3647/AB XXI.GP
Bundesminister für Finanzen
Eingelangt am: 17.05.2002
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Kollegen vom 21. März 2002, Nr. 3690/J, betreffend LKW-LenkerInnen-Tagung
am
10. Oktober 2000, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Durch den anwesenden Vertreter der
Finanzlandesdirektion Tirol wurde auf die unter-
schiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten der involvierten
Behörden und Kontrollorgane
hingewiesen. Weiters hat der Vertreter der Finanzlandesdirektion auf die
Erfolge bei der
Kontrolle von illegalen Beschäftigten durch die deutsche Zollverwaltung
aufmerksam gemacht,
die dort durch eine andere Kompetenzlage ermöglicht werden.
Zu 2.:
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit
Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie, Inneres, Wirtschaft und Arbeit sowie dem
Finanzministerium
wurde eine Kontroll-Liste für Drittstaatenlenker erstellt, die den
Kontrollorganen als praktische
Unterstützung dient. Diese “Checkliste" soll ein einheitliches
Vorgehen ermöglichen.
Zu 3. bis 5. und 7.:
Alle bei der Konferenz Anwesenden vertraten einhellig die Ansicht, dass die Missstände auf
diesem Gebiet vordringlich zu bekämpfen sind.
Mit den Novellen zum
Ausländerbeschäftigungsgesetz und zum Arbeitsvertragsrechts-
Anpassungsgesetz wurden bereits Maßnahmen zur Bekämpfung der
illegalen Beschäftigung
gesetzt. In diese Entwürfe - die Federführung für diese Materie
liegt nicht beim Bundes-
ministerium für Finanzen - sind auch Anregungen meines Ressorts eingeflossen
- die eine
effiziente Bekämpfung der illegalen Beschäftigung ermöglichen
sollten.
Entsprechend dem Gesetzesauftrag wurde im
Finanzministerium ein Konzept für die Kontrolle
illegaler
Ausländerbeschäftigung ausgearbeitet, demzufolge werden 93
Mitarbeiter an
15 Standorten hiezu
eingesetzt werden. Das Personal setzt sich zusammen aus
36 Arbeitsinspektoren, die
aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in
das Finanzressort versetzt
werden sowie aus 57 aus dem eigenen Personalbereich der
Steuer- und Zollverwaltung
rekrutierten Mitarbeitern. Aufgrund der im Gesetz postulierten,
erweiterten Befugnisse, die insbesondere die Beweismittelsicherung betreffen
sowie durch die
Ausbildung dieser Mitarbeiter in Belangen des Ausländerbeschäftigungsrechtes,
des
Sozialversicherungsrechtes und der Bestimmungen über lohnabhängige
Abgaben wird in
diesem Bereich eine Qualitätsoffensive gestartet und damit eine erheblich
bessere Wirkung
des Vollzuges erreicht werden können. Die Umsetzung des Konzeptes wird bis
voraussichtlich
30. Juni 2002 abgeschlossen sein und die Arbeit mit 1. Juli 2002 aufgenommen
werden.
Zu 6.:
Die bisherigen Assistenzersuchen der
Organe der Arbeitsinspektorate wurden durch mein
Ressort unterstützt. Mangels Zuständigkeit musste bzw. muss sich
jedoch die Tätigkeit der
Zollorgane bis 1. Juli 2002, auf die Anhaltung von Fahrzeugen im Zusammenhang
mit den
zollrechtlichen Kontrollen beschränken.