3612/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.05.2002

BUNDESMINISTER

für soziale sicherheit und generationen


 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen
betreffend “Maisaussaat 2002", Nr. 3682/J, wie folgt:

Fragen 1 bis 6:

Mein Ressort vertritt nach wie vor die Auffassung, dass hoheitliche Maßnahmen - wie sie im Vor-
jahr gefordert wurden - nämlich die Beschlagnahme von eventuell kontaminiertem Erntegut auf
den Feldern (Beschlagnahme und Entsorgungsmaßnahmen gemäß § 101b GTG) oder Maßnahmen
gemäß § 109 Abs. 2 Z l und Abs. 6 GTG (Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens samt Be-
schlagnahme in Fällen einer “Freisetzung" ohne vorherige Genehmigung), somit also Maßnahmen,
die gegen die betroffenen Landwirte gerichtet wären, rechtlich nicht zulässig sind, weil gemäß § 4
Z 20 GTG der Begriff Freisetzung nur das absichtliche Ausbringen von GVO umfasst. Eine derar-
tige Absicht kann den Landwirten in Fällen unvermeidbarer geringfügiger Verunreinigungen von
konventionellem Saatgut auch nicht unterstellt werden.

Um eine befriedigende Lösung zu erzielen, war daher beim Inverkehrbringen der Ausgangsorga-
nismen, d.h. beim Saatgut anzusetzen und eine entsprechende Regelung zu schaffen, damit in der
heurigen Anbausaison kein GVO-kontaminiertes Saatgut in Verkehr gelangt.


Diese Regelung hätte entweder im Gentechnikgesetz oder im Saatgutrecht getroffen werden kön-
nen. Gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-
serwirtschaft wurde dann - auch im Sinne einer raschen Vorgangsweise - vereinbart, eine entspre-
chende Regelung durch die in der Einleitung Ihrer Anfrage zitierte Saatgut-Gentechnik-
Verordnung zu treffen, die auch im Rahmen der bereits bestehenden Saatgutverkehrskontrolle ef-
fektiv durchgeführt werden kann.

Gemäß den mir übermittelten Informationen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft haben alle bisherigen Kontrollen von Saatgutpartien für die
Anbausaison 2002 keine einzige Verunreinigung bzw. auch keinen Verdacht einer Verunreinigung
ergeben.

Ich gehe daher davon aus, dass bei den im heurigen Jahr ausgesäten Maispflanzen mit keinen
signifikanten Verunreinigungen zu rechnen ist.

Ich beabsichtige aber im Herbst dieses Jahres eine weitere Novelle zum Gentechnikgesetz vorzule-
gen, die im Zusammenhang mit der notwendigen Umsetzung der neuen Freisetzungsrichtlinie
2001/18 auch noch allenfalls bestehende Rechtslücken schließen soll, um so auch für den Fall vor-
zusorgen, dass das derzeit bestehende “Moratorium" durch neue Zulassungen auf europäischer Ebe-
ne in den nächsten Jahren durchbrochen werden sollte.

Frage 7;

Die betroffenen Landwirte wurden aus Budgetmitteln meines Ressorts entschädigt.

Fragen 9 bis 11:

Entsprechende Ermittlungen gegen eine bestimmte Firma sind meines Wissens im Gange. Über den
aktuellen Stand dieser Ermittlungen ist mir nichts bekannt.