3598/AB XXI.GP

Bundesminister für Inneres

Eingelangt am: 14.05.2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am 20. März
2002 unter der Nr.: 3635/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


Grundsätzliches:

Im Berichtsjahr 2001 wurden nicht 3.663 Personen nach den Straftatbeständen des SMG
bezüglich Heroin angezeigt, sondern es wurden 3.663 Anzeigen erstattet, welche auch
einen Straftatbestand bezüglich Heroin aufwiesen.

Frage 1

Die sichergestellten Mengen beziehen sich nicht auf die tatsächliche Reinsubstanz sondern
beinhalten auch Streckmittel u.dgl.

Die tatsächliche Reinsubstanz wird in der Kriminalstatistik nicht erfasst.

Frage 2

Entwicklung der bezüglich Heroin erstatteten Anzeigen nach §§ 27 und 28 SMG im
Vergleichszeitraum 1997-2001:


 

 

§27   /

 

§ 28

 

1997

 

2.036

 

1.123

 

1998

 

1.715

 

870

 

1999

 

1.631

 

654

 

2000

 

1.694

 

582

 

2001

 

2.760

 

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