3603/AB XXI.GP

Bundesminister für Land- und forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

Eingelangt am: 15.05.2002

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Maier, Kolleginnen und
Kollegen vom 15.03.2002, Nr. 3621/J, betreffend des Landwirtschaftsministers vergeblicher
Suche nach einem Fleischskandal in Österreich, beehre ich mich nach Befassung der
Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass gerade Österreich in Bezug auf die Steigerung der
Lebensmittelsicherheit maßgebliche Schritte unternommen hat; sei es, dass der Produktion
von Qualitäts- und Bioprodukten besonderes Augenmerk geschenkt wurde oder dass
zahlreiche Initiativen gesetzt wurden, die Nachfrage nach diesen Produkten über ein
verbessertes Marketing zu vergrößern. Nicht zuletzt wurde durch die Errichtung der Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit ein sehr wichtiger Schritt gesetzt durch die
Nutzung von Synergieeffekten die Kontrolle in diesem Bereich zu verbessern und zu stärken.


Der Vorwurf von gehäuften Skandalen oder schweren Kontrollmängeln ist jedenfalls strikt
zurückzuweisen.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft hat in jedem Einzelfall - und nur um vereinzelte Fälle hat es sich gehandelt
(so auch bei “BSE") - gemeinsam mit dem auch in diesem Bereich (insbesondere
lebensmittelrechtlich) zuständigen Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen unverzüglich die erforderlichen Schritte gesetzt, um für die Konsumenten
maximale Sicherheit in der Produktion von Lebensmitteln zu erreichen.


Zu den Fragen 1 und 2:

Einleitend ist dezidiert festzuhalten, dass sämtliche dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung stehenden Daten, die im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abrufbar sind, im Sinne des Interpellationsrechtes an die
Abgeordneten des Nationalrates oder Bundesrates weitergegeben wurden. Wie bereits
wiederholt dargelegt, ist nach dem Futtermittelgesetz 1999 der Landeshauptmann für die
Kontrolle der Verfütterung von Futtermitteln an Nutztiere zuständig. Daten, die auf
Bundesebene zu erheben und daher verfügbar sind, werden selbstverständlich - soweit sie
nicht dem Datenschutz unterliegen oder andere Vorgaben entgegenstehen - zur Verfügung
gestellt. Der Vorwurf der Auskunftsverweigerung oder unzulänglichen Beantwortung ist
daher strikt zurückzuweisen.

Im Jänner 1997 wurden die Länder aufgefordert, über die durchgeführten
Futtermittelkontrollen Bericht zu erstatten. Aufgrund der EU-Richtlinie 95/53/EG hat
Österreich ab dem Jahre 1999 der Europäischen Kommission jährlich einen
Futtermittelkontrollbericht zu übermitteln, welcher auch die Kontrolle der Verwendung
(Verfütterung) von Futtermitteln umfasst. Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat also bereits zwei Jahre bevor der
Kontrollbericht der Länder auch EG-rechtlich relevant wurde, die Länder zu diesen Berichten
aufgefordert. Umfassende und den Berichtsvorgaben entsprechende Daten über die
Kontrollen in den Ländern liegen ab dem Jahre 2000 vor.

Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben nach dem FMG 1999 im Jahr 2000:

1.   Betriebskontrollen:

Anzahl der Betriebe

 

Verfütterung/
Verwendung

 

Burgenland

 

94

 

Kärnten

 

121

 

Niederösterreich

 

1036

 

Oberösterreich

 

773

 

Salzburg

 

288

 

Steiermark

 

793

 

Tirol

 

218

 

Vorarlberg

 

2976

 

Wien

 

63

 



2.   Kontrollierte Produkte:


3.   Ergebnisse der Kontrollen, Maßnahmen, Anzeigen:

a) Kontrollergebnisse:

Von den Ländern wurden insgesamt 40 Beanstandungen gemäß § 21 Abs. 2 VstG und

8 Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaften gemeldet.

b) Ergebnisse der Verwaltungsstrafverfahren:

Die Länder meldeten sieben verhängte Geldstrafen sowie zwei sonstige aufgetragene

Maßnahmen.

Zu den Fragen 3 bis 6:

Nach dem Futtermittelgesetz (FMG) 1999 sind zur Zeit keine Mischzüge zugelassen oder
registriert. Mischzüge unterliegen nur dann einer Zulassungs- oder Registrierungspflicht
nach dem Futtermittelgesetz 1999, wenn Futtermittel unter Verwendung bestimmter
Vormischungen oder Zusatzstoffe hergestellt werden. Für die Zulassung bzw. Registrierung
derartiger Mischzüge sowie deren Kontrolle ist das Bundesamt und Forschungszentrum für
Landwirtschaft und das Bundesamt für Agrarbiologie zuständig. Auf bäuerlichen Betrieben
kommen meist Mischzüge zum Einsatz, die unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln


(gewerblich hergestellt) und hofeigenem Futter Futtermittel herstellen; diese Mischzüge
unterliegen keiner Zulassungs- oder Registrierungspflicht nach dem FMG 1999.

Zu Frage 7:

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen
keine detaillierten Zahlen vor, welche Futtermittelmengen von Landwirten direkt importiert
werden.

Zu den Fragen 8 und 9:

Einen Probenplan gibt es seit dem Jahre 1999. Für die Jahre 1999 und 2000 wurden als
Probenzahl je 1600 Proben für die Bundeskontrollen festgelegt; für das Jahr 2001 wurden
1600 Proben für die Bundeskontrollen und 800 für die Landeskontrollen, für 2002 2000
Proben für die Bundeskontrolle und 800 für die Landeskontrollen festgelegt. Daneben
besteht ein verbindlicher Plan für die Analysenschwerpunkte.

Zu Frage 10:

Die Ausarbeitung erfolgte seit 1997 durch das Geschäftsfeld Agro-Kontroll. Zu beachtende
Kriterien waren u.a. Laborkapazitäten, die Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesamt für
Agrarbiologie (BAB) und dem Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL),
aktuelle EU-Programme (Monitoring, koordinierte Kontrollprogramme) sowie die Verlagerung
der Kontroll- und Untersuchungsschwerpunkte in Richtung Verbraucherschutz und
unerwünschte Stoffe.

Zu Frage 11:

Die Futtermittelkontrolle am landwirtschaftlichen Betrieb fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Landeshauptleute. Seitens der Bundesbehörden wurden neben Erlässen und Merkblättern des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die
Vorgangsweise der Landeskontrollorgane verstärkt Schulungen und Assistenzleistungen vor
Ort durchgeführt bzw. angeboten. Für 2001 war vorgegeben, dass die Länder 800


Kontrollproben zu gleichen Teilen an das BAB und BFL zur weiteren Analyse einsenden. Die
vorgesehene Probenzahl für 2002 liegt ebenfalls bei 800.

Zu Frage 12:

Die Kontrollpläne konnten (teilweise sogar zu mehr als 100 % in den Ländern OÖ, Sbg, Tirol,
Vbg. und Kärnten) eingehalten werden.

Zu den Fragen 13 bis 15:

Es besteht keine Informationspflicht der Länder in Bezug auf die Kosten der
Futtermittelkontrollen; umfassende Daten über die Kosten liegen dem Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft daher nicht vor.

Zu Frage 16:

Das AMA-Gütesiegel wird grundsätzlich nicht an Betriebsstätten sondern immer nur an
Produkte vergeben. Dies entspricht auch der Vorgangsweise bei Bioprodukten. Der im
Zusammenhang mit dem österreichischen BSE-Fall erwähnte Schlachthof in Martinsberg
erfüllte zum damaligen Zeitpunkt die Grundvoraussetzungen, Schlachttiere durch den
unabhängigen Klassifizierungsdienst mit dem AMA-Gütesiegel kennzeichnen zu lassen. Die
Zerlegung dieser Schlachtkörper fand nicht in diesem Betrieb statt, sondern in anderen
Betrieben, die gemäß den Kontrollvorgaben berechtigt waren, Gütesiegelschlachthälften zu
zerlegen. Eine Falschkennzeichnung mit dem AMA-Gütesiegel kann in diesem
Zusammenhang daher ausgeschlossen werden.

Zu Frage 17:

Der Erstantrag wurde am 28.2.1995 gestellt; teilweise gab es zeitliche Unterbrechungen.

Zu den Fragen 18 und 19:

Bezüglich der im Rahmen des AMA-Gütesiegelprogrammes geforderten jährlichen
Betriebshygienekontrolle (Bauliche, Personal- und Prozess-Hygiene) fanden seit 1995


sieben sogenannte Betriebsabnahmen durch das Institut für Fleischhygiene der
Veterinärmedizinischen Universität bzw. durch Joanneum Research (Graz) statt, wobei der
Betrieb immer die Zulassung im AMA-Gütesiegelprogramm zugesprochen bekam.
Hinsichtlich der Überkontrolle (= unangemeldete Kontrollen) im Rahmen der
Rindfleischkennzeichnung (BOS-System) und des AMA-Gütesiegels, welche zweimal
jährlich stattfinden muss, gab es im Jahr 1998 und Jahr 2001 jeweils 2 Beanstandungen;
dazwischen fanden fünf solcher Überkontrollen ohne Mängel statt. Bei den festgestellten
Beanstandungen wurde gemäss AMA-Sanktionskatalog verfahren.

Zusätzlich fand 1999 eine unangemeldete Hygienekontrolle statt, wo bei keiner der zahlreich
gezogenen Produkt-Oberflächenproben eine Grenzwertüberschreitung vorlag.

Zu Frage 20:

Im Rahmen der Sektorplanförderung zur Verbesserung der Verarbeitungs- und
Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse wurde für die Periode 1995
bis 1999 (Auszahlung bis 2001) ein Investitionsprojekt gefördert. Dabei handelte es sich um
ein ursprünglich größer dimensioniertes Projekt, das aufgrund der eingeschränkten
Vermarktungsmöglichkeiten eine Redimensionierung erfahren hat:

-    anerkannte Projektkosten:            5,356 Mio. ATS; € 389.235

-     Förderung:                                   1,342 Mio. ATS; €   97.526
Auszahlung:                                     5. April 2001

Projektinhalt:                                  Investitionen in die Schlachtung in den vorhandenen

Räumlichkeiten am Standort Martinsberg.

Zu den Fragen 21 und 22:

Ja. Nicht nur die Richtlinien zeugen von diesen höheren Qualitätsansprüchen, auch die
Einhaltung wird in Form unangemeldeter Kontrollen von unabhängigen Kontrollstellen genau
überwacht.


Zu Frage 23:

Mit In-Kraft-Treten der RindfleischkennzeichnungsVO (EG) 820/97 bzw. 1760/00 bietet die
Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH seit 1. Juli 1998 den Betrieben der Fleischwirtschaft
die Umsetzung dieser Rindfleischkennzeichnung auf Basis der bescheidmäßig genehmigten
Spezifikation/Richtlinie “BOS" an.

Zu Frage 24:

Im Jahre 1998 wurde grundsätzlich Know-How in die Richtlinienausarbeitung und in die
Information/Aufklärung der Betriebe investiert. Anteilige Personalkosten sind daher kaum
eruierbar. Von September 1998 bis August 2000 wurden folgende Aufwendungen im
Rahmen der Rindfleischkennzeichnung getätigt und aus Mitteln der notifizierten “staatlichen
Beihilfe Nr. N 570/98 - Österreich - für Maßnahmen zur Vermarktung und
Qualitätssicherung von Rindfleisch" finanziert:

1998/1999

 

Euro

 

 

Personalaufwendungen

 

491.609,90

 

 

Aufbereitung, Produktion und Weiterleitung von bos-lnformationen

 

19.769,52

 

 

Nicht weiterverrechnete Kontrollaufwendungen

 

11.819,96

 

 

Sonstige Aufwendungen

 

1.105,85

 

 

Akontierung “Softwareentwicklung - Qualitätssicherung"

 

112.642,89

 

 

Bankspesen (aufwandsmindernde Erträge)

 

- 947,92

 

 

Summe Aufwand (exkl. Ust.) 1998/1999

 

635.998,02

 

 

2000

 

 

 

Personalaufwendungen

 

233.548,20

 

“Softwareentwicklung - Qualitätssicherung" abzgl. Akontierung

 

73.278,74

 

Bankspesen (aufwandsmindernde Erträge)

 

- 740,12

 

 

 

 

 

Summe Aufwand (exkl. Ust.) 2000

 

306.086,82

 

Gesamtaufwand (exkl. Ust.)

 

942.084,85

 

Darüber hinaus fielen im Jahr 2000 Kosten im Ausmaß von 137.533,28 € an, die aus dem
Budget der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH bestritten wurden.


Zu Frage 25:


 


Die laufenden Qualitätssicherungskosten (inkl. Weiterentwicklungskosten) betragen:

Personalkosten (AMA-Marketing/BOS)

 

 

308.746

 

Informationskosten, Kontrolle, Gebühren

 

 

151.799

 

Sonstige Kosten

 

 

47.873

 

Summe Aufwand 2001 (exkl. Ust.)

 

 

508.418

 

Ergänzend darf auf die Beantwortung der vorangegangenen Fragen verwiesen werden.
Zu Frage 26:

Diese Kosten werden aus den Lizenzgebühren, welche von den teilnehmenden Betrieben zu
entrichten sind, sowie den anfallenden Kontrollkosten, die den Betrieben in Rechnung
gestellt werden, bestritten.

Zu Frage 27:

Gemäß Gebührenmodell und Kontrollkosten (gemäß EU-weiter Ausschreibung und darauf
bezugnehmender Auftragsvergabe) werden die entsprechenden Kosten nur an teilnehmende
Produzenten und Händler verrechnet.

Zu den Fragen 28 und 29:

Den Medien und anderen Informationen konnte ein in diese Richtung gehender Verdacht
entnommen werden. Der mit diesem Fall befassten Sonderkommission wurde die volle
Unterstützung bei der Aufklärung angeboten, an sie wurden auch alle in der AMA
verfügbaren Informationen entsprechend den Anfragen weitergeleitet.


Zu den Fragen 30 bis 32:
Kontrollen/Ergebnisse:

Klassifizierung:                    13 Kontrollen 2001 (lediglich eine Zurichtung wurde beanstandet);

die letzte Kontrolle fand am 18.01.2002 statt;

Tierkennzeichnung:             Vor-Ort-Kontrolle: im November 1999; Ergebnis: unauffällig (eine

Schlachtmeldung fehlte);

Sondererstattung:               In Summe wurden 1.364 Hinterviertel und 1.968 Vorderviertel

verplombt;
Intervention Rindfleisch:    Im    Jahr   2001    wurden    9    Verträge    abgeschlossen;    die

übernommene Ware wurde zu 100% kontrolliert;

Sonderankauf gemäß        Im    Jahr    2001    wurden    3    Verträge    abgeschlossen;    die
VO (EG) 690/2001              übernommene Ware wurde zu 100% kontrolliert.
(Ankauf von Rindern,
älter als 30 Monate):

Zu Frage 33:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft veranlasste
eine Sonderprüfung betreffend die Sektorplanförderung der Periode 1995 - 1999 (siehe
auch Frage 20). Die Vor-Ort-Prüfung erfolgte in der Zeit vom 10. bis 21. Jänner 2002.

Zu den Fragen 34 und 35:

Zu diesen Fragen darf auf die Einleitung der Beantwortung hingewiesen werden.