3599/AB XXI.GP
Bundesminister für Inneres
Eingelangt am: 14.05.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni,
Kolleginnen und Kollegen haben am
20.03.2002 unter der Nummer 3658/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend mangelnde Grafik - Experten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
zu Frage 1:
Die Erstellung dauert zwischen einer und
zwei, in Ausnahmefällen bis zu 4 Stunden. Die
Dauer der Bearbeitung hängt vorwiegend vom fotografischen Gedächtnis
der Zeugen ab. Es
sind daher detaillierte Befragungen notwendig, welche nicht weiter beschleunigt
werden
können, ohne dass die Qualität des Phantombildes gefährdet
wäre.
zu Frage 2:
Bei der Bundespolizeidirektion Wien gibt
es zwei Kriminalbeamte, welche als Phantombild-
zeichner ausgebildet sind. Diese Anzahl von Beamten ist für den
Arbeitsanfall ausreichend.
In Ausnahmesituationen ist die Unterstützung anderer Behörden
möglich. Es besteht grund-
sätzlich kein dringender Bedarf an zusätzlichen Beamten, jedoch ist durch
die Bundes-
polizeidirektion Wien geplant, bei jeder Tatortgruppe einen Beamten als
Zeichner auszu-
bilden.
zu Frage 3:
Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.
zu Frage 4:
Im Kalenderjahr werden zwischen 30 und 50
Phantombilder erstellt. Bei der angeführten
Bearbeitungsdauer ergibt sich somit eine Stundenanzahl von durchschnittlich 100
Stunden
jährlich.
zu Frage 5:
Zwischen Tat und Erstellung eines
Phantombildes kann es sinnvoll sein, eine gewisse Zeit
abzuwarten, da Zeugen unmittelbar nach der Tat unter Schockeinwirkung stehen
können.
Dies wird insbesondere bei Gewaltdelikten gegenüber dem Zeugen der Fall
sein. Erst nach
Abklingen des Schockerlebnisses kann eine zielführende Befragung und
Erstellung des
Phantombildes möglich
sein.
zu Frage 6:
im Bereich des Bundesministeriums für
Inneres werden Phantombildprogramme auf EDV-
Basis verwendet, welche auf Laptops installiert sind. Auch in diesem Bereich
gibt es natur-
gemäß Weiterentwicklungen. Es ist beabsichtigt, nach Einrichtung des
Bundeskriminalamtes
derartige Neuentwicklungen verstärkt durch die zuständige
Fachabteilung zu beobachten
und bei Eignung allenfalls auf neuartige Systeme umzusteigen.
zu Frage 7:
Die Schulung der Beamten erfolgte durch
die Betreiberfirma im Rahmen der Einführung der
Programme. Wesentlich ist aber nicht nur die Beherrschung des Programms,
sondern ent-
sprechendes Einfühlungsvermögen und Befragungsgeschick durch die
Beamten, welche nur
durch Praxiserfahrung zu gewinnen sind.
zu Frage 8 und 9:
Bei den übrigen
Bundespolizeibehörden stehen derzeit 14, bei den Landes-
gendarmeriekommanden 21
Phantombildzeichner zur Verfügung. Diese Zahl ist
ausreichend.