36/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

 

der Anfrage der Abgeordneten Pumberger, Povysil, Hartinger und Kollegen

betreffend künstliche Ernährung mit gentechnisch verändertem Soja

(Nr. 73/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Da Sondennahrung nicht nur in Form von Fertigprodukten zur Anwendung kommt,

sondern in vielen Fällen für den Patienten im Einzelfall zubereitet wird, ist meinem

Ressort nicht bekannt, ob und in welchem Ausmaß für diese Zwecke auch

gentechnisch veränderte Soja verwendet wird. Soweit Angelegenheiten des

Lebensmittelgesetzes betroffen sind, wird auf die diesbezügliche Beantwortung

durch die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Konsumentenschutz hingewiesen.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

 

Wie zu Frage 1 angeführt, ist meinem Ressort nicht bekannt, welche Zubereitungen

in jedem Einzelfall als Sondennahrung Anwendung finden. Es besteht aber

grundsätzlich die Möglichkeit, an den behandelnden Arzt den Wunsch nach

gentechnikfreier Sondennahrung heranzutragen. Mit welchen Produkten die

Ernährung zu erfolgen hat, ist aber letztendlich eine ärztliche Entscheidung.

Zu Frage 3:

 

Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu den Grenzen der ärztlichen

Aufklärungspflicht bei medikamentöser Heilbehandlung hat sich eine solche nur auf

Nebenwirkungen (und nicht auf Inhaltsstoffe eines Medikamentes) zu beziehen. Im

Zusammenhang mit Nebenwirkungen ist vor allem über jene aufzuklären, bei denen

eine bedeutende Beeinträchtigung der Funktionen des menschlichen Organismus zu

erwarten ist (vgl. OGH vom 12.7.1990, 7 Ob 593/90).