3580/AB XXI.GP

Bundesminister für Finanzen

Eingelangt am: 10.05.2002

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Kollegen
vom 11. März 2002, Nr. 3590/J, betreffend die Vorgangsweise der österreichischen
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Irak-Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg
Haider, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das Bundesministerium für Finanzen
gemäß § 11 des Außenhandelsgesetzes ersucht, Ermittlungen über angebliche Ausfuhren
von medizinischen Geräten durch den Herrn Landeshauptmann von Kärnten in den Irak ein-
zuleiten und in diesem Zusammenhang auch die Einhaltung außenhandelsrechtlicher Be-
stimmungen zu untersuchen.

Auf Grund dieses Ersuchens wurde die Finanzlandesdirektion für Kärnten am

22. Februar 2002 beauftragt, zweckdienliche Erhebungen in ihrem Bereich einzuleiten.

Ich möchte hier erwähnen, dass auch Landeshauptmann Dr. Jörg Haider sich schriftlich mit
dem Ersuchen an das Bundesministerium für Finanzen gewandt hat, diese Frage zu prüfen.
Transparenz und Aufklärung sind ihm daher offensichtlich selbst ein Anliegen.


Zu 3.

Das Ermittlungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Zu 4.:

Das Ermittlungsverfahren schließt auch die Befragung verschiedener Personen mit ein. Die

Dauer des Verfahrens kann daher derzeit nicht exakt abgeschätzt werden.

Zu 5.:

Diese Frage könnte erst nach dem Vorliegen des Ermittlungsergebnisses (Sachverhalt) und

der rechtlichen Beurteilung dieses Sachverhalts beantwortet werden.

Zu 6.:

Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens dürfen gemäß § 11 Abs.3 des Außenhandels-
gesetzes (AußHG) nur für Zwecke des Vollzugs des AußHG, für Zwecke eines Abgabe-
verfahrens und für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens verwendet werden. Die Er-
mittlungsergebnisse der Zollbehörden unterliegen überdies der abgabenrechtlichen Geheim-
haltungspflicht nach § 48a Bundesabgabenordnung (BAO). Eine Information der
Öffentlichkeit ist daher nicht möglich.