3579/AB XXI.GP

Bundesminister für Inneres

Eingelangt am: 10.05.2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Silhavy und Genossinnen haben am 17. April
2002 unter der Nr. 3750/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Schutz der Bürgerinnen vor selbst ernannter Bürgerwehr" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Über die Thematik bin ich hauptsächlich durch Medienberichte informiert.

Zu Frage 2.

Nein.

Zu den Fragen 3 bis 6 und 8 bis 13:

Der österreichischen Rechtsordnung ist der Begriff “Bürgerwehr" nicht bekannt.

Zu Frage 7:

Nach Ansicht des Bundesministerium für Inneres besteht kein sachlicher Zusammenhang.

Zu Frage 14:

Für Beamte, die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind, findet sich in § 60 BDG
eine Regelung über Dienstausweise und Dienstkleidung.

Zu Frage 15:

Nein.

Zu Frage 16:

Gegenstand des einem solchen Bescheid vorangehenden Verfahrens sind die vorgelegter
Statuten. Diese sind nach der Judikatur im Zweifel rechtskonform im Sinne der
Vereinsfreiheit auszulegen.