3624/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3637/J vom 20. März 2002 der
Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Kollegen, betreffend
Finanzierungssicherheit für
Forschungsförderung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Thema Forschung und Entwicklung hat
für die Bundesregierung sehr hohe Priorität und
ist daher einer jener
Bereiche, wo keine Einsparungsmaßnahmen getroffen wurden.
Vielmehr wurden in den Jahren 2001-2003 Sondermittel in Höhe von 508 Mio.
Euro zur
Verfügung gestellt. Für 2004-2006 wurde ein Nachfolgeprogramm in
Aussicht genommen.
Es geht aber auch darum, die
Effizienz des Mitteleinsatzes und die Ergebnis- und
Outputorientierung des Gesamtsystems zu steigern. Die Forschungsquote für
sich alleine ist
noch kein ausreichender Gradmesser für den Erfolg der Forschungspolitik.
Der Erfolg muss
sich auch in konkreten Ergebnissen zeigen, etwa in einer höheren Zahl an
Patentan-
meldungen oder in einer verbesserten Hochtechnologie-Exportbilanz.
Zu 2.:
Aus dem
Zuständigkeitsbereich meines Ressorts ist hier der steuerliche
Forschungsfrei-
betrag zu nennen, dem eine wesentliche stimulierende Rolle zukommt. Im Zuge des
Konjunkturgipfels vom Dezember 2001 wurde der Forschungsfreibetrag zudem
erweitert.
Direkte Fördermöglichkeiten,
die für bestehende und neue Unternehmen Anreize setzen,
mehr in die Forschung zu investieren, werden von den dafür
zuständigen Bundes-
ministerien, das sind in erster Linie das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und
Technologie und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
entwickelt, evaluiert und
laufend angepasst. Zahlreiche derartiger Programme wurden aus den Mitteln des
Offensiv-
programms
2001-2003 finanziert.
Zu 3.:
In Ländern mit einer hohen Forschungsquote ist es die Wirtschaft, die die Hauptlast der
Finanzierung der Forschungsausgaben trägt. Der Anteil an öffentlicher Finanzierung ist
dagegen vergleichweise niedriger. Je höher die Forschungsquote, desto höher der Anteil der
Wirtschaft.
Um die Wirtschaft zu einer überproportionalen Steigerung ihrer F&E-Ausgaben zu bewegen,
wurden bzw. werden von der Regierung eine Reihe von Maßnahmen gesetzt:
Aus dem Bereich des
Bundesministeriums für Finanzen ist hier etwa der bereits bei der
Beantwortung der Frage 2 genannte steuerliche Forschungsfreibetrag zu nennen.
Darüber-
hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen eines
Offensivprogramms für
die Jahre 2001-2003 Sondermittel zur Verfügung gestellt und den Rat
für Forschung und
Technologieentwicklung in den Prozess der Mittelvergabe eingebunden. Auf Basis
seiner
beim Reformdialog im Mai 2001
vorgestellten Strategie hat der Rat neben dem FFF zahl-
reiche andere Programme und Institutionen im Bereich der angewandten F&E
für eine
Finanzierung aus dem
Offensivprogramm empfohlen. In Summe sind damit die Mittel für die
angewandte F&E wie auch für die Grundlagenforschung beachtlich
gestiegen. Ein Nach-
folgeprogramm mit einem Volumen von 508 Mio. Euro ist für die Jahre
2004-2006 vorge-
sehen.
Neben der
Bereitstellung zusätzlicher Mittel müssen jedoch auch die
traditionellen unter-
nehmensbezogenen
Förderungen stärker auf F&E ausgerichtet bzw. in den
Ressortbudgets
entsprechende Umschichtungen vorgenommen werden.
Zu einer bedeutenden Quelle
der Forschungsfinanzierung sollen darüber hinaus auch die
EU-Forschungsprogramme werden. Hier muss es das Ziel sein, die
österreichische
Beteiligung am EU-Rahmenprogramm und damit die Rückflüsse aus diesem
Programm
substantiell zu steigern.
Zu 4.:
Ich möchte dazu auf die
Beantwortung der Fragen 1 und 3 verweisen. Zusätzlich erachte ich
Strukturreformen (z.B. Universitätsreform) sowie eine Steigerung der
Effizienz und
Effektivität durch mehr Ergebnisorientierung, Evaluierung und
internationales Benchmarking
für
erforderlich.
Zu 5.:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautend
auch an den Herrn Bundes-
minister für Verkehr, Innovation und Technologie ergangenen Anfrage Nr.
3636/J vom
20. März 2002.
Anmerken möchte ich,
dass das Bundesministerium für Finanzen die Ansicht des Rates für
FTE, der am 20. November 2001 empfohlen hat, ab dem Jahr 2003 die gesamte
Bundes-
dotierung für FFF und FWF aus dem Normalbudget sicherzustellen, teilt.
Zu 6.:
Ich möchte dazu auf die Beantwortung der Frage 5 verweisen.
Zu 7.:
Der anwendungsorientierten Forschung kommt
zweifelsohne eine große Bedeutung für die
Entwicklung unseres Landes zu. Herausragende Leistungen in der angewandten
Forschung
erfordern jedoch auch ein hohes Niveau in der Grundlagenforschung.
Es ist daher eine Gesamtbetrachtung und
eine Abstimmung zwischen Grundlagen-
forschung und angewandter Forschung notwendig, da es sich in Hinblick auf
Finanzierung,
Leistungen bzw. Ergebnisse und Entwicklungspotentiale weitgehend um
kommunizierende
Gefäße handelt.
Zu 8. und 9.:
Das österreichische Innovationssystem weist sowohl Schwächen wie auch Stärken auf.
Als Hemmnisse werden gemeinhin der schwache Hochtechnologiesektor und die traditionell
eher geringe Forschungstätigkeit der
KMUs gesehen. Andererseits weisen österreichische
Unternehmen aber beachtliche Erfolge bei der Anwendung von Innovationen auf,
die Arbeit-
nehmer sind gut ausgebildet und Clusterbildungen (z.B. Autozulieferung in der
Steiermark,
Chip-Industrie in Kärnten) waren in den letzten Jahren sehr erfolgreich.