3607/AB XXI.GP
Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Eingelangt am: 16.05.2002
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3641/J-NR/2002 betreffend Finanzierungssicherheit
für
Forschungsförderung, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald,
Kolleginnen und Kollegen am
20.
März 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Das Erreichen der angestrebten
Forschungsquote ist an nachhaltige und substanzielle Erhöhungen
der F&E-Aufwendungen
sowohl der öffentlichen Hand als auch der privaten Unternehmen
geknüpft. Derzeit werden zu je ca. 40 Prozent F&E-Ausgaben von der
öffentlichen Hand (Bund,
Bundesländer, sonstige
öffentliche Einrichtungen: 40,3%) und von der Wirtschaft (40,1%)
finanziert. Der Anteil der Wirtschaft an der Finanzierung von F&E
liegt damit deutlich unter dem
EU-Durchschnitt von ca. 55%, der Anteil des Staates über dem
EU-Durchschnitt von ca. 36%
(siehe Forschungs- und Technologiebericht
2001. Tab. 28 im statistischen Anhang). Die Ausgaben
des Bundes für 2001 waren mit € 1,337.180.148,69 (ATS 18,4
Milliarden) um rund 12,4% höher als
im Vorjahr veranschlagt. Ein erster Schritt in Richtung nachhaltiger und
substantieller Erhöhung
der F&E-Aufwendungen waren die von der
Bundesregierung für Forschung und
Technologieforderung zur Verfügung gestellten Sondermittel in
Höhe von € 508.709.839,18
(ATS 7 Mrd.). Von diesen Sondermitteln
wurden bis März 2002 von den vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragten zusätzlichen
Mitteln für F&E vom Rat für
Forschung und Technologieentwicklung
183,174 Mio. € zur Vergabe empfohlen. Davon entfallen
direkt für
Infrastrukturvorhaben 56,47 Mio. € an die Universitäten, der Rest
kommt der
wissenschaftlichen Forschung an
anderen Einrichtungen in Österreich zugute.
Die Mehrausgaben der öffentlichen Hand bringen die F&E-Quote
auf den notwendigen
Wachstumspfad. Die notwendige Erhöhung der F&E-Aufwendungen der
Unternehmen kann durch
eine Kombination von Förderungen mit hoher Hebelwirkung, der
Unterstützung raschen
Strukturwandels
in Richtung F&E-intensive Branchen und die Attraktion F&E-intensiver
ausländischer
Unternehmen angestrebt werden.
Ad 2.:
Wie zu Frage l bereits ausgeführt, müssen
Ausgabensteigerungen zur Anhebung der
Forschungsquote nicht nur von
der öffentlichen Hand (die im internationalen Vergleich mit rund
40% Anteil an der Finanzierung der
Gesamtausgaben sehr gut positioniert ist), sondern
insbesondere auch vom
Unternehmenssektor getragen werden. Die Bundesregierung trägt -
ergänzend zu den erheblichen
Zusatzmitteln - unter anderem auch durch die Ausarbeitung
geeigneter legistischer und
infrastruktureller Maßnahmen indirekt zu förderlichen
Rahmenbedingungen für Forschung
im Unternehmenssektor bei.
Ad 3.:
Der Anteil der Ausgaben für Grundlagenforschung
gemessen am BIP liegt in Österreich - ähnlich
dem von Deutschland,
Frankreich und Italien - innerhalb der OECD-Länder im Mittelfeld (siehe
dazu: Forschungs- und Technologiebericht 2001, S. 28f und OECD Science,
Technology and
Industry Scoreboard. 2001, S. 39).
Das Ergebnis der F&E-Vollerhebung 1998 weist laut
Statistik Austria (siehe Tabelle 5.08 aus:
Statistisches Jahrbuch 2002) nach, dass
gemäß den im Frascati-Handbuch der OECD enthaltenen
Definitionen 48,2% der
F&E-Ausgaben an Universitäten (ohne Kliniken) für
Grundlagenforschung,
39,4% für angewandte Forschung und 12,4% für experimentelle
Entwicklung ausgegeben wurden.
An der Österreichischen
Akademie der Wissenschaften lag der Anteil der Grundlagenforschung bei
72,8%.
Soferne unter Grundlagenforschung
generell jene Forschung verstanden wird, die ohne
unmittelbares
wirtschaftliches Verwertungsziel an Universitäten und einigen
Organisationen ohne
Erwerbscharakter
der allgemeinen Erweiterung des Wissens dient, so fließen sogar 69% aller
F&E-
Ausgaben
des Bundes in diesen Bereich.
Österreichs Anteil der Ausgaben für
Hochschulforschung (HERD) am BIP liegt mit 0,52% deutlich
über dem Wert von 0,37%, den die OECD 1998 für den Durchschnitt der
EU-Staaten angibt und
wird innerhalb der EU-Staaten nur von
Schweden übertroffen (Forschungs- und
Technologiebericht 2001, S. 29).
Ad 4. bis 6.:
Die
Zuständigkeit für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen
Förderung liegt seit der
Novelle zum Bundesministeriengesetz BGBl. I Nr. 16/2000,
beim Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie.
Ad 7.:
Die
Förderung der wissenschaftlichen Grundlagenforschung ist für jede
Gesellschaft, die an
Fortschritt und wirtschaftlichem Wachstum partizipieren will, unentbehrlich,
weil nur sie es
möglich macht, an der Weiterentwicklung des globalen Wissens mitzuwirken
und die Position eines
Landes im internationalen Wettbewerb zu sichern. Wissensbasierte Gesellschaften
beruhen zu
einem erheblichen Teil auf der Fähigkeit, mit diesen Entwicklungen
zumindest in wesentlichen
Teilen Schritt halten und selbst dazu beitragen zu können. Selbst die
wirtschaftliche Großmacht
Japan hat erkannt, dass auf Dauer die Selbstbeschränkung auf rein
anwendungsorientierte
Forschung unzureichend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist. Im
europäischen
Selbstverständnis ist Grundlagenforschung über die Funktion als Basis
der wirtschaftlichen
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit hinaus jedenfalls auch ein
unentbehrlicher Bestandteil des
gesamten kulturellen Lebens und der
gesellschaftlichen Entwicklung.
Die fundamentale Rolle der Grundlagenforschung für die
gesellschaftliche und wirtschaftliche
Entwicklung Österreich ist in dem dafür zuständigen Ministerium
stets anerkannt und gefördert
worden. Der umfassende Ausbau des gesamten universitären
Wissenschaftssystems und der
österreichischen Akademie der Wissenschaften innerhalb der vergangenen
dreißig Jahre ist dafür
ein eindrucksvoller Beleg. Gerade in letzter Zeit ist mit der Gründung von
Einrichtungen wie IMBA
und ZEMM eine weitere Stärkung der institutionellen Basis für
Grundlagenforschung in Österreich
erfolgt. Zahlreiche Forschungsprogramme des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und
Kultur haben bis heute in den
verschiedensten Wissensdisziplinen auch einen Beitrag zur Förderung
der Grundlagenforschung geleistet - das große, vor kurzem
beschlossene Genomforschungspro-
gramm GEN-AU oder das kulturwissenschaftliche Programm "Cultural
Studies" sind dafür ebenso
aktuelle Beispiele, wie die geplante Großforschungseinrichtung AUSTRON.
Ad 8.:
In
Zeiten globalen Wettbewerbs und erhöhter internationaler Mobilität
des hoch qualifizierten
wissenschaftlichen Personals ist der brain
drain von Forscherinnen und Forschern zu attraktiven
Arbeitsplätzen im Ausland nicht nur
für kleine Staaten mit beschränkten Ressourcen ein Faktum. Es
gilt daher, Einrichtungen und Strukturen zu fördern, die in diesem
Wettbewerb bestehen und die
vorhandenen Vorteile der stärkeren
Mobilität nutzen können. Das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur fördert deshalb hoch qualifizierte
Wissenschaftler durch besondere
Programme wie Wittgensteinpreis und
Start-Programm, die ein Höchstmaß an
Gestaltungsmöglichkeit für
mehrere Jahre bieten, trägt zur Errichtung von Centers of Excellence in
ausgewählten
Stärkebereichen bei und bietet durch mehrjährige gut dotierte
Forschungsprogramme
sowohl in Zukunftsfeldern wie der
Biotechnologie oder der Genomforschung als auch in
gesellschaftswissenschaftlichen
Themenstellungen hoch qualitative Arbeitsplätze für Forscherinnen
und Forscher. Auch die neu eingerichteten Schrödinger- und
APART-Rückkehrerstipendien tragen
mit dazu bei, österreichischen
Nachwuchswissenschafterinnen nach Forschungsaufenthalten im
Ausland einen ihrem Know-how
entsprechenden, attraktiven Arbeitsplatz in Österreich zu sichern.
Das geplante
Großforschungsprojekt AUSTRON wird unter der Voraussetzung einer
Kofinanzierung auf europäischer
Ebene einen weiteren erheblichen Beitrag zur Schaffung neuer
hoch qualitativer Arbeitsplätze
in Österreich leisten.