3624/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2002

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3637/J vom 20. März 2002 der
Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Kollegen, betreffend Finanzierungssicherheit für
Forschungsförderung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Das Thema Forschung und Entwicklung hat für die Bundesregierung sehr hohe Priorität und
ist daher einer jener Bereiche, wo keine Einsparungsmaßnahmen getroffen wurden.
Vielmehr wurden in den Jahren 2001-2003 Sondermittel in Höhe von 508 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Für 2004-2006 wurde ein Nachfolgeprogramm in Aussicht genommen.

Es geht aber auch darum, die Effizienz des Mitteleinsatzes und die Ergebnis- und
Outputorientierung des Gesamtsystems zu steigern. Die Forschungsquote für sich alleine ist
noch kein ausreichender Gradmesser für den Erfolg der Forschungspolitik. Der Erfolg muss
sich auch in konkreten Ergebnissen zeigen, etwa in einer höheren Zahl an Patentan-
meldungen oder in einer verbesserten Hochtechnologie-Exportbilanz.

Zu 2.:

Aus dem Zuständigkeitsbereich meines Ressorts ist hier der steuerliche Forschungsfrei-
betrag zu nennen, dem eine wesentliche stimulierende Rolle zukommt. Im Zuge des
Konjunkturgipfels vom Dezember 2001 wurde der Forschungsfreibetrag zudem erweitert.


Direkte Fördermöglichkeiten, die für bestehende und neue Unternehmen Anreize setzen,
mehr in die Forschung zu investieren, werden von den dafür zuständigen Bundes-
ministerien, das sind in erster Linie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit entwickelt, evaluiert und
laufend angepasst. Zahlreiche derartiger Programme wurden aus den Mitteln des Offensiv-
programms 2001-2003 finanziert.

Zu 3.:

In Ländern mit einer hohen Forschungsquote ist es die Wirtschaft, die die Hauptlast der

Finanzierung der Forschungsausgaben trägt. Der Anteil an öffentlicher Finanzierung ist

dagegen vergleichweise niedriger. Je höher die Forschungsquote, desto höher der Anteil der

Wirtschaft.

Um die Wirtschaft zu einer überproportionalen Steigerung ihrer F&E-Ausgaben zu bewegen,

wurden bzw. werden von der Regierung eine Reihe von Maßnahmen gesetzt:

Aus dem Bereich des Bundesministeriums für Finanzen ist hier etwa der bereits bei der
Beantwortung der Frage 2 genannte steuerliche Forschungsfreibetrag zu nennen. Darüber-
hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen eines Offensivprogramms für
die Jahre 2001-2003 Sondermittel zur Verfügung gestellt und den Rat für Forschung und
Technologieentwicklung in den Prozess der Mittelvergabe eingebunden. Auf Basis seiner
beim Reformdialog im Mai 2001 vorgestellten Strategie hat der Rat neben dem FFF zahl-
reiche andere Programme und Institutionen im Bereich der angewandten F&E für eine
Finanzierung aus dem Offensivprogramm empfohlen. In Summe sind damit die Mittel für die
angewandte F&E wie auch für die Grundlagenforschung beachtlich gestiegen. Ein Nach-
folgeprogramm mit einem Volumen von 508 Mio. Euro ist für die Jahre 2004-2006 vorge-
sehen.

Neben der Bereitstellung zusätzlicher Mittel müssen jedoch auch die traditionellen unter-
nehmensbezogenen Förderungen stärker auf F&E ausgerichtet bzw. in den Ressortbudgets
entsprechende Umschichtungen vorgenommen werden.

Zu einer bedeutenden Quelle der Forschungsfinanzierung sollen darüber hinaus auch die
EU-Forschungsprogramme werden. Hier muss es das Ziel sein, die österreichische
Beteiligung am EU-Rahmenprogramm und damit die Rückflüsse aus diesem Programm
substantiell zu steigern.


Zu 4.:

Ich möchte dazu auf die Beantwortung der Fragen 1 und 3 verweisen. Zusätzlich erachte ich
Strukturreformen (z.B. Universitätsreform) sowie eine Steigerung der Effizienz und
Effektivität durch mehr Ergebnisorientierung, Evaluierung und internationales Benchmarking
für erforderlich.

Zu 5.:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautend auch an den Herrn Bundes-
minister für Verkehr, Innovation und Technologie ergangenen Anfrage Nr. 3636/J vom
20. März 2002.

Anmerken möchte ich, dass das Bundesministerium für Finanzen die Ansicht des Rates für
FTE, der am 20. November 2001 empfohlen hat, ab dem Jahr 2003 die gesamte Bundes-
dotierung für FFF und FWF aus dem Normalbudget sicherzustellen, teilt.

Zu 6.:

Ich möchte dazu auf die Beantwortung der Frage 5 verweisen.

Zu 7.:

Der anwendungsorientierten Forschung kommt zweifelsohne eine große Bedeutung für die
Entwicklung unseres Landes zu. Herausragende Leistungen in der angewandten Forschung
erfordern jedoch auch ein hohes Niveau in der Grundlagenforschung.

Es ist daher eine Gesamtbetrachtung und eine Abstimmung zwischen Grundlagen-
forschung und angewandter Forschung notwendig, da es sich in Hinblick auf Finanzierung,
Leistungen bzw. Ergebnisse und Entwicklungspotentiale weitgehend um kommunizierende
Gefäße handelt.

Zu 8. und 9.:

Das österreichische Innovationssystem weist sowohl Schwächen wie auch Stärken auf.

Als Hemmnisse werden gemeinhin der schwache Hochtechnologiesektor und die traditionell


eher geringe Forschungstätigkeit der KMUs gesehen. Andererseits weisen österreichische
Unternehmen aber beachtliche Erfolge bei der Anwendung von Innovationen auf, die Arbeit-
nehmer sind gut ausgebildet und Clusterbildungen (z.B. Autozulieferung in der Steiermark,
Chip-Industrie in Kärnten) waren in den letzten Jahren sehr erfolgreich.