung in einer
Organisation in Richtung Kostenbewusstsein und Ergebnisorientierung.
> Die
Flexiklausel versetzt die teilnehmenden Organisationseinheiten in die Lage, mit
unvorhergesehenen Anforderungen, zumindest in einem gewissen Rahmen, flexibel
umzugehen ohne das Saldoziel zu gefährden.
> Die Flexiklausel hat sich insbesondere für nicht
marktfähige Bereiche als Alternative
zu
Ausgliederungen oder Privatisierungen bewährt.
Frage 2:
Welche Ergebnisse haben die am Pilotprojekt "Flexibilisierungsklausel" teilnehmenden
Dienststellen budgetär und leistungsmäßig erbracht, d.h. in welchem Ausmaß haben die
einzelnen teilprojektteilnehmenden Organisationseinheiten das Budget- und Leistungsziel
erreicht?
Zu Frage 2:
In den ersten beiden Projektjahren (2000 und 2001) haben die vier Organisationseinheiten
durchgehend Saldenverbesserungen erzielt. In Summe konnten im Jahr 2001 Einsparungen
gegenüber dem Bundesvoranschlag in der Höhe von rund 1,2 Mio. € erzielt werden. Davon
wurden 0,95 Mio. € den Rücklagen der Organisationseinheiten zugeführt.
Auch leistungsmäßig konnten die in den Projektprogrammen vorgegebenen Ziele erreicht
werden.
Frage 3:
Was haben Sie, Frau Vizekanzlerin, unternommen, dass die Erfahrungen dieses
Verwaltungsinnovationsprojektes bekannt und öffentlich diskutiert werden?
Zu Frage 3:
Ein Bericht über die in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Ergebnisse wurde auf der
Homepage des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport veröffentlicht. Derzeit
ist ein gemeinsamer Ministerratsbeschluss mit dem Bundesministerium für Finanzen in
Vorbereitung.
Frage 4:
Was haben Sie, Frau Vizekanzlerin,
veranlasst, dass die Erfahrungen mit diesem
Verwaltungsinnovationsprojekt
bei Reformmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung auch
berücksichtigt werden?
Zu Frage 4:
Das
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport begleitet,
unterstützt und evaluiert
das Pilotprojekt "Flexibilisierungsklausel" im Rahmen einer
Projektgruppe, der die
teilnehmenden Organisationseinheiten sowie die betroffenen Zentralstellen
angehören. Seit 1.
Jänner 2002 nehmen 3 weitere Einrichtungen an der Flexibilisierungsklausel
teil
(Finanzprokuratur, Justizanstalt Sonnberg, Justizanstalt Leoben). Die
Erfahrungen aus dem
Projekt werden vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und
Sport in andere NPM-
Projekte eingebracht. Die Flexibilisierungsklausel ist auch ein Teilprojekt des
Verwaltungs-
Innovations-Programms und wird dadurch auf
eine breitere Basis gestellt.
Frage 5:
Werden Sie sich persönlich bei anderen Regierungskollegen
dafür einsetzen, dass das
Verwaltungsreformprojekt "Flexibilisierungsklausel" unbefristet
verlängert und bei vielen
Organisationseinheiten eingeführt wird?
Zu Frage 5:
Die
Verlängerung wurde im Ministerrat bereits beschlossen. Die
Flexibilisierungsklausel ist
ein Kernstück des New Public Management und es ist daher in Aussicht
genommen, sie auf
weitere Dienststellen auszuweiten.