3651/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.05.2002
Bundesminister
Für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier,
Kolleginnen und Kollegen vom
21. März 2002, Nr. 3673/J, betreffend “Pflanzgutgesetz - Berichte -
Kontrolle - Konsequen-
zen - Kompetenzen, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Meldepflichten bestehen im Hinblick auf die in § 16
Abs. 1 des Pflanzgutgesetzes 1997 ge-
regelte Gebührenaufteilung in der mittelbaren Bundesverwaltung. Die
Meldungen erfolgen
jährlich.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Sofern
Gesetzesverstöße nicht in die Zuständigkeit der Gerichte
fallen, sind diese von Be-
zirksverwaltungsbehörden zu verfolgen. Über den Verfahrensausgang
bzw. Strafen liegen
dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft keine
Meldungen der Bezirksverwaltungsbehörden vor.
Zu den Fragen 6, 32, 33 und 38:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den
Kompetenzbereich des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Im
Übrigen ist die Einrichtung
bzw. der Aufbau von Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem
jeweiligen Mit-
gliedstaat vorbehalten und nicht auf EU-Ebene vorgegeben.
Zu den Fragen 7 und 8:
Generelle Berichtspflichten bestehen nicht; diese sind
lediglich auf Grund spezifischer Vor-
schriften an die Europäische Kommission vorgesehen. Europäische
Rechtsgrundlagen sind
die Richtlinie (RL) 92/33/EWG, die RL 92/34/EWG und die RL 98/56/EG.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Ja. Die Rechtsgrundlagen sind § 18 Pflanzgutgesetz
1997 sowie die RL 92/33/EWG, die RL
92/34/EWG und die RL 98/56/EG. Zuständige Dienststelle ist das Food and
Veterinary Office
(FVO) der Generaldirektion (GD) SANCO.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Die
Kontrollen erfolgen anlassbezogen. Die Durchführung erfolgt je nach
Sachmaterie in
mittelbarer oder unmittelbarer Bundesverwaltung. Eine unangemeldete Kontrolle
seitens des
Lebensmittel- und Veterinäramtes der Europäischen Kommission (FVO) in
den Mitglied-
staaten ist im Pflanzgutbereich nicht vorgesehen. Im Rahmen der angemeldeten
Kontrollen,
die in Form von Audits durchgeführt werden, sind Gespräche zwischen
Inspektoren des FVO
und nationalen Kontrollorganen auch ohne Beisein eines Vertreters des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft durchaus üblich. Das nachfol-
gende Controlling in Österreich erfolgt durch direkten, persönlichen
Kontakt mit der Oberbe-
hörde (Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).
Zu Frage 15:
Die Berichte werden im Rahmen
der Homepage des Lebensmittel- und Veterinäramtes der
Europäischen Kommmission (FVO) veröffentlicht. Die Internetadresse
lautet:
www.europa.eu.int/comm/food/index _en.html.
Zu Frage 16:
Die FVO sah sich nicht veranlasst, derartige Kontrollen vorzunehmen.
Zu den Fragen 17 und 18:
Über die Häufigkeit gibt es keine detaillierten
Vorgaben. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass
Betriebskontrollen regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr
stattfinden müssen.
Zu den Fragen 19 bis 21:
In den angeführten Jahren hat sich Österreich an
Vergleichsversuchen der Europäischen
Union bei Vermehrungsmaterial von Obst- und Zierpflanzen beteiligt. Bei den
Ergebnissen
der Vergleichsversuche handelt es sich um einzelbetriebliche Daten, die dem
Datenschutz
unterliegen und daher nicht veröffentlicht werden.
Zu Frage 22:
Das Pflanzgutgesetz 1997 beinhaltet die Umsetzung der RL
92/33/EWG, der RL 92/34/EWG
und der RL 98/56/EG; es darf daher auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen
werden.
Zu den Fragen 23 bis 30:
Da
den Bestimmungen des Pflanzgutgesetzes 1997 sowohl durch die zuständigen
nachge-
ordneten Bundesdienststellen als auch durch die Länder nachgekommen wird,
waren grund-
sätzlich weder Erlässe noch Weisungen erforderlich.
Lediglich
in einem Fall gab es eine Weisung an eine nachgeordnete Bundesdienststelle; Ge-
genstand der Weisung war die Teilnahme an einem Vergleichsversuch.
Zu Frage 31:
Anlassbezogen finden Koordinationssitzungen mit den
zuständigen Dienststellen der Länder
statt, die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirt-
schaft als Oberbehörde einberufen werden.
Zu Frage 34:
Die Einfuhrkontrollen nach dem Pflanzgutgesetz 1997 werden
in Verbindung mit den Ein-
fuhrkontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995 durchgeführt.
Zu den Fragen 35 bis 37:
Gemäß § 1 Abs. 3 des Pflanzgutgesetzes 1997
unterfällt Pflanzgut, das für die Ausfuhr in
Drittländer bestimmt ist, nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
Die Zollämter
verständigen bei der Ankunft von kontrollpflichtigen Sendungen das
gemäß § 14 Abs. 3 des
Pflanzgutgesetzes 1997 zuständige Kontrollorgan. Das Begleitdokument oder
das Pflanzen-
gesundheitszeugnis, das die Anforderungen gemäß § 14 Abs. 1 und
2 des Pflanzgutgeset-
zes 1997 erfüllt, bildet bei der zollamtlichen Abfertigung eine
erforderliche Unterlage zur An-
meldung gemäß Art. 62 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des
Rates (Zollkodex)
und Art. 218 Abs. 1 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission
(Zoll-
kodex-Durchführungsverordnung).
Zu den Fragen 39 bis 41:
Zu diesen Fragen darf auf die Anlage verwiesen werden.
Anlage:
Projekt Nr. 1063
Erhaltung, Charakterisierung
und Nutzen sekundärer Kartoffelsorten für den biologischen
Landbau und ökologische Produktionssysteme, EU-Projekt RESGEN-CT95-34
Projektnehmer:
Arche Noah Schaugarten GesmbH, Obere
Straße 40, A-3553 Schiltern
Projektleiter. Mag. Brigitte ZUNA-KRATKY
Laufzeit: 06.05.97 - 01.05.00
Ergebnisse:
On-farm Evaluierung sekundärer Kartoffelsorten:
Der
Österreichische Sortenvergleichsversuch wurde von Arche Noah an drei
Standorten in
Niederösterreich
(Eichgraben/Wienerwald, Loimanns/Waldviertel, Wolkersdorf/Marchfeld-
Weinviertel) in Zusammenarbeit mit drei biologisch wirtschaftenden
landwirtschaftlichen
Betrieben - eben
“On-farm" - durchgeführt, um die maßgeblichen Kriterien
Ertrag, Krank-
heitsverhalten und Gebrauchseigenschaften unter möglichst praxisnahen
Bedingungen
erfassen zu können. Die Feldversuche wurden mit 29 sekundären Sorten
- alten Sorten,
österreichischen und europäischen Landsorten und derzeit nicht in
wirtschaftlicher Ver-
wendung stehenden Sorten der 70er und 80er Jahre - sowie 4 Kontrollsorten
durchgeführt.
Das Versuchsdesign - Anbau an drei, hinsichtlich Klima- und Bodenbedingungen
möglichst
unterschiedlichen Standorten über drei Jahre, ohne Wiederholungen, - war
auf die Erfassung
eines breiten Spektrums von qualitativen - oder “screening" - Daten
ausgerichtet.
Die On-farm-Evaluierung war sehr erfolgreich in der Gewinnung wertvoller Daten
und
Erkenntnisse über die Eignung sekundärer Kartoffelsorten für die
Bedingungen der Bio-
logischen Landwirtschaft. Die Ergebnisse erlauben die Empfehlung bestimmter
sekundärer
Sorten für die Bedingungen des Biologischen Landbaues. Diese Sorten
können hinsichtlich
marktfähigem Ertrag, Krankheitsverhalten sowie äußerer und
innerer Knollenqualität mit
modernen Standardsorten konkurrieren. Andere Sorten mit weniger guten
Ergebnissen in
einer oder mehrerer dieser Eigenschaften konnten identifiziert werden. Daraus
konnte
abgeleitet werden, dass diese Sorten entweder für eine
Nischenmarktproduktion geeignet
erscheinen, oder generell nicht zum Anbau empfohlen werden können. Es
liegen nun Daten
über Eigenschaften und das Krankheitsverhalten bisher weitgehend
unbekannter Sorten vor,
die auch in Zukunft für Wissenschaft und Sortenzüchtung interessant
sein werden.
Charakterisierung der Arche Noah Kartoffelsammlung:
Für mehr als 300 Herkünfte der Arche Noah
Kartoffelsammlung wurden Knollen- und
Keimbeschreibungen,
Speisewertprüfungen sowie Beschreibungen weiterer Charakterisie-
rungsmerkmale
durchgeführt. Die Daten wurden in die Deskriptorenliste, die von SASA für
die gemeinsame
EU-Kulturkartoffeldatenbank erstellt wurde, übersetzt und im geforderten
Format übersandt.
Die
Anzahl der bei Arche Noah in Felderhaltung stehenden Herkünfte konnte
durch die
Ausscheidung von Duplikaten
und Handelssorten vermindert werden. Mehr als 50 Herkünfte
befinden sich derzeit zur Virusfreimachung bei der IPK -
Genbankaußenstelle Nord in Groß
Lüsewitz.
BAL 992921 - Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft
Untersuchungen von Rhizoctonia solani bei Kartoffeln in Abhängigkeit vom Saatzeitpunkt
und mögliche Gegenmaßnahmen (1999 - 2002)
Projektleiterin: Dipl.-Ing. Waltraud HEIN
BFL 012944 - Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft
Evaluierung viraler samenbürtiger Pathogene in Saatgutvermehrungsbeständen von Ölkürbis
(Cucurbita pepo) (2001 - 2003)
Projektleiter: Dipl.-Ing. Gabernig
BFL 012127 - Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft
Charakterisierung österreichischer Phytophthora-infestans-Populationen und Validierung
moderner Prognoseverfahren als Basis für die integrierte Bekämpfung der Kraut- und
Knollenfäule der Kartoffel (2001 - 2003)
Projektleiterin: Dipl.-Ing. Rauscher
Die
Abschlussberichte werden auf der Homepage des Bundesministeriums
für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft laufend nach dem Projektsabschluss
veröf-
fentlicht. Die Veröffentlichung der Kurzfassungen erfolgte in den
jährlichen
Forschungsberichten des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft. Im Zuge der Approbation der Abschlussberichte, werden die
Auftragnehmer zur umfassenden und zielgruppenorientierten Veröffentlichung
aufgefordert.
Für das Jahr 2002 geplante Projekte:
Projekt Nr. 1235
Erhöhung der komplexen Phytophthora-Resistenz der Kartoffel durch Einbeziehung
unterschiedlicher Resistenzgene und -mechanismen
Projektnehmer:
Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf G.m.b.H., , A-2444 Seibersdorf
Projektleiter. Dr. Bodo TROGNITZ
Laufzeit: Die Beauftragung ist für 2002 mit einer Projektlaufzeit von 3 Jahren geplant.
Problem-/Aufgabenstellung:
> Optimierung der Kontrolle der Kartoffel-Krautfäule (Phytophthora infestans) durch
pflanzeneigene,
biologische Resistenz,
> Komplementierung und Substitution von Fungiziden durch
genetische Wirtsresistenz im
integrierten
Pflanzenschutz, Nutzung neuer Resistenzquellen.
> Erhöhte Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz
der Kartoffelproduktion durch genetisch
bedingte Resistenz,
> Schutz von
Verbrauchern und Umwelt durch verminderten Fungizideinsatz,
> Produktion nach biologischen Richtlinien im regionalen
Kartoffelbau.
BAL 022318 - Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft
Untersuchungen zum Auftreten von Silberschorf (Helminthosporium solani) in Abhängigkeit
von den Standortsverhältnissen, Erntezeitpunkt und Lagerbedingungen sowie mögliche
Gegenmaßnahmen (2002-2005)
Projektleiterin: Dipl.-Ing. Hein.