3588/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen vom
12. März 2002, Nr. 3594/J, betreffend Vorgänge um die Gleichbehandlungsbeauftragte im
Landwirtschaftsministerium, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1a:


Derzeit übt Frau Dr. Martha SIMON stellvertretend die Funktion der Gleichbehandlungsbe-
auftragten aus. Die Bestellung der/des Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgt, sobald die
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen einen Dreiervorschlag gemäß der Bestimmung
des § 26 Abs. 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG) erstattet hat. Soweit mir be-
kannt ist, wird eine Sitzung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen demnächst statt-
finden.

Zu den Fragen 1b und c:

Gemäß der Bestimmung des § 26 Abs. 7 B-GBG hat die Arbeitsgruppe bei der Auswahl von
Bediensteten für ihren Vorschlag auf Erfahrungen in der Vertretung von Bediensteten unter


gleichbehandlungs- und frauenfördernden Gesichtspunkten sowie auf Erfahrungen in der
Vertretung weiblicher Bediensteter in Personalvertretungsorganen oder in Gremien der Ge-
werkschaft Bedacht zu nehmen. Maßgeblich für die Bestellung ist, dass der oder die Be-
dienstete dem Personalstand des Ressorts angehört, in einer zum Vertretungsbereich der
oder des zu bestellenden Gleichbehandlungsbeauftragten gehörenden Dienststelle beschäf-
tigt ist und der/die Bedienstete der Bestellung zustimmt.

Durch das Zusammenwirken der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sowie die Ein-
haltung der Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes ist größtmögliche Ob-
jektivität der Kriterien zur Auswahl und des Bestellungsvorganges gewährleistet. Eine dar-
über hinausgehende “Überprüfung" ist im Rahmen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
nicht vorgesehen.

Zu Frage 2a:

Sowohl in der Analyse/Konzeptions- als auch der Umsetzungsphase des Reorganisations-
projektes im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wurde auf eine breite Einbindung der Mitarbeiter des Ressorts großer Wert gelegt. So wur-
den sämtliche Mitarbeiter der Zentralstelle - und damit auch die Arbeitsgruppe für Gleichbe-
handlungsfragen - durch regelmäßige e-mails, Artikel in der Mitarbeiterzeitung Focus, Infor-
mationen im Intranet und gemeinsam mit der Personalvertretung organisierte Informations-
veranstaltungen kontinuierlich über den jeweiligen Projektstand informiert und eingebunden.
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat von der vielfachen Möglichkeit zu Stel-
lungnahmen zu diesen Zwischenergebnissen im Rahmen der gesamten Projektphase keinen
Gebrauch gemacht.

Die Personalvertretung wurde sowohl in die Entscheidungsgremien der Reorganisation ein-
gebunden und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurde das Einvernehmen mit
den Dienststellenausschüssen zur Geschäfts- und Personaleinteilung hergestellt. Hinsicht-
lich der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist eine solche Einbindung gesetzlich
nicht vorgesehen.


Eine explizite Mitarbeit der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen in den Projektgrup-
pen erschien auch aus Sicht des Projektmanagement nicht zweckmäßig. So wurde im Inte-
resse einer effizienten und zielgerechten Umsetzung der Reorganisation - v.a. auch auf
Empfehlung des externen Beraters - eine schlanke Projektstruktur gewählt. Eine Mitarbeit
der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen wäre auch rein kapazitätsmäßig kaum
zweckmäßig gewesen, da in der Umsetzungsphase 5 Projektgruppen gleichzeitig mit der
Ausarbeitung der zukünftigen Organisation beschäftigt waren.

Auch sei darauf hingewiesen, dass in sämtlichen für das Reorganisationsprojekt relevanten
Arbeitsgruppen (Stabstelle Generalsekretariat, externes Beratungsunternehmen, Projekt-
team der Analysephase, Projektgruppen der Umsetzungsphase) Mitarbeiterinnen des Res-
sorts vertreten waren und somit die Möglichkeit bestand, Anliegen der Gleichbehandlung
direkt in die Arbeiten einzubringen.

Zu den Fragen 2b und c:

Aufgrund der Reorganisation wurden 40 % jener Führungspositionen, die durch Männer be-
setzt waren und 33 % von Führungspositionen, die durch Frauen besetzt waren, eingespart.
Es waren daher sowohl absolut als auch relativ deutlich weniger Frauen als Männer betrof-
fen.

Zu den Fragen 3a bis c:

Die Abteilung Präs 6 wurde entsprechend den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes
im Amtsblatt der Wiener Zeitung ausgeschrieben und enthielt neben den Aufnahme- und
Ernennungserfordernissen jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfül-
lung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen erwartet wurden.
Zur Erstattung eines Gutachtens über die Bewerbungen wurde eine weisungsfreie Begut-
achtungskommission bestellt. Zwei Mitglieder der Kommission waren Vertreter des Dienst-
gebers (eine Frau und ein Mann), zwei Mitglieder waren jeweils von Gewerkschaft und Per-
sonalvertretung (eine Frau und ein Mann) entsendet, den Vorsitz der Kommission führte ein
vom Dienstgeber bestelltes, weibliches Mitglied der Kommission. Die Beschlussfassung der


Kommission erfolgte nach Durchführung eines Hearings, dem sich alle Bewerber und die
Bewerberin unterzogen, einstimmig. Ausschlaggebend für die Beschlussfassung waren die
Gesamtpersönlichkeit, die Fähigkeiten, die Motivation, die Kenntnisse, die Fertigkeiten, die
Ausbildung und die Erfahrungen der Bewerber. Die Besetzung der Abteilung Präs 6 erfolgte
ausschließlich aufgrund des Ergebnisses dieses Gutachtens. Der erstgereihte Bewerber, der
mit der Funktion betraut wurde, war seit Juli 1995 und somit seit 6 1/2 Jahren Leiter der EDV -
Abteilung im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie.