3599/AB XXI.GP

Bundesminister für Inneres

Eingelangt am: 14.05.2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben am
20.03.2002 unter der Nummer 3658/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend mangelnde Grafik - Experten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


zu Frage 1:

Die Erstellung dauert zwischen einer und zwei, in Ausnahmefällen bis zu 4 Stunden. Die
Dauer der Bearbeitung hängt vorwiegend vom fotografischen Gedächtnis der Zeugen ab. Es
sind daher detaillierte Befragungen notwendig, welche nicht weiter beschleunigt werden
können, ohne dass die Qualität des Phantombildes gefährdet wäre.

zu Frage 2:

Bei der Bundespolizeidirektion Wien gibt es zwei Kriminalbeamte, welche als Phantombild-
zeichner ausgebildet sind. Diese Anzahl von Beamten ist für den Arbeitsanfall ausreichend.
In Ausnahmesituationen ist die Unterstützung anderer Behörden möglich. Es besteht grund-
sätzlich kein dringender Bedarf an zusätzlichen Beamten, jedoch ist durch die Bundes-
polizeidirektion Wien geplant, bei jeder Tatortgruppe einen Beamten als Zeichner auszu-
bilden.


zu Frage 3:

Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.

zu Frage 4:

Im Kalenderjahr werden zwischen 30 und 50 Phantombilder erstellt. Bei der angeführten
Bearbeitungsdauer ergibt sich somit eine Stundenanzahl von durchschnittlich 100 Stunden
jährlich.

zu Frage 5:

Zwischen Tat und Erstellung eines Phantombildes kann es sinnvoll sein, eine gewisse Zeit
abzuwarten, da Zeugen unmittelbar nach der Tat unter Schockeinwirkung stehen können.
Dies wird insbesondere bei Gewaltdelikten gegenüber dem Zeugen der Fall sein. Erst nach
Abklingen des Schockerlebnisses kann eine zielführende Befragung und Erstellung des
Phantombildes möglich sein.

zu Frage 6:

im Bereich des Bundesministeriums für Inneres werden Phantombildprogramme auf EDV-
Basis verwendet, welche auf Laptops installiert sind. Auch in diesem Bereich gibt es natur-
gemäß Weiterentwicklungen. Es ist beabsichtigt, nach Einrichtung des Bundeskriminalamtes
derartige Neuentwicklungen verstärkt durch die zuständige Fachabteilung zu beobachten
und bei Eignung allenfalls auf neuartige Systeme umzusteigen.

zu Frage 7:

Die Schulung der Beamten erfolgte durch die Betreiberfirma im Rahmen der Einführung der
Programme. Wesentlich ist aber nicht nur die Beherrschung des Programms, sondern ent-
sprechendes Einfühlungsvermögen und Befragungsgeschick durch die Beamten, welche nur
durch Praxiserfahrung zu gewinnen sind.

zu Frage 8 und 9:

Bei den übrigen Bundespolizeibehörden stehen derzeit 14, bei den Landes-
gendarmeriekommanden 21 Phantombildzeichner zur Verfügung. Diese Zahl ist
ausreichend.