3631/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3660/J-NR/2002 betreffend Sparprogramm der ÖBB auf
Kosten der Sicherheit, die die Abgeordneten Dietachmayr und GenossInnen am 21.
März 2002 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der
Sicherheit im Schienenverkehr werden Sie
angesichts des dramatischen Unfalls in Wampersdorf mit 6 Toten und 14 teils
schwer Verletzten
einfordern?
Antwort:
Dazu ist anzumerken, dass das Ereignis von
Wampersdorf derzeit noch Gegenstand eines
laufenden Verfahrens ist.
Zu der im Motiventeil
geäußerten Auffassung, dass Verschieber keine spezielle Ausbildung
zur
Abwicklung von Bremsproben besitzen, ist festzuhalten, dass das
Verschubpersonal sehr wohl
eine derartige Ausbildung erhält und daher eine diesbezügliche
Kausalität mit dem Unfall-
geschehen grundsätzlich nicht nachvollziehbar ist.
Unabhängig davon sind
seitens der österreichischen Bundesbahnen unter anderem nachstehen-
de Maßnahmen geplant, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden
sollen:
- Überprüfung und
erforderlichenfalls Überarbeitung des bestehenden Regelwerkes;
- Überprüfung und erforderlichenfalls Neustrukturierung der
betriebstechnischen Verfahrens-
abläufe;
-
Aufarbeitung des Ereignisses im Rahmen gezielter Mitarbeiterschulungen;
verstärkte fahrzeugtechnische Untersuchungen der Züge;
- Kontrolle
der Effektivität der Vertrauenswagenübernahme an den Grenzen;
- Ausrüstung aller
Streckenlokomotiven mit Zugfunk bis Ende 2002;
konsequente Fortsetzung der bereits begonnenen Implementierung
eines Sicherheitsma-
nagementsystems;
- Setzen von Initiativen in
internationalen Gremien zur Schaffung technischer Voraus-
- setzungen für die Normung der sicherheitsrelevanten Bauteile von
Fahrzeugen;
- Überprüfung und
erforderlichenfalls Überarbeitung der technischen Grundlagen für den
Austausch von Fahrzeugen im internationalen Eisenbahnverkehr.
Frage 2:
Welche konkreten Schritte werden Sie setzen bzw.
einfordern, damit der Fuhrpark der ÖBB (hun-
derte Loks sollen nicht einsatzbereit sein) wieder voll einsatzbereit wird?
Antwort:
Es ist richtig, dass die Verfügbarkeit des ÖBB
Fuhrparks zeitweise unbefriedigend war. Mit Stich-
tag 2. April 2002 wurde von der Obersten Eisenbahnbehörde der exakte Stand
aller Triebfahr-
zeuge (Lokomotiven und Triebwagen) mit nachstehendem Ergebnis erhoben:
Von den 1462 insgesamt im Bestand der ÖBB befindlichen
Triebfahrzeugen waren 83,25% voll
einsatzfähig. Die restlichen 16,75% waren zum größeren Teil zu
routinemäßigen Wartungsarbeiten
abgestellt, die zur Erhaltung eines verkehre- und betriebssicheren Zustandes
erforderlich sind.
Einige Triebfahrzeuge sind zwecks technischer Aufrüstung (Umbauten u.a. Motortausch,
Aus-
rüstung auf Funkfernsteuerung) in den Werken und Servicestellen
abgestellt, es gibt jedoch nur
sehr vereinzelt Abstellungen wegen mangelnder Ersatzteile, sodass angesichts
der nunmehr zügig
erfolgenden Neuauslieferung von elektrischen und Diesel-Lokomotiven auch bei
allfälliger Be-
darfssteigerung ausreichend viele Lokomotiven zur Verfügung stehen.
Wie die ÖBB dazu mitteilen, beginnt derzeit die
sukzessive Beschaffung von 560 Triebfahrzeugen,
die bis 2006 abgeschlossen sein soll und die größte
Fahrparkerneuerungsoffensive seit Bestehen
des Unternehmens darstellt. Trotz dieses umfangreichen Beschaffungsprogramms
kommt es bis
Ende 2003 noch zum Einsatz von bis zu 50 Jahre alten Triebfahrzeugen.
Die durch das Lokbeschaffungsprogramm
in Bälde zur Ausmusterung bestimmten alten Loko-
motiven erfordern aufgrund des Einsatzes, der
topographischen Verhältnisse und der extremen
Witterungsverhältnissen einen erhöhten korrektiven
Instandsetzungsaufwand. Ein spezielles In-
standhaltungsmanagement der ÖBB führt jedoch zu einer
bestmöglichen Bewältigung von
Extremsituationen.
Frage 3:
Welche Maßnahmen haben Sie bisher
eingefordert, damit bei der ÖBB künftig mehr Personal in
den Werkstätten und für die Tätigkeit der Wagenmeister verwendet
wird?
Antwort:
Die
Anzahl der Werkstättenmitarbeiter bzw. Wagenmeister richtet sich nach dem
jeweiligen
Leistungsumfang. Kurzfristige Spitzenbedarfe werden durch Mehrleistungen
abgedeckt. Bei
längerfristigem Bedarf wird die
Mitarbeiterzahl entsprechend angepasst.
Fragen 4 und 5:
Wird es zur umstrittenen Trennung der ÖBB in eine
Infrastruktur- und eine Absatzgesellschaft
kommen?
Falls ja, was sind die konkreten Vor- und Nachteile dieser Trennung?
Antwort:
Die in der Richtlinie 91/440 formulierte Zielsetzung einer
vorzunehmenden rechnerischen Tren-
nung der Bereiche Infrastruktur und Absatz ist von Seiten des
österreichischen Gesetzgebers mit
dem Bundesbahngesetz 1992 bereits realisiert worden. Weitergehende
Entscheidungen sind der-
zeit Gegenstand von Beratungen in der Regierung.
Frage 6:
Welche konkreten
Pläne hat ÖBB-Generaldirektor Rüdiger vorm Walde betreffend der
Zukunft der
ÖBB?
Antwort:
Ich verweise auf die Antwort zu Fragepunkt 5.
Frage 7:
Wie viel Personal soll bei der ÖBB bis 2005 noch abgebaut werden?
Antwort:
Die Personalentwicklungsstrategie der ÖBB betrifft den
internen Geschäftsbereich des Unterneh-
mensbereiches Absatz der ÖBB. Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht
ein Interpellationsrecht des
Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen,
für die der Rechnungs-
hof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher
Hinsicht kann sich dieses
Interpellationsrecht allerdings .nur auf die Rechte des Bundes (zB
Anteilsrechte in der Hauptver-
sammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner
Organe beziehen, nicht
jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den
Eigentümervertretern be-
stellt wurden." (AB 1142 BlgNR 18. GP, 4 f).
Diese Teilfrage hat nicht die Rechte des Bundes und die
Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe,
sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit
keinen Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des
Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Wie
mir die ÖBB dazu mitteilt, stellt die Personalentwicklungsstrategie der
ÖBB einen internen
Geschäftsbereich des Unternehmens dar, über welchen die
Geschäftsführung aus
Wettbewerbsgründen keine Auskunft
erteilen kann.