3588/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Prammer,
Kolleginnen und Kollegen vom
12. März 2002, Nr.
3594/J, betreffend Vorgänge um die Gleichbehandlungsbeauftragte im
Landwirtschaftsministerium, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1a:
Derzeit übt Frau Dr. Martha SIMON stellvertretend die
Funktion der Gleichbehandlungsbe-
auftragten aus. Die Bestellung der/des Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgt,
sobald die
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
einen Dreiervorschlag gemäß der Bestimmung
des § 26 Abs. 6
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG) erstattet hat. Soweit mir be-
kannt ist, wird eine Sitzung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
demnächst statt-
finden.
Zu den Fragen 1b und c:
Gemäß der Bestimmung des § 26 Abs. 7 B-GBG
hat die Arbeitsgruppe bei der Auswahl von
Bediensteten für ihren Vorschlag auf Erfahrungen in der Vertretung von
Bediensteten unter
gleichbehandlungs- und frauenfördernden
Gesichtspunkten sowie auf Erfahrungen in der
Vertretung weiblicher Bediensteter in Personalvertretungsorganen oder in
Gremien der Ge-
werkschaft Bedacht zu nehmen. Maßgeblich für die Bestellung ist,
dass der oder die Be-
dienstete dem Personalstand des Ressorts angehört, in einer zum
Vertretungsbereich der
oder des zu bestellenden Gleichbehandlungsbeauftragten gehörenden
Dienststelle beschäf-
tigt ist und der/die
Bedienstete der Bestellung zustimmt.
Durch das Zusammenwirken der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen sowie die Ein-
haltung der Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes ist
größtmögliche Ob-
jektivität der Kriterien zur Auswahl und des Bestellungsvorganges
gewährleistet. Eine dar-
über hinausgehende “Überprüfung" ist im Rahmen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
nicht
vorgesehen.
Zu Frage 2a:
Sowohl
in der Analyse/Konzeptions- als auch der Umsetzungsphase des Reorganisations-
projektes im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
wurde auf eine breite Einbindung der Mitarbeiter des Ressorts großer Wert
gelegt. So wur-
den sämtliche Mitarbeiter der Zentralstelle - und damit auch die
Arbeitsgruppe für Gleichbe-
handlungsfragen - durch regelmäßige e-mails, Artikel in der
Mitarbeiterzeitung Focus, Infor-
mationen im Intranet und gemeinsam mit der Personalvertretung organisierte
Informations-
veranstaltungen kontinuierlich über den jeweiligen Projektstand informiert
und eingebunden.
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat von der vielfachen
Möglichkeit zu Stel-
lungnahmen zu diesen
Zwischenergebnissen im Rahmen der gesamten Projektphase keinen
Gebrauch gemacht.
Die
Personalvertretung wurde sowohl in die Entscheidungsgremien der Reorganisation
ein-
gebunden und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurde das Einvernehmen
mit
den Dienststellenausschüssen zur Geschäfts- und Personaleinteilung
hergestellt. Hinsicht-
lich der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist eine solche
Einbindung gesetzlich
nicht vorgesehen.
Eine explizite Mitarbeit der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen in den Projektgrup-
pen erschien auch aus Sicht des Projektmanagement nicht zweckmäßig.
So wurde im Inte-
resse einer effizienten und zielgerechten Umsetzung der Reorganisation - v.a.
auch auf
Empfehlung des externen Beraters - eine schlanke Projektstruktur gewählt.
Eine Mitarbeit
der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen wäre auch rein kapazitätsmäßig
kaum
zweckmäßig gewesen, da in der Umsetzungsphase 5 Projektgruppen
gleichzeitig mit der
Ausarbeitung der zukünftigen Organisation beschäftigt waren.
Auch sei darauf hingewiesen, dass in sämtlichen für das Reorganisationsprojekt
relevanten
Arbeitsgruppen (Stabstelle
Generalsekretariat, externes Beratungsunternehmen, Projekt-
team der Analysephase, Projektgruppen der Umsetzungsphase) Mitarbeiterinnen des
Res-
sorts vertreten waren und somit die Möglichkeit bestand, Anliegen der
Gleichbehandlung
direkt in die Arbeiten einzubringen.
Zu den Fragen 2b und c:
Aufgrund der Reorganisation wurden 40 % jener
Führungspositionen, die durch Männer be-
setzt waren und 33 % von Führungspositionen, die durch Frauen besetzt
waren, eingespart.
Es waren daher sowohl absolut als auch relativ deutlich weniger Frauen als
Männer betrof-
fen.
Zu den Fragen 3a bis c:
Die
Abteilung Präs 6 wurde entsprechend den Bestimmungen des
Ausschreibungsgesetzes
im Amtsblatt der Wiener Zeitung ausgeschrieben und enthielt neben den Aufnahme-
und
Ernennungserfordernissen jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfül-
lung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen erwartet
wurden.
Zur Erstattung eines Gutachtens über die Bewerbungen wurde eine
weisungsfreie Begut-
achtungskommission bestellt. Zwei Mitglieder der Kommission waren Vertreter des
Dienst-
gebers (eine Frau und ein Mann), zwei Mitglieder waren jeweils von Gewerkschaft
und Per-
sonalvertretung (eine Frau
und ein Mann) entsendet, den Vorsitz der Kommission führte ein
vom Dienstgeber bestelltes,
weibliches Mitglied der Kommission. Die Beschlussfassung der
Kommission
erfolgte nach Durchführung eines Hearings, dem sich alle Bewerber und die
Bewerberin unterzogen, einstimmig. Ausschlaggebend für die Beschlussfassung waren die
Gesamtpersönlichkeit, die Fähigkeiten, die Motivation, die
Kenntnisse, die Fertigkeiten, die
Ausbildung und die Erfahrungen der Bewerber. Die Besetzung der Abteilung
Präs 6 erfolgte
ausschließlich aufgrund des Ergebnisses dieses Gutachtens. Der
erstgereihte Bewerber, der
mit der Funktion betraut
wurde, war seit Juli 1995 und somit seit 6 1/2 Jahren Leiter der EDV
-
Abteilung im
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie.