3606/AB XXI.GP
Bundesministeriium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Eingelangt am: 16.05.2002
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3631/J-NR/2002 betreffend "Tierversuche in
Österreich
(Tierversuchsstatistik)", die die Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und
Kollegen am 20. März 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 24.:
Die Zahl und die Arten von Tieren,
die in den Jahren 1991 bis 2001 in Österreich als Versuchstiere
verwendet wurden, kann der
amtlichen Tierversuchsstatistik, jährlich veröffentlicht im amtlichen
Teil der Wiener Zeitung (regelmäßig im Juni jedes Jahres), entnommen
werden, aus der auch
sämtliche Aufschlüsselungen zu
entnehmen sind.
Ad 25. bis 27.:
Wenngleich
für die so genannte “Kosmetik-Richtlinie", d.h. Richtlinie
76/786/EWG zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel, der
Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen zuständig ist, vertrete ich persönlich
die
Auffassung, dass jede Verbesserung
dieser Richtlinie, die insbesondere auch verstärkt
Ersatzmethoden zum Tierversuch zur
Anwendung bringen lässt und Tierversuche vermeiden hilft,
zu begrüßen ist. Für
die Einhaltung der zitierten Richtlinie (“Kosmetik-Richtlinie") bzw.
der neuen
Richtlinie ist der Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen zuständig.