3598/AB XXI.GP
Bundesminister für Inneres
Eingelangt am: 14.05.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und
Freunde haben am 20. März
2002 unter der Nr.: 3635/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Anzeigen nach dem
Suchtmittelgesetz" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzliches:
Im Berichtsjahr 2001 wurden nicht 3.663 Personen
nach den Straftatbeständen des SMG
bezüglich Heroin
angezeigt, sondern es wurden 3.663 Anzeigen erstattet, welche auch
einen Straftatbestand bezüglich Heroin aufwiesen.
Frage 1
Die sichergestellten Mengen beziehen sich nicht auf die
tatsächliche Reinsubstanz sondern
beinhalten
auch Streckmittel u.dgl.
Die tatsächliche Reinsubstanz wird in der Kriminalstatistik nicht erfasst.
Frage 2
Entwicklung der bezüglich Heroin
erstatteten Anzeigen nach §§ 27 und 28 SMG im
Vergleichszeitraum 1997-2001:
|
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§27 /
|
§ 28
|
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1997
|
2.036
|
1.123
|
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1998
|
1.715
|
870
|
|
1999
|
1.631
|
654
|
|
2000
|
1.694
|
582
|
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2001
|
2.760
|
903
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