3612/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.05.2002
BUNDESMINISTER
für soziale sicherheit und generationen
Ich
beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und
GenossInnen
betreffend
“Maisaussaat 2002", Nr. 3682/J, wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
Mein Ressort vertritt
nach wie vor die Auffassung, dass hoheitliche Maßnahmen - wie sie im Vor-
jahr gefordert wurden - nämlich die Beschlagnahme von eventuell
kontaminiertem Erntegut auf
den
Feldern (Beschlagnahme und Entsorgungsmaßnahmen gemäß §
101b GTG) oder Maßnahmen
gemäß
§ 109 Abs. 2 Z l und Abs. 6 GTG (Einleitung eines
Verwaltungsstrafverfahrens samt Be-
schlagnahme in Fällen einer “Freisetzung" ohne vorherige
Genehmigung), somit also Maßnahmen,
die
gegen die betroffenen Landwirte gerichtet wären, rechtlich nicht
zulässig sind, weil gemäß § 4
Z 20
GTG der Begriff Freisetzung nur das absichtliche Ausbringen von GVO umfasst.
Eine derar-
tige
Absicht kann den Landwirten in Fällen unvermeidbarer geringfügiger
Verunreinigungen von
konventionellem
Saatgut auch nicht unterstellt werden.
Um eine
befriedigende Lösung zu erzielen, war daher beim Inverkehrbringen der
Ausgangsorga-
nismen,
d.h. beim Saatgut anzusetzen und eine entsprechende Regelung zu schaffen, damit
in der
heurigen
Anbausaison kein GVO-kontaminiertes Saatgut in Verkehr gelangt.
Diese
Regelung hätte entweder im Gentechnikgesetz oder im Saatgutrecht getroffen
werden kön-
nen.
Gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Was-
serwirtschaft wurde dann - auch im Sinne einer raschen Vorgangsweise - vereinbart,
eine entspre-
chende
Regelung durch die in der Einleitung Ihrer Anfrage zitierte Saatgut-Gentechnik-
Verordnung
zu treffen, die auch im Rahmen der bereits bestehenden Saatgutverkehrskontrolle
ef-
fektiv
durchgeführt werden kann.
Gemäß den
mir übermittelten Informationen des Herrn Bundesministers für Land-
und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft haben alle bisherigen Kontrollen von
Saatgutpartien für die
Anbausaison 2002 keine einzige Verunreinigung bzw. auch keinen Verdacht einer
Verunreinigung
ergeben.
Ich
gehe daher davon aus, dass bei den im heurigen Jahr ausgesäten
Maispflanzen mit keinen
signifikanten
Verunreinigungen zu rechnen ist.
Ich
beabsichtige aber im Herbst dieses Jahres eine weitere Novelle zum
Gentechnikgesetz vorzule-
gen,
die im Zusammenhang mit der notwendigen Umsetzung der neuen
Freisetzungsrichtlinie
2001/18 auch noch allenfalls bestehende Rechtslücken schließen soll,
um so auch für den Fall vor-
zusorgen,
dass das derzeit bestehende “Moratorium" durch neue Zulassungen auf
europäischer Ebe-
ne in den nächsten Jahren durchbrochen werden sollte.
Frage 7;
Die betroffenen Landwirte wurden aus Budgetmitteln meines Ressorts entschädigt.
Fragen 9 bis 11:
Entsprechende
Ermittlungen gegen eine bestimmte Firma sind meines Wissens im Gange. Über
den
aktuellen
Stand dieser Ermittlungen ist mir nichts bekannt.