3633/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3644/J-NR/2002 betreffend Kulturabkommen für
Studierendenaustausch
zwischen Österreich und Russland, die die Abgeordneten Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen
und Kollegen am 20. März 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Der Gegenstand der Anfrage ist nicht das “Abkommen
zwischen der Regierung der Republik
Österreich
und der Regierung der Russischen Föderation über kulturelle
Zusammenarbeit" vom
Oktober 1998, sondern der Artikel I. 7 des “Protokolls über die
erste Tagung der österreichisch-
russischen
Gemischten Kommission für die kulturelle Zusammenarbeit", vom Januar
2000, der die
Rahmenbedingungen
für den Austausch von Studierenden oder graduierten Akademikerinnen
definiert.
Das “Protokoll über die erste Tagung der
österreichisch-russischen Gemischten Kommission für die
kulturell
Zusammenarbeit" wurde im Einklang mit Artikel 17 des “Abkommens
zwischen der
Republik Österreich und der Regierung
der Russischen Föderation über kulturelle Zusammenarbeit"
vom 27. Oktober 1998 vom 24. - 26.
Januar 2000 in Moskau abgehalten. Es ist bis
31. Dezember 2002 gültig und
kann im beidseitigen Einvernehmen bis zum Inkrafttreten eines
neuen Abkommens, höchstens
jedoch um ein Jahr, verlängert werden. Das Protokoll definiert die
Rahmenbedingungen für die
bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und höhere
Bildung, allgemein bildendes und
berufsbildendes Schulwesen, Lehrerfortbildung, Kultur und
Kunst.
Das “Abkommen" wurde weder von
österreichischer, noch von russischer Seite gekündigt. Die
nächsten Verhandlungen der österreichisch-russischen Gemischten
Kommission für kulturelle
Zusammenarbeit werden - nach Einholung des
Einverständnisses der russischen Seite im Wege des
Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten - voraussichtlich 2003 stattfinden. Bei dieser
Gelegenheit wird die russische Seite
die Möglichkeit haben, allfällige Einwände vorzubringen.
Ad 2.:
Bilaterale staatliche
Stipendienaustauschprogramme haben in den letzten Jahren zunehmend an
Wirksamkeit verloren, weil die Beziehungen zwischen den Hochschuleinrichtungen
der
Partnerländern durch
direkte Kontakte zwischen den Hochschuleinrichtungen viel intensiver
geworden sind. Die Stipendien werden heute
in erster Linie über andere Wege als die bilateralen
Kulturabkommen vergeben und machen
das Instrument der starren bilateralen staatlichen
Stipendienaustauschprogramme zusehends weniger attraktiv. Lediglich 8%
der jährlich vom
Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur finanzierten Auslandsstipendien wurden
im Rahmen der bilateralen
staatlichen Stipendienaustauschprogramme vergeben. Demgegenüber
gibt es viele Studierende, die mit einseitigen Stipendien des
Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur oder des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten nach
Österreich kommen, auch diese Zahl ist wesentlich größer als
die Zahl der im Rahmen der
bilateralen staatlichen
Stipendienaustauschprogramme nach Österreich kommenden Studierenden.
Der Aufwand zur Administration dieser staatlichen
Stipendienaustauschprogramme ist relativ
hoch, da die Durchführung mit jedem der
beteiligten Länder unterschiedlich ist.
Die geringe Flexibilität (ein Einreichtermin, sehr
lange Vorlaufzeiten) und das Entstehen neuer,
flexibler Programme (z.B. UNI-Stipendien)
haben dazu geführt, dass die Zahl und die Qualität der
Bewerbungen zurückgegangen ist. Die Studenten und besonders die
Wissenschafter bevorzugen
die neuen und flexibleren
Stipendienprogramme.
In Hinblick auf die bevorstehende Autonomie der
Universitäten ist diese Art der staatlich
organisierten Mobilität überholt,
da diese im Gegensatz zur universitären Autonomie steht.
Diese Überlegungen haben dazu geführt, dass der
Stipendienaustausch auf Basis bilateraler
staatlicher Vereinbarungen mit Belgien, den Niederlanden, Norwegen, Kroatien
und Rumänien
ausgelaufen ist. Spanien und Polen haben
selbst Überlegungen in diese Richtung geäußert. Die
abschließenden formellen
Gespräche mit der russischen Seite werden bei den nächsten
Verhandlungen der
österreichisch-russischen Gemischten Kommission für kulturelle
Zusammenarbeit geführt.
Ad 3.:
Im Jahresschnitt 1995/96 bis 1999/2000 OUTGOING € 21.176,86
Im Jahresschnitt 1999/00 bis 2001/2002 INCOMING € 98.243,98
Ad 4.:
Im Jahresschnitt 1995/96 bis 1999/2000 OUTGOING 25 Studierende/Graduierte
Im Jahresschnitt 1999/00 bis 2001/2002 INCOMING 50 Studierende/Graduierte
Ad 5.:
Sämtliche für die bilateralen staatlichen
Stipendienaustauschprogramme bisher aufgewendeten
Gelder werden weiterhin für die finanzielle Unterstützung der
akademischen Mobilität und die
Internationalisierung der
österreichischen Universitäten aufgewendet. Es handelt sich nicht um
eine
Abschaffung von
Mobilitätsprogrammen sondern um eine Anpassung des Stipendiensystems an
die
neuen Gegebenheiten.
Es erfolgt eine Entbürokratisierung des
Stipendienwesens, da die zeit- und arbeitsaufwändigen
Postläufe über Botschaften,
Außenministerien und Kulturinstitute entfallen.
Es gibt eine Vereinfachung des in manchen Bereichen uneinheitlichen Stipendiensystems.
Da hinkünftig keine Nominierung
durch andere Länder vorgesehen ist, hat Österreich bzw. haben
die österreichischen Universitäten die volle Entscheidung, welche
ausländischen Stipendiaten ein
österreichisches
Stipendium erhalten sollen und welche nicht.
Der Wunsch der Universitäten
nach einer Erhöhung der Gelder für internationale Kooperation wird
erfüllt. Damit wird die Autonomie im Bereich der internationalen
Beziehungen weiter ausgebaut.
Künftig wird es nicht staatliche Verträge und
Vorgaben geben, sondern die strategische
Ausrichtung der jeweiligen Universität wird die Schwerpunkte bei der
akademischen Mobilität
vorgeben.
Ad 6.:
Neben den bilateralen staatlichen Stipendienaustauschprogrammen gab und gibt es folgende
Stipendienprogramme die Aufenthalte in Russland unterstützen:
a) Beihilfe zum Auslandsstudium (im Rahmen der Studienförderung)
b)
Joint-Study-Stipendien (vergeben von den Universitäten)
Auslandskostenzuschuss
(vergeben von den Universitäten)
Kurzfristige
wissenschaftliche Arbeiten im Ausland (vergeben von den Universitäten)
Im Zuge
des Auslaufens der staatlichen Austauschstipendien wurde bzw. wird das Budget
der österreichischen
Universitäten für obige Stipendienprogramme um EUR 331.200,--
erhöht. Das entspricht einer Steigerung
von 7,3%.
c) Sommerkollegs (finanziert von BMBWK und durchgeführt von Universitäten)
Sommerkollegs sind bilaterale, dreiwöchige Sprachkurse im Sommer, bei denen Studierende
aus Österreich und Russland die Sprache des jeweils anderen lernen und ein gemeinsames
Freizeitprogramm absolvieren.
Die Leistungen im Rahmen der Sommerkollegs werden an der Heimatuniversität im
Regel Studium angerechnet.
Die im Stipendienaustausch vorgesehenen 10 Sprachkursstipendien konnten das Interesse
bei weitem nicht erfüllen. Daher gibt es seit 1995 Sommerkollegs für Deutsch und Russisch.
2001 gab es 35 Plätze. Die Anzahl der Plätze für Österreicher wird 2002 auf 114 erhöht um
dem großen Interesse gerecht zu werden.