3655/AB XXI.GP
Bundesministerium für Soziale und Generationen
Eingelangt am: 21.05.2002
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3666/J der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Genossinnen wie
folgt:
Fragen 1 bis 5:
Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass die Feststellung
im Einleitungstext,
derzufolge 8 % der 14-Jährigen alkoholkrank seien, unzutreffend ist und
jeglicher
Grundlage entbehrt. Leider kann man zwar nicht ausschließen, dass bereits
14-Jährige in Österreich alkoholkrank sind; es handelt sich dabei
aber um Einzelfäl-
le, da die Entstehung einer Alkoholkonsumkrankheit sich in der Regel über
mehrere
Jahre erstreckt, regelmäßiger Alkoholkonsum jedoch kaum vor dem 12.
Lebensjahr
- in der überwiegenden Zahl der Fälle etwa ab dem 14. Lebensjahr- beginnt.
Insgesamt sinkt der Pro-Kopf-Verbrauch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- so wie auch in allen anderen Altersgruppen - seit drei
Jahrzehnten geringfügig, a-
ber konstant. Das bedeutet, dass sich die Situation nicht verschärft,
sondern sich
eher langsam zu verbessern scheint. Dennoch bleibt bei einer
Gesamtlebenszeitprä-
valenz von 10 % Alkoholismus (d.h. dass jede/r 10. Österreicher/in im
Laufe des Le-
bens an Alkoholismus erkrankt) der Alkohol ein volksgesundheitliches Problem.
Es
trifft somit zu, dass Alkohol die in Österreich mit Abstand
problematischste psycho-
aktive Substanz ist und bleibt. Maßnahmen zur präventiven
Problemminderung sind
daher jedenfalls notwendig und werden auch von meinem Haus durchgeführt,
wobei
etwa auch auf die Ausführungen zu Frage 9 zu verweisen ist.
Öffentlichkeitsarbeit in Form von
Kampagnen ist vor allem dann zielführend und
nachhaltig wirksam, wenn sie mit konkreten innovativen Maßnahmen auf dem
betref-
fenden Gebiet in Verbindung steht.
Im Einklang mit einschlägigen internationalen
Aktivitäten - insbesondere der WHO
sowie auf Ebene der EU - ist derzeit ein
Schwerpunkt der Präventionsaktivitäten
meines Ressorts dem Thema “Jugend und Alkohol"
gewidmet. Als Auftaktveranstal-
tung wurde gemeinsam mit dem Anton Proksch Institut, dem Ludwig Boltzmann
Insti-
tut für Suchtforschung und der von meinem Ressort geförderten
Alkohol-Koordina-
tions- und Informationsstelle (AKIS) am 23. November 2001 eine
Expertinnentagung
zu diesem Thema veranstaltet. Die in der
Veranstaltung behandelten Themenberei-
che bezogen sich konkret auf Prävention, Jugendschutzbestimmungen, Alkohol
in
Beruf/Freizeit/Verkehr sowie auf die Alkoholwerbung.
Ziel dieser gut dokumentierten
Impulsveranstaltung (die Dokumentation ist über In-
ternet zugänglich: http://www.api.or.at/akis/veranst/allgufoto/jugendalk.htm)
war es,
in der Praxis in diesem Bereich aktiv
tätige und erfahrene Expertinnen, insbesondere
aus den Bereichen Wissenschaft, Prävention, Jugendarbeit, Wirtschaft, Sozialpart-
nerschaft, Behörden etc. zusammen zu bringen, um zunächst einen
gemeinsamen
Informationsstand über die im Alkoholbereich seitens meines Ressorts in
Aussicht
genommenen Aktivitäten herbeizuführen und die Expertinnen zur
Mitarbeit an der
weiterführenden Diskussion und Aufarbeitung dieser Themen im Rahmen von
Ar-
beitskreisen zu gewinnen. Im Sinne einer möglichst breiten Beteiligung
aller mit die-
ser Thematik befassten Kreise wird die Aufarbeitung in Form einer sog. Delphi-
Studie erfolgen. Dieses Projekt ist u.a. Gegenstand der Förderung der
Alkohol-
Koordinations- und Informationsstelle (AKIS) durch das Bundesministerium
für sozia-
le Sicherheit und Generationen. Ziel ist es, auf breiter Ebene mit allen
betroffenen
Kreisen diskutierte Vorschläge für eine zielorientierte
weiterführende Präventions-
strategie zu erarbeiten. Die Delphi-Studie ist im Bereich Jugendschutz
-Alkoholaus-
schank und -Verkauf bereits angelaufen. Erste konkrete Ergebnisse der Studie
wer-
den noch in diesem Jahr vorliegen, das Gesamtergebnis im nächsten Jahr.
Im Rahmen der Umsetzung ist sodann eine die Ziele dieser
Strategie nachhaltig un-
terstützende Öffentlichkeitsarbeit geplant Erst aus dieser
Kombination zwischen ei-
ner zielführenden Strategie und einer darauf Bezug habenden
Informationskampag-
ne kann entsprechende Effizienz und Nachhaltigkeit bei der Verringerung des
Alko-
holkonsums und der mit dem Alkoholkonsum verbundenen Risiken bei Jugendlichen
erwartet werden.
Frage 6:
Im Zusammenhang mit den oben angeführten Aktivitäten
erscheint es durchaus
sinnvoll, eine entsprechende Informationsoffensive auch in Richtung Handel und
Gastronomie zu überlegen, wobei allerdings das Bundesministerium für
Wirtschaft
und Arbeit entsprechend einzubinden sein wird. Bereits jetzt werden Vertreterinnen
von Handel, Gewerbe und Gastronomie in den Diskussionsprozess der von AKIS
durchgeführten Arbeitskreise eingebunden. Etliche der in Ausarbeitung
befindlichen
Präventionsmaßnahmen zielen konkret auf Handel und Gastronomie ab.
Die effizien-
te Umsetzung solcher Maßnahmen setzt hohe Akzeptant und Verständnis
aller Be-
teiligten voraus, weshalb die Einbindung von
Repräsentantinnen von Handel und
Gastronomie bereits in der Formulierungsphase von zentraler Bedeutung ist.
Frage 7:
Weder der Vollzug der Gewerbeordnung noch die
Jugendschutzgesetze fallen in den
Wirkungsbereich meines Ressorts. Eine entsprechende Anwendung der
Möglichkei-
ten, die diese Rechtsmaterien im Hinblick auf den Schutz Jugendlicher im Zusam-
menhang mit dem Konsum alkoholischer Getränke bieten, erscheint jedoch aus
dem
Blickwinkel der Gesundheit und des Jugendschutzes äußerst sinnvoll.
Entsprechende Überlegungen, welche Möglichkeiten
zur Verbesserung in diesen
Bereichen erforderlich sind, sind daher auch Gegenstand der Erarbeitung einer
wei-
terführenden Präventionsstrategie und werden sodann auch entsprechend
mit dem
zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und den
Ländern kommu-
niziert.
Im Übrigen teile ich die Meinung der
Landesjugendreferentenkonferenz, die am
15. März 2002 im Beisein von Herrn Staatssekretär Dr. Waneck
folgenden Be-
schluss gefasst hat:
“Die Landesjugendreferentenkonferenz
erachtet die Beibehaltung der §§ 149 bis 151
in der geplanten Novelle zur Gewerbeordnung 1994 für besonders wichtig, da
sie
den Ausschank von Alkohol an Jugendliche
regeln. Die Landesjugendreferentenkon-
ferenz hält es für notwendig, dass die Verletzung des Jugendschutzes
weiterhin ge-
werberechtliche Konsequenzen nach sich zieht und zwei antialkoholische
Getränke
billiger sein sollen als das billigste alkoholische Getränk. Darüber
hinaus sollten Ver-
kauf und Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche auch für
andere rele-
vante Bereiche (insbesondere für den Handel und für Tankstellen) in
gleicherweise
wie für das Gastgewerbe geregelt werden. Jugendliche, die selbst keinen
Alkohol
konsumieren dürfen, sollten grundsätzlich auch keine alkoholischen
Getränke für
Erwachsene erwerben können. Auf eine Abstimmung der Gewerbeordnung mit den
entsprechenden Bestimmungen der Jugendschutzgesetze der Länder sollte so
weit
als möglich geachtet werden."
Frage 8:
Im Rahmen des Schwerpunktes Jugend und Alkohol werden u.a.
auch dem aktuel-
len Standard Rechnung tragende Informationsmaterialien, die auch im schulischen
Bereich und in der außerschulischen Jugendarbeit gut einsetzbar sein
sollen, aufge-
legt werden.
Auf zwei von meinem Ressort aufgelegte Informationsfolder
(Der ganz “normale"
Alkoholkonsum, Früherkennung der gesundheitlichen Folgen des
“normalen" Alko-
holkonsums) darf ich hinweisen, auch wenn sie
sich nicht direkt an Kinder und Ju-
gendliche wenden. Weiters wird mein Ressort im Laufe dieses Jahres zwei
Broschü-
ren aus der Reihe “Zum Thema Sucht" neu auflegen, wobei sich eine
Broschüre an
die Zielgruppe Jugendliche und die andere an die Zielgruppe Jugendbetreuer
richtet.
Die Alkohol-Koordinations- und
Informationsstelle (AKIS) ist von meinem Ressort
u.a. auch damit betraut, alkoholrelevante Daten zu sammeln und aufzubereiten.
Die-
se werden sowohl in gedruckter Form (Handbuch: Alkohol-Österreich) als
auch über
Internet (http://www.api.or.at/akis)
angeboten und
insbesondere von der Fachwelt,
aber auch im Bereich der schulischen und
universitären Ausbildung etc. genutzt.
Dieses Service wird kontinuierlich ausgebaut und auch der Öffentlichkeit
immer bes-
ser
bekannt.
Die österreichischen Fachstellen
für Suchtprävention zielen in ihren primär- und se-
kundärpräventiven Aktivitäten auf Sucht und Missbrauch
psychoaktiver Substanzen,
wobei auch Alkohol eine entsprechende Rolle spielt. Mein Ressort fördert
die Arbeit
der Fachstellen und hat die Erstellung eines Leitbildes für die
österreichischen
Suchtpräventionsstellen unterstützt. Diese inzwischen abgeschlossene
Studie be-
handelt das Thema Suchtprävention in sehr breitem Rahmen
einschließlich der
strukturellen
Rahmenbedingungen und ist über http://www.api.or.at/lbi/dwldidx.htm/
dwnld.htm verfügbar. Ein zentrales Prinzip der
österreichischen Fachstellen für
Suchtprävention ist es, Multiplikatorinnen auszubilden, die in der
schulischen und
außerschulischen Jugendarbeit tätig sind, wodurch sich eine hohe
Effizienz und eine
breite Wirkung ergeben.
Frage 9:
Das breite Angebot in diesem
Zusammenhang ist auch international durchaus vor-
zeigbar. Ich verweise auf die zahlreichen Jugendberatungsstellen,
Suchtberatungs-
stellen,
Suchtbehandlungseinrichtungen, die Fachstellen für Suchtprävention
etc.,
die im Zusammenhang mit primärer und sekundärer
Alkoholprävention aktiv tätig
sind. Diesbezügliche
Projekte von Jugendorganisationen werden im Rahmen des
Bundes-Jugendförderungsgesetzes unterstützt. Alleine im Bereich des
Bundesminis-
teriums für soziale Sicherheit und Generationen stehen drei Anlaufstellen
zur Verfü-
gung:
1.
“Jugend>lnfo BMSG" - Erstinformation für Jugendliche
(Nulltarifnummer
0800/240 266)
2.
“Familienservice" - Erstinformation für besorgte Eltern
(Nulltarifnummer
0800/240 262)
3.
“Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes" - Erstinformation
für Kinder,
Jugendliche und Eltern (Nulltarifnummer 0800/240 264).
Die “Jugend>Info BMSG" am
Standort Franz-Josefs-Kai bietet zahlreiche Broschü-
ren und Informationsblätter zu den Themen Alkohol/Sucht und
Prävention. Das
Beratungs- und Behandlungsangebot ist auch in dem von meinem Ressort heraus-
gegebenen Handbuch “Alkohol - Österreich" behandelt. Auch das
Broschürenbe-
stellservice meines und anderer Ressorts (BM f. Bildung, Wissenschaft und Kultur),
die Alkohol-Koordinations- und Informationsstelle (AKIS) sowie der Fonds
Gesundes
Österreich dürfen hier erwähnt werden, weil sie die
Präventionsaktivitäten aktiv un-
terstützen. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass diese Strukturen von
den Verant-
wortungsträgerinnen
ausgebaut werden.
Frage 10:
Mein Ressort hat sich im
Begutachtungsverfahren zur Novelle der Gewerbeordnung
klar gegen den Entfall dieser Regelungen ausgesprochen, weil dies ein
Rückschritt
im Bereich der Alkoholprävention gewesen wäre. Dabei wurde auch
darauf hinge-
wiesen, dass es derzeit auf
Länderebene und international starke Bestrebungen gibt,
den alkohol- und nikotinspezifischen Jugendschutz zu verbessern, zu
präzisieren, zu
harmonisieren und praxisrelevanter zu gestalten, sodass der Entfall der in Rede
ste-
henden Bestimmungen der Gewerbeordnung diesen Bemühungen zuwider liefe.
Der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat diesen Bedenken Rechnung
getragen,
so dass die erwähnten Bestimmungen weiter in der Gewerbeordnung enthalten
sein
werden (siehe die §§ 112 und 114 in der Fassung der
Regierungsvorlage).