3615/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.05.2002

BUNOESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen haben am 21.03.2002 unter der Zahl
3688/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “LKW-
Lenkerlnnentagung am 10.10.2000" gerichtet.


Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Vom Vertreter des Bundesministeriums für Inneres wurde ausgeführt, in welchen Fall-
konstellationen LKW-Lenker einen Aufenthaltstitel oder ein Visum benötigen oder sie gemäß
den Bestimmungen der jeweiligen Sichtvermerksabkommen visumfrei einreisen können. Es
wurde auch darauf hingewiesen, dass die fremdenrechtliche Qualifizierung jeweils von der
ausländerbeschäftigungsrechtlichen Stellung der Lenker abhängig ist und daher der
Ausgangspunkt bei den Kontrolltätigkeiten und bei der Analyse der differenzierten
Sachverhalte jedenfalls im Ausländerbeschäftigungsgesetz liegt.

Zu Frage 2:

Nach dieser Tagung wurde von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des
Bundesministeriums für Finanzen und meines Ressorts eine Kontrollliste erstellt, die bei
Kontrollen ein einheitliches Vorgehen sicherstellen soll.

Zusätzlich kam es in der Folge in einigen Bundesländern zu einer Intensivierung des
Informationsaustausches und zur Durchführung von regelmäßigen Besprechungen zwischen
allen beteiligten Behörden (Sicherheitsdirektionen, Arbeitsinspektorate, Justiz,
Finanzlandesdirektion und Gebietskrankenkasse).


Zu den Fragen 3 und 7:

Ein Protokoll wurde vom Vertreter des Bundesministeriums für Inneres nicht erstellt.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Rechtsunsicherheiten ergaben sich vor allem aus den diversen Umgehungshandlungen im
Zusammenhang mit den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, wie
beispielsweise Scheinverträge im Zusammenhang mit ausländischen Tochterunternehmen
oder Vermietungen von Lastkraftwagen.

Diesbezüglich zu treffende legistische Maßnahmen fallen allerdings nicht in den Zuständig-
keitsbereich des Bundesministers für Inneres.

In unregelmäßigen Abständen wurden gemeinsam mit den Organen der Zollwache und des
Arbeitsinspektorates im gesamten Bundesgebiet punktuelle Schwerpunktkontrollen
durchgeführt. Am 7. Februar 2002 fand schließlich auch eine österreichweite Schwer-
punktaktion mit  und Straßenkontrollen statt.