3651/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.05.2002

 

Bundesminister

Für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
21. März 2002, Nr. 3673/J, betreffend “Pflanzgutgesetz - Berichte - Kontrolle - Konsequen-
zen - Kompetenzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Meldepflichten bestehen im Hinblick auf die in § 16 Abs. 1 des Pflanzgutgesetzes 1997 ge-
regelte Gebührenaufteilung in der mittelbaren Bundesverwaltung. Die Meldungen erfolgen
jährlich.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Sofern Gesetzesverstöße nicht in die Zuständigkeit der Gerichte fallen, sind diese von Be-
zirksverwaltungsbehörden zu verfolgen. Über den Verfahrensausgang bzw. Strafen liegen
dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine
Meldungen der Bezirksverwaltungsbehörden vor.


Zu den Fragen 6, 32, 33 und 38:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Im Übrigen ist die Einrichtung
bzw. der Aufbau von Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mit-
gliedstaat vorbehalten und nicht auf EU-Ebene vorgegeben.

Zu den Fragen 7 und 8:

Generelle Berichtspflichten bestehen nicht; diese sind lediglich auf Grund spezifischer Vor-
schriften an die Europäische Kommission vorgesehen. Europäische Rechtsgrundlagen sind
die Richtlinie (RL) 92/33/EWG, die RL 92/34/EWG und die RL 98/56/EG.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Ja. Die Rechtsgrundlagen sind § 18 Pflanzgutgesetz 1997 sowie die RL 92/33/EWG, die RL
92/34/EWG und die RL 98/56/EG. Zuständige Dienststelle ist das Food and Veterinary Office
(FVO) der Generaldirektion (GD) SANCO.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen. Die Durchführung erfolgt je nach Sachmaterie in
mittelbarer oder unmittelbarer Bundesverwaltung. Eine unangemeldete Kontrolle seitens des
Lebensmittel- und Veterinäramtes der Europäischen Kommission (FVO) in den Mitglied-
staaten ist im Pflanzgutbereich nicht vorgesehen. Im Rahmen der angemeldeten Kontrollen,
die in Form von Audits durchgeführt werden, sind Gespräche zwischen Inspektoren des FVO
und nationalen Kontrollorganen auch ohne Beisein eines Vertreters des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durchaus üblich. Das nachfol-
gende Controlling in Österreich erfolgt durch direkten, persönlichen Kontakt mit der Oberbe-
hörde (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).


Zu Frage 15:

Die Berichte werden im Rahmen der Homepage des Lebensmittel- und Veterinäramtes der
Europäischen Kommmission (FVO) veröffentlicht. Die Internetadresse lautet:
www.europa.eu.int/comm/food/index _en.html.

Zu Frage 16:

Die FVO sah sich nicht veranlasst, derartige Kontrollen vorzunehmen.

Zu den Fragen 17 und 18:

Über die Häufigkeit gibt es keine detaillierten Vorgaben. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass
Betriebskontrollen regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr stattfinden müssen.

Zu den Fragen 19 bis 21:

In den angeführten Jahren hat sich Österreich an Vergleichsversuchen der Europäischen
Union bei Vermehrungsmaterial von Obst- und Zierpflanzen beteiligt. Bei den Ergebnissen
der Vergleichsversuche handelt es sich um einzelbetriebliche Daten, die dem Datenschutz
unterliegen und daher nicht veröffentlicht werden.

Zu Frage 22:

Das Pflanzgutgesetz 1997 beinhaltet die Umsetzung der RL 92/33/EWG, der RL 92/34/EWG
und der RL 98/56/EG; es darf daher auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen werden.

Zu den Fragen 23 bis 30:

Da den Bestimmungen des Pflanzgutgesetzes 1997 sowohl durch die zuständigen nachge-
ordneten Bundesdienststellen als auch durch die Länder nachgekommen wird, waren grund-
sätzlich weder Erlässe noch Weisungen erforderlich.


Lediglich in einem Fall gab es eine Weisung an eine nachgeordnete Bundesdienststelle; Ge-
genstand der Weisung war die Teilnahme an einem Vergleichsversuch.

Zu Frage 31:

Anlassbezogen finden Koordinationssitzungen mit den zuständigen Dienststellen der Länder
statt, die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft als Oberbehörde einberufen werden.

Zu Frage 34:

Die Einfuhrkontrollen nach dem Pflanzgutgesetz 1997 werden in Verbindung mit den Ein-
fuhrkontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995 durchgeführt.

Zu den Fragen 35 bis 37:

Gemäß § 1 Abs. 3 des Pflanzgutgesetzes 1997 unterfällt Pflanzgut, das für die Ausfuhr in
Drittländer bestimmt ist, nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. Die Zollämter
verständigen bei der Ankunft von kontrollpflichtigen Sendungen das gemäß § 14 Abs. 3 des
Pflanzgutgesetzes 1997 zuständige Kontrollorgan. Das Begleitdokument oder das Pflanzen-
gesundheitszeugnis, das die Anforderungen gemäß § 14 Abs. 1 und 2 des Pflanzgutgeset-
zes 1997 erfüllt, bildet bei der zollamtlichen Abfertigung eine erforderliche Unterlage zur An-
meldung gemäß Art. 62 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates (Zollkodex)
und Art. 218 Abs. 1 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (Zoll-
kodex-Durchführungsverordnung).

Zu den Fragen 39 bis 41:

Zu diesen Fragen darf auf die Anlage verwiesen werden.


Anlage:

Projekt Nr. 1063

Erhaltung, Charakterisierung und Nutzen sekundärer Kartoffelsorten für den biologischen
Landbau und ökologische Produktionssysteme, EU-Projekt RESGEN-CT95-34
Projektnehmer:

Arche Noah Schaugarten GesmbH, Obere Straße 40, A-3553 Schiltern
Projektleiter. Mag. Brigitte ZUNA-KRATKY
Laufzeit: 06.05.97 - 01.05.00
Ergebnisse:

On-farm Evaluierung sekundärer Kartoffelsorten:

Der Österreichische Sortenvergleichsversuch wurde von Arche Noah an drei Standorten in
Niederösterreich (Eichgraben/Wienerwald, Loimanns/Waldviertel, Wolkersdorf/Marchfeld-
Weinviertel) in Zusammenarbeit mit drei biologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen
Betrieben - eben “On-farm" - durchgeführt, um die maßgeblichen Kriterien Ertrag, Krank-
heitsverhalten und Gebrauchseigenschaften unter möglichst praxisnahen Bedingungen
erfassen zu können. Die Feldversuche wurden mit 29 sekundären Sorten - alten Sorten,
österreichischen und europäischen Landsorten und derzeit nicht in wirtschaftlicher Ver-
wendung stehenden Sorten der 70er und 80er Jahre - sowie 4 Kontrollsorten durchgeführt.
Das Versuchsdesign - Anbau an drei, hinsichtlich Klima- und Bodenbedingungen möglichst
unterschiedlichen Standorten über drei Jahre, ohne Wiederholungen, - war auf die Erfassung
eines breiten Spektrums von qualitativen - oder “screening" - Daten ausgerichtet.
Die On-farm-Evaluierung war sehr erfolgreich in der Gewinnung wertvoller Daten und
Erkenntnisse über die Eignung sekundärer Kartoffelsorten für die Bedingungen der Bio-
logischen Landwirtschaft. Die Ergebnisse erlauben die Empfehlung bestimmter sekundärer
Sorten für die Bedingungen des Biologischen Landbaues. Diese Sorten können hinsichtlich
marktfähigem Ertrag, Krankheitsverhalten sowie äußerer und innerer Knollenqualität mit
modernen Standardsorten konkurrieren. Andere Sorten mit weniger guten Ergebnissen in
einer oder mehrerer dieser Eigenschaften konnten identifiziert werden. Daraus konnte
abgeleitet werden, dass diese Sorten entweder für eine Nischenmarktproduktion geeignet
erscheinen, oder generell nicht zum Anbau empfohlen werden können. Es liegen nun Daten
über Eigenschaften und das Krankheitsverhalten bisher weitgehend unbekannter Sorten vor,
die auch in Zukunft für Wissenschaft und Sortenzüchtung interessant sein werden.
Charakterisierung der Arche Noah Kartoffelsammlung:


Für mehr als 300 Herkünfte der Arche Noah Kartoffelsammlung wurden Knollen- und
Keimbeschreibungen, Speisewertprüfungen sowie Beschreibungen weiterer Charakterisie-
rungsmerkmale durchgeführt. Die Daten wurden in die Deskriptorenliste, die von SASA für
die gemeinsame EU-Kulturkartoffeldatenbank erstellt wurde, übersetzt und im geforderten
Format übersandt.

Die Anzahl der bei Arche Noah in Felderhaltung stehenden Herkünfte konnte durch die
Ausscheidung von Duplikaten und Handelssorten vermindert werden. Mehr als 50 Herkünfte
befinden sich derzeit zur Virusfreimachung bei der IPK - Genbankaußenstelle Nord in Groß
Lüsewitz.

BAL 992921 - Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft

Untersuchungen von Rhizoctonia solani bei Kartoffeln in Abhängigkeit vom Saatzeitpunkt

und mögliche Gegenmaßnahmen (1999 - 2002)

Projektleiterin: Dipl.-Ing. Waltraud HEIN

BFL 012944 - Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft

Evaluierung viraler samenbürtiger Pathogene in Saatgutvermehrungsbeständen von Ölkürbis

(Cucurbita pepo) (2001 - 2003)

Projektleiter: Dipl.-Ing. Gabernig

BFL 012127 - Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft

Charakterisierung   österreichischer   Phytophthora-infestans-Populationen   und   Validierung

moderner Prognoseverfahren  als  Basis für die  integrierte  Bekämpfung  der  Kraut-  und

Knollenfäule der Kartoffel (2001 - 2003)

Projektleiterin: Dipl.-Ing. Rauscher

Die Abschlussberichte werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft laufend nach dem Projektsabschluss veröf-
fentlicht. Die Veröffentlichung der Kurzfassungen erfolgte in den jährlichen
Forschungsberichten des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft. Im Zuge der Approbation der Abschlussberichte, werden die
Auftragnehmer zur umfassenden und zielgruppenorientierten Veröffentlichung aufgefordert.


Für das Jahr 2002 geplante Projekte:

Projekt Nr. 1235

Erhöhung   der   komplexen   Phytophthora-Resistenz   der   Kartoffel   durch   Einbeziehung

unterschiedlicher Resistenzgene und -mechanismen

Projektnehmer:

Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf G.m.b.H., , A-2444 Seibersdorf

Projektleiter. Dr. Bodo TROGNITZ

Laufzeit: Die Beauftragung ist für 2002 mit einer Projektlaufzeit von 3 Jahren geplant.

Problem-/Aufgabenstellung:

>   Optimierung   der   Kontrolle   der   Kartoffel-Krautfäule   (Phytophthora   infestans)   durch

pflanzeneigene, biologische Resistenz,
>   Komplementierung und Substitution von Fungiziden durch genetische Wirtsresistenz im

integrierten Pflanzenschutz, Nutzung neuer Resistenzquellen.
>   Erhöhte  Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz der Kartoffelproduktion  durch  genetisch

bedingte Resistenz,

>   Schutz von Verbrauchern und Umwelt durch verminderten Fungizideinsatz,
>   Produktion nach biologischen Richtlinien im regionalen Kartoffelbau.

BAL 022318 - Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft

Untersuchungen zum Auftreten von Silberschorf (Helminthosporium solani) in Abhängigkeit

von  den  Standortsverhältnissen,  Erntezeitpunkt und  Lagerbedingungen  sowie  mögliche

Gegenmaßnahmen (2002-2005)

Projektleiterin: Dipl.-Ing. Hein.