358/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulli Sima und Genossinnen haben am 24.2.2000 an

mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 370/J betreffend „Umsetzung des Anti - Atom -

Aktionsplans sowie der EU - Osterweiterung und den damit verbundenen Fragen der

Nuklearen Sicherheit“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

Nukleare Sicherheit stellt für diese Bundesregierung ein besonderes Anliegen dar, was auch

im Regierungsprogramm mehrfach dokumentiert ist.

 

Der Europäischen Rat von Helsinki hat erneut „auf die Bedeutung hoher Sicherheitsstan -

dards im Nuklearbereich in Mittel - und Osteuropa“ hingewiesen. Vor allem aber hat er den

Rat aufgefordert zu prüfen, „wie die Frage der nuklearen Sicherheit im Rahmen des Erweite -

rungsprozesses im Einklang mit den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates behandelt

werden kann“. Österreich wird seine Position auch in diesem Rahmen einbringen.

 

ad 1 und 2

 

Auf Europäischer Ebene wird die Bundesregierung weiterhin für eine rasche Schließung der

genannten Reaktoren eintreten und alle Maßnahmen unterstützen, die dazu geeignet sind,

dies zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Auf bilateraler Ebene wird die energiewirtschaftliche

Zusammenarbeit im Rahmen der „Energiepartnerschaften“ fortgesetzt; in diesem Sinne wird

die Bundesregierung auch das Verhandlungsangebot der Slowakischen Republik aufgreifen.

ad 3

 

Die Verhandlungsbereitschaft der Regierung der Slowakischen Republik wird auch von mir

begrüßt. Die Aufnahme von Kontakten ist eingeleitet.

 

ad 4

 

Die bezüglich der Verhandlungen mit Slowenien, Ungarn und der Tschechischen Republik

vom Rat der EU bereits verabschiedeten Verhandlungspositionen sind, da umfassend for -

muliert, meiner Ansicht nach grundsätzlich auch auf jene Beitrittskandidaten anwendbar, mit

denen die formellen Verhandlungen erst kürzlich aufgenommen wurden. Nicht zuletzt im

Lichte der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki werde ich bemüht sein,

zu einer Konkretisierung der Anforderungen an die Beitrittskandidaten beizutragen. Jeden -

falls wird die Bundesregierung „nukleare Sicherheit“ auch weiterhin zu einem wichtigen

Thema des Erweiterungsprozesses machen.

 

ad 5

 

Ja, da dies durch die bereits erwähnten Verhandlungspositionen der EU und die darin refer -

enzierten einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates de facto bereits der Fall ist.

 

ad 6

 

Der Aktionsplan bringt zum Ausdruck, dass sich Österreich an den in der Agenda 2000

genannten Daten orientieren werde. Darüber hinaus machen die zwischenzeitlich eingetre -

tenen Entwicklungen eine Anpassung der zeitlichen Vorgaben erforderlich.

 

ad 7 und 8

 

Das „Energiekapitel“ wurde in den Verhandlungen mit der Tschechischen Republik,

Slowenien und Ungarn bereits unter finnischer Präsidentschaft eröffnet. Unter der gegen -

wärtigen portugiesischen Präsidentschaft ist nicht mit einer erneuten Relevierung des The -

mas zu rechnen. Auch mit einer Eröffnung des „Energiekapitels“ in den Verhandlungen mit -

Bulgarien, Litauen, Rumänien und der Slowakischen Republik ist unter der derzeitigen

Präsidentschaft zu rechnen. Unabhängig davon wird Österreich in diesen Verhandlungen

seine grundsätzliche Position beibehalten.

 

ad 9

 

Die diesbezüglichen Veranlassungen wurden bereits im Herbst 1999 getroffen. Die deutsche

Regierung hat allerdings noch im Dezember 1999 mitgeteilt, dass sie ein fiktives

Genehmigungsverfahren „nicht als geeignetes Mittel“ ansehe, die Anstrengungen der Bei -

trittskandidaten zur Anhebung der nuklearen Sicherheit auf das Niveau der Europäischen

Union zu fördern.

 

Vor diesem Hintergrund konzentrieren sich die Bemühungen der Bundesregierung seit Ende

vergangenen Jahres erneut darauf, von der Tschechischen Republik auf bilateralem Wege

konkrete technische Informationen zu erhalten. Generell sollte Transparenz verstärkt zu

einem Thema des Erweiterungsprozesses gemacht werden.

 

ad 10

 

Grundsätzlich ist zu respektieren, dass die einzelnen Staaten - wie auch Österreich - über

die jeweilige nationale Energiestrategie autonom entscheiden. Unbeschadet dessen wird zur

gegebenen Zeit sowohl von der Bundesregierung als auch vom Nationalrat zu beurteilen

sein, ob alle Beitrittsvoraussetzungen im erforderlichen Ausmaß erfüllt sind.

 

ad 11

 

Die Republik Österreich als Völkerrechtssubjekt kann und wird sich nicht dem Verwal -

tungsverfahren eines anderen souveränen Staates unterwerfen. Die Bundesregierung hat

jedoch bereits alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die bestmöglichen Voraus -

setzungen für eine Mitwirkung der österreichischen Bevölkerung an diesem UVP - Verfahren

zu schaffen. So wurden alle verfahrensgegenständlichen Unterlagen der Öffentlichkeit

bereits wenige Tage nach der formellen Verfahrenseröffnung in einer deutschsprachigen

Arbeitsübersetzung auf der Internet - Seite des Umweltbundesamtes zugänglich gemacht.

Darüber hinaus wurde das Umweltbundesamt beauftragt, eine Fachstellungnahme zu koor -

dinieren. Diese Fachstellungnahme wurde fristgerecht an das Tschechische Umweltministe -

rium übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

ad 12

 

Auch bezüglich anderer grenznaher Kernkraftwerke werde ich die Nuklearpolitik der Bundes -

regierung konsequent weiterführen. Dies impliziert zum einen die Fortsetzung von Maßnah -

men zur Reduktion des Gefährdungspotenzials kerntechnischer Anlagen und zum anderen

die Fortsetzung der energiewirtschaftlichen Kooperation im Rahmen von ,,Energiepartner -

schaften“. Darüber hinaus werden wir auch bemüht sein, die Weiterentwicklung des ein -

schlägigen Völkerrechts voran zu treiben. An dieser Stelle sei auch daran erinnert, dass das

Regierungsprogramm vorsieht, „zum Schutz der österreichischen Bevölkerung die zwi -

schenstaatlichen Informationssysteme laufend zu verbessern und dem jeweiligen Stand der

wissenschaftlichen Erkenntnis anzupassen“.