3623/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2002

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Günter Kiermaier und
Kollegen vom 20. März 2002, Nr. 3625/J, betreffend Waidhofner "Schloß-Deal", beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen wurde über den beabsichtigten Verkauf des Schlosses
Waidhofen an der Ybbs erstmals durch einen Antrag des verwaltenden Ressorts (des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft), vom
28. November 2000, in dem um Feststellung des Verkehrswertes dieser Liegenschaft
ersucht wurde, informiert.

Kontakte mit Politikern fanden erstmals im Zuge einer am 20. August 2001 erfolgten
Besprechung statt, an der ein Landesrat des Landes Niederösterreich und maßgebliche
Vertreter der Stadtgemeinde (StG) Waidhofen an der Ybbs teilnahmen.

Zu 3.:

Von Plänen für eine Landesausstellung in Waidhofen an der Ybbs hat das Bundes-
ministerium für Finanzen, soweit ich informiert wurde, erst durch die vorliegende Anfrage


und die Anfrage Nr. 3697/J, vom 21. März 2002, erfahren. Diesbezügliche Überlegungen
spielten daher im Rahmen des Verkaufsverfahrens keine wie immer geartete Rolle.

Zu 4.:

Dem durch das verwaltende Ressort (wie bereits darlegt, das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) beantragten Verkauf wurde durch das
Bundesministerium für Finanzen am 23. Oktober 2001 gemäß Art.
XI des Bundesfinanzge-
setzes 2001 die Zustimmung erteilt.

Zu 5.:

Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass unbewegliches Bundesvermögen gemäß § 64 Abs. 2 a
des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG) i.d.F. des BGBI. l Nr. 77/1999 dann als nicht mehr
benötigt gilt, wenn es von dem für die Verwaltung zuständigen haushaltsleitenden Organ
dem Bundesministerium für Finanzen als nicht mehr benötigt bekannt gegeben wurde.

Der Verkauf des Schlosses Waidhofen an der Ybbs wurde, wie bereits bei den Punkten 1
und 2 dargelegt, vom verwaltenden Ressort beantragt. Damit hat gemäß der zitierten Be-
stimmung das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
wirtschaft die Entbehrlichkeit dieser Liegenschaft zum Ausdruck gebracht. Da dieses
Ressort gleichzeitig für die Errichtung und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Bundes-
schulen und somit auch für die Belange der Forstfachschule Waidhofen an der Ybbs ein-
schließlich deren Unterbringung zuständig ist, bestand für das Bundesministerium für
Finanzen kein Anlass, die Entbehrlichkeit des Schlosses in Zweifel zu ziehen.

Zu 6.:

Da das Bundesministerium für Finanzen die Zustimmung zum Verkauf bereits am
23. Oktober 2001 schriftlich erteilt hat, ist die Darstellung, dass die Fixierung des Verkaufs
"per Handschlag" erfolgt sein soll, für mein Ressort nicht nachvollziehbar. In diesem Zu-
sammenhang ist allerdings festzuhalten, dass sich die Stadtgemeinde Waidhofen an der
Ybbs erst im März 2002 zur Entrichtung des geforderten Kaufpreises verpflichtet hat.

Zu 7. und 8.:

Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Ich verweise daher auf die
Ausführungen in der Antwort auf die gleich lautend an den Herrn Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtete Anfrage Nr. 3626/J.


Zu 9.:

Der unter Berücksichtigung aller weilbestimmenden Faktoren - insbesondere der ge-
gebenen Widmungs- und eingeschränkten Nutzungsverhältnisse, des bestehenden Denk-
malschutzes sowie der Übernahme von vorhandenem Personal - ermittelte Kaufpreis beträgt
1,380.783,85 € bzw. 19,000.000 ATS.

Zu 10. und 11.:

Vorerst ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass die Kompetenz für die Interessenten-
suche primär beim verwaltenden Ressort liegt. Nach dem Informationsstand des Bundes-
ministeriums für Finanzen haben eine nicht näher bekannte - durch Rechtsanwälte ver-
tretene - Interessentengruppe mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 und ein weiterer
Interessent mittels einer telefonischen Anfrage ihr Interesse bekundet, doch wurde dieses
Interesse (trotz schriftlicher Anfrage an die Rechtsanwälte) in weiterer Folge nicht
konkretisiert.

Im Hinblick darauf, dass der vom Bundesministerium für Finanzen geschätzte Verkehrswert
als Kaufpreis erzielt wurde und unter Bedachtnahme, dass durch diesen Verkauf die Er-
haltung und der Bestand der Liegenschaft als historisches Objekt, das mit der Geschichte
der Stadtgemeinde Waidhofen an der Ybbs untrennbar verbunden ist, sichergestellt ist,
wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine weitere Interessentensuche an-
geregt.

Zu 12. und 13.:

Ein im September 2000 von einem gerichtlich beeideten und zertifizierten Immobiliensach-
verständigen erstelltes Gutachten ergab einen Schätzwert von 20,6 Mio. ATS.

Eine erste, im März 2001 erfolgte Schätzung durch einen Amtssachverständigen des
Bundesministeriums für Finanzen belief sich auf 24,2 Mio. ATS, wobei allerdings darauf hin-
zuweisen ist, dass dabei von einer bestandfreien Liegenschaft ausgegangen wurde und Ein-
schränkungen durch die bestehende Sonder- und Grünlandwidmung, den Denkmalschutz
sowie die angestrebte Personalübernahme noch keine Berücksichtigung fanden. Die
Wertermittlung erfolgte als Mittelwert aus Sachwert (Grund und Boden plus Gebäudewert)
und Ertragswert unter Anpassung an die Marktverhältnisse.


Aus den Ergebnissen beider Gutachten und unter Berücksichtigung aller objektiv wert-
mindernden Faktoren wurde schließlich ein Mindestpreis von 19,0 Mio. ATS abgeleitet.

Zu 14.:

Eine Wertgrenze, ab welcher eine Ausschreibung erforderlich ist, besteht nach den haus-
haltsrechtlichen Vorschriften nicht.

Zu 15. bis 21.:

Fragen der Widmung einer Liegenschaft fallen in die Zuständigkeit der Lagegemeinde bzw.
der Raumordnungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Für Entscheidungen über die Er-
richtung und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Bundesschulen einschließlich der
Adaptierung und Errichtung von Schulstandorten ist das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann und
möchte in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen in der Antwort auf die gleich
lautend an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
wirtschaft gerichtete Anfrage Nr. 3626/J verweisen.

Zu 22.:

Unter den gegebenen Umständen, insbesondere unter Berücksichtigung der einge-
schränkten Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten sowie der hohen künftigen Instand-
haltungskosten, erscheint der Verkauf des Schlosses Waidhofen an der Ybbs an die Stadt-
gemeinde Waidhofen an der Ybbs, somit an eine Gebietskörperschaft, als akzeptable
Lösung, welche auch die Erhaltung und den Bestand der Liegenschaft als historisches
Objekt, das mit der Geschichte der Stadtgemeinde Waidhofen an der Ybbs untrennbar ver-
bunden ist, sicherstellt.