3647/AB XXI.GP

Bundesminister für Finanzen

Eingelangt am: 17.05.2002

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Kollegen vom 21. März 2002, Nr. 3690/J, betreffend LKW-LenkerInnen-Tagung am
10. Oktober 2000, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:


Durch den anwesenden Vertreter der Finanzlandesdirektion Tirol wurde auf die unter-
schiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten der involvierten Behörden und Kontrollorgane
hingewiesen. Weiters hat der Vertreter der Finanzlandesdirektion auf die Erfolge bei der
Kontrolle von illegalen Beschäftigten durch die deutsche Zollverwaltung aufmerksam gemacht,
die dort durch eine andere Kompetenzlage ermöglicht werden.

Zu 2.:

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie, Inneres, Wirtschaft und Arbeit sowie dem Finanzministerium
wurde eine Kontroll-Liste für Drittstaatenlenker erstellt, die den Kontrollorganen als praktische
Unterstützung dient. Diese “Checkliste" soll ein einheitliches Vorgehen ermöglichen.


Zu 3. bis 5. und 7.:

Alle bei der Konferenz Anwesenden vertraten einhellig die Ansicht, dass die Missstände auf

diesem Gebiet vordringlich zu bekämpfen sind.

Mit den Novellen zum Ausländerbeschäftigungsgesetz und zum Arbeitsvertragsrechts-
Anpassungsgesetz wurden bereits Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
gesetzt. In diese Entwürfe - die Federführung für diese Materie liegt nicht beim Bundes-
ministerium für Finanzen - sind auch Anregungen meines Ressorts eingeflossen - die eine
effiziente Bekämpfung der illegalen Beschäftigung ermöglichen sollten.

Entsprechend dem Gesetzesauftrag wurde im Finanzministerium ein Konzept für die Kontrolle
illegaler Ausländerbeschäftigung ausgearbeitet, demzufolge werden 93 Mitarbeiter an
15 Standorten hiezu eingesetzt werden. Das Personal setzt sich zusammen aus
36 Arbeitsinspektoren, die aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in
das Finanzressort versetzt werden sowie aus 57 aus dem eigenen Personalbereich der
Steuer- und Zollverwaltung rekrutierten Mitarbeitern. Aufgrund der im Gesetz postulierten,
erweiterten Befugnisse, die insbesondere die Beweismittelsicherung betreffen sowie durch die
Ausbildung dieser Mitarbeiter in Belangen des Ausländerbeschäftigungsrechtes, des
Sozialversicherungsrechtes und der Bestimmungen über lohnabhängige Abgaben wird in
diesem Bereich eine Qualitätsoffensive gestartet und damit eine erheblich bessere Wirkung
des Vollzuges erreicht werden können. Die Umsetzung des Konzeptes wird bis voraussichtlich
30. Juni 2002 abgeschlossen sein und die Arbeit mit 1. Juli 2002 aufgenommen werden.

Zu 6.:

Die bisherigen Assistenzersuchen der Organe der Arbeitsinspektorate wurden durch mein
Ressort unterstützt. Mangels Zuständigkeit musste bzw. muss sich jedoch die Tätigkeit der
Zollorgane bis 1. Juli 2002, auf die Anhaltung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit den
zollrechtlichen Kontrollen beschränken.