36/AB XXI.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Pumberger, Povysil, Hartinger und Kollegen
betreffend künstliche Ernährung mit gentechnisch verändertem Soja
(Nr. 73/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Da Sondennahrung nicht nur in Form von Fertigprodukten zur Anwendung kommt,
sondern in vielen Fällen für den Patienten im Einzelfall zubereitet wird, ist meinem
Ressort nicht bekannt, ob und in welchem Ausmaß für diese Zwecke auch
gentechnisch veränderte Soja verwendet wird. Soweit Angelegenheiten des
Lebensmittelgesetzes betroffen sind, wird auf die diesbezügliche Beantwortung
durch die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Konsumentenschutz hingewiesen.
Zu den Fragen 2 und 4:
Wie zu Frage 1 angeführt, ist meinem Ressort nicht bekannt, welche Zubereitungen
in jedem Einzelfall als Sondennahrung Anwendung finden. Es besteht aber
grundsätzlich die Möglichkeit, an den behandelnden Arzt den Wunsch nach
gentechnikfreier Sondennahrung heranzutragen. Mit welchen Produkten die
Ernährung zu erfolgen hat, ist aber
letztendlich eine ärztliche Entscheidung.
Zu Frage 3:
Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu den Grenzen der ärztlichen
Aufklärungspflicht bei medikamentöser Heilbehandlung hat sich eine solche nur auf
Nebenwirkungen (und nicht auf Inhaltsstoffe eines Medikamentes) zu beziehen. Im
Zusammenhang mit Nebenwirkungen ist vor allem über jene aufzuklären, bei denen
eine bedeutende Beeinträchtigung der Funktionen des menschlichen Organismus zu
erwarten ist (vgl. OGH vom 12.7.1990, 7 Ob 593/90).