3579/AB XXI.GP
Bundesminister für Inneres
Eingelangt am: 10.05.2002
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Heidrun Silhavy und Genossinnen haben am 17. April
2002 unter der Nr. 3750/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Schutz der
Bürgerinnen vor selbst ernannter Bürgerwehr" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Über die Thematik bin ich hauptsächlich durch Medienberichte informiert.
Zu Frage 2.
Nein.
Zu den Fragen 3 bis 6 und 8 bis 13:
Der österreichischen Rechtsordnung ist der Begriff “Bürgerwehr" nicht bekannt.
Zu Frage 7:
Nach Ansicht des Bundesministerium für Inneres besteht kein sachlicher Zusammenhang.
Zu Frage 14:
Für Beamte, die Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes sind, findet sich in § 60 BDG
eine Regelung über Dienstausweise und Dienstkleidung.
Zu Frage 15:
Nein.
Zu Frage 16:
Gegenstand des einem solchen Bescheid
vorangehenden Verfahrens sind die vorgelegter
Statuten. Diese sind nach der Judikatur im Zweifel rechtskonform im Sinne der
Vereinsfreiheit
auszulegen.