3663/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

BUNDESMINISTER
FÜR  SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete, schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde, Nr. 3792/J, wie folgt:

Zu 1 und 2 :

Im Zusammenhang mit § 53 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
(FLAG) ist durch Punkt 2.2 der gemäß § 38c FLAG erlassenen Richtlinien für
den Familienhärteausgleich (Erlass ZI. 54 0022/1 -V/4/99 vom 22. Juni 1999) die
EU-Konformität des Familienhärteausgleichs gegeben.