3580/AB XXI.GP
Bundesminister für Finanzen
Eingelangt am: 10.05.2002
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Kollegen
vom 11. März 2002, Nr. 3590/J, betreffend die Vorgangsweise der
österreichischen
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Irak-Reise von Landeshauptmann Dr.
Jörg
Haider, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit hat das Bundesministerium für Finanzen
gemäß § 11 des Außenhandelsgesetzes ersucht, Ermittlungen
über angebliche Ausfuhren
von medizinischen
Geräten durch den Herrn Landeshauptmann von Kärnten in den Irak ein-
zuleiten und in diesem Zusammenhang auch die Einhaltung
außenhandelsrechtlicher Be-
stimmungen zu untersuchen.
Auf Grund dieses Ersuchens wurde die Finanzlandesdirektion für Kärnten am
22. Februar 2002 beauftragt, zweckdienliche Erhebungen in ihrem Bereich einzuleiten.
Ich
möchte hier erwähnen, dass auch Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
sich schriftlich mit
dem Ersuchen an das Bundesministerium für Finanzen gewandt hat, diese
Frage zu prüfen.
Transparenz und Aufklärung sind ihm daher offensichtlich selbst ein
Anliegen.
Zu 3.
Das Ermittlungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Zu 4.:
Das Ermittlungsverfahren schließt auch die Befragung verschiedener Personen mit ein. Die
Dauer des Verfahrens kann daher derzeit nicht exakt abgeschätzt werden.
Zu 5.:
Diese Frage könnte erst nach dem Vorliegen des Ermittlungsergebnisses (Sachverhalt) und
der rechtlichen Beurteilung dieses Sachverhalts beantwortet werden.
Zu 6.:
Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens
dürfen gemäß § 11 Abs.3 des Außenhandels-
gesetzes (AußHG) nur für Zwecke des Vollzugs des AußHG,
für Zwecke eines Abgabe-
verfahrens und für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens verwendet werden.
Die Er-
mittlungsergebnisse der Zollbehörden unterliegen überdies der
abgabenrechtlichen Geheim-
haltungspflicht nach § 48a Bundesabgabenordnung (BAO). Eine Information
der
Öffentlichkeit ist daher nicht möglich.