3585/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3612/J-NR/2002 betreffend “Verkehrssicherheitsfonds",
die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 13. März 2002 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:


Wie viele Gelder befanden sich jeweils mit Stichtag 31.12. seit 1990 im Verkehrssicherheitsfonds?

Antwort:

Da bereits im Jahr 1989 Zahlungen an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds getätigt
wurden, wird die Beantwortung auf das Jahr 1989 ausgedehnt. In den Beträgen sind Buchungen in
den jeweiligen Auslaufzeiträumen berücksichtigt (Beträge in ATS):


Frage 2:

Wie viele Gelder aus der bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens zu entrichteten
Verkehrssicherheitsbeitrag wurden seit 1990 an die Bundesländer abgeführt (Aufschlüsselung auf
Jahre und einzelne Bundesländer)?

Antwort:

Nachstehend werden die Anweisungen gemäß § 131a Abs. 5 KFG 1967 an die einzelnen
Bundesländer nach Jahren aufgeschlüsselt dargestellt:

Frage 3:

Ist Ihnen bekannt wie diese Gelder von den einzelnen Bundesländern verwendet wurden bzw.
werden?

3.1. Wenn ja, wie wurden diese Gelder verwendet?

3.2. Wann war die letzte Überprüfung durch Ihr Ministerium ob eine widmungsgemäße
Verwendung durch die Länder erfolgt ist? Wie lautetete das Ergebnis?

3.3. Welche Folgen hatte es für Bundesländer welche diese Gelder nicht widmungsgemäß
verwendeten?

Antwort:

Gemäß § 131a Abs. 6 KFG 1967 haben die Bundesländer bis spätestens 30. Juni des Folgejahres
dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie über die Verwendung der Mittel im
abgelaufenen Jahr Bericht zu erstatten. Aus diesem Grunde ist auch bekannt, wie von den
einzelnen Bundesländern die Mittelverwendung erfolgt. Die Mittel wurden bisher zum größten Teil


widmungsgemäß verwendet, lediglich in Einzelfällen wurde vom BMVIT auf die Zweckwidmung der
Mittel hingewiesen. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2001 über die Verwendung der Mittel im
Jahr 2000 statt.

Frage 4:

Wie hoch ist derzeit der o.g. Verkehrssicherheitsbeitrag und wann erfolgte die letzte Erhöhung in
welchem Ausmaß?

Antwort:

Gemäß Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie - EUGVIT, BGBI. Nr. 32/02
Teil l vom 18.1.2002, Artikel 10 wurde der Verkehrssicherheitsbeitrag gem. § 48a Abs. 3 KFG
1967 auf 145,- Euro geändert (in Kraft getreten am 1.1.2002). Bis zu dieser Änderung betrug der
Verkehrssicherheitsbeitrag 2.000,- ATS. Es fand daher keine Erhöhung sondern eine
Verminderung dieses Beitrages statt

Frage 5:

Halten Sie die derzeitigen Einnahmen aus dem Verkehrssicherheitsbeitrag für den Verkehrs-
sicherheitsfonds für ausreichend?

Antwort:

Ja.

Frage 6:

Könnten Sie sich eine generelle Einführung eines Verkehrssicherheitsbeitrages für den
Verkehrssicherheitsfonds bei der Erteilung von Kennzeichen nach § 48 KFG 1967 vorstellen?

Antwort:

Nein.

Frage 7:

Können Sie sich andere zusätzliche Einnahmenquellen für den Verkehrssicherheitsfonds
vorstellen? Wenn ja, welche?

Antwort:

Ja. Im Zusammenhang mit der Aufstellung von Geisterfahrer-Warntafelanlagen auf den Abfahrts-
rampen der Autobahnen ist vorgesehen, dass die Rückseiten dieser Anlagen mit Werbeaufdrucken
versehen werden können. Zwecks Aufstellung derartiger Tafeln hat das BMVIT bereits im Jahre
1995 einen Vertrag mit der ARGE Autobahnwerbung abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass nach
Abzug der Aufwendungen ein Anteil der Erlöse an den VSF abgeführt werden soll.


Frage 8:

Welche Vertreter welcher Organisationen bzw. Institutionen befinden sich derzeit in dem für die
Vergabe von Förderungen aus dem Verkehrssicherheitsfonds zuständigen Beirat?

Antwort:

In den Beirat des österreichischen Verkehrssicherheitsfonds sind derzeit folgende Mitglieder bzw.
Ersatzmitglieder nominiert und bestellt (in alphabetischer Reihenfolge):


Frage 9:

Kam es bei der Besetzung bzw. Zusammensetzung des Beirates in den letzten fünf Jahren zu
Veränderungen? Wenn ja, in welcher Form?

Antwort:

Gemäß den Richtlinien des österreichischen Verkehrssicherheitsfonds werden die Mitglieder und
Ersatzmitglieder des Beirates des VSF für den Zeitraum von drei Jahren bestellt. Die aktuelle
Bestellungsperiode endet im April 2002.

Frage 10:

Wie häufig bzw. wann kam es in den letzten fünf Jahren zu Sitzungen dieses Beirates?

Antwort:

In den vergangenen 5 Jahren (1997 bis 2001) fanden 23 Sitzungen des Beirates des
Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds sowie 5 koordinierende Sitzungen mit dem Beirat statt.

Frage 11:

Welche Ergebnisse bzw. Beschlüsse gab es jeweils bei diesen Sitzungen?

Antwort:

Bei diesen Sitzungen wurden 111 Projekte behandelt Eine detailliertere Beschreibung der
Sitzungen ist nicht möglich. Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 15 bis
18.

Fragen 12 und 13:

Wer ist derzeit der Vorsitzende dieses Beirates?

Kam es in den letzten fünf Jahren zu einem Wechsel im Vorsitz? Wenn ja, wann und aus welchem
Anlass?

Antwort:

Gemäß den Richtlinien des VSF obliegt der Vorsitz einem Beiratsmitglied aus dem Bereich des
BMVIT. Derzeit wird dieser von Herrn MR Dipl.-lng. Lukaschek wahrgenommen; im genannten
Zeitraum kam es zu keinem Wechsel.

Frage 14:

Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Kosten dieses Beirates (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)?


Antwort:

Die Ausübung der Funktion eines Beiratsmitglieds, Ersatzmitglieds oder des Vorsitzes erfolgt
unentgeltlich.

Fragen 15 und 16:

Welche Projekte wurden seit Einführung dieses Verkehrssicherheitsfonds aus diesem unterstützt
bzw. finanziert (detaillierte Aufschlüsselung auf Projekte und Jahre)?

Wer waren die jeweiligen Antragsteller?

Antwort:

Aufgrund der komplexen Fragestellung kann die Beantwortung lediglich für den Zeitraum 1.1.1997
bis 31.12.2001 erfolgen:



 



 



 


Fragen 17 und 18:

Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfonds fließen in den Aufgabenbereich nach
§ 131 a Abs. 4 lit. a bis c KFG 1967 (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfonds fließen in den Aufgabenbereich nach
§ 131 a Abs. 4 lit. d und e KFG 1967 (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Antwort:

Die Ausgaben (in ATS) der Jahre 1989 bis 2001 sind nachstehender Tabelle zu entnehmen: