3663/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete, schriftliche
parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen
und Freunde, Nr. 3792/J, wie folgt:
Zu 1 und 2 :
Im Zusammenhang mit § 53 des
Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
(FLAG) ist durch Punkt 2.2 der
gemäß § 38c FLAG erlassenen Richtlinien für
den Familienhärteausgleich (Erlass ZI.
54 0022/1 -V/4/99 vom 22. Juni 1999) die
EU-Konformität des
Familienhärteausgleichs gegeben.