3606/AB XXI.GP

Bundesministeriium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur

Eingelangt am: 16.05.2002

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3631/J-NR/2002 betreffend "Tierversuche in
Österreich (Tierversuchsstatistik)", die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 20. März 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. bis 24.:

Die Zahl und die Arten von Tieren, die in den Jahren 1991 bis 2001 in Österreich als Versuchstiere
verwendet wurden, kann der amtlichen Tierversuchsstatistik, jährlich veröffentlicht im amtlichen
Teil der Wiener Zeitung (regelmäßig im Juni jedes Jahres), entnommen werden, aus der auch
sämtliche Aufschlüsselungen zu entnehmen sind.

Ad 25. bis 27.:

Wenngleich für die so genannte “Kosmetik-Richtlinie", d.h. Richtlinie 76/786/EWG zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel, der
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zuständig ist, vertrete ich persönlich die
Auffassung, dass jede Verbesserung dieser Richtlinie, die insbesondere auch verstärkt
Ersatzmethoden zum Tierversuch zur Anwendung bringen lässt und Tierversuche vermeiden hilft,
zu begrüßen ist. Für die Einhaltung der zitierten Richtlinie (“Kosmetik-Richtlinie") bzw. der neuen
Richtlinie ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zuständig.