358/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulli Sima und Genossinnen haben am 24.2.2000 an
mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 370/J betreffend „Umsetzung des Anti - Atom -
Aktionsplans sowie der EU - Osterweiterung und den damit verbundenen Fragen der
Nuklearen Sicherheit“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
Nukleare Sicherheit stellt für diese Bundesregierung ein besonderes Anliegen dar, was auch
im Regierungsprogramm mehrfach dokumentiert ist.
Der Europäischen Rat von Helsinki hat erneut „auf die Bedeutung hoher Sicherheitsstan -
dards im Nuklearbereich in Mittel - und Osteuropa“ hingewiesen. Vor allem aber hat er den
Rat aufgefordert zu prüfen, „wie die Frage der nuklearen Sicherheit im Rahmen des Erweite -
rungsprozesses im Einklang mit den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates behandelt
werden kann“. Österreich wird seine Position auch in diesem Rahmen einbringen.
ad 1 und 2
Auf Europäischer Ebene wird die Bundesregierung weiterhin für eine rasche Schließung der
genannten Reaktoren eintreten und alle Maßnahmen unterstützen, die dazu geeignet sind,
dies zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Auf bilateraler Ebene wird die energiewirtschaftliche
Zusammenarbeit im Rahmen der „Energiepartnerschaften“ fortgesetzt; in diesem Sinne wird
die Bundesregierung auch das
Verhandlungsangebot der Slowakischen Republik aufgreifen.
ad 3
Die Verhandlungsbereitschaft der Regierung der Slowakischen Republik wird auch von mir
begrüßt. Die Aufnahme von Kontakten ist eingeleitet.
ad 4
Die bezüglich der Verhandlungen mit Slowenien, Ungarn und der Tschechischen Republik
vom Rat der EU bereits verabschiedeten Verhandlungspositionen sind, da umfassend for -
muliert, meiner Ansicht nach grundsätzlich auch auf jene Beitrittskandidaten anwendbar, mit
denen die formellen Verhandlungen erst kürzlich aufgenommen wurden. Nicht zuletzt im
Lichte der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki werde ich bemüht sein,
zu einer Konkretisierung der Anforderungen an die Beitrittskandidaten beizutragen. Jeden -
falls wird die Bundesregierung „nukleare Sicherheit“ auch weiterhin zu einem wichtigen
Thema des Erweiterungsprozesses machen.
ad 5
Ja, da dies durch die bereits erwähnten Verhandlungspositionen der EU und die darin refer -
enzierten einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates de facto bereits der Fall ist.
ad 6
Der Aktionsplan bringt zum Ausdruck, dass sich Österreich an den in der Agenda 2000
genannten Daten orientieren werde. Darüber hinaus machen die zwischenzeitlich eingetre -
tenen Entwicklungen eine Anpassung der zeitlichen Vorgaben erforderlich.
ad 7 und 8
Das „Energiekapitel“ wurde in den Verhandlungen mit der Tschechischen Republik,
Slowenien und Ungarn bereits unter finnischer Präsidentschaft eröffnet. Unter der gegen -
wärtigen portugiesischen Präsidentschaft ist nicht mit einer erneuten Relevierung des The -
mas zu rechnen. Auch mit einer Eröffnung
des „Energiekapitels“ in den Verhandlungen mit -
Bulgarien, Litauen, Rumänien und der Slowakischen Republik ist unter der derzeitigen
Präsidentschaft zu rechnen. Unabhängig davon wird Österreich in diesen Verhandlungen
seine grundsätzliche Position beibehalten.
ad 9
Die diesbezüglichen Veranlassungen wurden bereits im Herbst 1999 getroffen. Die deutsche
Regierung hat allerdings noch im Dezember 1999 mitgeteilt, dass sie ein fiktives
Genehmigungsverfahren „nicht als geeignetes Mittel“ ansehe, die Anstrengungen der Bei -
trittskandidaten zur Anhebung der nuklearen Sicherheit auf das Niveau der Europäischen
Union zu fördern.
Vor diesem Hintergrund konzentrieren sich die Bemühungen der Bundesregierung seit Ende
vergangenen Jahres erneut darauf, von der Tschechischen Republik auf bilateralem Wege
konkrete technische Informationen zu erhalten. Generell sollte Transparenz verstärkt zu
einem Thema des Erweiterungsprozesses gemacht werden.
ad 10
Grundsätzlich ist zu respektieren, dass die einzelnen Staaten - wie auch Österreich - über
die jeweilige nationale Energiestrategie autonom entscheiden. Unbeschadet dessen wird zur
gegebenen Zeit sowohl von der Bundesregierung als auch vom Nationalrat zu beurteilen
sein, ob alle Beitrittsvoraussetzungen im erforderlichen Ausmaß erfüllt sind.
ad 11
Die Republik Österreich als Völkerrechtssubjekt kann und wird sich nicht dem Verwal -
tungsverfahren eines anderen souveränen Staates unterwerfen. Die Bundesregierung hat
jedoch bereits alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die bestmöglichen Voraus -
setzungen für eine Mitwirkung der österreichischen Bevölkerung an diesem UVP - Verfahren
zu schaffen. So wurden alle verfahrensgegenständlichen Unterlagen der Öffentlichkeit
bereits wenige Tage nach der formellen
Verfahrenseröffnung in einer deutschsprachigen
Arbeitsübersetzung auf der Internet - Seite des Umweltbundesamtes zugänglich gemacht.
Darüber hinaus wurde das Umweltbundesamt beauftragt, eine Fachstellungnahme zu koor -
dinieren. Diese Fachstellungnahme wurde fristgerecht an das Tschechische Umweltministe -
rium übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
ad 12
Auch bezüglich anderer grenznaher Kernkraftwerke werde ich die Nuklearpolitik der Bundes -
regierung konsequent weiterführen. Dies impliziert zum einen die Fortsetzung von Maßnah -
men zur Reduktion des Gefährdungspotenzials kerntechnischer Anlagen und zum anderen
die Fortsetzung der energiewirtschaftlichen Kooperation im Rahmen von ,,Energiepartner -
schaften“. Darüber hinaus werden wir auch bemüht sein, die Weiterentwicklung des ein -
schlägigen Völkerrechts voran zu treiben. An dieser Stelle sei auch daran erinnert, dass das
Regierungsprogramm vorsieht, „zum Schutz der österreichischen Bevölkerung die zwi -
schenstaatlichen Informationssysteme laufend zu verbessern und dem jeweiligen Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnis anzupassen“.