3623/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2002
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Günter Kiermaier und
Kollegen vom 20. März 2002, Nr. 3625/J, betreffend Waidhofner
"Schloß-Deal", beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Das Bundesministerium für Finanzen
wurde über den beabsichtigten Verkauf des Schlosses
Waidhofen an der Ybbs erstmals durch einen Antrag des verwaltenden Ressorts
(des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft), vom
28. November 2000, in dem um Feststellung des Verkehrswertes dieser
Liegenschaft
ersucht wurde, informiert.
Kontakte mit Politikern fanden erstmals im
Zuge einer am 20. August 2001 erfolgten
Besprechung statt, an der ein Landesrat des Landes Niederösterreich und
maßgebliche
Vertreter der Stadtgemeinde (StG) Waidhofen an der Ybbs teilnahmen.
Zu 3.:
Von Plänen für eine
Landesausstellung in Waidhofen an der Ybbs hat das Bundes-
ministerium für Finanzen, soweit ich informiert wurde, erst durch die
vorliegende Anfrage
und die Anfrage Nr. 3697/J, vom 21. März
2002, erfahren. Diesbezügliche Überlegungen
spielten daher im Rahmen des Verkaufsverfahrens keine wie immer geartete Rolle.
Zu 4.:
Dem durch das verwaltende Ressort (wie bereits
darlegt, das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) beantragten Verkauf wurde
durch das
Bundesministerium für Finanzen am 23. Oktober 2001 gemäß Art. XI des
Bundesfinanzge-
setzes 2001 die Zustimmung erteilt.
Zu 5.:
Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass unbewegliches
Bundesvermögen gemäß § 64 Abs. 2 a
des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG) i.d.F. des BGBI. l Nr. 77/1999 dann als nicht
mehr
benötigt gilt, wenn es von dem für die Verwaltung zuständigen
haushaltsleitenden Organ
dem Bundesministerium für Finanzen als nicht mehr benötigt bekannt
gegeben wurde.
Der Verkauf des Schlosses Waidhofen an der
Ybbs wurde, wie bereits bei den Punkten 1
und 2 dargelegt, vom verwaltenden Ressort beantragt. Damit hat gemäß
der zitierten Be-
stimmung das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasser-
wirtschaft die Entbehrlichkeit dieser Liegenschaft zum Ausdruck gebracht. Da
dieses
Ressort gleichzeitig für die Errichtung und Erhaltung land- und
forstwirtschaftlicher Bundes-
schulen und somit auch für die Belange der Forstfachschule Waidhofen an
der Ybbs ein-
schließlich deren Unterbringung zuständig ist, bestand für das
Bundesministerium für
Finanzen kein Anlass, die Entbehrlichkeit des Schlosses in Zweifel zu ziehen.
Zu 6.:
Da das Bundesministerium für Finanzen die Zustimmung
zum Verkauf bereits am
23. Oktober 2001 schriftlich erteilt hat, ist die Darstellung, dass die
Fixierung des Verkaufs
"per Handschlag" erfolgt sein soll,
für mein Ressort nicht nachvollziehbar. In diesem Zu-
sammenhang ist allerdings festzuhalten, dass sich die Stadtgemeinde Waidhofen
an der
Ybbs erst im März 2002 zur Entrichtung des geforderten Kaufpreises
verpflichtet hat.
Zu 7. und 8.:
Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen
Angelegenheiten fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Ich
verweise daher auf die
Ausführungen in der Antwort auf die gleich lautend an den Herrn
Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtete Anfrage Nr. 3626/J.
Zu 9.:
Der unter
Berücksichtigung aller weilbestimmenden Faktoren - insbesondere der ge-
gebenen Widmungs- und eingeschränkten Nutzungsverhältnisse, des
bestehenden Denk-
malschutzes sowie der Übernahme von vorhandenem Personal - ermittelte
Kaufpreis beträgt
1,380.783,85
€ bzw. 19,000.000 ATS.
Zu 10. und 11.:
Vorerst ist grundsätzlich darauf
hinzuweisen, dass die Kompetenz für die Interessenten-
suche primär beim verwaltenden Ressort liegt. Nach dem Informationsstand
des Bundes-
ministeriums für Finanzen haben eine nicht näher bekannte - durch
Rechtsanwälte ver-
tretene - Interessentengruppe mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 und ein
weiterer
Interessent mittels einer telefonischen Anfrage ihr Interesse bekundet, doch
wurde dieses
Interesse (trotz schriftlicher Anfrage an die Rechtsanwälte) in weiterer
Folge nicht
konkretisiert.
Im Hinblick darauf, dass der
vom Bundesministerium für Finanzen geschätzte Verkehrswert
als Kaufpreis erzielt wurde und unter Bedachtnahme, dass durch diesen Verkauf
die Er-
haltung und der Bestand der Liegenschaft als historisches Objekt, das mit der
Geschichte
der Stadtgemeinde Waidhofen an der Ybbs untrennbar verbunden ist,
sichergestellt ist,
wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine weitere
Interessentensuche an-
geregt.
Zu 12. und 13.:
Ein im September 2000 von einem
gerichtlich beeideten und zertifizierten Immobiliensach-
verständigen erstelltes Gutachten ergab einen Schätzwert von 20,6
Mio. ATS.
Eine erste, im März 2001
erfolgte Schätzung durch einen Amtssachverständigen des
Bundesministeriums für Finanzen belief sich auf 24,2 Mio. ATS, wobei
allerdings darauf hin-
zuweisen ist, dass dabei von einer bestandfreien Liegenschaft ausgegangen wurde
und Ein-
schränkungen durch die bestehende Sonder- und Grünlandwidmung, den
Denkmalschutz
sowie die angestrebte Personalübernahme noch keine Berücksichtigung
fanden. Die
Wertermittlung erfolgte als Mittelwert aus Sachwert (Grund und Boden plus
Gebäudewert)
und Ertragswert unter Anpassung an die Marktverhältnisse.
Aus den Ergebnissen beider Gutachten und unter
Berücksichtigung aller objektiv wert-
mindernden Faktoren wurde schließlich ein Mindestpreis von 19,0 Mio. ATS
abgeleitet.
Zu 14.:
Eine Wertgrenze, ab welcher eine Ausschreibung
erforderlich ist, besteht nach den haus-
haltsrechtlichen Vorschriften nicht.
Zu 15. bis 21.:
Fragen der Widmung einer Liegenschaft fallen in die
Zuständigkeit der Lagegemeinde bzw.
der Raumordnungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Für
Entscheidungen über die Er-
richtung und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Bundesschulen
einschließlich der
Adaptierung und Errichtung von Schulstandorten ist das Bundesministerium
für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
zuständig.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese
Fragen nicht beantworten kann und
möchte in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen in der
Antwort auf die gleich
lautend an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasser-
wirtschaft gerichtete Anfrage Nr. 3626/J verweisen.
Zu 22.:
Unter den gegebenen Umständen, insbesondere unter
Berücksichtigung der einge-
schränkten Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten sowie der hohen
künftigen Instand-
haltungskosten, erscheint der Verkauf des
Schlosses Waidhofen an der Ybbs an die Stadt-
gemeinde Waidhofen an der Ybbs, somit an eine Gebietskörperschaft, als
akzeptable
Lösung, welche auch die Erhaltung und den Bestand der Liegenschaft als
historisches
Objekt, das mit der Geschichte der Stadtgemeinde Waidhofen an der Ybbs
untrennbar ver-
bunden ist, sicherstellt.